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12822 VSrsenblatt f. b Dtsch«. vuchhand«! Soeben gelangte zur Ausgabe: Kurzgefaßtes Lehrbuch ües üeut/chen Strafrechts von Geh. Gber-Regierungsrat Reichardt sos Seiten bro/ch. Mk. 7.so ordin., Mk. s.bs netto, Mk. 5.- bar I gebd. Mk. , Mk. H.ys , Mk. H.— , ^ Partie 11/10 In langjähriger praktischer Erfahrung als Examinator im juristischen Staatsexamen erkannte Ser stutor Sas SeSürfnis nach einem kurzgefaßten Lehrbuche ües Strafrechts, Sas sich nicht mit Literaturangaben beschwert unS lediglich Sas zum Lernen unü öehalten Notwendige bietet Vas vorliegenüe neue Lehrbuch will daher in kurzer, verständlicher Fassung, ohne neue wissenschaftliche Lehren zu begründen, lediglich das Ergebnis -er jetzt geltenden Lehre den Nechtsbestissenen vermitteln. Professor heilfron schreibt uns: „Cs ist mlr nicht der geringste Zweifel, daß Herr Geh. Gberregierungsrat tteichardt ein vor zügliches Such schreiben wird. Jedenfalls kann ich betreffs ües allgemeinen Teils sagen, daß das Such gut ist föen befonöeren Teil habe ich nur teilweise gesehen). — Cs liegt ein dringendes Sedürfnis vor. Geh. Hofcat v. Lilienthal, Heidelberg, urteilt: . . . er halle Sas Such für fehr gu, uns praktisch. «ln solches Such Hab- gefehlt, kurz, klar un» vollstänSig, wie es f-l, »errate es Sen Vli<k »es Praktikers für Sas zum Lernen un» Ve- Hallen Notw-nSige. Ich bitte zu bestellen! Prospekte stehen zur Verfügung! Langb Suchhanölung . Karlsruhe i. S.