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NS Sonntag, den 17. April 1904 54. Jahrgang.. «r. 88 Kry. No.: 165 V». Ansiedelungsnovelle sei j-denfallS für Preußen eine Slaatsnotwenbigkeit im Kampfe gegen das Polentum. Lothringen geboren seien. Sollte Hk" Ricklin da- Den Sieg werde in diesem Kampfe derjenigl Stamm -üb-r hinaus an alle aus Frankreich ausgewiesenen davontragen, der der Einsichtigere, Fleißigere, Spar» Ordensbrüder gedacht haben, so bedauere er, diesem iamere und wirtschaftlich Besäbiatere sei. und alle Wunsche Ricklins nicht stattgeben zu können. De» samere und wirtschaftlich Befähigtere sei, und alle vr. Polster, Bürgermeister. Gßlr. Rechtsanwalt Dr. Haubold, Konkursverwalter. Kr. "-s nicht noch er» hat LÄ Anordnungsgemäß wird die unter T ersichtliche Verordnung, Bekämpf««g der Weitere« A<tsvrett««g der Maul- und Klauenseuche betr., zur Kenntnis der beteiligten Kreise mit dem Bemerken gebracht, daß jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich zur Bestrafung gelangen Wird. Stände in ganz Deutschland müßten die deutschen Landsleute la den Ostmarken unterstützen und Sütc an Seite mit ihnen für die deutsche Nationalität kämpfen, sonst nütz? auch die A-siedelungSnovelle nichts. Der Staatssekretär achtet seinerseits voll kommen die Pietät, mit der der Vorredner und seine Gesinnungsgenossen wichtige Erinnerungen bewahren, aber solche Sentiments dürfen keinen Einfluß auf die aktuelle Politik üben. Wenn man in sentimentaler Weise alles, was geschieht, ewig als Unrecht ansehen wollte, so hätten sich überhaupt die modernen Staaten nicht bilden können. Abg. Paher (südd. Bolksp.) befürwortet als Mitantragsteller den Antrag Müller-Meiningen, den Artikel 5 der Verfassung durch Reichsgesetz dahin zu ergänzen, daß die zu einem Reichsgesetze erforderliche Uebereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse von Reichs- ag und BundeSrat im Laufe ein und derselben L gis- laturperiode herbeigeführt werden müsse. Inzwischen ist zur Resolution Müller-Meiningen ein Amendement Stockman« eingegangen, statt „im Laufe ein und derselben Legislaturperiode" zu sagen, „spätestens bis zum Zusammentreten eines neugewählten Reichstags". Abg. Graf Kanitz (kons.) ist durch die Aus» kunst über den Stand der HandelSvertragSverhandlungen sehr enttäuscht. Nur der Großindustrie zuliebe lasse Vie Regierung die traurigen Verhältnisse, unter denen die Landwirtschaft leide, fortbestehen. Wir wären schon viel weiter, wenn die bestehenden Verträge ge» kündigt wären. Sollte das Vertrauen der Landwirt schaft auch jetzt wieder getäuscht werden, so würden der Regierung recht unliebsame Ueberraschungen nicht erspart bleiben. Abg. v. Gerlach (Hospitant der Freisinnigen Bereinigung) verlang», daß der Reichskanzler wenigstens einen kleinen Teil der Energie, mit der er gegen ein paar russische Studenten vorgehe, die sich, wie er sage, mausig machten, gegen die Agrarier betätige, recht fertigt die Angriffe sozialdemokratischer Blätter aus den Gouverneur von Wilna, v. Wahl, anläßlich der auf diesen verübten Attentats, empfiehlt die Resolution Müller-Me ningen, meint, der welfische Gedank? würde längst in Hannover geschwunden sein, wenn er nich» immer wieder Nahrung erhielte durch chikanifie Maß nahmen des preußischen Polizeiregiments, und ver breitet sich schließlich über fortdauernde Wahlbcein- flussung und Durchbrechung deS Wahlgeheimnisse-. Abgg. Graf Oriola (nat.»lib.) und Dr. Arendt (ReichSP.) wenden sich gegen einzelne gestrige