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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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würde es gewiß mit Dank begrüßen, wenn ihm Gelegenheit gegeben würde, eine Unterlassung nachzuholen und Mißverständnissen vorzubeugen. S t ä m ni 1 e r hält es für durchaus nötig, daß sich die Gärtnerei auch weiter rühre, damit ihr nicht später bittere Vorwürfe gemacht werden könnten. Vorsicht sei auch in diesem Falle die Mutter der Weisheit. Exzellenz Thiel empfiehlt, eine vorsichtig abgefaßte Eingabe an das Reichsamt des Innern mit der Bitte zu richten, bei weiteren Aus führungsbestimmungen die Gärtnerei neben der Land- und Forstwirtschaft namentlich aufzuführen. Die Absendung einer solchen Eingabe wird be schlossen. Ziegenbalg bittet, daß die angeschlossenen Vereinigungen nicht auf eigene Hand Eingaben über diesen oder jenen Punkt höheren Orts einreichen möchten. Es sei Pflicht aller, an die Reichsregierung nicht in getrennten Gruppen oder gar einzeln, sondern stets in voller beruflicher Geschlossenheit mit Wünschen heranzutreten. Busch fragt an, warum bei den Beratungen des Wirtschaftlichen Ausschusses über das Hilfsdienst pflicht-Gesetz nicht auch die Arbeitnehmerverbände hinzugezogen seien; sie hätten doch ebenfalls wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Ziegen balg gibt zur Antwort, daß in dem Wirtschaftlichen Ausschuß des Reichsverbandes vornehmlich rein wirtschaftliche (handelswirtschaftliche) Interessen vertreten seien, nicht aber sozial-wirtschaftliche. 3. Berichte. A. Über die Tätigkeit des Reichsverbandes seit Juni 1916 macht Generalsekretär Braun folgende Mitteilungen: a) Ihren Austritt aus dem Reichsverbande haben erklärt: 1. die Gartenbauschule Hohenheim, 2. der Grossisten-Verband der Blumen branche Deutschlands in Köln a. Rh. b) Das gärtnerische Lehrlingswesen. Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands sollte auf Grund eines Beschlusses vom 24. Juni gebeten werden, das dort vorhandene Material über das gärtnerische Lehrlingswesen dem Reichsverbande zur weiteren Bearbeitung zu übergeben. Das ist vom Handelsgärtnerverbande zunächst abgelehnt worden, da auch sein Material noch höchst unvoll ständig sei; vor einer Erledigung der angestellten Umfrage bei den ein zelnen Gruppen könnten nur Abschriften der zur Sache gemachten Ein gaben und veröffentlichten Artikel zur Verfügung gestellt werden. Es wird beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen. Jung (Köln) aber zu bitten, die von ihm angeregten Leitsätze für die gärtnerischen Berufs vertreter in den Gärtnereiausschüssen der Landwirtschaftskammern selbst zu entwerfen und bei der Geschäftsstelle einzureichen. c) Die Eingabe des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer an den Reichskanzler: „im Interesse der heimischen Baumschulen das Verbot der Einfuhr von Baumschulartikeln aus Holland voll aufrecht zu erhalten“, findet die sachliche Zustimmung des Vorstandes. Da der Wirtschaft liche Ausschuß, der für diese Sache zuständig ist, bereits entprechende Schritte getan hat, ist die Sache erledigt, d) Der Reichsverband der privaten Vereine für Kriegsfürsorge hat jetzt in einer Vertreterversammlung Satzungen angenommen und sie bei dem Registerrichter zur Genehmigung eingereicht. Diese Genehmigung ist aber noch nicht erfolgt. Es wird beschlossen, diesem Reichsverbande gegenüber wie bisher eine abwartende Stellung einzunehmen. e) Der Vorstand stimmt den Ausführungen, welche der Allgemeine Deutsche Gärtner-Verein, der Verband Deutscher Privatgärtner und der Deutsche nationale Gärtner-Verband zu den ehehindemden und geburten beschränkenden Arbeitsbedingungen, welche zurzeit noch immer auf tauchen, voll zu. Der Vorstand wird durch die Presse brieflich und mündlich in der gleichen Richtung aufklärend wirken. f) Die sich häufenden Schwierigkeiten im Zeitungsgewerbe haben eine fruchtbare Tätigkeit des Nachrichtenamtes immer mehr lahm