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2. Jede einzelne, Pflanzen enthaltende Sendung ist a) mit Ursprungs- bezw. Unverdächtigkeits-Bescheinigungen, welche den Bestimmungen im §. 4 Nr. 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli 1883 (Reichs-Gesetzblatt Seite 153) überall entsprechen, b) mit der ausdrücklichen Erklärung des Absenders, die Kosten der durch diesseitige amtliche Sachver ständige bei der betheiligten Zollstelle vorzunehmenden Untersuchung der Sendung auf Reblaus tragen zu wollen, zu versehen und ferner als eine, bewurzelte Pflanzen enthaltende Sendung durch den Absender ausdrücklich zu be zeichnen. Auch hinsichtlich der Verpackung hat die Sendung den Vorschriften der obengedachten Kaiserlichen Verordnung zu genügen. Die Anwesenheit des Absenders oder eines Vertreters desselben bei der zollamtlichen Behandlung der Sen dung bezw. bei der Untersuchung der letzteren auf Reblaus ist nicht erforderlich. 3. Entspricht eine Sendung hinsichtlich der Verpackung, des Inhalts oder der Begleitpapiere den oben unter 2 getroffenen Festsetzungen nicht, so erfolgt, nach vorgängiger bezüglicher Benachrichtigung des Absenders durch die Zollbehörde, die Rücksendung au den letzteren auf seine Gefahr und Kosten, falls nicht binnen dreitägiger Frist seit dem Abgang der Benachrichtigung der Absender die Vernichtung, der Sendung beantragt. Enthält nach dem Ergebniss der vorzunehmenden Untersuchung eine Sendung Rebläuse oder verdächtige An zeichen des Vorhandenseins des Insekts, so erfolgt die unverzügliche Vernichtung der Sendung und demnächst eine entsprechende Benachrichtigung des Absenders durch die Zollbehörde. 4. Die Königlich dänische Regierung verpflichtet sich zur Zahlung bezw. Erstattung der ihr deutscherseits periodisch nachzuweisenden Kosten der fraglichen Untersuchungen. Eine Quelle. (Mit Abbildung.) Umstehende Abbildung, welche aus der Mappe eines Landschaftsgärtners stammt und dem Redacteur dieses Blattes zu Gesicht kam, war die Veranlassung, die Frage zu ventiliren, ob es vielleicht angezeigt sei, das reiche Material, welches Zeit und Erfahrung gesammelt, auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Die Thatsache, dass in der Gegenwart durch Illustrationen auf allen Gebieten des Wissens und der Kunst Fortschritt und Ausbildung gefördert wird, liess es wünschenswert]! er scheinen, auch hier einmal den Versuch zu machen, die Landschaftsgartenkunst durch Anschauungsmaterial zu fördern. Vielleicht ist es diesem oder jenem unserer werthen Coliegen angenehm, wenn ihm Gelegenheit ge boten wird, zu sehen,‘wie die eine oder die ändere Auf gabe auf diesem Gebiete gelöst wurde. Wenn auch Zeichnungen von Musterplänen alssAnschaungsmaterial nicht ohne Bedeutung sind, so erfordern dieselben jedoch ein eingehenderes Studium,. um verstanden zu werden. Dieselben sind oft für den ausgebildeten Gartenkünstler noch ein Räthsel, da sie ja nur als Grundriss dem Schöpfer der Anlage zum Leitfaden zu dienen haben und auch mit dessen specieller und eingehender Erklärung immer noch unvollkommen und in zweifelhafter Form die Ideen, (. : welche : derselbe' Verfolgt, klar legen. Daher schreibt i sich ja oft .die grosse. Schwierigkeit, welche dem Garten künstler entgegentritt, seinem vorgelegten Plane bei dem seine Kunst in Anspruch nehmenden Publikum Geltung und Anerkennung zu verschaffen. Das Bild hingegen, welches die Anlage und die