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Nr. 18 646 Buchgewerbe w * * * Steindruck Eingesandte Werke finden Besprechung Buchbinderei ** *** Buchhandel K Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Sachliche Mitteilungen finden kostenfreie Aufnahme Sauggas-Kraftanlagen Für den Betrieb von Buchdruckereien und Papierwaren- Fabriken in Städten haben sich in neuester Zeit sogen. Saug gas-Kraftanlagen hervorragend bewährt. Sie stellen Kraftgas weit billiger her, als solches von den öffentlichen Gasanstalten abgegeben wird, und verbrauchen bei gleicher Leistung nicht nur weniger Kohle als Dampfanlagen mittlerer Grösse, sondern lassen sich auch in bewohnten Gebäuden unterbringen und erfordern weder Dampfkessel noch hohe Schornsteine. In Nr. 103 der Papier-Zeitung von 1902 Seite 3728 sowie in Nr. 14 Seite 484 wurde hierüber berichtet. Folgender amtlicher Erlass nebst Anlagen zeigt, wie sich die Gewerbeaufsicht zu diesen Anlagen stellt. * * * Ueber die in letzter Zeit in vielen Gewerbebetrieben eingerich teten Sauggas-Kraftanlagen hat mir die Königliche Technische Depu tation für Gewerbe den als Anlage I beigefügten Bericht erstattet. Es wird darin näher ausgeführt, dass einstweilen kein Anlass dazu vorliege, die Sauggasanlagen in die Zahl der nach § 16 der Gewerbe ordnung genehmigungspflichtigen Anlagen aufzunehmen, dass es sich aber im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der im Betriebe beschäftigten Arbeiter empfehle, bei der Einrichtung und dem Be triebe der Sauggasanlagen die in der Anlage II enthaltenen Grund sätze zu beachten. Die Herren Regierungspräsidenten ersuche ich, den Gewerbe aufsichtsbeamten die beiden Anlagen zur Nachachtung mitzuteilen und mir binnen Jahresfrist zu berichten, in welchem Umfange die Sauggasanlagen Verbreitung gefunden haben, inwieweit sich die Vorschläge der Technischen Deputation als zweckmässig erwiesen haben, und ob etwa Aenderungen oder Ergänzungen der in der An lage II aufgestellten Grundsätze geboten erscheinen. Berlin W 66, 17. Januar 1908 Der Minister für Handel und Gewerbe Im Auftrage: Neuhaus An die Herren Regierungspräsidenten Illa 309 * * * Anlage I Die Sauggas-Kraftanlagen sind eine Unterart der Mischgas- Kraftanlagen. Bei den älteren Mischgas- (Dowsongas-, Halbwasser- gas-) Anlagen, wie sie bis zum Jahre 1901 fast ausschliesslich zur Ausführung gekommen sind, brachte es die Art der Erzeugung des Gases, wobei der zum Prozess erforderliche Dampf in den Vergaser oder Gaserzeuger (Generator) eingeblasen wurde, mit sich, dass die sämtlichen Apparate der Anlage unter einem gewissen — wenn auch geringen — Druck standen. Diese älteren Anlagen bezeichnet man deshalb, im Gegensatz zu den neueren, als Druckgasanlagen. Bei den neueren Anlagen wird die Saugwirkung des Gasmotors selbst dazu benutzt, um den Dampf und die Luft, alsdann auch die im Vergaser oder Gaserzeuger (Generator) entwickelten Gase anzu saugen und zum Motorzylinder zu leiten. Die ganze Apparatur der Sauggasanlage befindet sich daher während des Betriebes im Zustand eines geringen Unterdrucks (Vakuums). Das Vorhandensein eines Dampfkessels ist nicht erforderlich; der notwendige Dampf wird durch die Wärme des Gaserzeugers in Behältern hervorgebracht, welche nicht unter Druck stehen. Ueber die Einrichtung der Sauggasanlagen und ihren Betrieb geben folgende Druckschriften nähere Auskunft: 1. Neuerungen an Kraftgasanlagen von H. Gerdes, 2. Kraft- oder Generatorgasanlagen für Druck- und Sauggas von Joh. Körting, 8. Neuere Generatorgasanlagen der Gasmotorenfabrik Deutz. Ferner brachte die Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure in Nr. 45 vom 8. November 1902 einen Aufsatz des Direktors Adolf Langen über Sauggeneratorgasanlagen. Die ersten Versuche mit dieser Art Anlagen wurden von der Firma Julius Pintsch in Fürstenwalde angestellt und alsdann eine grössere Sauggasanlage zum Betriebe von zwei Stück 75pferdigen Motoren für das Elektrizitätswerk zu Heusy bei Verviers geliefert. Die dort gemachten günstigen Erfahrungen veranlassten auch andere Firmen, den Bau dieser Anlagen aufzunehmen. Insbesondere war es die Gasmotorenfabrik Deutz, welche durch weitere Vereinfachung des Verfahrens in der Lage war, die Kraftgas-Erzeugung ausser ordentlich zu verbilligen. Sie hatte bis zum Oktober 1902 bereits