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Pulsnitzer Tageblatt W8LL Bezirksanzeiger — Erscheint «n jede« Werktag Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de? Betriebe? der Zeitung oder der Befördcrnngseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch aut Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- zalnung des Bezugspreises. - Wöchentlich 6.60 E bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 LE; durch die Post monatlich S.40 E freibleibend Bank. Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und »Ul» Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zelle (Mosse'S Zeilenmesser 14) 1 mm Höhe 10 <G/, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 LH/; amtlich 1 mm 30 LH/ und 24 A/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50 ft, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigcngebühren durch Klage oder in KomurSfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V'10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amishauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt tzauprblatt und Moste Zeitung in den Ortschaft«, do« Pulsnitzer AmtSgerichtsbezirks: PulSnitz, Puls in, M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und tzkt-derüchtonau, Friedensdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Druck und Verlag von L- Förster» Erden (Znh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz Geschäftsstelle: PulSnitz, Alb-rtstraße Nr. I Nummer 157 Donnerstag, den 9. Juli 1931 ! 83. Jahrgang Amtlicher Teil Wegesperrung Der Kommunikationsweg von O Hersteina nach Rehnsdorf wird vom 13. Juli ab bis voraussichtlich zum 27 Juli 1931 wegen Pflasterung für allen Fährverkehr gesperrt. Der Verkehr wird auf die Nebenwege oerwiesen. Amtshauptmannschaft Aamenz, den 8 Ju« 1931. , WM« „rLL..- Wir« MI« »-MMN-MM Kl MIM« »WH Durch Notverordnung des Reichspräsidenten mit dem 8. Juli in Kraft gesetzt Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsverfas sung wird entsprechend der Anregung namhafter Träger des deutschen Wirtschaftslebens folgendes verordnet: 8 1: Die Reichsregierung wird ermächtigt, durch Rechts- verordnung in Anlehnung an die Vorschriften des Aus bringungsgesetzes vom 30. August 1924 (Reichsgesetzülatt II Seite 269), die danach aufbrrngungspflichtigen Unter nehmer, deren Betriebsvermögen 5 Mil lionen RM übersteigt, anteilig zu verpflichten, die Haftung bis zum Gesamtbeträge von 500 Millionen RM für etwaige Ausfälle aus Kreditgeschäften zu übernehmen, welche die Deutsche Golddiskont-Bank im Interesse der Aufrechterhal tung des deutschen Auslandskredits tätigt. Die Rcichs- regierung erläßt die näheren Vorschriften; sie kann in der Durchführung treuhänderischer Aufgaben die Bank für deutsche Industrieobligationen in Ergänzung der ihr im 8 7 des Industriebankgesctzes vom 31. März 1931 (Reichsgesetz- blatt l Seite 124) Angewiesenen Aufgaben betrauen. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Neudeck, den 8. Juli 1931. Der Reichspräsident (gez.) v. Sindenburg. — Der Reichs kanzler (gez.) vr. Brüning. — Der Stellvertreter des Reichs kanzlers und Reichsminister der Finanzen (gez.) Dietrich. — Der Reichsminister des Innern (gez.) vr. Wirth. — Der Reichswirtschaftsminister, mit der Wahrnehmung der Ge schäfte beauftragt, (gez.) Trendelenburg, Staatssekretär. Vorhergehende Ka-inettssitzung. Der Verkündung der neuen Verordnung des Reichs präsidenten ging am Mittwoch vormittagei ne K a - binettssitzung voraus, in der die Aktion der deutschen Wirtschaft zur Ünterstützung der Golddiskontbank behandelt worden ist. Die Reichsregierung mußte sich deshalb mit der Frage beschäftigen, weil es zurDurchführungdieser großen Aktion einer gesetzlichen Grundlage bedurfte und die Golddiskontbank nicht so ohne weiteres in der Lage ist, auf der Grundlage eines solchen Garantie angebotes der Privatwirtschaft in die damit beabsichtigten Kreditoperationen einzutreten. Die Verordnung