Theile derselben dem Be schauer in perspectivischer Ansicht vor Augen führt, wird immer eher verstanden werden als der Plan, trotz aller beigefügten Erklärung. Genannte Beweggründe sind es, welche dieser Skizze den Weg in die Oeffentlichkeit finden lassen und bei freund licher Aufnahme vielleicht eine Nachfolge sichern werden. Das vorliegende, mannichfaltige Material bietet hin reichende Gelegenheit, die verschiedensten Scenen grosser und kleiner Gartenanlagen zur Anschauung zu bringen und so eine Art Ideenmagazin zu bilden für alle die sich dafür interessiren. Die Wahl unter den vor liegenden Blättern fiel auf die Zeichnung einer Quelle und geschah in der Hoffnung, dass da, wo eine Quelle ist, es auch zum Flusse kommt. Zur Erläuterung diene, dass diese Partie ausgeführt wurde in einem Privatgarten von mässiger Ausdehnung, wo sie die Grenze des hinter der landschaftlichen Anlage etwas höher gelegenen Ge müsegartens verdecken half. Der Standpunkt, von dem aus die Partie gezeichnet, wird von einer kleinen Brücke gebildet, unter welcher sich der Wasserlauf weiter nach einer grösseren Rasen fläche hinzieht und dieselbe in gewundenem Lauf durch schneidend, zuletzt in einen kleinen Teich ergiesst. Von weiterer Erläuterung wollen wir nun absehen, da der leitende Gedanke der war, durch Bilder zu reden. So möge auch hier die erste Zeichnung für sich selber sprechen. Sollte dieselbe Beifall finden 'und vielleicht Anregung zu neuen Gedanken bei Behandlung ähnlicher Partieen geben, so würde sie ihren Zweck hier erfüllt haben. cg- Bericht der XXII. Plenarsitzung des Landeskulturraths im Königr. Sachsen über die auf die Gärtnerei bezughabenden Punkte 7—10, der betref fenden Tagesordnung. (Gegeben von Otto Janich, Lindenau b. Leip zig, Referent für die vereinigten Gärtner-Ver eine Leipzigs und Umgegend.) (Fortsetzung.) Hierauf gelangt Punkt 9 der Tagesordnung „Ein richtung der gärtnerischen Lehranstalten betr.“ zur Be- rathung. Referent Herr Gartendirektor Krause-Dresden. , Ia der am 27. Februar d. J. stattgefundenen konstituirenden Sitzung der V. Kommission des Landeskulturraths kamen die vom Referenten in der XXI. Plenarsitzung vom 26./28. November v. J. ge stellten Anträge in Bezug auf die vom Gärtnerverein für Dresden und Umgegend bei der hohen Staatsregierung eingereichte Petition, die Errichtung eines Gartenkulturraths und einer Versuchsstation für Gartenbau betreffend, zur Berathung. Der erste von ihm gestellte Antrag: Der Landeskulturrath wolle es als wünschenswerth er klären, dass der Lehrplan der Gärtnerlehranstalt zu Rötha in Bezug auf den naturwissenschaftlichen Unterricht einer Revi sion unterzogen werde, fand unter Zustimmung zu den in dem Referate zur XXL Plenar sitzung des Landeskulturraths unter No. 2 gegebenen Motiven mit der Modifikation, dass die Worte.in Bezug auf den naturwissenschaftlichen Unterricht“ wegzufallen haben, einstimmige Annahme. Um nun dem mehr allgemein gehaltenen Anträge jede anscheinende Schärfe und Missdeutung zu nehmen, erweiterte Herr Rittergutsbesitzer Pfannenstiel denselben dahin,' auch die Lehranstalt in Bautzen einer Revision zu unterziehen. Inzwischen hatte sich der Besitzer der Röthaer Gärtnerlehranstalt in seinem Bericht gelegentlich des 10jährigen Bestehens derselben da hin ausgesprochen, dass das Ziel der Anstalt von Anfang an die Förderung der intensiven landwirthschaftlichen Bodenkultur gewesen sei, und dass