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246 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau isw Nr. 23 Eigentum», soweit solche Eingriffe zum Schutze der Mieter erforder lich sind, ermächtigen oder verpflichten... Solche Anordnungen sind z. B., daß den Mietern eine längere Zeit für die Räumung ge währt wird, damit sie sich eine andere Wohnung beschaffen kön nen, daß für die Vollstreckung wiederum eine Genehmigung des MEA. eingeholt werden muß, daß also, wenn das Amtsgericht den Mieter zur Räumung verurteilt hat, der Gerichtsvollzieher den Mieter nicht sogleich aus der Wohnung entfernen darf, sondern erst dann, wenn ihm der Vermieter eine Genehmigung des MEAs. dazu vorlegt. Eine fast gleiche Vorschrift wie der § 5 der MSchG, trifft der § 9 des WMOs; nur ist die oben gesperrt gedruckte Stelle „So weit solche Eingriffe zum Schutze des Mieters erforderlich sind“, ersetzt durch die Worte „soweit solche Eingriffe zur Behebung oder Milderung des Wohnungsmangels dringend erforderlich sind “ Der Magistrat in Berlin hat auf Grund der ihm erteilten Er mächtigung des Oberpräsidenten eine „Bekanntmachung zum Schutze der Mieter und über Maßnahmen gegen den Wonnungs- mangel für die Stadtgemeinde Berlin“ erlassen. In den §§ 15 und 16 dieser Bekanntmachung ist angeordnet, daß Klagen auf Räu mung von Wohnungen nur mit vorheriger Zustimmung des MEAs. angestrengt werden dürfen, und daß die. Vollstreckung von Räumungsurteilen, einstweiligen Verfügungen und Vergleicnen we gen Wohnungen von der vorherigen Zustimmung des MEAs. abhängig ist. Zur Rechtfertigung der §§ 15 und 16 beruft sich die Bekanntmachung des Magistrats auf beide oben genannten Ge setze, sowohl auf das zum Schutze der Mieter, als auf das WMG. Wenn also zur Rechtfertigung der §§ 15 und 16 das eine Gesetz nicht dienen kann, so kann eben das aridere dazu herangezogen werden. Es ist schon aus dem Wortlaut der beiden §§ ersichtlich, daß sie sich nicht auf Mietverträge im engeren Sinne beschrän ken. Sie sprechen nicht von der Miete, sondern von Wohnungen, und eine Wohnung kann jemand auch auf Grund eines anderen Vertragsverhältnisses inne haben; z. B. ein Verwalter, ein Pförtner, ein Gewerbegehilfe, dem eine Wohnung eingeräumt ist, damit er seine Obliegenheiten gehörig verrichten kann. Solche Wohnungen nennt man jetzt Werk Wohnungen. (Schluß folgt) Gewächshäuser. Dauerhaft und schön von Ansehen sollen alle Kulturhäuser sein. Dabei müssen sie dem Pflanzenwachstum in denkbar größtem Maße dienlich sein. Es ist garnicht immer nötig, ein Heer von Gewächs hausbaufirmen zu befragen, was man bauen soll und so und so viele Monteure zu beschäftigen. Die Gewächshausbauindustrie hat ohne jeden Zweifel ihre Berechtigung und die Verdienste, die sie um die Verbesserung der gärtnerischen Kultureinrichtungen hat, sollen durchaus nicht verkleinert werden. Oft genug aber erweist sich eine Anlage durch die Inanspruchnahme einer Spezialfirma als we sentlich verteuert. Der Einzelne muß die Augen offen halten; denn wir haben oftmals Kollegen, die eine gute praktische Ader besitzen und sich selbst recht gute brauchbare Kulturhäuser zu schaffen- in der Lage sind. Solche Häuser werden dann in der Regel durchaus preiswert hergestellt. • Als Baumaterialien für Gewächshäuser kommen für die Um fassungswände in der Hauptsache Steine und für die Dachkon struktion Eisen und Holz in Betracht. Holz sollte immer nur so verwendet werden, daß