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WOiil- Erschetvl Eden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei rn's Haus. Hohenstein-Gr«sttstat, Oberlungwitz, Gersdorf. Luga«. Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, FMn, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hütteugruud u. s. u für das Königliche Amtsgericht und de» Stadtrath zu Hohenstein-Ernstthal. Gvgcrn crllev Gerneinöe-VererVcrltrrrrgen der: rrurlro^orröeir Mrbschcrfterr Nr. 150. Sonntag, den 30. Juni 1901. 51. Jahrgang. EmMer TUW Anzeiger Inserate nehmen außer ver Expedition auch die Au-träger auf dein Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu I.riginalpreisen. Nachdem die Austragung der Schulgeldzettel für die am Ostern laufenden Jahres in die hiesige« Schulen eingetretene« Kinder nunmehr beendet ist, fordern wir die Zahlungs pflichtigen hiermit auf, das auf die Monate April bis mit Juni er. fällige Schulgeld bis längstens znm 5. Juli 1901 an die hiesige Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Hohenstein-Ernstthal, am 27. Juni 1901. Der Stadt rat h. vr. Polster. Gßlr. Moisteml MtanW. Bei der gemäß des Tilgungsplanes erfolgten Auslassung von Schuldscheinen der 3^/z Anleihe vom Jahre 1886 sind aus das laufende Jahr Lit. Nr. 5 zu 1500 Mk., - k - US - 1000 - - L - 215 und 232 zu je 300 Mk. gezogen worden. Die Auszahlung der auf vorerwähnte Schuldscheine entfallenden Beträge erfolgt gegen Rückgabe dieser Scheine nebst den dazu gehörigen Zinsbogen vom 31. Dezember d. I. ab bei der hicstg-n Stadtkosse. Mit diesem Tage hört die Verzinsung der betreffenden Kapitalbeträge aus. Bon den zur Rückzahlung sür Ende des Jahres 1900 ausgeloosten Schuldscheinen der vorbe merkten Anleihe sind die Schuldscheine Lit. O Nr. 186 und 200 über je 300 Mk. noch nicht eingelöst worden, weshalb die Inhaber wiederholt zur Einlösung a.fgefordert werden. Hohenstein-Ernstthal, den 28. Juni 1901. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. La«-- «ad Landeskulturrenten betr. Der 2. Termin der Land- und Landeskulturrenten ist am 30. Juni dss. Js. fällig und spätesten« zum 5. Juli dss. Js. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Stadtsteuereinnahme ab zuführen. Hohenstein-Ernstthal, am 28. Juni 1901. Der Stadtrath. vr. Polster. St. Bekanntmachung, Anmeldung der Hunde zur Versteuerung betr. Aus Grund des Gesetzes vom 18. August 1888 und des Hundesteuer-Regulativs vom 18. Juli 1900 werden alle diejenigen, welche in der Stadt Hohenst-in-Ernstthal Hunde besitzen, aufgefordert, über die in ihrem Besitz befindlichen Hunde bis zum 1». Juli ISO! in der Stadtsteuereinnahme — Rathhaus Hohenstein-Ernstthal, Zimmer Nr. 2 — schriftlich Anzeige zu erstatten und bis zum 31. Inti 1S»1 die zweite Hälfte der Hundesteuer mit 4 Mark für je einen Hund ebendaselbst zu bezahlen. Unterlassung der schriftlichen Anzeige wird als Hinterziehung mit dem dreifachen Betrage der jährlichen Steuer bestraft werden. Hohenstein-Ernstthal, den 29. Juni 1901. Der Stadtrath. vr. Polster. Ws. Bekanntmachung. Der am 30. Juni 1901 fällige 2. Termin Rente», sowie Lan-eskulturreute» ist spätestens s. Juli dss. Js. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Beitreibungsversahren eingeleitet. Gersdorf Bez. Chemnitz, den 27. Juni 1901. Ter Gemeindevorstand. Göhler. Bekanntmachung. Nachdem fämmtliche Gemeinderechnungen für das Jahr 1900 fertig gestellt, liegen dieselben von heute ad 4 Wochen lang zur Einsichtnahme für Betheiligte in hiesiger Gemeindeverwaltung während der Geschäftsstunden auS. Wüstenbrand, am 15. Juni 1901. Der Gemeindevorstand. Schubert. Mehrbietnngstermin. Auf das zur Anna Bauer'schen Konkursmasse aehörige Grundstück Rr. 20 k des Brand katasters sür Lugau — Hausgrundstück mit Baustelle im Schätzungswerthe von 25200 M., Brandkasse über 20 000 M., Mietheitrag 1476 M. — ist ein Preis von 22 000 M geboten worden. Zur Abgabe höherer Gebote wird Termin aus Sonnabend, den 0. Juli 1901, Vormittags 9 Uhr, im Hotel ;nm Schwan in Hohenstein Ernstthal hiermit angesetzt und lade ich Kaufsinteressenten zu diesem Termine hiermit ein. Die Kaufsbedingungen können bei dem Unterzeichneten eingesehen werden. Hohenstein-Ernstthal, den 