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Nr. 2. Pulsnitzer Wochenblatt. — Sonnabend, den 8. Januar 1910. Seite 3. Haftung zu entziehen, hatte er sich seinerzeit falsche Papiere zu verschaffen gewußt uud reiste seit dieser Zeit unter dem Namen Wilhelm Jahn aus Gorbitz umher. Aber auch unter diesem Namen wird derselbe noch wegen ge meinschaftlich verübten Raubes von der Königl. Staats anwaltschaft Dresden gesucht. Blaaß wurde noch im Laufe des gestrigen Tages an das hiesige Amtsgericht abgeliefert. Pulsnitz. (Arbeitsjubil äumJ~ Für 25jährige treue Tätigkeit bei der Firma I. G. Hauffe, hier, wurde dem Gurtwebsr Herrn Robert Weidner am Dienstag un ter herzlichen Worten ein Ehrendiplom und ein ansehn liches Geldgeschenk überreicht. Möge es dem Jubilar ver gönnt sein, bei Gesundheit noch recht lange der Firma I. G. Hauffe dienen zu können. Pulsnitz. (Steno grap hie-Unterrichts kursuS.) Wem kann die Stenographie nützlich sein? Die Steno graphie, welche in vielen Fällen eine Notwendigkeit bil det, ist noch recht wenig verbreitet und doch muß auf obige Frage ohne weiteres geantwortet werden: „Einer jeden Person, gehört sie dem Kaufmanns-, Beamten- oder einem sonstigen Stande an." Von eurem Kaufmann und Beamten wird sie verlangt, von anderen Personen in den meisten Fällen nicht und daher denken noch viele Leute letzterer Stände, daß die Stenographie ihnen nichts nütze. Dies ist aber eine irrtümliche Meinung, denn schon man cher hat eine gutlohnende Stellung erhalten, weil er die Stenographie kann und manchem ist sie Leim Militär von großem Nutzen gewesen. Sehr viel kommt es gerade in der jetzigen Zeit vor, daß Stellengesuche ausgeschrieben werden, um welche sich manche Person bewerben könnte, wenn ihr nicht die Kenntnisse der Stenographie fehlen würde, und wie leicht wird es doch heute gemacht, die selbe lernen zu können. Der Stenographenverein „Ga- belsberger" zu Pulsnitz hat alljährlich einen Unterrichts kursus, an welchem sich Jeder beteiligen kann und jede Woche einen Uebungsabend, an welchem sich die Steno- graphickundigen weiter fortbilden können. Es kann in der jetziigen Zeit nur einem Jeden empfohlen werden, die Kunst des Schnellschreibens zu erlernen. n. Pulsnitz. (Wie wird das Wetter am Sonn tag sein?) Der Winter weilt in weiter Ferne, Er stellt sich garnicht bei uns ein. Jetzt sähen wir ihn herzlich gerne, Er müßte hier jetzt mit uns sein. Doch will erst der Frühling uns begrüßen, Mag sparen er sein Eis und Schnee. Es würden diese uns dann verdrießen, Drum komme jetzt und rechtzeitig geh! Na, was sind das nun blos für Sachen? Jetzt, wo wir frieren sollten bis ins Mark, wo draußen alles unter der bekannten weißen Decke begraben sein müßte, ist eine Temperatur von plus 8 Grad Celsius, eine wahre Früh lingsluft also! Das ist doch nicht natürlich, und da es ntcht so bleiben kann, so komm heran, du Winter, tobe dich gründlich aus und wenn der holde Lenz ins Land ziehen will, dann spute dich und mach, daß du fortkommst. Zunächst ist jedoch leider noch keine Aussicht, daß der Alte mit Schnee und Eis eintritt, da nun Störungen vom Ozean folgen, und s» werden wir auch noch für Sonn tag mildes, wechselnd bewölktes, windiges Wetter und vielfach etwas Regen erwarten können. Die 15 deutschen Stationen der Wetterkarte meldeten vorgestern zusammen 83 Grad Wärme, ein Mittel pro Ort also von 5,5 Grad Wärme. — (Schlachtviehversicherung.) Der Bezirksaus schuß hat u. a. folgende Viehbesitzer bestimmt, aus denen die Sachverständigen für die einzelnen Bezirtsschätzungs- ausschüsse von den Gemeinden zu wählen sind. Bischheim: Rittergutspachter N.cke, Rentner Kühne und G meinde- ältester Rietschel; Gersdorf: Gutsbesitzer Hermann Grund mann und Gemeindeältester Haase; Häslich; Gastwir- Richter und Gemeindeältester Mager; Möhrsdorf: Müht lenbesitzer Richard Mörbitz und Gutsbesitzer Oswald Chri stoph; Bretnig: Gutsbesitzer Bernhard Petzold, Kat.