es nicht als Festigkeit gebendes Material dient, sondern, nur als Sprossenmaterial, um die Scheiben aufzu nehmen. Als tragendes Material dient Eisen. Wer die verschie denen Materialien richtig anwendet, wird an seinen Häusern dau ernde Freude behalten. Sodann ist es recht verkehrt, aber echte Gärtnerart, daß jeder Einzelne sogenannte Spezialhäuser baut, der eine mit ganz steilem Dach für Gurken; der andere ganz schmale Häuser mit flachen Dächern für dies oder für das, der dritte wie der besonders hohe einseitige Häuser, damit auch der Maurer meister etwas verdient. Wenn dann aus irgendwelchen Gründen, die bis dahin betriebenen Spezialkulturen aufgegeben werden, dann sieht es sehr häufig um die Verwendbarkeit der Häuser recht traurig aus. Die hohen steilen Häuser sind mit der darin befind lichen Heizung dann gewöhnlich nicht warm zu bekommen und in den flachen Häusern tropft es an allen Ecken und Kanten. Man mag sich in heutiger Zeit zum Qewächshausbau stellen wie man will. Die Verschiedenartigkeit derselben kostet dem Gärtner schwe res Geld, nicht nur bei ihrer Herstellung, sondern auch bei ihrer Unterhaltung. Deswegen soll nicht etwa nur einem Normal- hause das Wort geredet werden, wohl aber einer Anzahl brauch barer Normaltypen, die für die verschiedenen Zwecke gleich gut verwendbar sind. Es ist durchaus nicht notwendig, daß der eine Gärtner sein Vermehrungshaus 3,25 m, der andere 3,50 m, der dritte in einer noch anderen Breite, baut. Vermehrungshäuser kön nen überall die gleiche Breite haben, ohne daß dadurch ihre Ver- wendung in irgend einer Art und Weise Not zu leiden braucht. Ebenso können Kulturhäuser in ganz bestimmten Maßen herge stellt werden. (Wir werden auf dieses Thema voraussichtlich in Kürze noch zurückkommen. Die Schriftleitung.) Wenn wir uns unsere Rohstoffe verbilligen wollen, müssen wir unbedingt darauf hinarbeiten, daß gewisse Normalien geschaffen werden, sodaß die Fabriken in der Lage sind, die einzelnen Teile auf maschinellem Wege herzustellen. Wir können uns den Luxus handhergestellter Einzelteile nicht mehr erlauben, weil die Arbeitslöhne in den Fa briken eine so enorme Verteuerung bedeuten, daß der Gärtner den Bau dann überhaupt nicht mehr bezahlen kann. Unzweifelhaft steht fest, daß ohne jede große Berechnung ein Haus von ca. 6 m Breite billiger sein muß als 2 Häuser von je 3 m Breite; denn ersteres braucht nur zwei Lähgswände, zwei Häuser von je 3 m aber brauchen 4 Längswände. Das breite Haus hat zwar einen größeren Giebel, auch muß das Dach entsprechend getragen wer den, aber diese Kosten sind immerhin wesentlich kleiner als die 2 Längswände. Selbst wenn man genötigt ist, 2 nebeneinander liegende schmale Häuser von neuem in Stand zu setzen, tut man gut, diese zu einem breiteren Hause zusammenzuwerfen. Wer bis lang breitere Häuser nicht in Betrieb hatte, wird dann bald ein sehen, daß er keinen Fehler machte. Die Breite der Häuser be rechnet man am besten wie folgt: Seitenbank 1 m, Weg 0,60 m, Mittelbank 1,80 (2) m, Weg 0,60 m, Seitenbank 1 m = 5 — 5,20 m. Derartige Häuser geben eine vorzügliche Raumausnützung und be heizen sich gut. Sie benötigen 4 Rohrstränge von ca. 80—90 mm Durchmesser. Wer jedoch in solchen Häusern treiben will, wird die Heizung um 2 Rohre verstärken müssen. Zwei Rohre sind an den Wänden, zwei an den Wegen entlang dicht unter Glas zu ver legen. Auch betreffs der Tragekonstruktion für die Glasflächen stellt sich diese