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In Deutschiand patentlrte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstr ässe 82/84 an Jedermann abgegeben Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Trocken abziehbare Abziehbilder und Verfahren zu ihrer Her stellung von Fidelius Tschofen in Wien. DRP 139 095. (Kl. 15) Bei den bisher bekannten trocken abziehbaren Abzieh bildern wurde das Haften der Bildschicht an der Unterlage durch ein Klebemittel bewirkt, welches auf diese Unterlage gestrichen wurde. Demgegenüber sollen die nachstehend be schriebenen Abziehbilder durch Klebemittel zum Anhaften ge bracht werden, welche sich auf den Druckflächen des Abzieh bildes selbst befinden. Bedruckt man Wachspapier mit gewöhnlicher Lithografie-, Firnis- oder Buchdruckfarbe und staubt die frischen Abdrücke mit dem in der Folge beschriebenen Trockenpulver ein, be streicht nun weiter diese Farbdrucke mit einer Gummi-arabicum- Lösung, welcher entweder etwas Seifenspiritus (auf 7 Teile Gummilösung 3 Teile Seifenspiritus) oder etwas aufgelöste Kernseife, Zucker und Glyzerin zugemengt wurde (auf 10 Ge wichtsteile Gummi 1/ Teil Zucker, 11/ Teil Kernseife und 2 Teile Glyzerin zu 10 Teilen Wasser), so haftet diese Mischung nur an den Druckstellen selbst und trocknet bald ein. Befeuchtet man nun die Druckseite dieser Bilder mit Wasser und klebt dieselbe auf Papier usw., so reisst beim späteren Abziehen (Ablösen) die Druckfarbe, weil besser an den gummirten Stellen als am Wachspapier haftend, von letzterem sich ohne Anstand los und zieht sich auf die Unterlage ab. Um bei Herstellung des Bildes die Firnisfarbe oberflächlich rasch trocken zu machen und das Anhaften der Gummilösung zu erleichtern, werden die frischen Abdrücke leicht mit fein- pulverisirtem borsaurem Manganoxyd eingestaubt, worauf sie in zwei bis drei "Stunden trocken sind. Nachdem sie mit Watte abgewischt worden sind, erfolgt die Gummirung. Wird Wachspapier mit Firnisfarbe, z. B. schwarz, in voller Farbe bedruckt, dann mit vorbeschriebenem Trockenpulver ein- gestaubt und gummirt, nach dem Trocknen darauf ein zweiter Druck mit silhouettenartig ausgesparten Bildern, jedoch mit einer schwarzen Firnisfarbe, welcher ziemlich viel Unschlitt zu gemengt wurde, gemacht und dann dieser Druck nach dem Trocknen mit Wasser befeuchtet, so haftet dieses nur an der stellenweise hervorstehenden ersten (eingestaubten) Druckfarbe, während es an der zweiten (Fettdruckfarbe) abrollt, sodass sich nach dem Abziehen von scheinbar gleichmässig schwarzem Papier auf überraschende Art silhouettenartige Bilder ergeben. Patent - Ansprüche: 1. Abziehbild, bei welchem das trockene Abziehen nach dem Aufkleben auf die Unterlage dadurch ermöglicht ist, dass sich die mit einem in Wasser löslichen Klebmittel überzogene Bildschicht unmittelbar auf einem Wachspapier befindet. 2. Verfahren der Herstellung der im Anspruch 1 ge schützten Abziehbilder, dadurch gekennzeichnet, dass auf Wachs- oder Ceresinpapier Abdrücke mit lithografischer oder Buchdruckfarbe hergestellt und nach dem Einstäuben mit einem Trockenpulver (z. B. mit borsaurem Manganoxyd) und nach er folgtem Trocknen mit einem wasserlöslichen Klebemittel (z.B. Ge menge von Gummi arabicum mit Seifenspiritus, oder von Gummi arabicum mit Zucker, Seife und Glyzerin) überzogen werden. 3. Verfahren der Herstellung von silhouettenartigen Abzieh bildern der im Anspruch 1 geschützten Art, dadurch gekenn zeichnet, dass auf einen nach Anspruch 2 in einer Farbe her gestellten glatten Tondruck ein weiterer Aufdruck in einer stark fetthaltigen lithografischen Firnisfarbe mit silhouettenartig aus gesparten Räumen (Bildern, Worten usw.) gemacht wird, um nur die von letzterem Druck freigebliebenen Teile des ersten Druckes auf der Unterlage zum Anhaften zu bringen. Verfahren zur Herstellung von transparenten Bildern von Emil Klöden in Nürnberg. DRP 139 510. (Kl. 15) Die Nachteile der bisherigen Verfahren beruhen in der Hauptsache darauf, dass