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8. Sitzung, am 19. April, Bormittags. Die Sitzung wird um 8 Uhr von Reichel eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt Werner zu Protokoll, daß seitens der Bureaubeamten bei der Einstellung Härtners nicht für ihn gestimmt worden sei, welches Friz bestreitet. Es folgt Fortsetzung der Diskussion über die einzelnen Anträge. Der Antrag Kiel, Neumühlen und Tuttlingen, über die Erhöhung der Beiträge eine Urabstimmung vorzunehmen, wird, nachdem Wissell-Kiel die Gründe, die seine Mandatgeber zur Einreichung ver anlaßt, klargelegt, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Desgleichen eine von der „Mecklenburgischen Konferenz" eingebrachte Resolution. Ein Antrag Volke, in der Bekanntmachung, betreffend die Generalversammlung, sowie im Wahlreglement eine Aenderung vorzu nehmen, wird „dem Vorstand zur Berücksichtigung überwiesen". Es folgt die Berathung des Streikreglements. Der Vorstand stellt den Antrag: „Den 8 21 des Statuts in jetziger Form zu streichen und an dessen Stelle das Streikreglement zu setzen", welcher angenommen wird. Rohrlack begründet den Antrag: Berlin-C. Arbeitseinstellungen von Lerbandsmit- gliedern können nur mit Genehmigung des Vorstandes er folgen. Ausnahmen hiervon sind zulässig: 1) in Orten, in welchen neben dem Deutschen Metallarbeiter-Verband noch andere, auf dem Boden der modernen Arbeiter-Bewegung stehende Metallarbeiter-Organisationen bestehen; 2) wenn für das Arbeitsverhältniß eine Kündigungsfrist nicht besteht. Kurgas hält die Begründung Rohrlack's nicht für ganz richtig und tritt des Weiteren auch für den Antrag ein. Schlickespricht dagegen; wir können den Berlinern keine Konzessionen machen. Wenn unsere Mitglieder, weil andere Organisationen streiken, das Gleiche thun, also aus Solidarität handeln, so wird der Vorstand dieselben unbedingt unterstützen.! Rohrlack tritt nochmals für den Antrag ein, es könne der Fall eintreten, daß schnell gehandelt werden müsse. Basel tritt auch dafür ein. Der Antrag Berlin wird ab gelehnt. 8 1 bleibt in alter Fassung. 8 2 bleibt derselbe und ist dadurch der Nürnberger Antrag erledigt. Rohrlack tritt für folgenden von Berlin gestellten Antrag zu 8 3 ein: Die Ortsverwaltung bezw. der Vertrauensmann hat sich über alle einschlägigen Verhältnisse genau zu orieutiren und über den Befund der Sache sofort, spätestens inner halb 24 Stunden, dein Vorstand zu berichten. Diese Be richte sind von mindestens drei Beamten der Ortsverwaltung zu unterzeichnen und mit dem Ortsstempel zu versehen. Gegen 1 Stimme angenommen. 8 4 bleibt in alter Fassung.