des Reichspräsidenten hat das gesetzlich notwen dige Fundament geschaffen und der Golddiskont bank die Ermächtigung gegeben, ihren Aufgabenkreis in der von der Wirtschaft angedeuteten Weise zu erweitern und von den angebotenen Garantien der Privatwirtschaft den ent sprechenden Gebrauch zu machen. Der Zweck der Aktion der Wirtschaft. Die neue Verordnung des Reichspräsidenten ist die un mittelbare Folge des Appells der deutschen Wirtschaft, von dem ReichsLankpräsident l)r. Luther in den ersten Nacht stunden des Dienstags der Ocsfentlichkeit Mitteilung machte. Es handelt sich um einen Schritt der deutschen Wirtschafts führer aus Bankwelt, Industrie, Handel und Schiffahrt, der seinesgleichen in der Geschichte bisher noch nicht hat. Mit überraschender Schnelligkeit und Entschlußkraft haben rund 1000 der größten deutschen Betriebe der Reichsbank die Uebernahme einer Ausfallbürgschaft von 390 Millio nen RM für die Gotddiskontüank angeboten. um diese Bank zu einem deutschen Großkrcditinstitut auszu gestalten, das im Auslande unbedingtes Vertrauen haben muß, weil es durch die Sicherheit, die die führenden deutschen Wirtzschastsbetriebe ihr geben, gedeckt ist. So hofft die deutsche Wirtschaft die Kredite und Geldabziehungen, die die Basis des deutschen Wirtschaftslebens untergruben, stopfen zu kön- ! nen und j dazu Seizutragen, baß die abgezogenen Kredite möglichst bald wieder nach Deutschland zurückgelegt werden. Dieser beispiellos dastehende schnelle Entschluß der deut schen Wirtschaft ist dadurch hervorgerufen worden, daß die Annahme des Hoover-Planes in der Form, wie sie in Paris gefunden worden ist, nicht die vertrauenschaffende Wirkung gehabt hat, die man erwartete. Die Verwässerung des ur sprünglichen Hoover-Planes und die Verzögerung der lang wierigen Pariser Verhandlungen hatten seine Wirkung ganz erheblich abgeschwächt. Wenn man in deutschen Wirtschafts kreisen gehofft hatte, daß mit der Verkündung des Hoover- Planes die katastrophalen Devisenabzüae aufhören würden, so sah man sich in dieser Hoffnung getäuscht. Es zeigte sich, daß der Hoover-Plan in seiner jetzigen Form nicht genügt, das Vertrauen zu Deutschland wiederherzustellen. Die Bereitstellung der 500 Millionen Bürg schaft durch die deutsche Wirtschaft soll, so hofft man, dem Ausland den Beweis erbringen, daß doch noch starke und gesunde Kräfte in Deutschland vorhanden sind, die übertriebene Besorgnis des Auslandes ungerechtfertigt . erscheinen lassen. Ob diese Hilfsbereitschaft der deutschen Wirtschaft den gewünscht.. Erfolg bringen wird, hängt von der Einsicht des Auslandes ab. Man sollte eigentlich erwarten, daß die Unter nehmen, die ihre Namen unter den Plan gesetzt haben, im Auslande über alle Zweifel an ihrer Kreditwürdigkeit erhaben sind. Die Sachverftändigenkonferenz in London Deutschlands Delegierter bei der Londoner Sachverständigen konferenz? Ministerialdirektor Ritter vom Auswärtigen Amt gilt zu sammen mit Ministerialrat Ber ger vom Reichsfinanzministe- cium in unterrichteten Kreisen als Vertreter Deutschlands für die Sachverständigenkonferenz in London. Nachdem die Einladung der englischen Regierung, die in Paris unerledigt gebliebenen Punkte aus dem Hoover-Plan in einer Konferenz in London zu klären, allgemein angenom men worden ist, werden bereits Vorbereitungen zu der Lon doner Konferenz getroffen. Der Zeitpunkt der bevorstehen. den Sachverständigenkonserenz ist allerdings noch nicht bekannt. Man vermutet aber, daß die Konferenz be reits im Laufe nächster Woche zusammentreten wird. Cs wird betont, daß es sich lediglich um eine Kon ferenz vonS ach v e r st ä n digen handele, die die Auf gabe habe, den technischen Teil der Pariser Vereinbarungen noch auszufeilen. Im Zusammenhang hiermit ist verschiedentlich auch von der Einberufung einer Regierungskonferenz zur Sanktio nierung der Beschlüsse der Sachverständigenkonferenz die Rede gewesen. In Berlin hält man eine derartige Regie