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3534 PAPIER-ZEITUNG Nr. 90 Warenzeichen Gesetz vom 12. Mai 1894 Unter dieser Ueberschrift werden die uns eingesandten neuen Warenzeichen des Papier- und Schreibwarenfaches, falls nicht zu umfangreich, kostenfrei veröffentlicht Alpina Klasse 32. Eingetragen für Johann Froescheis Lyra-Blei stift-Fabrik, Nürnberg, zufolge Anmeldung vom n. Dezember 1907 am 13 Juli 1908. Geschäftsbetrieb: Fabrik für Schreib und Zeichenmaterialien. Waren: Blei-, Kopier- und Schiefer stifte, Spitzmaschinen für Bleistifte, Bleistiftfeilen, Spitzen schoner, Bleistift- und Kreidebalter, Radiergummi, Feder halter, Füllfederhalter, Federbalterträger, Federwischer u. a. Handicap Klasse 32. Eingetragen für Bluen & Co., Berlin, Leip zigerstr. 36. zufolge Anmeldung vom 15. Mai 1907 am 10. Juli 1908 Geschäftsbetrieb: Schreibmaschinen- und Bureauartikelgescbäft. Waren: Schreibmaschinen, Farb bänder, Spulapparate für Farbbänder und Teile zu Spul apparaten, Trockenapparate, Bürstenwaren. 7 PLAIINICIM * Klasse 27. Eingetragen für Gebr. Hoesch, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreuzau b. Düren, Rhld., zufolge Anmeldung vom 16. Juni 1908 am 7 Oktober 1908. Ge schäftsbetrieb: Papierfabrikation. Waren: Post, Billett-, Bücher-, Spritz-, Zeichen-, Naturpauspapier, Kartons, Roh papier zur Paus und Lichtpauspapier-Präparation. Ri-al-to Klasse 32. Eingetragen für W. A. Derrick und C. Gerald Arnheim, Berlin, Friedrichstr. 16, zufolge Anmeldung vom 13. April 1908 am 8. Juli 1908. Geschäftsbetrieb: Her stellung und Vertrieb von Bureau-Utensilien und -Möbeln. Waren: Schreibmaschinen und Teile davon, Bureau- und Kontorgeräte, Bureaumöbel. Der Anmeldung ist eine Be schreibung beigefügt. „Aus Wasser- und Feuersrot“ Autographen-Album zu Gunsten von Lebensrettern Klasse 28. Eingetragen für Otto Kirmse, Charlotten burg, Spreestr. 21, zufolge Anmeldung vom 15. Februar 1908 am 15. Juli 1908. Geschäftsbetrieb: Graphische Kunst- und Verlagsanstalt. Waren: Bücher, Druckhefte, Druck bogen, Broschüren, Prospekte, Plakate, Einbanddecken, Zeitungsmappen, Druckplatten, Klischees, Zeichnungen u. a. ICEH A Klasse 6. Eingetragen für Fa. J. C. Haas, Frankfurt a. Main, zufolge Anmeldung vom 23. Mai 1908 am 17. Juli 1908. Geschäftsbetrieb: Rasterfabrik. Waren: Raster und Blenden für Autotypie, Photolithographie, Drei- und Mehr farbendruck; Lösungen und Tinkturen für Zwecke der Autotypie, Photolithographie und des Drei- und Mehrfarben drucks. Scheufenlen’sches Dokumenten-Kunstdruckpapier Klasse 27. Eingetragen für Erste Deutsche Kuustdruck- Papierfabrik Carl Scheufeien, Oberlenningen-Teck, Wrtbg , zufolge Anmeldung vom 27. Mai 1908 am 10 August 1908. Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Papier. Schneekönigin Klasse 28. Eingetragen für Karl Rupprecht, Leipzig, Langestr. 22, zufolge Anmeldung vom 8. September 1908 am 10. Oktober 1908. Geschäftsbetrieb: Schriftgießerei. Waren; Typen. Briefkasten Der Frage muß to-PT.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Gewinnanteil des ausgeschiedenen Teilhabers 9608. frage: Die Firma X wurde aus einer Konkursmasse gekauft und unter neuer Firma Y In eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, deren persönlich haftender Inhaber A und deren einziger Kommanditist B ist. A hat dem Kommanditisten B vertragsmäßig zum 1. Januar 1909 gekündigt und wird ihn dann bar auszahlen Das Geschäft der Firma Y bringt es mit sich, daß häufig Aufträge auf Abruf etwa innerhalb Jahresfrist be tätigt werden, sodaß auch jetzt schon eine Reihe von Aufträgen zur Ausführung im nächsten Jahre vornotiert sind. Hat der ausscheidende Kommanditist, der nach seinem Austritt nicht mehr am Risiko teilnimmt, noch irgendeinen Anspruch auf Ge winn-Anteil an diesen Aufträgen, welche erst nach seinem Aus tritt zur Ausführung gelangen? Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Ja. Nach § 740 BGB nimmt der Ausgeschiedene — dies gilt auch vom ausgeschiedenen Kommanditisten — sowohl an dem Gewinn, wie an dem Verluste teil, welcher sich aus den zur Zeit seines Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, am Verluste allerdings nur bis zur Höhe seiner Einlage (§ 167 Abs. 3 HGB). Seine Abfindung ist nach der Vermögenslage der Gesellschaft zur Zeit seines Aus scheidens zu berechnen (§ 738 BGB). Der Ausgeschiedene kann am Schlüsse jedes Geschäftsjahres Rechenschaft über die inzwischen beendigten Geschäfte, Auszahlung des ihm gebührenden Betrags und Auskunft über den Stand der noch schwebenden Geschäfte verlangen. (§ 740 Abs. 2 BGB) Konkurrenzklausel 9609. trage: Einliegend senden wir Ihnen einen Abschnitt aus dem Anstellungsvertrag mit unserm Reisenden, welcher jetzt bei einer Konkurrenzfirma einen Reiseposten übernommen bat und unsere Plätze bereist. Auf unsere Androhung erhalten wir einliegendes Schreiben. Können wir mit einer Klage durch dringen ? Antwort: Da, wie aus dem Briefwechsel hervorgeht, in der Konkurrenzklausel keine Beschränkung über das Gebiet angegeben ist, so wird der Richter die Ausdehnung des Gebiets, in welchem der Angestellte nicht in Konkurrenz geschäften tätig sein darf, beschränken; es steht dem Richter auch frei, die Höhe der Vertragsstrafe zu ermäßigen, falls ihm diese zu hoch erscheint. Der Vertrag muß dann mit dieser Beschränkung erfüllt werden. Die Angabe des Handlungsgehilfen, daß die Konkurrenzklausel außer Kraft gekommen ist, ist unrichtig. Zellstoff aus dem Mark von Rohrgewächsen 9610. Frage: Läßt sich aus dem Mark des Zuckerrohrs und des Bananenbaumes Zellstoff zur Papier- oder Pappenfabrikation herstellen und wie? Antwort: Das Mark von Rohrgewächsen besteht meist aus schwammigen Gebilden und eignet sich dann, weil es wenig oder keine Fasern enthält, nicht zur Herstellung von Papier. Schutz von Geschäftsbüchern gegen Nachdruck 9611. frage: Wir haben 2 Bücher In Bearbeitung. In dem einen kann jeder Geschäftsmann auf den ersten Blick er sehen, wieviel Schulden, und in dem andern, wieviel Ausstände er hat. Diese Bücher sollen neben den Hauptbüchern geführt werden. Sie erleichtern die Arbeit, indem das Nachschlagen der einzelnen Karten und das Durchblättern des Hauptbachs unnötig wird. Diejenigen Firmen z. B , die pünktlich auf Ein haltung ihrer Zahlungsbedingungen sehen, ersehen sofort den Verfalltag, ebenso den Rückstand, in dem ein Kunde mit Zahlung steht, wenn z. B. ein Postauftrag abgegeben werden muß oder ein Wechsel fällig Ist usw. Wie können wir uns vor Nach ahmungen schützen? Können wir die Bücher zum GM oder zum Patent anmelden? Im Ausland werden diese Bücher sicherlich auch gekauft, wie haben wir uns da zu verhalten? Antwort: Die Einteilung und die Rubrik-Ueberschriften für Geschäftsbücher, können weder Patent-, noch rechts- giltigen Gebrauchsmusterschutz, noch Geschmacksmuster schutz erlangen. Sie sind vielmehr als Druckwerk gegen Nachdruck nur geschützt, sofern sie Schriftwerke im Sinne des Urheberschutzgesetzes darstellen. Als solche Werke werden sie nur insoweit gelten, als die Einteilung des Buches neu und eigentümlich ist. Die Rechtsverhältnisse im Ausland liegen ähnlich. Es ist schon schwer, eine Neu heit im Inland zu verwerten, die Schwierigkeiten und Kosten der Verwertung vervielfachen sich aber im Auslande.