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Den Namen „Taler“ als Wertbezeichnung findet man erst im 18. Jahrhundert den Münzen aufgeprägt, z. B. in der Abkürzung 1 THAL. C. = 1 Taler Ku rant. Den Wert einer Münze in Groschen hatte man nur in der Kipperzeit angegeben; „Groschen“ ist dann oft mit gl abgekürzt. Außer der eben genannten Ausnahme trifft man die Wertbezeichnung in Groschen und Pfen nigen erst seit dem 18. und 19. Jahrhundert, mit Ausnahme der Dreier, die schon im 17. Jahrhundert die Wertzahl 3 tragen. „Pfennig“ wird oft mit dem auch heute noch gebräuchlichen Zeichen 9 abgekürzt. Feingehalt Häufig tragen die Münzen außer dem Nennwert auch eine Bezeichnung ihres inneren Wertes, des Feingehaltes, nämlich den Vermerk, wieviel Feinsilber die Münzen enthalten bzw. wieviel Stück einer Münzsorte eine Gewichts einheit Feinsilber ausmachen. Ursprünglich begnügte man sich, wenn man überhaupt etwas darüber aussagen wollte, mit dem Vermerk „Nach dem alten Schrot und Korn“, d. h„ die Münze sei an Gewicht und Feingehalt den in der „guten alten Zeit“ geprägten Stücken gleich. Diese Bezeichnung war aber doch nicht exakt genug, und es machte sich notwendig, den Feingehalt auch ziffernmäßig zu bezeichnen, d. h. ihn prozentmäßig oder anderswie festzulegen oder in Beziehung zu einer Gewichtseinheit zu setzen. Als solche hatte man früher die Begriffe Pfund und Mark. Seit 1857 ist die Maßeinheit das Pfund zu 500 Gramm. Die Taler dieser Zeit tragen den Vermerk „XXX EIN PFUND FEIN“. Das bedeutet, daß 30 Taler ein Pfund Feinsilber enthalten müssen. Da die Taler aber nicht aus Feinsilber, sondern aus einer Legierung bestehen, so müssen also 30 Stück ein Gesamtgewicht von mehr als 500 Gramm haben. Noch früher galt als Gewichtseinheit die „Mark“. Sie ist nicht zu verwechseln mit unserer heutigen Werteinheit, sondern sie stellt ein Gewicht dar, und zwar ist eine Mark etwa gleich einem Viertelkilo. Die Bezeichnung „XIV EINE F. M.“ = 14 eine feine Mark bedeutet also, daß 14 Stück der betreffenden Münzsorte an Feinsilber eine Mark, also ungefähr ein Viertelkilo, enthalten. Einen entsprechenden Vermerk tragen auch die kleineren Werte, deren jedes maligen Feingehalt man danach prozentmäßig berechnen kann. Tabelle 2 Meißnische und sächsische Münzherren I. Brakteatenprägung erfolgte unter folgenden meißnischen Markgrafen: Konrad von Wettin Otto der Reiche Albrecht der Stolze 14