üeußerungen BachemS. Dr. Arendt sagt: Wenn das Zentrum Religion und Politik nicht verquicken wolle, o hätte eS doch nichts Eiligeres zu tun, als sich auf zulösen, da eS doch nur auf dieser Verquickung basiere. Redner plaidiert endlich für Erhöhung des Aktien kapitals der Reichsbank, sowie für würdige AuSstatt- HW Chemnitz, den 11. April 1904. Nachdem die Maul- und Klauenseuche, welche durch Rindertransporte au- Preußen eingeschleppt w»rden ist, neuerlich in verschiedenen Teilen SachsenS eine erhebliche Ausbreitung genommen hat, und nach einer Verordnung deS Königlichen Ministeriums des Innern vom 6. April 1904 als verseucht zur Zeit alle KrriShauptmannschaften gelten, sieht sich die Königliche Kceishauptmannschuft Chemnitz veranlaßt, auf Grund von §8 5, 21 der Verordnung vom 30. Oktober 1900 — G. u. V. Bl. S. 930 ff. — für ihren ganzen Regierungsbezirk bis auf weiteres folgendes hiermit anzuordnen: 1 .) Das Abhalten von Biehmärkten (Rinder- und Schweinemärkten) mit Ausnahme der Pferde- und der Schlachtviehmärkte wird verboten. 2 .) Auf Schlachtviehhöfen sind die den Schlachtoiehmärkten zugeführten Tiere, welche aus stärker verseuchten Ländern stammen, in besondere Ställe zu verweisen und vom Beziehen der Markthalle ausgeschlossen. Eine Ausführung dieser Tiere darf nur zu Wagen, nur zur Abschlachtung und nur dann erfolgen, wenn bei der unmittelbar vor der Ausführung vorzunehmenden tierärztlichen Besichtigung an ihnen, sowie den übrigen Tieren des Transportes keinerlei Erscheinungen einer Seuche wahrgenvmmen werden. 3 .) Die von Unternehmern zum Zwecke des Verkaufs oder der Vermittelung deS Kaufes auf Bestellung zusammengebrachten Rindvieh, und Schweinebestände, sowie die zum Verkaufe im Umherziehen bestimmten Schweinebestände dürfen erst dann verkauft oder abgegeben werden, wenn sie während einer Zur Mittelmeerfahrt -es Kaisers. Thrakus, 15. April. Der deutsche Kaiser fuhr heute nachmittag aus dem „Sleipner" an der Küste entlang bis zu dem schön gelegenenHafen vonAugusta, wo der Kaiser eine Rundfahrt machte. Der „Sleipner" wurde hier von Hunderten von Ruder» und Segel booten umringt, deren Insassen den Monarchen, wie überall, mit begeisterter Sympathie begrüßten. Eine Kapelle auf einem reich geschmückten Prahm spielte die Nationalhymne. Der Kaiser nahm von derSladt- Vertretung ein Blumenarrangement entgegen und kehrte darauf nach Syrakus zurück. Das Wetter ist andauernd schön. Im Zusammenhang hiermit seien die etwas sehr abenteuerlichen Vermutungen wiedergegeben, die ein gelegentlicher Karre pondent des „GauloiS" über die Kaiserfahrt ausstellt. Ec vergleicht die Fahrten der Kaiserjacht „Hohenzollern" mit denen des „Fliegenden Holländers" und versichert, überall im Mutelmeere nenne man jetzt die „Hohenzollern" Vai^ean k»ntomo (nach der französttchm Uebersetzung deS „Fliegenden Holländers"). Min erzähle sich die wunderlichsten Geschichten über das plötzliche Auf- auchrn deS eleganten Fahrzeuge-, so werde u. a. be- hiuplet, Kaiser Wilheim lege eS daraus an, zur See mit dem Präsidenten der R publik zwamm n zu treffen, d r sich iu Neapel zur Heim ahrt aas der „Marseillaise" einschiffen soll. Werden die beiden Schiffe bloß die Stadtrat Hoh-«st-i« Ernstthal, am 16. April 1904. vr. Polster, Bürgermeister. H Die Waff-rst-u-r auf die Monate Januar bis mit März 1904 ist längstens bis znm 25. April 1S04 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an nufere Stadtstenereinnahme — Nathans, Zimmer Rr. S - abzuführ-«. Stadtrat