gelegt. Nur bei besonderen Verhandlungen und Tagesereignissen ist es geglückt, gelegentliche Notizen in die Presse zu bringen. Eine Belebung dieser Tätigkeit darf erst nach dem Kriege erwartet werden. g) Am 31. Oktober hat im Ministerium für Landwirtschaft. Do mänen und Forsten eine Beratung stattgefunden, um sich über die Preise der Gemüsesamen zu einigen. Als Vertreter des Reichsverbandes war Gärtnereibesitzer K e 111 i t z zugegen. Seine Darlegungen wurden an erkannt und seine Preisvorschläge angenommen. Danach dürfte mit hohen Preisen aller Gemüsesamen zu rechnen sein. B. Über die Tätigkeit des Wirtschaftlichen Ausschusses berichtet Beckmann, daß sie sich auf folgende Vorkommnisse erstreckt habe: a) auf die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn. Zur weiteren Beratung werden im Frühiahr 1917 Vertreter der gartenbautreibenden Bevölkerung beider Länder in Deutsch land tagen; b) auf die Einfuhr von Blumen aus Belgien. In einer Ein gabe ist gebeten, nur eine beschränkte Einfuhr zuzulassen; c) auf die Einstellung und Ausbildung weiblicher gärtnerischer Lehrlinge. Auch sie sollen in Zukunft eine entsprechende Lehrzeit in einer praktischen Gärtnerei mit folgender Lehrlingsprüfung durchmachen; d) auf eine umfangreichere Beurlaubung von Gemüsegärtnern zur Instandhaltung ihrer Betriebe; e) auf die Bereitstellung und den Bezug von Saatkartoffeln; f) auf die Einfuhr holländischer Blumenzwiebeln; g) auf möglichste Beseitigung der Kohlennot. 4. Satzungsänderungen. Über den Stand dieser wichtigen Angelegenheit macht Braun folgende Mitteilungen: Am 24. Juni erkannte der Arbeits-Ausschuß die Notwendigkeit einer Satzungsänderung an. Es wurde beschlossen, alle angeschlossenen Vereinigungen aufzufordem. Vorschläge für die geplanten Satzungsänderungen bis Ende August 1916 bei dem Vorstande einzu reichen. Der eingegangene Beratungsstoff sollte dann von dem engeren Vorstande gesichtet, bearbeitet, zu einem Entwurf vervollkommnet und dieser dann allen angeschlossenen Vereinigungen zur Beratung im engeren Kreise unterbreitet werden. Die endgültige Fassung sollte dann einem Satzungsausschuß übertragen werden, in dem je ein Vertreter der ange schlossenen Vereinigungen Sitz und Stimme haben sollte. Am 10. Juli sind die betreffenden Rundschreiben an alle angeschlossenen Vereine zur Versendung gelangt. Hierauf sind von 29 Mitgliedervereinen nur fünf Meinungsäußerungen erfolgt: Am 26. August vom Verein Erfurter Han delsgärtner: es sind nur vier kleine Wünsche mehr formaler Natur. Sie beziehen sich auf Terminänderungen bei Gärtnertagen, Verhandlungen des Arbeits-Ausschusses und auf den Reservefonds, der angesammelt werden sollte; am 26. August von der Bayerischen Gartenbau-Gesell schaft: sie hatte zurzeit noch keine Erinnerungen zu machen; am 31. August von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst: sie geht auf die Sache nicht näher ein, Schlägt aber für die Behandlung der ganzen Frage einen anderen Weg vor, als er in den Beschlüssen vom 24. Juni festgelegt ist; am 25. September vom Verein selbständiger Gärtner Badens: ihm ist es infolge Einberufung mehrerer Vorstandsmitglieder nicht möglich, Vorschläge einzureichen; am 25. September vom Allgemeinen Deutschen Gärtner-Verein: von ihm liegen „Richtlinien für eine Ände rung der Satzung des Reichsverbandes für den deutschen Gartenbau“ vor. Die Grundgedanken dieses Entwurfes sind kurz folgende: 1. In der neuen Satzung ist vor allem aufrecht zu erhalten, was schon in der alten als wesentliche Aufgabe des Reichsverbandes Geltung hatte und welches lautet: Der Reichsverband bildet für den deutschen Gartenbau den neutralen Boden, auf dem alle etwaigen Meinungsverschieden heiten unter den gärtnerischen Vereinen, Verbänden usw. in sach licher und freundschaftlicher Weise ausgeglichen werden, damit durch die machtvolle Einwirkung des Reichsverbandes, als der von den deutschen Gärtnern anerkannten gemeinsamen Vertretung, allen für den gesamten deutschen Gartenbau wichtigen Aufgaben der volle Erfolg verschafft werde. 