Hausform besonders günstig. Zwei Reihen senk rechter Rohre werden benötigt Sie brauchen aber nicht die First höhe zu erreichen, da diese Rohre das Haus nicht an der höchsten Stelle stützen, sondern ungefähr in der Mitte der Sprossen, also das Mittelbeet einfassen. Sie dienen gleichzeitig als Stützen und Tragsäulen für das Mittelbeet und als Träger für die Heizrohre. Die Rohre, welche in einer Entfernung von 1,80—2,20 m aufge stellt werden, tragen zur Aufnahme der Sprossen ein Langeisen, dessen Stärke je nach der Bedachung berechnet werden muß. Eine Rohrstärke von 2 Zoll reicht für alle Ansprüche. Den First ent lang läuft ein T-Eisen von entsprechender Breite, welches unten mittels Laschen an die Sprossen geschraubt wird, sodaß es den Sprossen gewissermaßen als Auflage dient, ein Sichziehen der Spros sen verhindert und doch nicht mit der Außenluft in Verbindung kommt, sowie keinerlei Tropfenfall veranlaßt. Die gesamte Sta bilität des Daches, ist so sehr gut. Der Innenausbau ist praktisch. Als Glasart ist unbedingt Rohglas und zwar lediglich das gerippte Rohglas zu empfehlen. Man hört zwar oft darüber klagen, daß die Pflanzen unter Rohglas lang werden, daß sich die Blüten farbe nicht richtig ausbildet und ähnliches. Alle diese Klagen sind aber darauf zurückzuführen, daß bei solchen Häusern die Lüf tungsfenster nicht in genügender Menge angelegt worden sind. Man muß, wenn man Rohglas verwendet, mehr Lüftungsanlagen schaf fen als bei Blankglas, weil das Rohglas in viel größeren Tafeln ver arbeitet wird und infolgedessen die Außenluft viel besser abge schlossen wird als bei Blankglas, wo jeder Scheibenstoß lüftend wirkt und oftmals noch eine Zahl zerbrochener Scheiben das Luft geben erspart. Am besten bringt man an seinen Häusern First lüftungen an. Der praktische Gärtner wird sich, bevor er an den Bau herangeht, bei seinen Kollegen solche Lüftungsanlagen an sehen und praktische Vorbilder finden, die er dann mit möglichst einfachen Mitteln zu verwirklichen suchen muß. H. (Schluß folgt.) Zoll, Handel und Verkehr - Die neuen Postgebühren. Ab 1. Juli werden die Postgebühren erhöht: l. für die Postkarte a) im Ortsverkehr 0.75 .ff b) im Fernverkehr . . . : 1.50 ,. 2. für den Brief a) im Ortsverkehr bis 320 g 1.-- „ . „ » über 20 bis 100 g 2.— „ „ „ über 100 bis 250 g .... 3.— „ b) im Fernverkehr bis 20 g 3 — „ „ „ über 20 bis 250 g ..... . 4.— „ „ » über 100 bis 250 g ...... 5. „ Ueber die Festsetzung der weiteren Gebühren konnte bisher im Reichstagsausschuß keine Einigkeit erzielt werden. Kleine Mitteilungen - Gerichtliches Gutachten der Handelskammer Berlin über den Handelsgebrauch mit Samen. Beim Verkauf von Porreesamen „unter Ausschluß von Garan tie“ besteht, falls Käufer und Verkäufer Händler sind, für den Käufer die Verpflichtung, den Porreesamen auf seine Reinheit zu prüfen. 6137/22 (XXII A 4). Aus den Parlamenten ■- Der Reichstag hat es abgelehnt, in der kurzen Frist, die ihm zur Verfügung stand, über das neue Pachtschutzgesetz zu beschließen, er hat vielmehr eingehende Ausschußberatungen für. dringend erforderlich gehalten. Um jedoch nicht eine „gesetzlose“ Zwischenzeit entstehen zu lassen, hat er ein Notgesetz angenom men, welches die alte Pachtschutzordnung zunächst bis zum 30. Juni verlängert. ■— Die Größengrenze für die Kündigung bei klei neren Pachtungen, die in der Pachtschutzordnung 2,5 ha beträgt, in dem Entwurf zum Pachtschutzgesetz auf 10 ha heraufgesetzt