Hoh-«stein-Ernstthal, den 13. April 1904. Tierärzte die Stallungen betreten. Die Ortspolizeibehörden haben dir Beobachtung dieser Bestimmungen zu überwachen. Findet eine Einstellung neuen Viehes in denselben Stall zu dem bereits unter Beobachtung stehen den Bestände statt, so ist die Beobachtungsdauer auch sür letzteren auf weitere 7 Tage auSzudehnen. Nach Ablauf der 7 Tage kann der Berkaus oder die Abgabe der Tiere erfolgen, insofern die bezirkstierärztliche Untersuchung die vollständige Unverdächtigkeit derselben ergeben ha». Die Kosten der Untersuchung fallen den Unternehmern zur Last. 4) Die von den im Eingänge dieser Verordnung erwähnten Tieren benützten Rampen, Ein» und Ausladeplätze, Transportwagen, Gast» und Handelsställe sind nach jedesmaliger Benutzung durch Reinigung und Besprengung mit 5 prozentiger Karbolsäurelösung zu desinfizieren. Die BezirkStierärzte haben hierüber die nötige Ueberwachung auSzuüben. Königliche Kreishauptmannschaft. v. W-lck. Erscheint reden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1^ durch die Post Mk 1.82 frei in's Haus. traurigen Fall in Famcck, den Tatbestand, habe Vor redner richtig dargestellt; auch die Folgen des Jnter- dikis deS FnedhosS durch d-n Bischof habe Vorredner ichtig bezeichnet. Ja Eljaß-Lothringen stehen alle Fciedhöse im Eigentum der politischen Gemeinde, und wo in einer Gemeinde verschiedene Kulte seien, pflege der Kirchhof entsprechend geteilt zu werden. I» Fameck habe die katholische Geistlichkeit keinen Schritt a-tan, um eine solche Teilung zu veranlassen. Der Bischof habe also in der Tat nicht den sür solche Fälle gesetzlich vorgeschriebenen Weg betreten. Der Lischos sei zu einer Erklärung darüber aufgesordert worden, eine Antwort desselben liege noch nicht vor. Jedenfalls sei der Kirchhof Gemeindefriedhos; eS habe also Jeder in der Gemeinde Anspruch aus seine Be nutzung, nicht nur die katholische Konsession. Man werde abwarten müssen, war dec Bischof antworte, und je nach dem werde sich die Regierung ihre Ent- tcheidung Vorbehalten müssen. Jedenfalls werde der Bischof zugeben massen, daß nach Lage der Gesetz gebung der betreffende Protestant zur Beerdigung zu- gelassen werden mußte, und ich hoffe, daß der Herr Bischof dann seinen Fehler wieder gut machen und auch daS Interdikt wieoer ousheben wird. Schluß der S-tzung 7'/, Uhr. — Morgen 1 Uhr: Fortsetzung. jung deS Grabes der Dichters v. Kleist von Reichs wegen. Abg. Blumenthal (elf. Bolksp.) wendet sich gegen die neulichen Angriffe des Abg. Ricklin. Ge rade Tlsaß-Lothringen sei die denkbar beste Beobacht ungsstation, um zu erkennen, wie daS Zentrum ver fahren würde, wenn es bereits die politische Macht hätte, die man ihm jetzt leider immer mehr auSzu» liefern auf dem Wege sei. Hierfür charakteristisch sei der Fall Benzler und die FriedhofSaffäre in Fameck. Dabei sei in Elsaß-Lothringen, wo man unter der Herrschaft deS Konkordats lebe, der Bischof verpflichtet, alles zu unterlassen, waS den konfessionellen Frieden gefährde. Staatssekretär v. Köller bemerkt, Ricklin habe neulich freundliche Ausnahme der aus Frankreich aus gewiesenen Ordensbrüder in Elsaß - Lothringen ge wünscht. Er habe das so verstanden, daß Ricklin nur an jene Ordensbrüder gedacht habe, die in Elsaß- Lmpcher Reichstag. Berlin, 15. April. Die Beratung der Etats des Reichskanzlers wird fortgesetzt. Abg. Graf Mielezhnski (Pale) wendet sich gegen di? preußische Polenpolitik und ipeziell gegen die jetzig- Aasiedelungsnovelle, die der RfichSverfassung