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Retour-Wechsel Zu Nr. 101 S. 8648 Am Sachsen Den Einsender F. W. müssen wir darauf aufmerksam machen, dass die direkte Einziehung von Retour-Wechseln beim Aussteller keineswegs ungefährlich für den letzten Inhaber des Wechsels ist, weil ihm, im Falle nicht rechtzeitiger Benachrichtigung seines Vor mannes, vielleicht des einzigen zahlungsfähigen Giranten, der Regress an diesen verloren geht. Ein solches Versäumnis wird stets ein treten, wenn der Versuch der direkten Einziehung beim Aussteller gemacht wird, ohne gleichzeitige Benachrichtigung der Giranten. Die Aussteller solcher Wechsel können übrigens besondere Rück sichtnahme seitens Derjenigen, die mit solchen Papieren an Zahlungs statt beglückt werden, keineswegs erwarten oder gar beanspruchen, denn die Ausgabe solcher kleiner Wechsel als Zahlungsmittel ist ja die allererste Rücksichtslosigkeit. Wenn der Einsender das Gefühl dafür hat, dass es eine Unmasse Arbeit, Einschreibebriefe und Porto verursacht, wenn die Wechsel durch die ganze Reihe der Giranten wieder zurückgehen, und wenn er für den hoffentlich geringen Prozentsatz seiner Retour-Wechsel diese Kosten scheut, so sollte er doch vor allen Dingen für die weit aus grössere Zahl von Wechseln, die tatsächlich zur Einlösung ge langen, die bei der Weitergabe von Hand zu Hand entstehenden Schreibereien und Unkosten, die in dem Falle allerdings unbeteiligte Dritte tragen müssen, dadurch zu vermeiden suchen, dass er seine Wechsel selbst einzieht oder einem Inkassogeschäft zum Einzug über gibt. Er wird dabei nicht einmal allzuviel zusetzen, denn wenn er anstatt mit Wechseln mit barem Gelde bezahlt, so wird er bei seinen Lieferanten an Ansehen gewinnen und zweifellos in vielen Fällen Vorteile beim Einkauf erzielen, die ihm die Spesen für das Inkasso seiner Aussenstände zum Teil wieder einbringen. Wenn der Einsender überlegen wollte, wie er mit seinen Wechseln andere Leute belästigt, die selbst keine solche Tratten ausstellen, aber notgedrungen das Inkasso solcher kleiner Wische besorgen, so hätte er sich mit seiner kleinlichen Beschwerde über die Retour- Spesen vielleicht nicht an die Oeffentlichkeit gewendet. Diese kleinen Wechsel sind geradezu zu einer Landplage in unserer Branche geworden. Zellstofffabrik *** Die Klagen des Herrn F. W. über die Umständlichkeit in der Behandlung von Retour-Wechseln haben gewiss allgemeine Billigung gefunden; es handelt sich hier um einen jener kaufmännischen Zöpfe, an denen die Allgemeinheit wie an einem lieben alten Freunde hängt. Immerhin hat das seitherige Verfahren für den Giranten den wesentlichen Vorteil, dass er seinen unmittelbaren Vorgänger stets kennt, den Aussteller hingegen höchstens dem Namen nach, und Jeder hat lieber mit einer bekannten als einer unbekannten Firma zu tun. Es ist daher Sache des Ausstellers, selbst die direkte Zusendung der Retour-Wechsel herbeizuführen. Hierzu eignet sich folgendes ebenso einfache als sichere Mittel: Man klebe (in die linke Ecke oben) auf alle nicht unbedingt sichern Wechsel einen gedruckten farbigen Zettel ungefähr folgenden Wortlauts: »Bei Nichteingang dieses Wechsels er suche, denselben (nicht zum Protest zu geben, sondern) per Nach nahme direkt an mich zur Einlösung zu senden. Gedruckte Unter schrift.« Die eingeklammerten Worte können je nach Ermessen gebraucht werden. E. R. Die hier empfohlenen roten Zettel wurden von Ferd. Jagen- berg-Remsoheid in Nr. 72 der Papier-Zeitung von 1898 als treue Begleiter der berüchtigten »Wanzen-Wechsel« geschildert. * * * Aus dem Elsass Der Artikel »Retour-Wechsel« auf Seite 3648 der Nr. 101 hat mich lebhaft interessirt, und ich bedaure sehr die Ungücklichen, denen man Wechsel unbezahlt zurücksendet. Deshalb beeile ich mich, Ihren geschätzten Einsender Herrn F. W. ein Radikalmittel für solche Fälle anzugeben, nämlich seine Wechsel, die eine grössere Summe erreichen, einem Bankgeschäft zu übergeben und die anderen unbedeutenden, z. B. bis 100 M., durch die Post einziehen zu lassen. Es handelt sich hier wahrscheinlich wieder um sogenannte Wische? Fabrikant * * * Jeder Aussteller hat es in der Hand, durch entsprechenden Vermerk auf dem Wechsel, zu veranlassen, dass der notleidende Wechsel direkt bei ihm eingezogen werde; allerdings ist es notwendig, eine derartige »Einschreiben-Retoure« durch Brief oder Karte zu avisiren; denn man kann Niemandem zumuten, die ihm durch die Post vorgelegte Nachnahmesendung einer ihm unbekannten Firma ohne Weiteres einzulösen. Das Vorstehende bezieht sich auf akzeptirte Wechsel. Auf die vielfach beliebten Tratten ohne Akzept, deren Begebung ohnehin sich zu einer Unsitte herausgebildet hat, das Gesagte anzuwenden, halte ich für verderblich. Es ist ja sehr bequem, solche Aus schreibungen