-Nr- 390, Gutsbesitzer Ferdinand Gebler und Ortsrichter Ku-, nath; FriederSdors mit Thiemendorf: Gursbesttzer Franz Boden und Gasthofsbesitzer August Seifert; Großnaun dorf: Gutsbesitzer Traugott Gärtner und GutSauSzügler Friedrich August Gärtner; Großröhrsdorf: Privatus Mo ritz Eisold, GutSauSzügler Emil Körner, Gutsbesitzer Fried rich Robert Kunath, Kat.-Nr. 256 !Vi, Gutsbesitzer Gustav Ziegenbalg, Kat.-Nr. 39, Doppelgutsbesitzer Gustav Phi lipp; Hauswalde: Gutsbesitzer und Gemeindeältester Fichte, Gutsbesitzer Hermann Rammer und Gutsbesitzer Friedrich Schink; Kleindittmannsdorf: Gutsbesitzer Edwin Höfgen und Gemeindeältester Büttner; Lichtenberg: Gutsbesitzer Julius Schöne, Gutsbesitzer Lauterbach und Gutsbesitzer August Gärtner; Mittelbach: Gemeindeältester Julius Ziegenbalg und Gutsbesitzer Höntsch; Niederlicktenau: Schänkengutsbesitzer Karl Traugott Hausdorf und Müh- lenbesitzer Berndt; Niedersteina: Gutsbesitzer Max Mager und Gutsbesitzer Wilhelm Haase; Oberlichtenau: Gemeinde ältester Ferdinand Julius Haase und Gutsbesitzer Ernst Lunze; Obersteina: Gutsbesitzer Beyer und Gemeindeäl tester Emil Freudenberg; Ohorn: Gutsbesitzer Johann Freudenberg, Kat.-Nr. 30, Gutsbesitzer Paul Kaiser und Gasthossbesitzer Weitzmann; Pulsnitz M. S.: G ' ützer I)r. Weitzmann und Wirtschaftsbesitzer Alwin --.Zig; Vollung: Gemeindeältester Garten; Weißbach b. Pulsnitz: Gutsbesitzer Großmann und Gemeindevorstand Mager; Höckendorf: Gutsbesitzer Karl Gottlob Ziesche, Kat.-Nr. 2 und Gutsbesitzer Karl Traugott Klatsche; Laußnitz: Guts besitzer Karl Gottlieb Richter und Gutsbesitzer Friedrich Zumpe; Reichenau: GutSauSzügler Heinrich Beger und Gutsbesitzer Böhme; Reichenbach: Gemeindeältester Julius Hausdorf und Gutsbesitzer Trunks. Wenn ein nach dem Reichsgesetz vom 28. Juni 1880 resp. vom 1. Mai 1894 wegen einer Seuche getötetes Tier abzuschätzen ist, haben die zuständigen Ortsbehörden die erforderlichen beiden Sachverständigen für dis nach Z 7 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. März 1881 zusammenzuberufende Kommission aus den aufgeführten Personen zu entnehmen. — Ein guter Wetterprophet soll die Forelle sein. Naht ein strenger Winter, so legt sie ihren Laich in die tiefsten Stellen des Baches, wo die Abkühlung des Wassers sehr gering ist, naht jedoch ein milder Winter, so legt sie ihren Laich ganz nahe an das Ufer, in Lö cher und Einbuchtungen. Auf diese Weise soll die Fo relle mehr Vertrauen verdienen, als alle alten Schäfer und Kalendermacher zusammen. Ohorn. Unsere Bibliothek hat sich auch im Jahre 1909 in erfreulicher Weise weiterentwickelt. Be trug der Bücherbestand der Bibliothek Ende 1908 392 Bände und zwar 255 Unterhaltungsschriften, 59 Bücher gemeinnützigen Inhalts, 38 oeograpische und 39 geschicht liche Bände, so umfaßt sie zurzeit 427 Bände und zwar 281 Unierhaltungsschriften, 64 Bücher gemeinnützigen Inhalts, 40 geographische und 42 geschichtliche Bände. Das bedeutet gegen das Jahr 1908 eine Vermehrung von 35 Büchern. Angeschafft wurden 1909 der Jahr gang 1909 der „Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens" (Bände 556—568), 10 Bände „Bücher des deutschen Hauses" (Bände 569—578), „Noami" von Webb (579), „Ben Hu " von Wallece (580), „Quo vadis" (581), „Die Schädlinge des Obst- u d Weinbaues" (260), „Die Schädlinge des Gemüsebaues" (261), „Form- und Zwergotstbäume" (252), „Pflanzenallas" (263), „Luftschiff fahrt" (263), „Die Entstehung unseres Landes (340), „Schillers Geburtstag in der Schule" (390), „Johann Ludewig, der gelehrte Bauer von Cossebaude" (391) und „Der Krieg in China" (392). Die Bibliothek sei aufs neue zu fleißiger Benutzung warm empfohlen. 