widerspreche. Staatssekretär Graf Posadowskh bestreitet sie?. In B:zug auf einzelne B-schwerdm des Bor- ccdnerS gibt ter Staatssekretär zu, daß bei der Aus- wähl der nach den polnischen Landesteilen entsandten deutschen Beamten Mißgriffe begangen worden seien. An Takt, Intelligenz und Srlbstbeherrschung der B:- amten würden dort viel größere Ansorderungen gestellt als in reindeutschen Bezirken. Jetzt hätten wir vor: einen ausgezeichneten Stamm von B amten. Die Z verlassen, mit anderen Klauentieren nicht in Berührung kommen und weder verlaust, noch vertauscht, sonst abgegeben werden; fremden Personen, einschließlich etwaiger Besteller, ist der Zutritt zu den Ställen nicht gestattet; der betreffende Unternehmer oder sein Stellvertreter, sowie der Besitzer der Stallungen sind dafür verantwortlich, daß außer ihnen nur die Wärter und die etwa zur tierärztlichen Hülfe zugezogenen Ämgeilbcrg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach MHberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. A für das Königliche Amtsgericht a«d de« Stadtrat z« Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Gerneirröe-Verwaltungen öer nnrliegerröen Ortschaften. H-Kanutmachmtg. Nachdem sämtliche G-meinde-Rech«u«ge« sür das Jahr 1903 fertiggestell», liegen dieselben vom 5. April d. I. ab, 4 Wochen lang zur Einsichtnahme für Beteiligte im hiesigen Gemeindeamte während der Geschäfts- stunden aus. Auch liegen vom gleichen Tage an die G-meindekra«k-«kast-«R-ch«««ge« sür das Jahr 1S03 ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Wüste«bra«d, am 2. April 1904. Der Gemei«devorsta«d. Schubert. Gemeindesparkasse Oriina k. Chtz. Ei«lage«-Zi«sfutz r S /, °/g. Geschäftszeit: Werktags 8-12 «. 2-« Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar Nr. 60. — Bis mit 4. deS Monats bewirkte Einlagen werden für den laufenden Monat voll verzinst. i ' »ri -MW '-MW .UN Kandgutsverkauf. I« Konkurs über das Vermögen des Gutsb-sttz-rs Karl Otto Schützler in Ob-rl««g- Witz wird daS demselben gehörige Gut, 3 Gebäude mit Feld und Wieie nebst Inventar hiermit zum Verkauf ausgeboten. DaS Gut ist 16 Hektar 19,6 Ar (29 Acker 89 s^Ruthen) groß. Felder bestellt. Fließendes Wasser. Angebote nimmt entgegen und Auskunft erteilt -WSW Inserate nehmen nutzer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Anvoncen- Expeditioncu solche zu Originalpreisen. Anzeiger für Hohenstein-Grastthal, Giierlungmitz, Gersdorf, K«ga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Beobachtungsfrist von 7 Tagen sich frei von der Maul- und Klauenseuche erwiesen haben. Ausgenommen sind nur die säugenden Ferkel, sowie d-e zur Abschlachtung binnen 3 Tagen be stimmten Schlachttiere. Bezüglich der letzteren ist neben dem Unternehmer auch der Erwerber verantwort lich dafür, daß die Abschlachtung binnen 3 Tagen erfolgt. Zum Zwecke der Durchführung der Beobachiung hat sowohl der betreffende Unternehmer als auch der Besitzer des Stalles, in welchem daS zu beobachtende Vieh eingestellt wird, und zwar spätestens im Verlaufe von 12 Stunden der OrtSpolizeibehördr unter Angabe der Stückzahl Anzeige von der Auf stellung, sowie von Veränderungen der Bestände durch Zugang neuer Tiere zu erstatten. Ueber die 'olgte Anzeige ist von der Ortspolizeibehörde eine Bescheinigung auszustellen. Die OrtSpolizeibehördr die Richtigkeit der Anzeigen zu prüfen und ihrerseits den Bezirksarzt zu benachrich.igen. Während der Beobachtungsdauer dürfen die zu dem Transport gehörigen Tiere die Ställe