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622 PAPIER-ZEITUNG Nr. 18 drücklich fordern soll. Ferner wurde der Beschluss gefasst, der Reichsregierung mitzuteilen, dass die deutschen Dachpappen- Fabrikanten bereit seien, auf die im neuen deutschen Zoll tarif vorgesehene Erhöhung des Dachpappenzolles zu ver zichten, um dadurch das Ausland zum Ausgleich seiner wesentlich höheren Zölle zu veranlassen. Der Antrag, dahin zu wirken, dass Dachpappe bei Ladungen von mindestens 10 000 kg statt nach Tarif II nach Tarif III verfrachtet werde, wurde abgelehnt, da dadurch Verschärfung des Konkurrenz kampfes innerhalb des Deutschen Reiches herbeigeführt würde. Es folgten eine Reihe von technischen Vorträgen. Im An schluss an den Vortrag des Ingenieurs Carl Schliemann-Han nover-Linden »Herkunft und Verwendung der in der Dach pappenfabrikation vorkommenden, verwendeten oder verwend baren bituminösen Substanzen« wurde folgende, vom Schrift führer Dr. W. Wendlandt-Berlin vorgeschlagene Resolution ge fasst: »Der Verband Deutscher Dachpappenfabrikanten be schliesst, die Bestrebungen auf Errichtung inländischer Petroleum-Raffinerien in geeigneter Weise auch seinerseits zu fördern, da die Gewinnung von inländischem Petroleumrück- stands-Pech für die Dachpappenfabrikation auf den Preis einerseits des Pechs, anderseits des Teers vorteilhaften Einfluss gewinnen kann.« Die nächste Generalversammlung wird wieder in Berlin stattfinden. Die Geschäftsstelle des Verbandes befindet sich in Berlin, Köthenerstrasse 33. Briefumschläge und Gefängnis-Arbeit Gesuch der Briefumschlag - Fabrikanten Schwan & Co., Berlin SW, Alte Jakobstrasse 108, um Aufhebung einer Verfügung Berlin SW 68, 2. Januar 1903 Durch die von Eurer Exzellenz erlassene Bestimmung, die Be hörden anzuweisen, den Bedarf an Briefumschlägen aus den Straf anstalten und Gefängnissen zu entnehmen, sind die deutschen Brief umschlag-Fabrikanten und neben diesen alle deutschen Papierhändler arg geschädigt und in ihrer Existenz bedroht. Wir, die wir bisher durch einen Papier-Grosshändler den Bedarf an Briefumschlägen an die Königl. Eisenbahn-Direktion in Bromberg geliefert haben, welch letztere jetzt angewiesen ist ferner aus der Strafanstalt zu Tegel bei Berlin zu beziehen, leiden ganz besonders durch die oben erwähnte Verfügung und bitten Eure Exzellenz hierdurch ganz ergebenst und gehorsamst, diese Verfügung im Interesse des ungeschmälerten Fortbestandes des so wichtigen deutschen Industriezweiges der Briefumschlag-Fabrikation aufzuheben, oder doch wenigstens so weit einzuschränken, dass uns deutschen Fabrikanten die Möglichkeit bleibt, mit der Konkurrenz, die uns durch die billigen Arbeitskräfte in den Strafanstalten erwächst, gleiche Preisnotirungen stellen zu können, was nach den bisher gemachten Erfahrungen leider unmöglich war. Wir sind, wenn wir die Lieferung an die Eingangs erwähnte Eisenbahn - Direktion verlieren, in die traurige Lage und Notwendig keit versetzt, einen Teil unserer Arbeiter zu entlassen, was bei der ohnehin schon genug herrschenden Arbeitslosigkeit, auch vom Stand punkte der Königl. Regierung aus, sicher zu beklagen wäre. Aus diesem Grunde bitten wir um geneigte Berücksichtigung unseres Ge suchs und verharren, in Erwartung eines gütigen Bescheides mit vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit , Schwan & Co. An Seine Exzellenz den Herrn Staatsminister Budde zu Bi Vossstrasse 86. * Der Minister der öffentlichen Arbeiten V D. 180. III. 947 Auf die Eingabe vom 2. d. Mts. Dem Anträge kann nicht entsprochen werden. Den Strafanstalten ist die Herstellung gewisser Gebrauchsgegen- stände für die Staats-Eisenbahn-Verwaltung übertragen worden, damit die Arbeitskräfte in diesen Anstalten möglichst ausschliesslich für Zwecke von Staats-Behörden nutzbar gemacht werden. Dadurch ent fällt für die Privat-Industrie der bisherige Wettbewerb der Strafanstalten bei Lieferungen an Private. Im Auftrage: Kirchhoff An die Briefumschlag-Fabrikanten Herren Schwan & Co., Berlin Glanzpapier-Lieferungen 120. Schiedspruch Aus Hamburg Ich kam mit meinen Lieferanten, der Buntpapierfabrik X. in Belgien, überein, Ihnen folgende Fälle zur Entscheidung vorzulegen: 1. Ich bestellte farbig Glanzpapier nach Qualitätsmuster 9052. Es handelt sich um verschiedene Farben, darunter auch weiss, welches nach Muster 888 bestellt wurde. Die Fabrik liefert nun nach bei liegenden Mustern, Lieferung 388. Mein üeberseefreund beanstandet die Ware mit der Begründung, dass dieselbe leichter sei, und dass insbesondere weiss einen bedeutenden Qualitäts-Unterschied zeigt. Das Papier wird hauptsächlich™ zum Kleben von Schachteln benutzt, und die gelieferte weisse Farbe wird gleich gelb, während das Originalmuster, welches aus einer früheren Lieferung stammt, seine ursprüngliche Farbe behält. Die gelieferte Ware ist angeblich viel leichter zerreissbar als die bestellte. Mein Uebersee-Haus musste für die ganze Partie einen Nachlass von 4 bis 5 pence per Ries gewähren. 