8t. Niedersteina. Der hiesige K. S. Militärverein feiert morgen, Sonntag sein diesjähriges Stiftungsfest, bestehend in Konzert, Vorträgen und Ball. Zu dieser Veranstal tung ist dem Verein ein voller Saal zu wünschen. — Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz gibt bekannt, daß Montag, den 10. Januar 1910 öffent liche Sitzung des Bezirksausschusses stattfindet. Die Tagesordnung hängt in der Amtshauptmannschaft aus. — (Hohe Lieferung und Auszeichnung.) Der Hof-Pianoforte-Fabrik August Förster in Löbau i. Sa. wurde die hohe Ehre zuteil, für den persönlichen Gebrauch der sächsischen Königsfamilie mehrere Instrumente zu liefern. In Anerkennung dieser Tatsache hat Se. Maje stät König Friedrich August jetzt die Gnade gehabt, den Inhaber obiger Firma, Herrn Cäsar Förster, zum König lich Sächsischen Hof-Lieferanten zu ernennen. Wachau. Für unser erledigtes Pfarramt haben sich 20 Bewerber gefunden. Vom Kirchenpatron, Herrn Ritter gutsbesitzer Kühne auf Wachau, sind zur engeren Wahl vorgeschlagen die Herren: p. Wolf-Geyersdorf bei Anna berg, ?. Resch-Pulsnitz und p. Egert-Oelsnitz im Erz- gebirge. Diese drei Herren werden zu Gastpredigten geladen. VerllelcrmstMilMii des Zächs, üyremreins in Dresden. Dem uns zugesandten Bericht der Vertreterversammlung des Sächsischen Lehrervereins in Dresden entnehmen wir. In der Debatte über die Vorschläge der vereinigten Religions kommissionen, den religiösen Memorier st off betreffend, kommt im allgemeinen das Einverständnis mit den Ausführungen der Kommissionen zum Ausdruck. Von einzelnen Bezirken wird weniger religiöser Memorierstoff und niehr Auswahl von weltlicher Literatur gefordert, ferner besondere Stunden für den Religions unterricht vom dritten Schuljahre an und zwar vom dritten bis sechsten Schuljahre zwei, im siebenten und achten Schuljahre drei Stunden wöchentlich. .Die Versammlung nahm schließlich folgende Sätze an: 1. Der Religionsunterricht hat die Aufgabe, die Gesin nung Jesu in den Kindern lebendig zu machen. 2. Planmäßiger Religionsunterricht wird vom 5. his 8. Schuljahre in zwei Stunden wöchentlich erteilt. In den ersten vier Schuljahren finden nur gelegentliche sittliche und reli giöse Unterweisungen statt. 3. Als Vildnngsstoffe im planmäßigen Religionsunter richte dienen Bilder aus dem religiösen und sittlichen Leben der vorchristlichen Zeit, das Leben Jesu, das Leben und Wirken der Apostel und Bilder aus dem religiösen und sittlichen Leben unseres Volkes mit besonderer Berücksichtigung der Neuzeit. Als gleichbe rechtigte Bildungsstoffe haben für alle Schuffahre die Erlebnisse der Kinder und geeignete Erzeugnisse der Literatur und Kunst zu gelten. Die Verteilung dieser Stoffe richtet sich nach der sittlich religiösen Vorstellungswelt und der Vildungsfähigkeit der Altersstufe. Der Religionsunterricht hat die Hauptergebnisse der Bibel forschung und Religionsgeschichte zu berücksichtigen, darf nicht in Widerspruch bringen mit unserem sonstigen Welterkennen und muß im Einklang stehen mit den» geläuterten sittlichen Empfinden un serer Zeit. 4. Einzuprägen sind eine mäßige Anzahl von religiösen Sprüchen und Liedern. Der Lernzwang ist in milder Weise zu handhaben. Es wurde folgende Resolution dem Sinne nach angenommen und dem Vorstand zur redaktionellen Fassung übergeben: „Es ist pädagogisch nicht