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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag Abend Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (/.-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 bis 60 Pfg. 1 Jahr 10 pCt. weniger Für Annahme 6mal in 13 n n 26 „ „ 52 n » 104 „ ,, 20 » » 80 „ 40 „ 50 „ und freie Zu ¬ sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung M- "AAHRIAmr KV Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-Verein Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Allelniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berli" Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Nr. 62 Berlin, Sonntag, 5. August 1906 XXXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien i Frank 67 Cts. Bulgarien 2 Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 1 Oere Egypten 130 Milliems Italien 2 Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 47 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Russland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel: Zeugnisse 2545 Gustav Adam 2546 Einwirkung schwacher Alkalilösungen auf Pergamentpapier, Füllner-Filter.... 2547 Verwertung von Stroh- und Holzabfällen . 2548 Hackmaschine für Zellstoffholz 2548 Bleichbare Druckerschwärze . .... 2548 Zugrundegehen einer Fabrik infolge kost ¬ spieliger Versuche 2549 Erfahrungen eines Werkführers .... 2549 Märkte . . . . 2550 Feindruck 2552 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Zollhandbuch für die Papier-Industrie . . 2555 Lohnbewegung im Steindruckgewerbe . . 2555 Ende des Buchbinderstreiks 2555 Ansichtskarten ohne Ankunftsstempel . . 2555 Kartenbriefe für den Ortsverkehr .... 2555 Keine Steuer auf Ansichtskarten .... 2556 Verbesserung von Anzeigen-Texten . . . 2556 Zur Geschichte der Schriftgießerei Berlins 2556 Schutzverband reisender Kaufleute . . . 2557 Städt. Buchbinderarbeiten in Offenbach a.M. 2557 Kalender, Eingänge, Büchertisch . . . 2558 Schreibwaren-Handel: Schaufenster-Ausstattung durch Postkarten 2559 Neue Briefpapiere 2559 Probenschau ............ 2560 Geschäfts-Nachrichten 2572 Handelskammer-Bericht 1905 2574 In Deutschland patentierte Erfindungen • . 2576 Deutsche amtliche Zoll-Auskünfte. .... 2578 Bedingte Kündigung 2580, Feuer u. Haftpflicht 2582 Die Gelben2584,Warenzeichen 2586, Briefkasten 2588 Eine Beilage von Klebstoffwerke „Collodin", Mainkur bei Frankfurt a. Main Zeugnisse (Nachdruck verboten) Aus den Zeiten, in denen Herrschaft und Gesinde, Meister und Gesellen, Prinzipal und Gehilfen gleichsam eine große Familie bildeten und dem Hausherrn oder Meister Machtbefugnisse gegenüber den in das gemeinschaftliche Hauswesen aufgenommenen Personen auch außerhalb ihres Dienstes zustanden, hat sich die Einrichtung erhalten, nach Ablauf der Dienstzeit ein Zeugnis auszustellen. Der Herr war dazu nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet und zwar im Interesse späterer Dienstherren, welche sonst über das nicht ansässige, hin- und herströmende Volk der Dienstleute irgendwelche zuverlässige Auskunft nicht er halten konnten. Die einseitige Rücksicht auf das Interesse der Dienstherren war es also, welche zur Einführung dieses Instituts geführt hat. Auch für die Bediensteten erwies es sich oft förderlich. Nach unsern neuern Gesetzen, auch dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Recht auf ein Zeugnis allen Personen verliehen, welche in einem dauernden Dienstverhältnis gestanden haben, wobei ihnen die Wahl freisteht, ob sie ein Zeugnis nur über Dauer und Art der Beschäftigung haben wollen oder auch zugleich über ihre Leistungen und Führung. Die gleiche Vorschrift hat die Gewerbeordnung für die gewerblichen Arbeiter ebenso ge geben, wie für die Aufseher, Werkmeister, Ingenieure und Direktoren. Dasselbe bestimmt das Handelsgesetz für die Handlungsgehilfen. Nur zwei Gruppen von Personen haben nicht das Recht zu wählen, ob sie auf ein Zeugnis über Führung und Leistung verzichten wollen, nämlich die Handwerkslehrlinge und nach den meisten Gesindeordnungen die Dienstboten. Der Meister bezw. die Herrschaft muß ihnen ein Zeugnis auch über Betragen und Leistungen schreiben. Längst schon hat das Dienstverhältnis seinen familiären Charakter eingebnüßt, und es ist in den meisten Geschäfts zweigen und Gegenden nichts anderes mehr als ein reines Vertragsverhältnis, welches sich darin erschöpft, daß der eine Teil zu gewissen Diensten sich verpflichtet hat, der andere zur Zahlung der Vergütung. Die Parteien stehen sich als zwei gleichberechtigte Vertragschließende gegen über wie beim Kaufvertrag : Der eine verkauft dem andern seine Arbeitsfähigkeit gegen Geld. Jenseits der Arbeiten werden Rechtspflichten, z. B. des Respekts, des Gehorsams nach den Dienststunden nicht mehr anerkannt, es sei denn, daß das Verhalten außerhalb des Dienstes auf die Leistungen im Dienst schädigend einwirkt, wie z. B. ausschweifender Lebenswandel. Nur in dem Fall der Schädigung seiner Interessen gibt das Gesetz dem Dienstberechtigten Befug nisse, in Fürsorge für das sittliche, geistige oder körper liche Wohlergehen des Bediensteten diesem Vorschriften zu machen. Das Gesetz verpflichtet ihn, zu Hause und in der Werkstatt ebenso wie in der Fabrik alles so einzurichten, daß Gefahren jeder Art von dem Angestellten und Arbeiter fern gehalten werden, aber ein Recht, außerhalb der Dienst leistungen dem Arbeiter Vorschriften, wenn auch zu dessen offenbarem Besten, zu machen, gibt es jenem nicht mehr. Eine Ausnahme macht allein noch die Gesinde ordnung, aber jedermann weiß, daß ihre Bestimmungen lediglich auf dem Papier stehen, und die Herrschaften heute kaum in der Lage sind, Ratschläge zu erteilen oder War nungen auszusprechen, deren Befolgung jedenfalls im freien Belieben des Dienstboten steht. Wir sehen, wie die Hand werksgesellen, welche früher fast ausnahmslos im Hause