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praktische Arbeiterpolitik treibende Arbeiter-Vertreter zum Parlament aussprach, im Gegensatz zu den fast ausschliesslich politische Ziele verfolgenden sozialdemokratischen Reichstags - Mitgliedern. Nach heftigen Reden wurde schliesslich eine Resolution angenommen, in der die hiesigen im Verbände deutscher Buchdrucker organisirten Gehilfen ihr Bedauern über den Rexhäuser’schen Artikel aussprechen und erklären, mit den dort niedergeschriebenen Ausfällen gegen die sozialdemokratische Partei nichts gemein zu haben. Rexhäuser wird in nächster Zeit nach Hamburg kommen, um vor den Ham burger Buchdruckern zu sprechen. Vom »Altonaer Industrie-Verein« wurde im Kaiserhof, einem neuen mächtigen Monumentalbau, der sich in Altona dem Haupt bahnhof gegenüber erhebt, eine ständige Kunstausstellung für Innenkunst ins Leben gerufen, die am Sonntag, 24. November, er öffnet wurde. Die Ausstellung steht unter Leitung des Bildhauers und Schriftstellers R. Hundrieser, dem Schöpfer des für Lübeck be stimmten Bismarck - Denkmals; ausserdem haben viele hervorragende Künstler und Kunsthandwerker, hauptsächlich aus Altona und Schles wig-Holstein, ihre Mitarbeiterschaft zugesagt. Zur Schau gestellt sind gegenwärtig Malereien, Skulpturen, Schwarzweiss-Zeichnungen (Buch schmuck), Goldschmiedearbeiten und Stickereien, Möbel usw. Auch das moderne Buchgewerbe wird zu seinem Rechte kommen; zur Zeit sind die Firmen Fischer & Franke und Schafstein & Co. mit neu deutschen Verlagswerken vertreten. In den Leseräumen sollen Kunst- Zeitungen und fachtechnische Schriften ausgelegt werden. Die aus gestellten Gegenstände werden oft gewechselt, sodass sich die Be sucher über die gesamten künstlerischen Bestrebungen aller Gewerbe fortlaufend unterrichten können. Die innere Einrichtung der Aus stellung macht einen künstlerisch einfachen, praktischen und soliden Eindruck und erweckt bei den Besuchern reiche Anerkennung. Im Hamburgischen Museum für Kunst und Gewerbe sind zur Zeit hervorragende Ereignisse aus der von Fräulein Else Bracke busch aus Hamburg und Fräulein Gertrud Steuslof in München 'be gründeten kunstgewerblichen Werkstatt ausgelegt. Für die kurze Zeit seines Bestehens hat das Atelier bereits grosse Vielseitigkeit aufzuweisen. Wir sahen da neben sauberen Entwürfen für Tapeten und Vorsatzpapiere, Buchschmuck, Tischkarten usw., grosse und kleine Decken, Kissen, Läufer usw. in feinster Maschinenstickerei. Wilhelm Rathol Postverpackung von Büchern Zu Nr. 98 Die in Nr. 100 empfohlene Art der Verpackung ist für manche Geschäfte zu teuer und zu zeitraubend. Nicht in jedem Packraum steht eine Pappscheere zur Verfügung, um die Schachteln zuzu schneiden. Die empfohlene Art der Verpackung ist ganz gut, für billige Sachen sogar zu gut. Angenommen, man hätte ein Propatria- Geschäftsbuch von 500 Seiten postmässig zu verpacken. Nach der in Nr. 100 beschriebenen Art müsste man da erst eine Schachtel zu schneiden, dann ritzen, dann auch den Deckel zuschneiden, ritzen und dann das Ganze verpacken. Wo bleiben da übrigens die Pappen- Abfälle? Ich verfahre in solchem Fall wie folgt: Ich nehme einen Streifen Wellpappe etwas breiter als die Höhe des Buches, lege oben und unten je ein Stück von der Breite des Buches, schlage diese Streifen