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Nr uh .-Betr Mölle i. Be Sonn 1 iß tr. Wil farb, len. i blühe z. St k ) 10t g2SSE2SSE2CSE2CSSE22SSL022E20S02SN9E2SSE2SSE/0S8 HandelsblattlürdenDeutsmenGartenbau) MA und die mit ihm verwandten Zweige, g (O4=) Wochenzeitschrift des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe. Y(63) J Hauptgeschäftsstelle: Neukölln-Berlin, Bergstr. 97-98. Fernsprecher: Amt Neukölln 1123. Postscheckkonto Berlin 2986. L—e )% m ng- IKirch lkultu ) 251 1/8°/ Verkündungsblatt der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel, der Gärtnerkrankenkasse, Sitz Hamburg, des Gartenbau-Verbandes für den Freistaat Sachsen und der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter. Bezugspreis für Deutschland und Deutsch-Oesterreich 80 Mk. jährlich, für das Ausland je nach Währung, Preis der Einzel-Nr. 2 Mk. Mitglieder des „Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe“ erhalten das „Handelsblatt“ kostenlos. • Auszüge aus dem Inhalt des „Handelsblattes" nur unter ausführlicher Quellenangabe, der Nachdruck ganzer Artikel nur nach besonderer Genehmigung der Hauptschriftleitung gestattet. Nr. 26, Neukölln-Berlin, 30, Juni 1922, 37. Jahrgang, Dringende Mahnung! Hinzuziehung von Sachverständigen zu den Finanzämtern. ame 5 Züc Bewertungsfragen und sonstigen die Landwirtschaft betreffenden Steuerfragen Sachverständige heranzuziehen, die von den Spitzen- Unter den in Betracht erbänden vorgeschlagen werden sollen. a.M.52l den Pflicht, soweit die zuständigen Finanzämter bisher an sie ih Zil zwecks Benennung von Sachverständigen nicht herangetreten sind, ~ 4 an ihre Finanzämter Anträge einzureichen und des ung casic Colum itagim V, Hi ilinge ’. Con C. 300. Roko 44 t gültl enhan nli Pf lan . pack uf Grund der oben angezogenen Verfügun lei c h s m i n i s t e r s der Finanzen um Hinzuzie , Frankfurt (Öder), Mannheim, Nordhausen 'iesbaden zugegangen. Um die Interessen des gesamten Berufsstandes in allen Steuer ragen voll wahren zu können, ist es dringend erforderlich, daß aus en Kreisen unseres Verbandes an jedem Finanzamt mindestens ein achverständiger vertreten ist. Wir machen es deshalb al- en Leitern unserer Unterverbände zur dringen- Uebergangsmaßnahmen auf dem Gebiete der Umsatzsteuer, von Sachverständigen aus den Kreisen der Grup penmitglieder zu bitten. Ueber die Bedeutung einer solchen Vertretung brauchen wir hier kein Wort weiter zu verlieren, da wir aus zahlreichen Gruppenbe richten und sonstigen Zuschriften aus Mitgliederkreisen entnommen haben, daß unsere Mitglieder den Wert einer sachverständigen Ver tretung bei den Finanzämtern längst erkannt haben. Die erwählten Sachverständigen bitten wir der Hauptgeschäftsstelle sofort nam haft zu machen. -d. ichaftlicher Verbände für die gärtnerischen unser Verband in der Verfügung namentlich aufgeführt worden. Auf Grund dieser Ver- ilfügung haben sich bereits eine Reihe von Finanzämtern an unsere Haupfgeschäftsstelle mit der Bitte gewandt, ihnen unsere Sachver- ständigen mitzuteilen. Wir sind den Wünschen sofort nachgekom- nen und haben bei den zuständigen Gruppen die Benennung dieser Sachverständigen veranlaßt. Zuschriften sind uns bisher von den Finanzämtern: Aachen, Arnswalde, Berlin-Ost, Bern- 5 Durch eine Verfügung des Reichsfinanzministers vom 25. April 1922 (III P 2615) sind die Finanzämter angewiesen worden, bei Vol kommenden Spitzenverbänden ist neben einer Anzahl rein landwirt- ispr.5 ichaftlicher Verbände für die gärtnerischen unser Verband in der mai Der Erleichterung der Einführung der Novelle zum Umsatz- IV Steuergesetz dienen folgende Anordnungen: 1. Mit Rücksicht auf die 11 Ul zahlreichen irreführenden Pressenotizen und mit Rücksicht auf die ständi späte Verkündung des Gesetzes muß ich damit rechnen, eeni großer Teil der Steuerpflichtigen die Vorauszahlung für jahr 1922 im Monat April 1922 nicht geleistet hat. Gemäß dien 1g leni 13571 i, daß ein das erste § 157a Abs. 3, 4 und 5 der abgeänderten Ausführungsbestimmun zen hätten die Steuerbehörden die Vorauszahlungen auf ein Viertel r für das vorausgegangene Kalenderjahr geschuldeten Steuer zu hätzen und gegebenenfalls beizutreiben.