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Nr. 2 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 19 leitung von Verhandlungen mit der Regierung sowie durch Organi sation der Selbsthilfe. Begründung: ( Die Blumeneinfuhr ist in beschränktem Maße freigegeben. Un sere Existenzen sind von der Regierung anderen Interessen geopfert, zum zweiten Male in einem Menschenalter. Nichts kann uns ein dringlicher mahnen auf der Hut zu sein, als diese Tatsachen. Darum heißt es jetzt handeln, ehe es zu spät ist und nicht resigniert die Tatsachen hinnehmen. Der Regierung gegenüber ist es Pflicht, ihr ständig und bei jeder Gelegenheit das uns zugefügte Unrecht zu betonen und Abhilfe zu fordern. Alle Mitglieder unseres Berufes, einschließlich der mit uns stehenden und fallenden Blumen geschäftsinhaber haben die Pflicht, einmütig jede Einfuhr abzuleh nen und mit den schärfsten Mitteln zu bekämpfen. Die Allgemein heit hat unbestritten ein größeres Interesse an dem Gedeihen der heimischen Produktion, wenn auch zeitweise etwas geringere Aus wahl geboten wird, als an einer Einfuhr fremdländischer Erzeug nisse, die die erstere vernichtet. Ist ein Kampf gegen die Einfuhr jetzt noch Erfolg versprechend? Auf diese Frage gibt es nur ein entschiedenes „Ja“. Aber wir müssen wollen! Anträge der Gruppe West-Thüringen. 1. Der Hauptausschuß wolle beschließen und genehmigen, daß die Gruppe Westthüringen hinfort ein selbständiges Glied im Verband deutscher Gartenbaubetriebe außerhalb des Landesverbandes Thü ringen wird und von jetzt ab ein Ausschußmitglied zugestanden erhält. Begründung: Das Ergebnis der Generalversammlung des Landesverbandes Thü ringen vom 28. Dezember 1921 in Weimar zwingt uns zu obigem Ersuchen, da die Bedingungen, die wir dem Wahlleiter H. Schulze, Magdeburg (Nichtwiederwahl des Vorsitzenden des Landesverban des für das Jahr 1922) unterbreiteten, von den übrigen 6 Gruppen des Landesverbandes nicht angenommen wurden. Die Gruppe Westthüringen in ihrer Gesamtheit aber muß aus begründeten Ur sachen ein Zusammenarbeiten mit diesem Vorsitzenden entschieden ablehnen. 2, Der Ausschuß wolle beschließen, daß die Staffelung der Ver bandsbeiträge über das jetzige Höchstmaß erweitert wird. Der An trag unseres Mitgliedes Timmler. Eisenach schließt sich dem obigen an, mit dem Ersuchen, den Beitrag für solche, die keine oder nur einen Gehilfen beschäftigen, auf 30 Mark herabzusetzen. Begründung: Es wird im allgemeinen als eine Ungerechtigkeit betrachtet, daß Betriebe mit wenigem oder gar keinem Personal im Verhältnis zu den großen Betrieben zu hoch veranlagt sind, obgleich gerade von den ersteren für den Verband zumeist mehr Arbeit geleistet wird als von den letzteren. Antrag der Gruppe Regierungsbezirk Aachen. Der Ausschuß wolle beschließen, daß der Verband bei der Re gierung beantrage, die Luxussteuergrenze auf 100 Mark herauf zusetzen. Begründung: Bei der heutigen Geldentwertung ist die jetzige Steuergrenze (30 Mark für Gebinde aus frischen Blumen) viel zu niedrig. Es kann nicht mehr behauptet werden, daß ein Gebinde von 100 Mark schon Luxus ist, viel weniger denn eines von 30 Mark. Es be- deutet heute eine schwere Belastung der Gärtnerei, daß von lern geringen Betrag von 30 Mark eine so hohe Steuer bezahlt werden muß. Eine Freistellung von der Steuer ist unbedingtes Er- iordernis der veränderten Zeitlage und mit allen Mitteln zu er streben. Antrag von Otto Schnieber in Trebnitz, Schles. Der Ausschuß wolle beschließen, den Hauptvorstand zu ersuchen, /orkommende größere Meinungsverschiedenheiten mit Provinzial- )der Gruppenvorsitzenden oder Personen in ähnlich leitender Stel ling erst dann in die Oeffentlichkeit zu bringen, wenn alle Ver- ständigungsmöglichkeiten erschöpft sind. Begründung: Im Jahre 1909 legte der damalige Provinzialvorsitzende Schle- iens sein Amt nieder; 1920 wiederholte sich der Fall bei seinem Nachfolger. Beide Provinzialvorsitzende waren zu diesem Amt lußerordentlich befähigt und genossen bei dem überwiegend groß en Teil der Mitglieder unbegrenztes Vertrauen. Beide Fälle waren /eranlaßt durch das einseitige Vorgehen des Hauptvorstandes. Venn auch im zweiten Falle der Provinzialvorsitzende seine Amts- qiederlegung rückgängig gemacht hat, so hat durch diese Vor- tommnisse doch bei einem großen Teil schlesischer Gärtner das Vertrauen gegen den Hauptvorstand Einbuße erlitten, wodurch die nteressen des Verbandes nicht gefördert sind. Anträge der Gruppe Breslau und Umgegend. 