Volltext Seite (XML)
144 PAPIER-ZEITUNG Nr. 5 dass der Angeklagte eine Erkundigungspflicht zu erfüllen gehabt habe; es konnte ihm nicht zugemutet werden, dass er, nachdem er den Auftrag zur Anfertigung jener Etiketten erhalten hatte, sich darüber durch Nachforschungen hätte unterrichten müssen, ob jenes Schutzrecht noch fortbestehe. Hier liegt dieSache aber vollkommen anders: Der Angeklagte wusste, dass die erwähnte französische Gesellschaft für ihr Warenzeichen den gesetzlichen Schutz erlangt gehabt, er hätte sich demnach sagen müssen, dass diese ihren durch seine Kenn zeichnung auffallenden allgemein verbreiteten teuern Liqueur so lange wie möglich schützen werde, er musste also von vornherein mit der Fortdauer dieses Schutzes als höchst wahrscheinlich rechnen, und es war ihm ein Leichtes, sich über das Fortbestehen oder Erlöschen dieses Schutzes Gewissheit zu verschaffen. Daraus, dass er dies nicht getan, muss gefolgert werden, dass er sich geflissentlich um das Fortbestehen des Schutzrechts nicht gekümmert hat, und dass er sich der Möglichkeit des Bestehens desselben bewusst gewesen ist. Er hatte Grund, die Fortdauer zu vermuten, und hat sich absichtlich hierum nicht gekümmert. Ein solches Verhalten schliesst aber alle diejenigen Momente in sich, welche die Annahme des Vorhandenseins des Eventualdolus begründen. Sie stützt sich auf die Verneinung des guten Glaubens und auf die üeberzeugung, dass der Angeklagte mit der Möglichkeit des Bestehens des Schutzes des Warenzeichens, welches er nachbildete, habe rechnen müssen, und dass er, indem er sich über die hierdurch gebotene Rücksicht hinwegsetzte, den mög lichen oder wahrscheinlichen Verstoss gegen das noch bestehende Schutzrecht in seinen Willen aufgenommen hat. Urteil des Reichs gerichts, IV. Strafsenat, vom 21. Februar 1899 (»Gewerblicher Rechts schutz und Urheberrecht«, nach Blatt für Patent- usw. Wesen, Jahr gang V S. 229—230). Versicherungspflicht der Zeitungs-Austrägerinnen. Zwischen den Ver sicherungsanstalten und den Zeitungsherausgebern hat hierüber schon öfters Meinungsverschiedenheit geherrscht. Ein solcher Fall wurde in Breslau auf dem Verwaltungswege geregelt. Ein Kommissarius für Invalidenversicherung entschied, dass Zeitungsausträgerinnen den Personen zuzurechnen seien, welche als Arbeiter gegen Lohn be schäftigt sind. Auf Beschwerde des Arbeitgebers hat — der Sozialen Praxis zufolge — der Regierungspräsident ebenso entschieden, wonach also Zeitungsausträgerinnen als versicherungspflichtig anzusehen sind, sobald die sonstigen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht vorliegen, -s- Organisirte Bucharbeiter in Belgien. Während in Deutschland die Bucharbeiter und namentlich die Buchdrucker prozentual am besten organisirt sind, ist das in Belgien nicht der Fall. Hier wurden in den Jahren 1901 und 1902 nur 727 oder 6,6 pCt. der ganzen Buch arbeiterschaft als Organisirte gezählt und zwar 627 männliche und 50 weibliche. -8- Flüchtiger Buchdrucker. Arthur Gasch, der frühere Redakteur des »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker«, später Redakteur der »Buchdrucker-Wacht« und Vorsitzender der »Gewerkschaft der Buch drucker«, wird von seiner Frau und dem Staatsanwalte gesucht. Als die 1896 von Gasch gegründete »Gewerkschaft der Buchdrucker« nicht nach Wunsch gedieh, da nur wenige Buchdrucker dieser neuen Organisation beitraten, eröffnete Gasch in Leipzig eine Buchhandlung, verbunden mit Papierhandlung, Kautschukstempelfabrikation usw. Durch flottes Leben vernachlässigte er das ziemlich gut gehende Geschäft und seine Familie. Am 8. Januar, als Gasch zur Leistung des Offenbarungseides zwangsweise vorgeführt werden sollte, ver schwand er mit einer Geliebten und liess Frau und Kinder in bitterster Not zurück. Gasch ist 47 Jahre alt und trug halbergrauten langen Spitzbart. M. Büchertisch Das neue Russische Wechselrecht. Nach der am 1./14. Januar 1903 in Kraft tretenden neuen Wechselordnung, erläutert von dem Rechtsbeistand des Deutsch-Russischen Vereins, E. V., Dr. jur. von Veh, Rechtsanwalt am Kgl. Landgericht I zu Berlin. Deutsch-Eussisch&r Verein, Berlin SW., Halleschestr. 1. Im Verkehr mit Russland spielt der Wechsel eine sehr wichtige Rolle. Die alte Wechselordnung, die aus 1832 stammt und seitdem wenig Abänderungen erfahren hat, genügte den Anforderungen des Verkehrs lange nicht mehr. Deshalb strebte man schon seit Jahren danach, sie durch eine neue zu ersetzen, und nach langen Vorarbeiten ist es dem Zusammenwirken der gegenwärtigen Minister der Justiz und der Finanzen gelungen, einen Entwurf durch den Reichsrat zu bringen. Im Wesentlichen schliesst sich die neue russische Wechsel ordnung den übrigen modernen Wechselordnungen, insbesondere der deutschen, an. Sie ist auch sonst übersichtlich und klar abgefasst, so dass sie gegenüber der alten als ein wesentlicher Fortschritt zu bezeichnen ist. Der Verfasser gibt in obigem 12 Oktavseiten ent haltenden Schriftchen eine kurze Uebersicht über das Wesen der neuen russischen Wechselordnung und über ihre hauptsächlichen Ab weichungen von der alten. Satzungen und Vorstandsliste des heraus gebenden Vereins sind angefügt. Das Heft wird von der Geschäfts stelle des Deutsch-Russischen Vereins gegen Einsendung von 55 Pf. in Briefmarken auch an Nichtmitglieder abgegeben. R. Nyhla, Maschinenfabrik Papenburg, Hannover [138759 Antomat. Tellermesser- Schleifmaschine einfachste Constr., nur mit einem Handgrif sind die Messer centrisch eingespannt. Vorteilet Die Messer können sehr hart sein, was das Schärfen in der Drehbank nicht gestattet, und folglich bedeutende Ersparnisse an Messern und Zeit. emprehit Häckselmaschinen CPatent), Unfallgefahr ausgeschlossen, Leistung pro Stunde 3000 bezw. 9000 kg Häcksel. Querschneidemaschinen, Papier- oder Pappenmaschine verbunden, etc. etc. e Beutel • mit Seitenfalz und renzboden (Maschinenarbeit) bt* ziehen Wiederverkäufer Vorteilhaft Von Winter s Saun, Dresden-beidenau • • Papier-Industrie. . - Leitz-Registratoren Leitz-Briefordner Leitz-Schnellhefter Biblorhaptes 141581] Louis Leitz, Briefordnor-Fabrik FEUERBACH bei Stuttgart Sebnitzer Papiertabrik Aktiengesellschaft in Sebnitz in Sachsen MF Filiale in Hohlmühle wu Techn, Leitung: Kaufm. Leitung! 0. Heymann Specialfabrik für F- Haberland Werk- u. Notendruckpapiere, Post-, Schreib* und Briefumschlagpapiere. tägliche Produktion 75 000 Kilogramm- Export. 1138472