Volltext Seite (XML)
Nr. 12, Neukölln-Berlin, den 24. März 1917. XXXII. Jahrgang. Eigentum und Zeitschrift des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Zeitschrift des Ausschusses für. Gartenbau beim Landeskulturrat für das Königreich Sachsen, des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, der Vereinigung deutscher Nelkenzüchter, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Verkündungsblatt der Gärtnerei-Berufsgenossenschaft, Sitz Cassel. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau“ usw. erscheint am Sonnabend jeder Woche. Bezugspreis für Nicht -Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn für den Jahrgang 10 Mk., für das übrige Ausland 12 Mk., für Verbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlich: Generalsekretär F. Johs. Beckmann, Neukölln-Berlin. Schriftleitung: Johannes Flechtner, Neukölln-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV des Genossenschaftsregisters des Königl Amtsgerichts zu Leipzig. Postscheckkonto Berlin 2986. — Fernsprecher Amt Neukölln 1123. Die Merkblätter für die Kartoffel-Vermehrung und -Pflanzung sind fertiggestellt. Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin-Neukölln, Bergstraße 97/98 zu richten. Die Abgabe erfolgt kostenlos. 135. Verzeichnis der Beiträge für die Kriegsunterstützung. Ferd. Kaiser, Gtnbes. in Eisleben (3. Spende) 30,-— M. Gruppe Waldenburger und Eulengebirge (Samm lungs-Nachtrag) (6. Spende) 3,— „ Ernst B'arthold, Gtnbes. in Dramburg in Pommern (2. Spende) 5,— „ 1. bis 134. Verzeichnis 52 070,77 ,, Summe 52 108,77 M. Wir bitten dringend um weitere Beiträge, wir müssen mit unserer Kriegsunterstützung durchhalten ! Durch Verleihung des Eisernen Kreuzes wurden ausgezeichnet: Unteroffizier Otto Süsse, Sohn unseres Mitgliedes Heinrich Süsse, Gtnbes. in Kahla, S.-A. Georg Tuckermann, Sohn unseres Mitgliedes Wil helm Tuckermann, Gtnbes. in Duderstadt. Hilfsdienstgesetz und Gärtnerei. I n unserem Artikel in Nummer 10 des Handelsblattes vom 1 0. März haben wir die Auffassung vertreten, daß in Bezug auf die Erzeugung die Gärtnerei unbedingt zur Landwirtschaft gehöre und daß alle Gärtnereibetriebe, die sich, ob nun aus schließlich oder nur teilweise mit der Anzucht von Obst, Ge müse und Gemüsepflanzen befassen, als nicht unter das Hilfs dienstgesetz fallend zu betrachten seien. Wir haben dem gemäß empfohlen, daß die Inhaber derartiger gärtnerischer Betriebe weder für sich noch für ihre Arbeitskräfte der Melde pflicht zum Hilfsdienstgesetz nachkommen sollten. Unsere Bemühungen, eine amtliche Stellungnahme zu der Frage der Gärtnereien herbeizuführen, haben wir inzwischen fortgesetzt. Der Reichstagsabgeordnete Franz Behrens war so freundlich, sich mit einer direkten Anfrage an das Kriegsamt zu wenden. Er hat auf diese Anfrage die nach stehende Antwort erhalten: „Die Beurteilung, welche Gärtnereien landwirtschaft lichen Betrieben gleichzustellen sind, unterliegt von Fall zu Fall der Prüfung der Feststellungsausschüsse bei den in Frage kommenden stellvertretenden Generalkommandos. Bereits zu Anfang dieses Monats sind die stellvertretenden Generalkommandos durch einen Erlaß auf die große Bedeu tung der landwirtschaftlichen Gärtnereien für den Kartoffel- und Gemüsebau und damit für die allgemeine Volksernährung