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Nr. 17 PAPIER-ZEITUNG 589 Gebrauchsmusterschutz Es ist mir von einem Geschäftsfreunde eröffnet worden, dass Drucksachen kein Anrecht auf DRGM hätten und dieser für Druck sachen hinfällig sei, was auch für das DRGM meiner einliegend be musterten Schreibmaschinen-Postkarte zutreffe. Nach meiner Ansicht ist dieses für meine Karte nicht zutreftend, da diese infolge des daranhängenden Streifens eine besondere Ausführungsform darstellt, für welche der Druck nur nebensächlich in Betracht kommt. Es gibt auch, soweit mir bekannt, sogar Patente auf Kuverts mit be sonderen Vorschriften. Ich bitte Sie, mir Ihr Urteil darüber kund zu tun. In wieweit hat ferner für Einführung meiner Waren nach England die Anbringung des Vermerks »Made in Germany« zu erfolgen? Dürfte die Anbringung des Vermerkes auf der Umhüllung angebracht allein genügen oder wäre Anbringung wie an einl. Karte bedingt? Es liegen Gerichts-Entscheidungen vor, wonach Druck sachen nicht durch Gebrauchsmuster geschützt werden können, sondern lediglich nach dem Pressgesetz oder dem Gesetz über das Verlagsrecht geschützt sind. Die vom Fragesteller ver triebenen besonderen Postkarten sind aber keine reinen Druck sachen mehr, sondern haben durch die zwischen den Karten befindlichen und von diesen durch Lochstreifen getrennten Papierstreifen den Charakter als Papierware erhalten und sind als solche unseres Erachtens auch gebrauchsmusterschutzfähig. Allgemein lassen sich solche Fragen nicht beantworten, son dern nur von Fall zu Fall. Es empfiehlt sich, den Aufdruck »Printed in Germany« auf jeden Streifen von vier Karten anzubringen, wie es auf den Mustern auch geschehen ist. Das Anbringen auf jeder Karte ist überflüssig, da solche nicht einzeln, sondern nur in Streifen abgegeben werden, und Beschränkung des Aufdrucks auf die Umhüllung ist nicht zulässig, wenn die Kartenstreifen in England auch einzeln und nicht nur in ganzen Blättern zum Verkauf gelangen. (Vergl. Nr. 41 der Papier-Zeitung von 1902 »Made in Germany«.) Auf dem Wege zum gesteckten Ziel darf man nicht vor Hindernissen Halt machen. Zugabe-Unwesen Die vor kurzem in Hildesheim mit Hilfe der Handwerkskammer zwecks Wahrung wirtschattlicher Interessen ins Leben getretene Vereinigung der Buch-, Papierhändler und Buchbindermeister hat mit der Abschaffung der zu einem Unwesen gewordenen Zugaben ihre Tätig keit begonnen. Die Beteiligten haben sich verpflichtet, bei sonstiger Zahlung von 25 M. für jeden Einzelfall, vom 1. Februar ab den kaufenden Kindern nichts mehr zuzugeben, äusser beim Einkauf von Schreibheften den Umschlag und ein Löschblatt. Zur Deckung etwaiger Strafen wurden Sichtwechsel gezeichnet und der Handwerks kammer zur Verwahrung übergeben. Diese hat sich mit einem Rund schreiben an die Lehrerschaft gewandt und diese gebeten, die ihnen anvertrauten Kinder auf den Beschluss der Vereinigung hinzuweisen und zu ermahnen, dass sie beim Einkauf von Schulbüchern usw. Zu gaben nicht mehr abfordern. Dass die Lehrerschaft der Bitte der Handwerkskammer nachkommen wird, dürfte als feststehend erachtet werden. Erfüllen auch die Eltern und sonstige Vertreter der schulpflichtigen Jugend ihre Pflicht, dann dürfte der Nutzen der Ab schaffung des Zugabewesens vielseitig sein. Die berechtigten Klagen der Lehrer und Lehrerinnen, dass der Kinder Aufmerksamkeit oft mehr auf die durch Zugabe erhaltenen Bilder als auf den Unterrichts gegenstand gerichtet sei, dürften verstummen, und unsere Jugend nicht mehr der Zugaben wegen unnötige Einkäufe machen. Manches Kind wurde bisher verleitet um der zu erhaltenden Bilder willen den Eltern die erste Unwahrheit zu sagen, dass 10 Pfennige nötig seien für ein neues Schreibheft, obwohl das vorhandene Buch erst halb vollgeschrieben war. Alle diese Vorkommnisse wurden herauf beschworen durch die Manipulation einiger Gewerbetreibender, durch Zugabeartikel Kundschaft anzulocken, die schliesslich dahin führte, dass der eine Gewerbetreibende den anderen im Zugeben überflügeln wollte und damit dem Ruin entgegen ging. Freuen wir uns daher, dass das Zugabewesen abgeschafft wird zum Wohle der Schule, der Jugend, der Eltern und der Gewerbetreibenden, und hoffen wir, dass sämtliche Gewerbetreibenden das für sie selbst und für das Publikum so lästige Rabattmarkenwesen ebenfalls beseitigen. (Hildesheimer allgem. Ztg. und Anz.) Vereinigungen von Schreibwarenhändlern in anderen Orten sollten das Beispiel der Hildesheimer befolgen. Wenn es dem einen oder anderen Sohreibwarenhändler