stets auf die Gelatine- oder Celluloid schicht unmittelbar gedruckt wurde. Die Gelatine und vor nehmlich das jetzt allgemein benutzte Celluloid sind aber sehr spröde Stoffe, welche sich naturgemäss schlecht zum Bedrucken eignen, ferner wegen ihrer Empfindlichkeit gegen äussere Ein flüsse die Haltbarkeit und das feste Gefüge des Bildes ge fährden. Durch vorliegende Erfindung wird nun das Drucken auf Gelatine oder Celluloid überhaupt in Wegfall gebracht, hin gegen das Bild auf der transparenten Schicht abgezogen, d. h. beim Ueberziehen mit Celluloid von demselben aufgenommen und damit innig verbunden. Es werden zur Erzeugung der gewünschten Bilder gewöhnliche Abziehbilder, d. h. solche verwendet, bei deren Herstellung für den Farbendruck nicht gelatinirtes oder celluloidirtes, sondern in der Masse geleimtes oder gestärktes Papier als Unterlage benutzt worden ist. Solche Bilder werden folgendermaassen behandelt: Das Abziehbild wird an seiner Bildseite mit Celluloid, Gelatine, Viscose oder mit einem anderen transparenten Stoffe behandelt, sodass durch Auftrocknen der Flüssigkeit ein dünner Ueberzug einer trans parenten Masse auf der Bildfläche gebildet wird, an welchem die Farbschicht des Abziehbildes fest haftet und sich mit ihm verbindet. Nunmehr wird die Papierrückseite befeuchtet und abgelöst oder auf andere geeignete Weise das Bild samt dem transparenten Ueberzug davon abgezogen und damit ein trans parentes Bild gewonnen, welches als Film, Lichtbild und zu sonstigen Zwecken verwendet werden kann. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von transparenten Bildern, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abziehbild auf nicht mit einem gelatineartigen Ueberzuge versehener Papierlage mit einer Schicht eines transparenten Stoffes überzogen und darauf das Bild samt dem Ueberzug abgezogen wird. 2. Eine Ausführungsform des unter 1. beanspruchten Ver fahrens, dadurch gekennzeichnet, dass das gewonnene Trans parentbild auf der Rückseite ebenfalls mit einer transparenten Schicht überzogen wird. Maschine zur Herstellung von Fransen bildenden parallelen Rand einschnitten in Papier, Stoff und dergl. von Georg Raabe in Wien. DRP 138 593. (Kl. 54) Bisher wurden zur Herstellung von Fransen in Papier ent weder Kreisscheeren oder Messerwalzen verwendet, zwischen welchen das mit den Fransen zu versehende Papier oder der Papierrand hindurchgeführt wurde, ein Verfahren, das nur die Herstellung von senkrecht zum Papierstreifenrande stehenden Fransen ermöglichte. Dort, wo es sich um die Herstellung schräggerichteter Fransen oder um das Ausfransen kreis förmiger Papiere handelte, muss bisher das sogenannte Stanz verfahren angewendet werden, nach welchem die herzustellen den Schnitte in einer Stahlform (Stanze) ausgearbeitet werden, auf welche der zu bearbeitende Stoff mittels einer Bleimatrize oder Pappe gepresst wird, sodass die Schneidkanten durch das Papier in das Blei eindringen. Vorliegende Maschine soll ermöglichen, verschiedenste Arten von Fransen bildende parallele Randeinschnitte in die Ränder beliebig geformter Papiere oder Stoffe zu schneiden. Ihr Arbeitsgang passt sich dem beim Fransenschneiden von Hand geübten Verfahren genau an, indem das auszufransende Papier von den zwangläufig gegen einander bewegten Schneid kanten einer Schere geschnitten und beim Oeffnen der Schere quer zu derselben ruckweise verschoben wird. Auf diese Weise wird durch in den Rand des Stoffes in regelbaren, unter sich jedoch gleich bleibenden Abständen gemachte Ein schnitte beliebiger Länge eine Fransenbildung am Stoffrande erzielt. Die Maschine ermöglicht ferner, durch geeignete Führung des Papieres unter beliebigem Winkel zum Rande geneigte Schnitte auszuführen und somit radiale oder schräge Fransen herzustellen. Das Nähere wolle man aus der Patentschrift ersehen. aller Art, von grösster Klebfähigkeit liefert billigst [141864 Emil Seidel, Ceipzig-Cindenau Gummier-, Lackier-, Perforier-Anstalt. * * Plakat-Belelstung