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630 PAPIER-ZEITUNG Nr. 18 Warenzeichen Von dem Kaiserlichen Patentamt ist uns das nachstehend abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser über das Angefragte Auskunft geben kann, bitten wir ihn, der unterzeichneten Behörde Mitteilung zu machen. Kaiserliches Patentamt Berlin NW 6, 11. Februar 1903 2808/2 Wz. Luisenstr. 32/34 Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Die Kasse hat Reichsbank - Girokonto Die Abteilung für Warenzeichen hat bisher alle eisernen und stählernen Werkzeuge mit Ausnahme von Sensen und Sicheln als gleichartig im »inne der §§ 5 und 6 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 behandelt und demgemäss Zeichen, welche bereits für einzelne Werkzeuge eingetragen waren, von der Eintragung tür jedes andere Werkzeug auf Widerspruch ausgeschlossen, sodass beispielsweise ein für Messer eingetragenes Zeichen der Eintragung für Schraubstöcke entgegensteht. Diese Praxis hat bisher den Beifall der beteiligten Kreise gefunden. In letzter Zeit sind indessen Zweifel erhoben, ob sich dieses Prinzip auch auf ganz weit abseits liegende Waren anwenden läset. Es ist dem Patentamt deshalb von Wert zu erfahren, ob insbesondere Korkzieher, Nussknacker, Fingerhüte, Brennscheren, Schuh knöpfer, Haarschneidemaschinen, Zubehörteile für Rasirapparate, chirurgische Instrumente, Bleistiftspitzer, Zirkel, Lineale, Winkel, Maassstäbe, Messwerkzeuge, Locher für Briefordner, Lote in Werkzeugfabriken und Messerschmieden hergestellt oder in Werk zeug- und Messerwaren-Handlungen vertrieb, n werden, und was für Gesichtspunkte tür die Annahme ihrer Gleichartigkeit mit Werkzeugen und Messern in den Kreisen der Beteiligten geltend gemacht werden. Indem wir um gefällige Aeusserung hierüber bitten, dürfen wir anheimgeben, noch andere mit den angeführten verwandte Fabrikate in den Kreis der Erörterung zu ziehen. Namentlich gibt der Umstand, dass nach Verwendung und Abnehmerkreisen einzelne Waren, wie z. B. Bleistirtspitzer aus dem Bereiche der Werkzeuge herausfallen, zu Zweifeln Anlass, und die Zahl derartiger Waren wird aus der lebendigen Praxis heraus wohl unschwer vermehrt werden können. Bei dieser Gelegenheit sei hervorgehoben, wie wertvoll es ganz im allgemeinen tür das Patentamt ist, wenn die Fabrikanten ihm ihre Kataloge und illustrirten Preisverzeichnisse zusenden. Sowohl für die Bereicherung der Warenkenntnis und die Belebung praktischer Anschauung als tür andere im Bereich der Warenzeichen-Verwaltung liegende Zwecke wäre es sehr erwünscht, wenn von mehr Seiten, als es bisher geschieht, derartige Publikationen dem Patentamt regelmässig zugingen, wozu vielleicht diese Anregung den Anstoss gibt. Auen die vorliegende Frage wird sich an der Hand von Preis listen verschiedenartiger Betriebe leichter beantworten lassen, und für die Uebersendung von solchen Drucksachen wäre das Patentamt dankbar. Kaiserliches Patentamt, Abteilung für Warenzeichen gez.: v. Specht Faltschacht el- Stanzmaschinen und -Apparate für Automaten- und Zigarettenschachteln. Postenkartenalbums etc., sowie sämmtliche Maschinen für die Kartonnagenindustrie. -T-— Man verlange Spiecialofierte. == [148852 Weidauer & Bretschneider, Leipzig - Plagwitz Brief-Couverts mit Firmadruck liefere für Händler zu Fabrikpreisen. 1000 Stück (Gross-Quartformat) von 1,60 Mark an. Tägliche Leistung 200000 Stück mit Firmadruck. Muster gratis und franco. Georg Klemm,^Berlin S.O. 26. 141466a Küchenkanten in Rollen — Neue Muster [184709 KROTOSCHINER d Co. BERLIN O. 27 REINICKE & JASPER COETHEN i. Anhalt Gevr.1822 Specialfabrik für Knotenfang-Anlagen jeder Art empfehlen hiermit ihren zum Patent in allen Industrie-Staaten angemeldeten Neuen „Reinicke“- Planknotenfang mit oscillirenden Schüttelplatten und Stofflauf von unten nach oben, welcher sich Im Betriebe ausserordentlich be währt hat und folgende Vorzüge besitzt: Geräuschloses Arbeiten; geringer Kraftbedarf; wenig Raum einnehmend trotz grosser Plattenfläche; kein Schaum; keine Katzen, für fast alle Stoffe geeignet; lange Betriebsperioden ohne Reinigen der Maschine; kräftiger Bau, wenig Repara turen; schnelles Auswechseln der Platten; grosse Platten fläche; grosse Leistung und vorzügliche Reinigung des Stoffes; billiger Preis. [148218 2001 3001 4001 3001 sind die Sortennummern von Günther Wagner’s Pelikan-Tinte. No. 2001 ist eine schwarze Schreib tinte, No. 8001 eine extrastarke Kopiertinte, No. 4001 eine bläulich fliessende, schwarz nach dunkelnde Schreibtinte, No 5001 eine Kopiertinte, die gleichzeitig als Buchtinte verwendbar ist. Mehr als diese 4 Sorten Tinte brauchen Sie nicht zu führen. Sie können damit allen Wünschen Ihrer Kundschaft gerecht werden. Preisliste auf Verlangen. [148826 GÜNTHER WAGNER Chemische Fabriken HANNOVER und WIEN Gegründet 1838 25 Auszeichnungen