seinen Lieferanten aufzuhalsen und diese für die Ein ziehung der Aussenstände sorgen zu lassen, und deshalb macht es mir immer Vergnügen, wenn derartige Tratten mit erheblichen Kosten belastet zurückkommen. Kann doch schliesslich letzterer Umstand nur dazu führen, dass man mit dem Inkurssetzen solcher zweifelhafter Zahlungsmittel vorsichtiger wird, und darauf besonders hinzuweisen ist Zweck dieser Ausführungen. Zu welchen Unliebsamkeiten im sonst angenehmen Geschäfts verkehr fragliche Zahlungsmittel führen, beweist ja der zugleich in Nr. 101 der Papier-Zeitung befindliche Artikel: »Kosten nicht ein gelöster Tratten«. Uebrigens braucht Niemand den Vermerk »ohne Kosten« auf Tratten zu beachten, sondern kann mit solchen notleidenden Papieren nach Wechselrecht verfahren, namentlich sie protestiren lassen. P. P. F. Aeusserung unseres rechtskundigen Mitarbeiters: In Nr. 101 wurde vorgeschlagen, den Wechsel beim Aus steller durch Postauftrag, nicht durch Nachnahme einzuziehen. Dies durch einen Vermerk auf dem Wechsel, also wohl im ersten Giro des Ausstellers zu veranlassen, geht nicht an. Die ungewöhnlichen Vermerke, welche der Aussteller dem Wechsel test und seinem Giro beifügen darf, sind in Artikeln 9, 14, 15, 17 ADWO angegeben, darunter befindet sich kein Vermerk direkter Einziehung. Bei der streng formalen Natur des Wechsels muss ein Vermerk der vorgeschlagenen Art für unzulässig gehalten werden. Der unzulässige Vermerk würde den ganzen Wechsel ungiltig machen, jedenfalls die Begebung erschweren. Man könnte auch in einem solchen Vermerk eine Einschränkung des Wechselinhabers finden, welchem dadurch die Möglichkeit entzogen würde, sich an seine übrigen Vor- männer zu halten. Jedenfalls würde, schon wegen der un gewöhnlichen Giroform, die Reichsbank einen solchen Wechsel nicht nehmen. Der sehr beachtenswerte Vorschlag verdient Annahme, er beseitigt mit einem Schlage eine Menge Weiterungen und lästiger Unkosten. Für Tratten braucht man keine Ausnahme zu machen. Der Verkehr mit akzeptlosen Wechseln ist wirt schaftlich ein Uebel, aber man wird es durch Beibehaltung der jetzigen Gewohnheit nicht aus der Welt schaffen; bisher hat die Häufung von Kosten davon nicht abgeschreckt, sich durch Wechselziehungen und durch Begebung der Tratten Geld zu machen. ♦ * * In Nr. 10t wünscht der Artikelschreiber, dass unbezahlte Wechsel direkt beim Aussteller durch Postauftrag erhoben werden sollten. Dies wäre ohne Zweifel den meisten Ausstellern sehr erwünscht, denn dadurch würde sehr viel gespart, aber für wen? lediglich für die Aussteller! Ob diese eine derartige Rücksicht verdienen, ist doch sehr fraglich, denn sie scheuen sich nicht, die Einzugsgebühren dritten — gänzlich unbekannten — Personen aufzuhängen, statt die Wische selbst durch die Post einzuziehen. In solcher Beziehung wird wirklich viel geleistet. Eine Papier warenfabrik in A. sandte mir nebst einigen Mark in bar einen von ihr ausgestellten Wechsel von 60 M., welcher in 4 Tagen auf einem Nebenplatz fällig war. Laut Vereinbarung musste franko bezahlt werden, trotzdem brachte der Käufer 80 Pf. für Porto und 5 Pf. für Avis in Abzug, letztere für die Zustellung des Frachtbriefes, weil Franko - Lieferung ausbedungen war; ein derartiger Abzug dürfte noch nicht vorgekommen sein! Ich liess mir dies nicht gefallen und erhielt bares Geld für den Wechsel und Porti. Weitergeben von Wechseln mit kürzerer Verfallzeit als 8 Tage sollte anstandshalber unterbleiben, sonst müsste man auf Ersatz der Einzugsgebühr bestehen. Papier fabrikant Schulschreibhefte in Preussen. Dem in Nr. 104 abgedruckten Bericht über die Versammlung des Nordwestdeutschen Papier- Vereins in Hannover tragen wir auf Wunsch Folgendes nach: Das zu den Schulschreibheften empfohlene Normalpapier 4 a soll sehr gut geglättet sein. Probenschau Ultra-Bleistifthülse. Der Fabrikant der in Nr. 101 be schriebenen Ultra - Bleistifthülse heisst Paul Wedler (nicht Wendler) und wohnt in Leipzig, Davidstr. 12. Hoffmann’s Haushaltungsbuch für 1903, Verlag von Julius Hoffmann in Stuttgart. Preis 2 M. Um die täglichen Ausgaben des Haushalts schnell und übersichtlich zu notiren, gibt der genannte Verlag ein Buch in Folioformat heraus, welches vor gedruckte Tabellen für die einzelnen Bedürfnisse des Haus halts enthält. Diese Tabellen sind für die Eintragungen eines Kalenderjahres bestimmt und bieten die Möglichkeit, am Schluss des Jahres die Ausgaben bilanzähnlich zusammen zustellen. Ausserdem enthält das Buch einen Küchenkalender, eine zweckmässige Wasch-Tabelle, Raum für Notizen, allerlei nützliche Tabellen, einen Ratgeber für den Haushalt und schliesslich einen Notizkalender. Die Ausstattung des Buches ist sorgfältig, und ein künstlerisches Deckelbild gibt ihm freundliches und gefälliges Ansehen.