28. Juni 1901. Rechtsanwalt als Konkursverwalter. Ae dikWhriM iMllichen ZnWMn im I. ZiWtzirk umsossend die Häuser Nr. 1 bis mit 150 und 491 bis mit 663 hier finden im hiesigen Postrestaurant von nachmittags 3—4 Uhr statt, und zwar am Montag, den 1. Juli a. c. für die Kinder, deren Familiennamen mir den Buchstaben 4 Dienstag, den 2. Juli a. c. für die, deren Familiennamen mit li—8, und Mittwoch, den 3. Juli a. c., für die, deren Familiennamen mit T—X anfangen. Jmpspflichtig sind alle im Jahre 1900 und früher geborenen hier in obigem Bezirk hier aufhält lichen Kinder, welche noch nicht oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, DiphlheriliS, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impf linge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. Jedes Kind, was an einem der eingangs bezeichneten Termine geimpft worden ist, muß wiederum acht Tage später im Jmpflokale zur Nachschau dem Jmpfarzte vorgestellt werden. Im Uebrigen ist den Verhaltungsvorschriften, welche den Eltern der Impflinge auSgehändigt werden' streng nachzukommen. Hinterziehung der Impfung muß gemäß 8 14 des Jmpfgcsctzes mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Oberlungwitz, am 26. Juni 1901. Gemeindevorstand Oppermann. Zum Ouartalwechsel wird hiermit in E-innerung gebracht, daß jede hier zuziehende Person, un geachtet ob dieselbe hier geboren ist oder wieder bei ihren Eltern, Geschwistern oder sonstigen Verwandten hier Wohnung nimmt, sich nebst ibren zusieh'ndw Angehörigen innerhalb der nächsten drei Tage vom Zuzugc an gerechnet, bei Vermeidung von Ordnungsstrafe hier unter Vorlegung genügender Legitimations-, insbefondere Militärpapiere und des Staatssteuerzettcls an- und beim Wegzuge noch vor demselben unter Vorlegung des WohnungsM'ldesch in-s abzumelden hat. Ebenso sind binnen vorerwähnter Frist alle Wohnungswechsel unter Aufweisung des Wohnungsmeldescheines zu melden. Für jede An- und Wohnungswechselmeldung, Aufenthaltbescheinigung, wie auch für jeden Melde eintrag in ein Dienstbuch ist eine Gebühr von 25 Mg. zur Gemeindekass: zu entrichten, wogegen Abmel dungen gebührenfrei erfolgen. Von Wegziehenden im Rückstände gelassene Steuern und Abgaben werden aus eigene Kosten des Restanten eingezogen, cv. ist auch sür diese Rückstände der Arbeitgeber, Dienst- oder Lehrherr re. haftbar. Oberlungwitz, am 29. Juni 1901. Oppermann, Gemeindevorstand. Bekauntmach u n g. Dienstag, den 2. Juli, Einnahme d->S 2. Termins Renten und zwar: Vormittags von 9 bis 12 Uhr in Röders Restauration, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr in der Gemeindecrpedition. Hermsdorf, den 29. Juni 1901. Der Gemeindevorstand. Müller. Die Rose. Kein Volk hat die Rose so geliebt, so Luxus mi! ihr getrieben, wie die Römer. Rosengärten umzogen ihre Häuser, Rosenkränze schmückten die Stirn, Rosen blätter, zum Kranze gereiht, schlangen sich um Arm und Nacken, üppige Rosenguirlanden umrankten die Säulen, zierten die Wände der Festsäle. Tische und Stühle, selbst Teller uud Becher wurden mit Rosen geschmückt. Die Mode unserer Tage, die Tafel mit Blumen zu schmücken, ist trotz aller Pracht dürftig zu nennen, verglichen mit der Ueppigkeit jener Zeit. In den Myrtenkranz der Bräute flocht sich die Rose; Helm und Schild des heimkehrenden Triumphators sowie oeS einfachen Söldlings zierten duftende Rosen. Kein Opferfest, keine Freudenstunde konnte ohne diese Blume gefeiert werden. Nicht nur die Kissen des Schwelgers waren mit Rosenblättern gefüllt, sondern auch die, worauf die Todten zum ewigen Schlafe gebettet waren. Allgemeine Sitte war es, bei festlichen Anläss n über Rose» zu schreiten. Dieser Rosenkultus mindert sich in den ersten Sitten des Christenthums, das üppige Schwelgen in Duft und Schönheit galt als heidnisch. Im alten und im neuen Testament wird die Centifolie, die eigentliche Rose, überhaupt nicht erwähnt; erst mit zunehmender Kultur und wieder gehobener Freiheit kehrten die germanischen und romanischen Völker zur Rosenliebe zurück, und ihre Sagen schmücken sich mit ihr. So preist das Nibelungenlied Kciemhildens Rosengarten, den sie statt der Mauer mit goldenen Fäden umzog. Wer kennt nicht die Legende von der heiligen Elila»