über 500 Anlagen mit mehr als 15 000 Pferdestärken geliefert oder in. Auftrag. Neben ihr ist zu nennen die Firma Benz & Cie., Gas motorenfabrik in Mannheim, welche fast ebensoviel Aufträge hat wie Deutz. Julius Pintsch gibt etwa 80 Anlagen mit 3400 PS an; auch die Gebr. Körting haben den Bau von Sauggasanlagen in letzter Zeit aufgenommen, ebenso einige andere Firmen. Schätzungsweise kann angenommen werden, dass bis zum 1. April 1908 etwa 1000 Anlagen mit 88000 PS im Betriebe sein werden. Die grösste, bereits ausge führte Anlage von 600 PS befindet sich im Betriebe bei Rudolf Hertzog in Berlin und ist geliefert von der Gasmotoren-Fabrik Deutz. Im Bau begriffen ist eine Anlage mit einem einzigen Gaserzeuger bei einer Leistung von 800 PS für die Hauptwerkstätte Opladen; sie wird von Julius Pintsch ausgeführt. Die schnelle Verbreitung in Berlin wurde einerseits dadurch gefördert, dass die Stadt die Gaspreise erhöhte; anderseits zwang die wirtschaftliche Notlage auf ver schiedenen Gebieten der Industrie die Unternehmer, eich nach einer billigeren Betriebskraft umzusehen. Die vorhandenen Leuchtgas motoren waren ohne weiteres für Mischgasbetrieb zu verwenden, wenngleich ihre Leistung eine Verminderung erfuhr, die indessen bei der Verbilligung des Betriebsgases auf etwa ein Drittel der früheren Kosten keine Rolle spielte. Wie die angeführten Drucksachen erkennen lassen, und wie die Beobachtung von ausgeführten Anlagen bestätigt, ist der Prozess der Erzeugung des Kraftgases bei dem älteren und dem neueren Ver fahren gleich; die im Motor zur Verwendung kommenden Gase haben bei Sauggas und Druckgas die gleiche Zusammensetzung. Die Unterschiede bei beiden Verfahren sind nur äusserer Natur. Vom Standpunkte der Wahrung der Interessen der Nachbarn und des Personals haben aber die Sauggasanlagen gegenüber den Kraftgas anlagen zwei sehr wesentliche Vorzüge: Fortfall des Dampfkessels und das Vorhandensein eines Unterdrucks in allen Apparaten, wo durch der Austritt von lästigen oder gefährlichen Gasen in den Arbeitsraum auf ein Minimum eingeschränkt wird. Wenn wir in unserem Gutachten vom 27. September v. Js. an der bisher stets vertretenen Auffassung festhielten, dass kein zwingender Anlass vorliegt, die bis zum Jahre 1901 allein näher bekannt gewesenen Druckgasanlagen genehmigungspflichtig zu machen, so ist dazu unseres Erachtens für die Sauggasbetriebe noch weniger Ursache vorhanden; die bisherigen Erfahrungen mit zahl reichen Anlagen in Berlin, wo sie im allgemeinen unter schwierigeren Verhältnissen Unterkunft finden wie an anderen Orten, sind durchaus günstig und rechtfertigen nicht erschwerende Maassregeln. Wo sie errichtet sind, finden sie vollste Anerkennung der Industriellen als eine überaus bequeme, wenig Raum beanspruchende und billige Betriebskraft. Immerhin können sie nicht als völlig harmlos und ungefährlich bezeichnet werden. So können während der Anheizperiode, wo der Motor noch still steht, und der Gaserzeuger wie ein gewöhnlicher Ofen arbeitet, Gefahren für die Arbeiter und Belästigungen für die Nachbarn entstehen. Aehnliches gilt von den Betriebspausen, wenn der Motor stillgesetzt und der Gasverbrauch plötzlich unterbrochen wird. Ferner ist zu verhindern, dass sich in den Apparaten explosible Gemische bilden, auch dass die Bedienungsmannschaft nicht durch übermässige Hitze oder Staub während des Ausschlackens der Feuer ung behelligt wird. Wir halten es deshalb für geboten, dass bei der Einrichtung und bei dem Betriebe von Sauggasanlagen besondere Gesichtspunkte, für welche wir einen Entwurf beifügen, Beachtung finden. Berlin, 2. Januar 1908 Königliche Technische Deputation für Gewerbe gez. Lohmann T. D. 200 * * * Anlage II Gesichtspunkte, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Sauggas-Kraftanlagen 1. Die Vorrichtungen zur Darstellung und Reinigung des Gases sind in besonderen, hohen Räumen aufzustellen, welche reichlich und in solcher Art gelüftet sind, dass eine Ansammlung von Gasen darin ausgeschlossen ist. 2. In Kellerräumen ist die Aufstellung nur dann zulässig, wenn der lichte Raum zwischen Oberkante der Füllöffnung (Einschütt trichter) des Vergasers oder Gaserzeugers und Decke mindestens 1,5 m beträgt, und wenn eine wirksame Entlüftung des Raums (natürliche oder auf mechanischem Wege) gewährleistet ist. Bei