so um das Buch herum, dass die Kanten vollständig eingeschlossen sind, schlage dann das Ganze in dünne Schrenzpappe ein und ver schnüre es gut. Dazu habe ich keine Pappscheere nötig, denn diese Streifen lassen sich leicht von Hand zuschneiden. Ich glaube, dass das Buch ebenso geschützt ist, als wenn es in einer Schachtel läge. Einen kleinen Druck kann es vertragen, da gute Wellpappe ziemlich widerstandsfähig ist. Waren wie Briefpapier-Kassetten u. dgl., die keinen Druck ver tragen, müssen entweder in starke Pappschachteln oder in Holzkisten verpackt werden. Uebrigens ist, wie ich aus Erfahrung weiss, Well pappe um ein Drittel billiger als Strohpappe. 1 Bogen •/« Strohpappe kostet 10—11 Pfennige, während Wellpappe derselben Grösse höchstens 7 Pfennige kostet. Da die Postverpackung meist nicht berechnet werden kann, muss man aus Geschäfts-Interesse auch darauf sehen, sie möglichst billig herzustellen. Bei grösserem Umsatz macht dies jährlich viel aus. Wer täglich 40—50 Postpakete in verschiedenen Grössen zu packen hat, brauchte fast den ganzen Tag, wollte er alles in selbstgemachte Schachteln bringen, bei Wellpappen-Verpackung nach meiner Vorschrift wird er nur einige Stunden dazu brauchen. Zeit ist Geld! Seit ich auf diese Art verpacke, habe ich darüber keine Klagen seitens der Kundschaft gehört. Werkmeister * * * Vom Rhein Seit einem Jahr verwenden wir zur Verpackung unserer Pracht werke Wellpapp-Kartons, die bei Versendungen nach entfernteren Plätzen durch besondere Einlagen verstärkt werden. Mit dieser Verpackungsweise haben wir gute Erfahrungen gemacht, sie ist zudem billig und bequem. Verlagsbuchhandlung Register vorn oder hinten? Die Antwort des Berliner Geschäftsbücherfabrikanten in Nr. 97 auf die Briefkasten-Frage 3954 veranlasst mich zu der Mitteilung, dass ich seit etwa 20 Jahren alle Register (Namen-Verzeichnisse) für mich und viele meiner Abnehmer vorn in die Geschäftsbücher usw. ein binden lasse, weil-mir dies in mancher Hinsicht vorteilhafter erscheint. Die Bücher werden dadurch viel mehr geschont, und ich begreife nicht, warum die Bücherfabrikanten die alte Art immer noch bei behalten. Ich suche vergebens nach einem triftigen Grunde. Es ist an der Zeit, das alte unpraktische Verfahren fallen zu lassen. Jeder Geschäftsmann, der die neue Einrichtung bis jetzt noch nicht gekannt hat, wird sie mit Freuden begrüssen. Papierhändler C. N. Schutz des Urheberrechts in Dänemark Endlich tritt auch Dänemark in die Reihe derjenigen Staaten, die dem geistigen Eigentum ausländischer Autoren und Künstler Schutz gewähren. Bisher war jedes fremdländische geistige Eigentum in Dänemark vogelfrei, während die deutschen Verleger und Bühnen mit wenig Ausnahmen den dänischen Schriftstellern für ihre Werke Honorar gewährten. Man meldet dem »Berliner Börsen-Courier« aus Kopenhagen: Das Folkething nahm heute endgiltig den Gesetzentwurf betreffend das Verfasserrecht und das Künstlerrecht an. Hierdurch wird der Beitritt Dänemarks zu der Berner Konvention ermöglicht. K. (Hamburger Nachrichten) Pflichtexemplare in Württemberg. Die Buchdruckereibesitzer und Verlagsbuchhändler in Württemberg haben es bisher schwer em pfunden, dass sie von jeder Drucksache von nicht rein kaufmännischer Natur ein Exemplar an die Kgl. Stadtdirektion zu Stuttgart für