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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 620% der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preis liste Nr. 3367 des österreichischen Zeiturigs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 60 Pf Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwa ren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI. Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höbe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13,, „ 20 „ , 26 » n »30» w 52 „ n n 40 w » 104 n » » 50 n » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichea-Brie’e hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier -Z eitung M- PAAyRIAIr Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweig vereine: Papier-V ereln Rheinland- W estfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-V ereln Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutsche: Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanteo Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz Berlin Nr. 11 Berlin, Donnerstag, 5. Februar 1903 XXVIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, teile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterr.-Ung. 1 Krone 40 Heller den Niederlanden 96 Cents Schweiz 1 Frank 60 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 66 Centimes. Postbestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und In jedem Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaren - Handel und -Fabrikation Normalpapier. — Umgehung d. Papier- Prüfungen, JUeberfracht 361 Papierkalander, Schweden und die deutschen Papierzölle .... . . 362 Grösste Papierfabrik, Undurchsichtiges dünnes Druckpapier, Holzvorrat von Nordamerika, Nicolas Louis Robert, Erfinder der Papiermaschine . . 363 Ladenverkauf. — Höfliche Bedienung, Die Kunst der Erhaltung der Kund schaft, Probenschau .... ... 365 Buchgewerbe: Berliner Typogr. Gesellschaft, Ausstellung im Berliner Buchgewerbe saal, Rollendrackpapier 366 Fingerschutz an Tiegeldruckpressen, Buchdrucker als Landstreicher . . . 867 Kleine Mitteilungen, Büchertisch . . . 368 ALT Deutschlands Ein- und Ausfuhr von Maschinen f. Holzschleiferei-, Zellstof- und Papier-Fabrikation im Jahre 1902, Merkwürdiger Postbriefkasten? . . . Briefmarken-Kunde, Diebstahl von Fehl drucken Druckplatten-Befestig. auf Fundamenten, Aetzungen-Herstellung aufDruckwalzen oder Druckplatten, Zeichengerät, Ma schine zum Giessen von Regletten und Hohlstegen (DRP) Geschäfts-Nachrichten Gebrauchsmuster Pensionsversorgung für Privatbeamte, Keine Ursprungsbescheinigungen für perforirten Holzschliff nach Spanien | Verdingungen, Zolltarif - Entscheidungen | Warenzeichen j Märkte 394, Briefkasten 370 372 374 382 386 388 390 892 394 Normalpapier. — Umgehung der Papierprüfungen Die staatsministeriellen Vorschriften »für die Lieferung von Papieren zu amtlichen Zwecken« ordnen im § 6 ausdrücklich an, dass die Behörden bei Papier-Bezügen von jährlich über 800 M. wenigstens eine der gelieferten Papiersorten abwechselnd zur Prüfung einzusenden haben. Durch ministerielle Verfügung ist späterhin diese Bestimmung dahin erweitert worden, dass auch die Behörden, deren jährlicher Bedarf unter 300 M. beträgt, in grösseren Abständen eine der ge lieferten Papiersorten prüfen zu lassen haben. Diesen Vorschriften wird von vielen Behörden nicht genügt. In letzter Zeit mehren sich die Anfragen an Papierfabrikanten und Grosshändler, Abschriften von amtlichen Prüfungs-Attesten einzureichen. Naturgemäss werden eich solche fast niemals auf die Fertigungen beziehen, von welchen der betreffende Abnehmer die effektive Ware erhalten hat, sondern oft auf um viele Monate, ja um Jahresfrist zurückliegende Fertigungen. Das Attest kann also lauten, das Papier genügt den Anforderungen, während die gelieferte Ware vielleicht nicht genügt. Um solche Umgehung der Vorschriften unmöglich zu machen, befindet sich bei den amtlichen Attesten der Vermerk, dass sieh das Prüfungszeugnis nur auf die Fertigung bezieht, welcher die dem Attest beigeheftete Probe entnommen ist. Die mangelhafte Kenntnis der Vorschriften geht bei manchen Behörden gar so weit, dass bei ihren Ausschreibungen sich der Ver merk befindet, diejenigen Bewerber erhielten den Vorzug, die gleich bei dem Angebot Prüfungs-Atteste beibringen könnten! Wesen und Nutzen der Papierprüfung werden durch solche Be stimmungen illusorisch gemacht. Eine fachliche Unterweisung an die in Frage kommenden Behörden wäre sehr erwünscht. Der ge wissenhafte und reelle Fabrikant kann jeder Prüfung ruhig entgegen sehen; Kosten werden ihm dadurch nicht erwachsen, da § 6 besagt: »Genügt der Ausfall der Prüfung, so hat die Behörde die Kosten zu bezahlen«. Es ist ja kaum anzunehmen, dass gerade wegen dieses Grundes, also aus Sparsamkeitsrücksichten, einzelne Behörden die vorgeschriebene Prüfung nicht vornehmen lassen! Y. Durch jedes Einzelnen Ringen und Streben nur Entspriesst die Wohlfahrt recht und alle Kultur. Ueberfracht 115. Schiedspruch Infolge einer Meinungsverschiedenheit, die sich zwischen uns und einem unserer Geschäftsfreunde wegen einer Frachtdifferenz entspann, bitten wir Sie um Ihre Entscheidung. Die Firma A. in X. (Hafen stadt) kaufte von uns einen Posten zweiseitig gestrichenen Karton, und zwar 1t. unserer Offerte per Wasser franko Hamburg. Während der Ausführung der Ordre stellte die Kette wegen des Frostes ihren Betrieb ein, und in dieser Zeit fordert die Firma A. sofortige Ab sendung des Gutes 1t. der hier beiliegenden Original-Postkarte. Auf so unbedingtes Verlangen, die Sendung sofort abzurichten, konnten wir nicht anders als per Bahn expediren, denn wir mussten annehmen, dass es der Firma A. bekannt war, dass die Kette nicht mehr ver schiffte, und dass die Bahnfracht teurer ist als die Wasserfracht. Wir geben Ihnen hierbei Kopie unserer Offerte vom 14. November 1902, in welcher unser Angebot vom 11. Oktober 1900 bestätigt wurde, und worin (laut beigefügter Kopie) ausdrücklich hervorgehoben wurde, dass der Preis sich per Wasser franko verstehe. Ausserdem bestätigten wir in unserer Offerte den Preis noch mals »wie am 29. November 1900 gehabt«, und diese Sendung erfolgte 1t. ebenfalls anliegender Kopie, per Wasser franko. Die Firma A weigert sich, die Differenz zwischen Bahn- und Wasser- fracht zu zahlen und hat uns mitgeteilt, dass auch sie sich Ihrem Schiedspruch unterwerfen will. Wir hätten das Gut ohne die un bedingte Forderung der Firma A. nicht per Bahn gesandt, und bei dem ausserordentlich geringen Nutzen, den die verkaufte Ware lässt, können wir die Differenzfracht nicht tragen, werden uns jedoch Ihrem Schiedspruch unterwerfen. Die Differenz, über die entschieden werden soll, beträgt 16 M. Kartonfabrik B. * * ♦ In nachstehender Angelegenheit haben wir uns mit der Firma B. geeinigt, uns Ihrem Urteil zu unterwerfen. Wir erhielten am 14. November 1902 laut inl. Kopie von B. Preis aufgabe für eine Sorte Karton, die wir bereits früher gehabt hatten, und erteilten darauf am 22. November unsern Auftrag laut inl. Ab schrift. In unserem Auftragbrief' steht »franko Hamburg und Versand als Ausfuhrgut an uns« vorgeschrieben, und der nachträglich au