2. Die Bezeichnung „Wirtschaftliche Vereine und Verbände“, wie sie das alte Statut kennt, sei irreführend. Bisher wurde darunter nur die Gruppe der Unternehmerverbände verstanden. Nachdem jetzt aber auch die Verbände der Angestellten die Mitgliedschaft des Reichsver bandes erworben hätten, genössen auch sie als Wirtschaftliche Vereine die Rechte der Mitwirkung im Wirtschaftlichen Ausschuß, Ein der artig zusammengesetzter Wirtschaftlicher Ausschuß würde selten oder nie unter einen Hut zu bringen sein. Gegensätze einfacher und verwickelter Art könnten nicht so ohne weiteres ausgeglichen oder behoben werden. Aus diesen Gründen sei es wünschenswert, daß der Wirtschaftliche Aus schuß in Fortfall komme und an seine Stelle zu bildende „Freie Arbeits gemeinschaften“ oder „Zweckverbandsgruppen“ träten. Bei ihren Ver- handlungen hat der Vorstand nach Möglichkeit klärend und vermittelnd zu wirken. Seien Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände der ge dachten Art zu einer vollen Einigung gekommen und wünschen sie eine machtvolle Vertretung ihrer Einheitsbeschlüsse, so trete nun der Reichs verband als solcher in die Erscheinung und könne dann als wirkliche Vertretung einer geschlossenen Gruppe gelten. Hierbei taucht sofort die Frage auf: Was bleibt an Aufgaben und Arbeiten dann noch für den Reichsverband übrig? Die Richtlinien des „Allgemeinen Deutschen Gärtner-Vereins“ sehen die besonderen Aufgaben des Reichsverbandes auf den Gebieten der Fachwissenschaft und der Fachtechnik, in erster Reihe die wichtigen Fragen des Lehrlings- und Fachbildungswesens. Natürlich soll auch der Reichsverband als solcher wirtschaftliche und sozialpolitische Dinge in den Kreis seiner Erörterungen ziehen dürfen und als Reichsver bandsangelegenheit nach außen vertreten. Aber immer nur, wenn schon vorher eine Einigkeit aller bestand oder herbeigeführt worden ist. 3. Was die Mitgliedschaft und Vertretung anlangt, so soll jedem angeschlossenen Verein mindestens ein Vertreter zustehen, höchstens aber fünf, und zwar bis zu 500 Mitglieder: 1 (Jahresbeitrag 50 M.); von 501—2000 Mitglieder: 2 (Jahresbeitrag 100 M.); von 2001 bis 4000 Mitglieder: 3 (Jahresbeitrag 150 M.); von 4001—6000 Mit glieder: 4 (Jahresbeitrag 200 M.); über 6000 Mitglieder: 5 (Jahres beitrag 250 M.). Mehrheitsbeschlüsse sind nach Möglichkeit zu ver meiden. Eine Verständigung ohne Abstimmung sei das erstrebenswerte Ziel. 4. Der Vorsitzende des Reichsverbandes darf keine Persönlichkeit sein, die in einer bestimmten wirtschaftlichen Richtung parteiführend tätig ist. Es soll vielmehr sorgsam darauf Bedacht genommen werden, daß in dieses Amt nur ein wirklich unparteiischer Außenseiter berufen wird. Um vollständig zu sein, erwähnte Braun, daß in Nr. 34 des „Handelsblattes für den deutschen Gartenbau“ vom 26. August 1916 ein Protokoll der außerordentlichen Ausschuß-Sitzung vom 17. und 18. August mitgeteilt sei. Darin heiße es zu Punkt 1 1 über den Ver band der Handelsgärtner und den Reichsverband: In bezug auf die wirtschaftlichen Verbände dürfe eine Abänderung des im Januar 1913 im Statut festgelegten Standpunktes nicht erfolgen. Herr Ortmann drückt die Ansicht aus, daß auch die süddeutschen Handelsgärtnerver bände hierbei auf Seite des Verbandes der Handelsgärtner stehen würden. Zu diesen Vorlagen hat der engere Vorstand bereits in seiner Sitzung am L Dezember 1916 Stellung genommen. Ziegenbalg und Müller hielten es weder für durchführbar noch nützlich, eine Satzungsänderung während des Krieges vorzunehmen, Wohl aber könnte ein Ausschuß schon jetzt an einer brauchbaren theore tischen Unterlage für spätere Beratungen arbeiten. Dieser Ausschuß brauchte nur aus wenigen Personen zu bestehen; sie müßten aber über die gesamte Tätigkeit des Reichsverbandes gut unterrichtet sein. Der augenblickliche Zustand, in dem der Vorstand des Reichsverbandes nur
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