die Landesbibliothek abliefern müssen. Namentlich bei Prachtwerken mit Tafeln und sonsten Kunstbeilagen fällt dies ins Gewicht, und der Stuttgarter Verleger verein hat im Februar 1897 an die Stände versammlung (beide Kammern des Landtags) eine Eingabe um Auf hebung der Abgabe dieser Pflichtexemplare gerichtet. Da diese keinen Erfolg hatte, will genannter Verein nochmals eine solche Ein gabe an den Landtag richten, und Tdiese j wurde der Handelskammer zu Stuttgart zur Unterstützung vorgelegt. Die Handelskammer ist für Aufhebung dieses einen Stand belastenden, aus dem Jahre 1817 stammenden Gesetzes und begründet dies in folgender Resolution: »Die Stuttgarter Handelskammer richtet an die|Königl. Regierung-die ergebenste Bitte, mit Rücksicht auf die durch das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches neugeschaffene Rechtslage, ferner mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse und die moderne Aus gestaltung des Druckgewerbes den Ablieferungszwang für die so genannten Pflichtexemplare an die Königl. öffentliche Bibliothek auf zuheben.« Auf den Erfolg darf man gespannt sein. In der Sitzung der Handelskammer, welcher der Verleger und Buchdruckereibesitzer Herr Felix Krais angehört, betonte Prof. Huber, dass die Handels kammer der Königl. Landesbibliothek durchaus wohlwollend gegenüber stehe. Im Landtag befinden sich z. Zt. als Fachleute zwei ehemalige Schriftsetzer, die Herren Hildenbrand und Tauscher, welche später als Redakteure der »Schwäbischen Tagwacht« tätig waren. —s— Eigentumsrecht an Zeitungstiteln Reichsgerichts-Entscheidung Als die dänisch geschriebene Zeitung »Dannevirke« in Hadersleben vor zwei Jahren ihr Erscheinen einstellte, meldete die damalige Herausgeberin den Titel bei der dortigen Postbehörde ab, welchem Verlangen auch stattgegeben wurde. Nun meldeten die Herren Strackerjan und Schütze für sich den herrenlos gewordenen Titel an, und dieser wurde auch auf ihre Namen eingetragen. Die Moders- maalet-Gesellschaft, die Anwesen und Druckerei der »Dannevirke« kaufte, behauptete, ihr gehöre auch der Titel. Als sie diesen in die Postzeitungsliste eintragen lassen wollte, wurde ihrem Verlangen nicht stattgegeben. Die Gesellschaft beschritt nun den Klageweg. Sowohl das Flensburger Landgericht als auch das Kieler Oberlandes gericht entschieden zu Gunsten der Gesellschaft, beide aus ver schiedenen Gründen. Das Reichsgericht hat dann endgiltig zu Gunsten der Modersmaalet-Gesellschaft entschieden. Strackerjan und Schütze seien nicht berechtigt, den in Rede stehenden Titel für sich in An spruch zu nehmen. Die Kosten sind zu 3/, von Strackerjan-Schütze und zu 1/4 von der Modersmaalet-Gesellschaft zu tragen. K. (Flensburger Nachrichten) Haushalt der Reichsdruckerei. Laut Entwurf des Reichshaushalts für 1903 sind im Etat der Reichsdruckerei die Einnahmen mit 7 906 000 M. veranlagt (um 201 000 M. niedriger als für 1902). Die fortlaufenden Ausgaben betragen 5 586 671 M. (403 860 M. weniger). An einmaligen Ausgaben wird die vierte Rate, 93150 M., zur Erweite rung des Grundstücks der Reichsdruckerei und die erste Rate, 220000 M., zu einem Erweiterungsbau auf dem Grundstück der Reichs druckerei gefordert. Aus dem Betrieb der Reichsdruckerei verbleibt ein Ueberschuss von 2 006 179 M. (869 710 M. mehr als im Vorjahr).