richtig, einen gesetzlichen Kanon für den religiösen Mcmorierstoff aufzustellen, vielmehr ist eine reiche Sammlung religiöser Lernstoffe den Kindern und Lehrern an die Hand zu geben. In Rücksicht auf die bestehenden Ver hältnisse ist die Lehrerschaft bereit, einen Memorierstoff vonklei- mm Umfange zu schaffen." Die Versammlung nimmt die Auswahl der Sprüche, wie sie vom Vorstande vorgeschlagen worden ist, an. Die Auswahl der Gesangbuchlieder uud die Lieder aus der weltlichen Literatur wird noch einmal an die Kommissionen verwiesen. Ferner werden folgende Sätze angenommen: -t. Schulleitung. 1. Der Lehrer ist in seiner pädagogischen Tätigkeit selbständig und verantwortlich. 2. An gegliederten Schulen hat das Lehrerkollegium die Auf gabe, alle Angelegenheiten, die der Förderung des äußeren und inneren Schullebens dienen, zu beraten, insonderheit für die nötige Einheit und Ordnung des Schulbetriebes zu sorgen. Es beschließt u. a. s) über Gestaltung der Lehrpläne, b) über die Grundsätze bei Vertretung der Klassen- und Lehrstunden und über die endgültige Festsetzung des Arbeitsplanes. c) über die Festsetzung und Durchführung einer Hausordnung, ck) über Stellvertretungen, sofern sie die Dauer einer Woche überschreiten, e) über langfristige Beurlaubungen von Schulkindern (bis zu einer Woche kann der Klassenlehrer Urlaub erteilen), k) über die Anschaffung von Büchern und Lehrmitteln, über haupt über die Verwendung der der Schule zur Ver fügung stehenden Gelder, über strittige Versetzungsangelegenheiten, b) über die dem Schulvorstande oder derBezirksschulinspek- - tion zu erstattenden Berichte oder Anzeigen, soweit sie nicht als generell geregelte Angelegenheiten dem Schul leiter zukommen. Das Kollegium hat i) das Recht, Anträge zur Behandlung und Beschlußfassung an die Behörden gelangen zu lassen. 3. An jeder gegliederten Schule ist ein älterer Lehrer mit der Leitung zu betrauen. Der Gewählte kann die Wahl ablehnen oder von der Leitung zurücktreten. 4. Dem Schulleiter liegt ob a) die Einberufung und Leitung der Lehrerkonferenz, d) die Aufsicht über die äußere Schulordnung, c) die amtliche Buchführung (bei Venötigung unter Beihilfe eines Expedienten), ck) die Aufnahme und Entlassung der Schulkinder, e) die Sorge für Stellvertretungen bis zur Dauer von einer Woche, k) die Ausarbeitung eines Entwurfs über die Verteilung der Klassen und Stunden auf Grund der Beschlüsse des Lehrerkollegiums, p) die Ausführung der Konferenzbeschlüsse und deren Ver tretung bei den Behörden. Bei Bedenken gegen die Be schlüsse der Lehrerkonferenz hat er unter Beifügung des Konferenzprotokolles die Entscheidung der Vezicksschul- inspektion herbeizuführen. Er hat ferner K) Beschwerden der Eltern, dafern sie nicht durch den Lehrer gegenstandslos gemacht werden können, entgegenzunehmen und in Konfliktfällen eine Verständigung zwischen Eltern und Lehrern in die Wege zu leiten, i) Der Schulleiter kann den Lehrern bis zu drei Tagen Ur laub erteilen. K) Er hat eine Klasse zu führen. 8. Der Schulleiter wird für seine Bemühungen durch Stun denermäßigung und eine Funktionszulage entschädigt. 6. Zur Durchführung aller vorgeschlagenen Maßnahmen ist auf Teilung der großen Schulkörper hinzuwirken. Eine Schule soll nicht mehr als 20 Klassen zählen. 8. Schulaufsicht. 1 Die Ortsschulaussicht ist onfzuheben. Der nächste Dienst- vorgesetzte des Lehrers ist der Bezirksschulinspektor. 2. Lehrer, welche die Wahlfähigkeitsprüfung noch nicht be- bestanden haben, stehen zum Bezirksschulinspektor in einem beson deren Aufsichtsverhältnis. 3. Die Schulinspektionsbezirke sind wesentlich zu verkleinern. 