2. Bestellt wurde nach Muster 899. Mein Kunde behauptet, dass die gelieferte Ware bedeutend leichter sei als die kontrahirte, und dass die weisse Farbe sofort, wenn das Papier zum Bekleben der Ware verwendet, gelb wird. Auch hier mussten meine Uebersee- Freunde einen Nachlass von 4 bis 6 pence per Ries gewähren. Ich bitte zu entscheiden, ob die Reklamation meiner Uebersee- Freunde berechtigt ist oder nicht. Ausfuhrhändler Y. Diesem Ersuchen schliesst sich an: Buntpapierfabrik X. Alle erwähnten Liefermuster erscheinen beim Greifen etwas dünner und beim Einreissen etwas weniger fest als die zu gehörigen Kaufmuster. Art und Färbung der Streichmasse erscheinen gut getroffen. Das Rohpapier der Lieferungen hat ungefähr dieselbe Zusammensetzung (60—70 pCt. Holzschliff) wie dasjenige der Kaufmuster. Der Unterschied im Griff und in der Festigkeit rührt anscheinend daher, dass dünneres Papier und dünnerer Strich verwandt wurden. Aus diesem Grunde halten wir einen Preisnachlass für gerechtfertigt, dieser kann aber nicht hoch sein, da das Buntpapier seinem Zweck ent spricht und mustergetreu aussieht. Wir fanden keinen Unter schied im Verhalten gegen Klebstoffe. Wir entscheiden, dass die Buntpapierfabrik vom Kaufpreis der Lieferungen 388 und 399 5 pCt. nachlassen muss. Elektrische Bleiche von Papierstoff Die Bemerkungen der Herren Dr. Albert Neuburger-Berlin und L. J. Dorenfeldt-Kristiania in Nrn. 8 und 7 der Papier-Zeitung ver anlassen mich einige bei der elektrischen Bleiche in der Praxis fest gestellte Tatsachen darzulegen. Herr Dr. Neuburger sagt, dass »die richtige Konzentration, in welcher die Bleichflüssigkeit auf den zu bleichenden Stoff ohne Schaden für diesen einwirken kann, sich meist auf 1/2 per Mille be läuft, oder in seltenen Fällen 1 per Mille übersteigt.« Für Zellstoff ist diese Angabe nicht zutreffend. Bleichflüssigkeiten, die sehr »schwach« sind (d. h. von niedrigem Gehalt an Chlor), benötigen längere Bleichdauer, daher hat die Lösung mehr Zeit die Faser an zugreifen, diese wird z. T. in lösliche Glycose (Stärkezucker) um gewandelt, und hierdurch entsteht ein grösserer Gewichtsverlust als nötig wäre. Je schneller man bleicht, desto stärker bleiben die Fasern, und desto weniger Stoff geht durch die Einwirkung der Bleichlösung verloren. Bleichflüssigkeiten, die 16—18 g Chlor im Liter enthalten, werden mit Vorteil angewandt. Die Bleichdauer ist von grösstem Einfluss auf den Gewichtsverlust und die Schwächung der Fasern. Auch die Tatsache, dass bei der Chlorkalkbleiche die Festigkeit der Faser leidet, ist auf längere Bleichdauer und nicht auf den Prozentgehalt an bleichendem Chlor (Konzentration der Bleichlösung) zurückzuführen. Herr Dr. Neuburger bemerkt sehr richtig, dass man als Maassstab für den Vergleich elektrischer Bleiche mit Chlorkalkbleiche die Bleich wirkung wählen muss. Er behauptet auf Grund der Angabe des Herrn Cross, dass die Gewichtseinheit wirksamen Chlors in elektrisch erzeugter Bleichlösung weit grössere Bleichkraft besitzt als in Chlor kalk. Diese Auffassung hat aber in der Praxis (wie ich schon in Nr. 33 der Papier-Zeitung von 1902 bemerkt habe) keine Bestätigung gefunden. Chlorkalk (Calciumhypochlorit) ist bei Gegenwart von organischen Stoffen viel beständiger als Natriumhypochlorit-Lösung (elektrisch erzeugte Bleichlösung). Chlorkalklösung zersetzt sich aber von selbst an der Luft schneller als elektrische Bleichlösung. Chlor- kalklösung bleicht langsamer als elektrische Lösung. Um in der selben Zeit dieselbe Bleichwirkung zu bekommen, ist viel stärkere Chlorkalklösung als elektrische Bleichlösung nötig. Nehmen wir eine Chlorkalklösung, die beispielsweise 16 g Chlor im Liter enthält, und suchen wir auf experimentellem Wege diejenige Konzentration der elektrisch erzeugten Bleichlösung, die in derselben Zeit dieselbe Bleichwirkung wie diese Chlorkalklösung ausübt. Sagen wir, dass wir 8 g im Liter als diese Konzentration gefunden haben. Nehmen wir zunächst zwei Porzellan- oder Steingut-Gefässe, wie sie in jeder elektrischen Bleicherei vorhanden sind, und lösen in beiden Gefässen dieselbe Menge trockenen Zellstoffs in derselben Wassermenge auf. in W 9, * * Bescheid Berlin W 66, 24. Januar 1908 Wilhelmstr 79