in der Provinz ge lingt, obigen Artikel entsprechend bearbeitet in seine Orts zeitung zu bringen, so wird er sich und seinen Fachgenossen nützen. Schriftleitung Zugaben auf Schreibhefte. Die Buchbinder-Innung zu Chemnitz hielt am 9. Februar ihre erste diesjährige Innungs-Versammlung ab. Unter anderem kam die dortige, vom »Pädagogischen Verein« angeregte Frage zur Aussprache, wie man das Zugeben von allerhand unnützen Gegenständen auf Schulschreibhefte beseitigen könnte. Eine aus Innungsmeistern bestehende Kommission hatte sämtliche Kleinhändler von Schulwaren zu einer Zusammenkunft eingeladen, in welcher beschlossen wurde, die Zugabeartikel in Zukunft Wegfällen zu lassen, dafür jedoch auf Schulschreibhefte Rabattmarken einzuführen. Für 12 solcher Marken soll dann den Kindern ein nützlicher Gegenstand eingebändigt werden. Auf diese Weise glauben die Buchbinder meister und Schulwarenhändler dem Wunsche des »Pädagogischen Vereins« gerecht zu werden und hoffen dabei auf Unterstützung der Lehrer und Eltern der Kinder, g. (Allgem. Ztg., Chemnitz) Belehrungskurse, veranstaltet vom »Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg« im Hörsaal der Kaiserl. Ober-Post- Direktion, Artillerie-Strasse Nr. 11. Dienstag, 3. März 1903, abends 81/2 Uhr Vortrag des Herrn Bruno Engel über: Normal- Papiere und daran anschliessend Papierprülungen mit Apparaten unter besonderer Berücksichtigung der Normalbedingungen. Gegen Anmeldung bei Herrn Ernst Kuhn, Berlin SW., Belle- Alliance-Strasse 94. erhalten auch Nichtmitglieder Eintrittskarten, soweit der Raum gestattet. Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden »Ile von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Sohreibwaren - Faches die Neues oder Bemerkenswertes bieten, kostenfrei beschrieben Patentmetallpapiere der Süddeutschen Patentmetallpapier-Fabrik Aktiengesellschaft in Fürth i. B. Vor uns liegt ein Musterbuch mit gegen 100 Arten glatten und geprägten Metallpapiers. Dieses ist laut Mitteilung der Firma nach besonderem, in Deutschland unter Nr. 136 333 und auch in andern Staaten patentirtem Verfahren hergestellt, welches in Nr. 99 der Papier- Zeitung von 1902 unter »Deutschen Erfindungen« beschrieben wurde. Die Neuerung besteht im wesentlichen darin, dass Pergamynpapier mit einer Lösung von Harz in Alkohol über zogen und dann einem Luftstrom ausgesetzt wird, der das Lösungsmittel verflüchtigt. Auf diese Weise bleibt auf dem Papier eine trockene Harzhaut zurück, deren Klebekraft durch Wärme belebt und auf welche Haut dann Metallpulver auf gebracht wird. Die weitere Verarbeitung erfolgt auf übliche Art, vergl. »Buntpapier-Fabrikation« von A. Weichelt. Die Muster beweisen, dass auf diese Art Papiere von besonders wertvollen Eigenschaften hergestellt werden können. Das ver arbeitete Pergamynpapier ist an und für sich so dicht, dass es für gewöhnliche Fälle als ziemlich wasser- und fettdicht gelten kann. Durch Ueberzug einer Seite mit einer lücken losen Metallschicht wurde die Luft-, Wasser- und Fettdichtig keit bedeutend erhöht, und infolgedessen können diese Papiere mit Vorteil zum Verpacken von Waren dienen, die von ihrem Duft oder ihrer Feuchtigkeit nichts verlieren sollen, z. B. Kaffee und Tee, Zuckerwerk, feine Backwaren, Seife und dergl. Bis her war es nötig, solche Waren in Beuteln zu versenden, die innerhalb des Pergamynpapiers mit Zinnfolie gefüttert waren. Bei den patentirten Metallpapieren entfällt also die Notwendig keit des Fütterns. Der Deckel des Musterbuches ist mit mehrfarbigem, von der Firma »Chromo-Metallpapier« genanntem Metallpapier über zogen. Das gute Kleben dieses geprägten Metallpapiers auf der Pappe des Deckels beweist dessen Klebefähigkeit, während sonst Pergamynpapiere schwer kleben. Ferner sind auf den Deckelüberzug weisse Schriften und goldene Arabesken ge prägt, um die Prägefähigkeit nachzuweisen. Die im Buch ent haltenen Muster sind glatte und geprägte Metallpapiere von allen möglichen Farben, von der reinen Metallfarbe (Aluminium, Gold, Silber usw.) bis zu solchen, wo die zugefügte Anilin farbe dem Metallton gegenüber vorwiegt. Eine Reihe von Mustern zeigt Uebergangsfarben. Das Musterbuch enthält Papiere verschiedener Dicke und mit abwechslungsreichen Prägemustern. Nach Ansicht der Firma sollen diese Papiere ein Bindeglied sein zwischen den teuern mit Hilfe von Blatt metall gefertigten sogen, echten und den minderwertigen ge strichenen Goldpapieren. Die Aluminiumpapiere eignen sich als durchaus säurefrei besonders zum Verpacken von Nahrungs mitteln.