4. Bezirksschulinspektoren müssen eure Reihe von Jahren im Volksschuldienste gestanden haben. Die Einsetzung von Ehrenräten wird der Kommission für Vereinsorganisation zugewiesen. Satz 2 unter „8. Aufsicht" wird der Beratung über die Selbstverwaltung der Volksschule zugeiviesen. Nsuvste Qlrskts MvlQungsn von Hirsch's Telegraphenbureau. Berlin, 8. Januar. Hier versuchte gestern abend der an Verfolgungswahnfinn leidende 54 Jahre alte Loko- motivführer Johann Lucht seine Frau zu erschießen. Als die Kugel ihr Ziel verfehlte, richtete er die Waffe gegen seine eingenen Schläfe und erschoß sich ehe er daran gehindert werden konnte. Bern, 8, Januar. Während der Arbeiten im Lötsch- gerb-Tunnel stürzten plötzlich mehrere Holzstützen ein, wodurch vier Arbeiter verschüttet wurden. Einer wurde getötet, die anderen schwer verletzt. Newyork, 8. Januar. Die mit Spannung erwartete Sonderbotschaft des Präsidenten Taft, die sich mit der Bundeskontrolle über die Trusts und mit der Beaufsich tigung der Eisenbahngesellschasten beschäftigt, ist dem Kongreß zugegangen und hat durch ihre entschiedene Sprache großen Eindruck gemacht. In dem Teil, der sich mit der Neuregelung des Trustwesens beschäftigt, sagt Taft, es sei sein Vorsatz, daß eine Untersuchung über die Verhältnisse jeder Jndustrieorganisation angestellt wird, gegen die der geringste Verdacht gesetzwidriger Geschäfts methoden besteht; Voraussetzung sei, daß der Kongreß die dazu nötigen Mittel besitze. Dann bespricht Taft die Notwendigkeit der Abänderung des Gesetzwesens. An der Hand der Bestimmungen der jetzigen Geseke sei es un möglich, zwischen guten und bösen Trusts zu unterschei den oder ein Gerichtsurteil darüber zu fällen, inwieweit verbotene Beschränkungen des Handels durch Monopol bestrebungen vorliegen. Es empfehle sich, ein neues all gemeines Trustgesetz zu schaffen, welches den Korporationen selbst dadurch ein Vorteil bietet, daß es ihren Geschäfts betrieben den ungewünschten Einfluß der Einzelstaaten entzieht. Im einzelnen schlägt dann die Boischaft eine Bestimmung vor, daß der Betrag d r zur Ausgabe kom menden Aktien dem eingezahlten Barkapital gleich sein soll, die Aktien anderer Korporationen zu erwerben, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, über deren Vor handensein die Bundesbehörde zu entscheiden hat. Von nicht geringerer Bedeutung als dieser Vorschlag ist auch der Teil der Botschaft, der eine Abänderung der Bestimmungen über den Zwischenstaatlichenverkehr, vor allem des Eisen bahnverkehrs, fordert. Die wichtigste Neuerung die Tast vorschlägt, ist die Schaffung eines Bundesverkehrsgerichts, an welches die Bahngesellschaften ihre Berufungen gegen Entscheidungen der Zwischenstaatlichen Handels kommissio- nen zu richten haben. Von der Zuständigkeit dieses Ge richtshofes sollen nur solche Fälle ausgeschlossen sein, bei denen es sich um Auferlegung von Geldbußen oder krimi neller Strafen handelt. Ein weiterer wichtiger Vorschlag der Botschaft ist das Verbot an die Eisenbahngesellschaf ten, Aktien von Konkurrenzgesellschaften zu erwerben und das Verbot zur Aktienausgabe ohne Einzahlung der Bar beträge; daran werden noch Bestimmungen zum Schutze der Benutzer der Bahnen gegen die Willkür der Eisen- bahngesellschafien geknüpft. Athen, 8. Januar. Gestern stürzte ein Teil des großen Tanzsaales im Palais zusammen, wobei vier Personen schmer verletzt wurden. An den Bergungsar beiten im Palais beteiligten sich auch die Prinzessin Alice und die Königin mit außerordentlicher Umsicht. Der König erlitt infolge der Aufregung einen leichten Ohnmachtsanfall. Der Schaden beläuft sich bis jetzt auf i>/i Millionen Mark