1. Der Ausschuß wolle beschließen, daß zur Bearbeitung der infuhrfrage ein Ausschuß gebildet wird, welchem in erster Linie ‘ersonen angehören, die sich bisher in dieser Sache hervorragend vetätigt haben. Begründung: Wenn wir tatkräftige Männer in diesem Ausschuß haben, die durch ihre’ bisherige 1 ätigkeit ihre Befähigung gezeigt haben, die ohne jeglichen Eigennutz weder Mühe noch Kosten scheuten, so ist anzunehmen, daß sie auf wirtschaftlichem 1 Gebiete bedeutende Vor teile für den deutschen Erwerbsgärtner erreichen werden. 2. Der Ausschuß wolle beschließen, daß sämtliche Mitglieder des Verbandes, welche sich mit dem Handel südländischer Schnitt blumen befassen, aus dem Verbände ausgeschlossen werden. Begründung: Es gibt eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die sich in den Wintermonaten infolge Mangel an eigener Erzeugung oder aus Ge winnsucht dem Handel mit südländischen Schnittblumen widmen. Wir betrachten dies als Untergrabung unserer Existenz und halten solches Geschäftsgebahren mit den Bestrebungen des Verbandes für unvereinbar. Antrag des Landesverbandes der Gartenbaubetriebe im Saargebiet. Der Ausschuß wolle den Landesverband der Gartenbaubetriebe im Saargebiet als solchen anerkennen. Begründung: Das Saargebiet gehört zum Deutschen Reich, wird aber unter Aufsicht des Völkerbundes von einer fünfgliedrigen Regierungs kommission verwaltet. Es gelten hier nur die Gesetze, welche vor dem 10. November 1918 gegolten haben. Wir haben eine eigene Landwirtschaftskammer bekommen, eine landwirtschaftliche Berufs genossenschaft, zu welcher wir Gärtner zugeteilt werden und noch verschiedenes mehr. Wir können im Provinzialverband der Rhein provinz nicht unsere Vertretung finden, sondern wir sind gezwun gen, uns auf eigene Füße zu stellen. Wir bitten den Ausschuß, sich unsere Lage klarzumachen, und dieser durch Anerkennung unserer bisherigen Gruppe als Landesverband Rechnung zu tragen. Antrag des Vorstandes. Der Ausschuß ermächtigt den Worstand, im Laufe das Jahres eine besondere Umlage bis zur Höhe des Jahresbeitrages von den Mitgliedern zu erheben, falls die Erhöhung der Beiträge die er wartete Mehreinnahme nicht ergibt. Begründung: Die bis jetzt vorliegenden Selbsteinschätzungen der Gruppen sowie die Aufstellung des Haushaltungsplans bringt uns zu der Ueber- zeugung, daß mit den zu erwartenden Einnahmen die Ausgaben nicht gedeckt werden können. Der Vorstand muß daher in die Lage versetzt werden, einen Ausgleich schaffen zu können. □ □ □ Die Gesetzentwürfe betr. Devisenerfassung und Ausfuhrabgaben. Ueber die auf Verlangen der Reparationskommission dem Reichs rat vorgelegten Gesetzentwürfe zur Erfassung von Ausfuhrdevisen herrschen in Ausfuhrkreisen noch Unklarheiten. Es wird daher darauf hingewiesen, daß sich an der bisherigen praktischen Hand habung der Devisenbeschaffung (durch Fakturierung in Auslands währung) und der Devisenerfassung (durch Devisenablieferung und Ablieferungskontrolle) nichts ändert. Die von den Ausschüssen der Außenhandelsstellen gefaßten Beschlüsse behalten nach wie vor ihre Gültigkeit, sollen aber auf gesetzliche Grundlage gestellt wer den. Der betreffende Gesetzentwurf, der die Form eines Rahmen gesetzes hat, sieht vor, daß die Bewilligung zur Ausfuhr von Waren nur unter der Bedingung erteilt wird, daß der Ausfuhr wert in Auslandswährung dem Reich zur Verfügung gestellt wird. Der Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung wird jedoch ermächtigt, Ausnahmen zuzulassen und die nötigen Ausführungs- beslimmungen zu geben. Das wird voraussichtlich in der Weise geschehen, daß die Beschlüsse der einzelnen Außenhandelsstellen, die von den Ausschüssen über die Fakturierung in Auslandswäh rung, die Devisenbeschaffung und Devisenablieferung gefaßt wor den sind, im Reichsanzeiger veröffentlicht werden. Der zweite Gesetzentwurf enthält die Ermächtigung für die Reichsregierung, anzuordnen, daß zur Erfüllung der Ultimatums- Verpflichtungen bei der Ausfuhr von Waran nach hochvalutarischen Ländern 25 Prozent des Ausfuhrwertes als Abgabe gegen Erstat tung des Gegenwertes vom Exporteur erhoben werden. Diese Er hebung der 25 prozentigen Ausfuhrabgabe tritt aber noch in Kraft. Die Entente hat sich jedoch vorbehalten, die Inkraftsetzung dieses Cesetzes zu verlangen, wenn nicht genügend Devisen zur Bezah lung der im Londoner Ultimatum festgesetzten und bisher ledig lich als Zahlungsindex geltenden 25 prozentigen Reparationsabgabe beschafft und abgeliefert werden. Die Regierung hofft indessen, daß die erforderlichen Devisen sich auch ohne Zwangsmaßnahmen werden beschaffen lassen. Nicht zu verwechseln mit diesen beiden Gesetzentwürfen ist ein dritter, der gleichfalls dem Reichsrat zugegangen ist und die Er hebung der sogenannten sozialen Ausfuhrabgabe betrifft. Dieser Gesetzentwurf bezweckt die grundsätzliche Regelung dieser Abgabe, die bis zu 10 Prozent beträgt und soll die Möglichkeit schaffen,