rungskonferenz für unnötig. Nach Ansicht der englischen Regierung soll, wie in der englischen Presse mitgeteilt wird, das Arbeitsprogramm der Konferenz so geplant sein, daß einleitende Verhandlungen von etwa einwöchiger Dauer zwischen Finanzsachverständigen der einzelnen Länder stattfinden, denen daun anschließend Verhandlungen zwischen den Ministern der beteiligten Regierungen folgen sollen. Als Beratungsgegenstand der Konferenz wird angegeben die Frage des Garantief and s, der Sach lieferungen sowie die Frage der Methoden, mittels deren die deutsche Negierung innerhalb von zehn Jahren die unge schützten und an Deutschland wieder zurückgeliehenen Jahres leistungen zurückzahlen soll. Die französische Regierung hat vorläufig die Teilnahme an einer großen Tributkonferenz abgelehnt. Im merhin hat sie sich entschlossen, zwei Kabinettsmitglieder nach London zu entsenden, den Finanzminister Fl an bin und den Staatssekretär Francois Poncet. Sie werden nach den hier vorliegenden Nachrichten mit Staatssekretär Stimson persönlich in London zusammentreffen. Da die Engländer auf die Ausdehnung der Konferenz besonderen Wert legen, wird es ganz von selbst zu einer Regierungskonferenz kom men, ob die Franzosen nun wollen oder nicht. Nach anderen Meldungen wird Amerika in London durch den Pa riser Botschafter Edge vertreten sein. Was die beabsichtigten deutschen Besuche in Frankreich und Italien angeht, so wird über deren Zeitpunkt voraussichtlich erst nach dem Besuch des amerikanischen Außenministers Stimson in Berlin eine Entscheidung getroffen. An zuständiger Stelle in Berlin wird betont, daß Deutschland nach dem Besuch der deutschen Minister in Rom sichfreuen würde, wenn auch Mussolini nach Berlin käme. Beginn -er London-Konferenz^?. Juli Die Sachverständigenkonferenz zur Durchführung des Hoover-Planes soll nach Mitteilungen von maßgebender eng- kischer Seite am Freitag, 17. Juli, in London zu- sammcntreten. Die englische Regierung hat die französische Regierung unterrichtet, die Konferenz solle mit Sitzungen von Sachverständigen beginnen. Sobald diese die Vor arbeiten hinreichend gefördert haben, soll sich eine Minister konferenz daran anschließen. In diesem Sinne beabsichtigt die englische Negierung, sofort Einladungen an die am Poung-Plan interessierten Mächte, einschließlich Deutschlands, zu entsenden. Auch Amerika wird eine Einladung zur Teilnahme an der Konferenz erhalten, wobei es den Ver einigten Staaten überlassen bleiben wird, sich in der Eigen schaft vertreten zu lassen, die ihrer besonderen Stellung und ihrem Wunsche entspricht. Verhandlungen über das Pro gramm der Konferenz und die zur Erörterung zu stellenden Punkte sind noch nicht eingeleitet. Die Dauer der Konferenz ist noch nicht zu übersehen. Wenn auch die englische Regierung sich bemühen wird, die Verhand lungen möglichst abzukürzen, so herrscht doch in den diplo matischen Kreisen Londons die Auffassung, daß man sich auf eine längere Dauer gefaßt machen muß. Diese Ansicht wird damit begründet, daß dem Bestreben der Franzosen, möglichst bindende Er- klärungen über die weitere Wirksamkeit des Poung- Plans zu erhalten, der Wunsch der anderen Mächet gegenübersteht, sich die Wege zu einer Revision oder zu einer Verlängerung des Hoover- Moratoriums offenzuhalten. Hinzu treten die nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten der fi nanztechnischen Einzelprobleme, die sich aus Fragen, wie zum Beispiel den Sachlieferungen usw., er geben. Luther fährt nach London. 1,6-Milliarden-Anleihe für Deutschland? Die Bank von England hat bisher die Meldung von einer Verlängerung des an die Reichsbank gegebenen Bor-, schusses weder bestätigt noch dementiert. In City-Kreisen rechnet man damit, daß den deutschen Banken eine Anleihtz von mindestens 1,6 Milliarden begeben werden muß. Eine englische Nachrichtenagentur verbreitet die Meldung, daß Reichsbankpräsident Luther zu Verhandlungen nach Lon don kommen werde.