- Gleichzeitig hätte der i (Steuerpflichtige vom 1. Mai 1922 ab fünf vom Hundert Zinsen des geschätzten Betrages zu entrichten. Ein derartiges Verfahren würde Jeine besondere Belastung der Steuerbehörden und eine Unbilligkeit njenigen Steuerpflichtigen gegenüber bedeuten, die über den Um- lang der neuen Vorschriften noch im Unklaren sind. Ich bestimme daher, daß, soweit Voranmeldungen und Voraus- indwifZahlungen für das erste Vierteljahr 1922 nicht eingegangen sind, n usv von dem Verfahren des § 157a Abs. 3 bis 5 abzusehen ist, und daß Rezeplie Verzinsungspflicht des § 157a Abs. 2 erst ab 1. August 1922, 1 unfalso nach Ablauf des auf die beiden ersten Kalendervierteljahre fol- 54 Egenden Monats beginnt, soweit nicht die Vorauszahlungen für das nzeige erste und zweite Vierteljahr 1922 spätestens bis zum 31. Juli 1922 leni weingegangen sind. 13571 2. Pressenotizen brachten irreführende Mitteilungen über eine mamn Erklärung, die die Reichsregierung in Bezug auf die Fälle abgegeben lat, in denen die Vorschrift der rückwirkenden Kraft des Umsatz ¬ steuergesetzes Steuerpflichtige in besonders unbilliger Weise be lastet. Der Sinn der Erklärung ging dahin, daß gemäß § 108 A. O. in allen den Fällen geholfen werden kann, in denen der Steuerpflich tige ohne sein Verschulden nicht wissen konnte, daß der Steuersatz vom 1. Januar 1922 ab erhöht werden wird, oder in denen er sich in einer besonderen Zwangslage befand, die ihm nicht gestattete, die Steuer seinem Abnehmer gegenüber einzurechnen. Die entspre chenden Anträge würden erst bei der Veranlagung im Jahre 1923 zu erledigen sein. 3. Die Umsatzsteuerausfuhrkurse sind in Nr. 98 des Reichs anzeigers vom 27. April 1922 veröffentlicht;*) die Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz ist in Nr. 19 des Zentralblattes für das Deutsche Reich vom 12. Mai 1922 ver öffentlicht worden. (Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 3. Mai 1922 III. U. 5574). Die Einfuhr von 750000 kg Blumenzwiebeln freigegeben. Auf Grund eines diesjährigen Ausschußbeschlusses war der Hauptvorstand beim Reichsministerium für Ernährung und Land wirtschaft darum eingekommen, auch für dieses Jahr an Blumen zwiebeln eine Gewichtsmenge von 750 000 kg zur Einfuhr freizu geben. Unserer wiederholten Bitte um rechtzeitige Benach richtigung ist das Ministerium in diesem Jahre entgegengekommen und hat uns unter dem 19. d. Mts. Mitteilung zugehen lassen, daß es die Außenhandelsstelle ermächtigt hat, Einfuhrbewilligungen für .Blumenzwiebeln aus Holland bis zu einer Gesamtmenge von 750 000 kg zu erteilen, und daß die Außenhandelsstelle den Plan für die mengenmäßige Verteilung des Kontingents im Benehmen mit den Interessenten festsetzen wird. Die Außenhandelsstelle hat uns be reits die Aufforderung zu dieser Besprechung zugehen lassen. Unsern Mitgliedern ist dadurch Gelegenheit gegeben, ihren Be darf an Blumenzwiebeln rechtzeitig anzumelden und zu decken. Wir möchten schon jetzt darauf hinweisen, daß alle Anträge und Anfragen in bezug auf die Einfuhr von Blumen zwiebeln an die Außenhandelsstelle für Rohholz und Erzeugnisse der Sägeindustrie, Sonderab teilung für Aus- und Einfuhr von Pflanzen und Sämereien, Berlin, Königgrätzerstraße 100a zu gegebener Zeit zu richten sind. Wir werden die näheren Bedingun gen in der nächsten Nummer des Handelsblattes zum Abdruck bringen. -n. Genossenschaftswesen Gartenbau und Genossenschaftsgedanke. Warum bleibt der Genossenschaftsgedanke Gedanke, warum wird er keine Tat? Auf diese Frage gibt es zwei Antworten. Die eine ist ganz kurz, würde aber von sehr Vielen übel genommen werden, die zweite ist eindringlich in dem Artikel von Hirsch, Wiesbaden in Nr. 18 des Handelsblattes behandelt worden, sodaß es nur noch einiger Ergänzungen in bezug auf die Praxis im Genossenschafts wesen bedarf. In dem Artikel wird gefordert: Organisation! Ganz meine Meinung und zwar als straffste wirtschaftliche Genossen schaft. Im Einkauf sollte niemand so töricht sein und ohne Not mehr Geld ausgeben als nötig ist und im Absatz bezw. beim Ver kauf sind notwendigste Mindestpreise nur im Rahmen eines zusam- mengefaßten Unternehmens, also einer Genossenschaft, zu erzielen. Auch Planwirtschaft ist nur gleichzeitig mit Genossenschaftswirt schaft zu betreiben. Warum geht es also nicht vorwärts? Ein sehr bedeutender Kenner des Wirtschaftslebens hat kürzlich im Reichs tag folgenden Satz geprägt: Das größte Hindernis eines jeden Fortschritts ist das unbedingte Festhalten am Althergebrachten. Ich glaube, hier ist auch bei uns die Wurzel des Uebels. *) Für die Monate Januar bis März 1922. Die Umsatzsteuerausfuhrkurse für den Monat April sind in Nr® 139 des Reichsanzeigers veröffentlicht.