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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 32.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118'a
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-191700002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19170000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19170000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Nr. 3, 4, 6, und 8: Seite I-IV in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 12: Seite I-VIII in der Vorlage nicht vorhanden ; Nr. 39/40 in der falschen Reihenfolge eingebunden
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
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Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
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Band
Band 32.1917
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Ausgabe Nr. 1, 6. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 2, 13. Januar 1917 I
- Ausgabe Nr. 3, 20. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 4, 27. Januar 1917 V
- Ausgabe Nr. 5, 3. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 6, 10. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 7, 17. Februar 1917 I
- Ausgabe Nr. 8, 24. Februar 1917 V
- Ausgabe Nr. 9, 3. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 10, 10. März 1917 107
- Ausgabe Nr. 11, 17. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 12, 24. März 1917 IX
- Ausgabe Nr. 13, 31. März 1917 I
- Ausgabe Nr. 14, 7. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 15, 14. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 16, 21. April 1917 I
- Ausgabe Nr. 17, 28. April 1917 185
- Ausgabe Nr. 18, 5. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 19, 12. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 20, 19. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 21, 26. Mai 1917 I
- Ausgabe Nr. 22, 2. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 23, 9. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 24, 16. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 25, 23. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 26, 30. Juni 1917 I
- Ausgabe Nr. 27, 7. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 28, 14. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 29, 21. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 30, 28. Juli 1917 I
- Ausgabe Nr. 31, 4. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 32, 11. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 33, 18. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 34, 25. August 1917 I
- Ausgabe Nr. 35, 1. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 36, 8. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 37, 15. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 38, 22. September 1917 I
- Ausgabe Nr. 40, 6. Oktober 1917 380
- Ausgabe Nr. 39, 29. September 1917 372
- Ausgabe Nr. 41, 13. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 42, 20. Oktober 1917 I
- Ausgabe Nr. 43, 27. Oktober 1917 400
- Ausgabe Nr. 44, 3. November 1917 405
- Ausgabe Nr. 45, 10. November 1917 I
- Ausgabe Nr. 46, 17. November 1917 416
- Ausgabe Nr. 47, 24. November 1917 422
- Ausgabe Nr. 48, 1. Dezember 1917 I
- Ausgabe Nr. 49, 8. Dezember 1917 441
- Ausgabe Nr. 50, 15. Dezember 1917 447
- Ausgabe Nr. 51/52, 22. Dezember 1917 I
-
Band
Band 32.1917
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Nr. 7 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 78 eine dekorative Ummantelung sei, sei auf die Dauer unhaltbar. Garten- direkter Kube war dafür, daß vor allen Dingen klare Verhältnisse ge schaffen würden. Seien die Hauptaufgaben des Reichsverbandes wirt schaftliche, so solle man das auch ehrlich bekennen. Es sei empfehlens wert, sich über allgemeine Grundsätze für die Satzung beizeiten zu einigen. Die angeschlossenen Verbände müßten aufgefordert werden, neue Wege und Ziele für den Reichsverband aufzustellen und die eigenen Wünsche bekannt zu geben. Besonders wichtig sei die erst zu schaffende finanzielle Grundlage und die damit eng verknüpfte Frage nach der Höhe der Bei träge und der Zahl der Vertreter. Exzellenz Thiel empfahl, auch die Fachpresse zu eingehender Erörterung über Zwecke und Ziele des Reichsverbandes anzuregen, und ging dann näher auf die ursprüngliche Idee ein, welche dazu geführt habe, innerhalb des Reichsverbandes eine besondere wirtschaftliche Vertretung zu schaffen. Die Verhältnisse hätten aber gelehrt, daß dieser Gedanke auf die Dauer doch nicht praktisch durchführbar sei. Das Schwergewicht des Reichsverbandes ruhe in der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen. Das sei eine wesentliche Aufgabe der Handelsgärtner, die im Reichs- verbände an Zahl und Bedeutung überwiegen. Es frage sich daher, ob es nicht überhaupt das richtige wäre, daß der Reichsverband als sein vornehmlichstes Ziel die wirtschaftliche Interessenvertretung übernehme. In eine Beratung einzutreten, schiene zurzeit wenig angebracht, er behalte sich aber vor, in einem Fachorgan Gedanken und Anregungen für die Gesamtvertretung des Gartenbaues in einem Reichsverbande zu veröffent lichen. Hülser und Weiß wünschen, daß der engere Vorstand, der ja über alle Vorgänge am besten unterrichtet sei, einen Entwurf als Grund lage allen angeschlossenen Vereinigungen unterbreite. Exzellenz Thiel weist darauf hin, daß eine achtunggebietende Tätigkeit des Reichsver bandes nur bei zureichenden Geldmitteln erwartet werden könne. Er fragt an, welchen Jahresetat man bei höchster Anspannung der Beitragspflicht aller Mitglieder wohl erreichen könne. Beckmann zeigt des näheren, daß die Spezialvereine doch zunächst an sich denken müßten, um ihre eigenen Angelegenheiten zu gesunder Entwicklung zu bringen. Die Not wendigkeit der Bereitstellung großer Mittel für den Reichsverband müsse er anerkennen. Wenn man aber nicht mit einem jährlichen Etat von 20 000 bis 25 000 Mark rechnen könne, würde man schwerlich viel erreichen. Exzellenz Thiel findet die Summe für nicht zu hoch ge griffen; denn wenn der Reichsverband gedeihen wolle, müsse er sich vor allem eine geeignete Persönlichkeit verpflichten, die ihre ganze Kraft dem Verbände widme. Es wird beschlossen, bei den angeschlossenen Ver einen und in der Fachpresse Äußerungen über die Organisation und Tätigkeit des Reichsverbandes hervorzurufen und das eingegangene Material durch den engeren Vorstand zu einem Entwurf ausarbeiten zu lassen. Weiß bedauert, daß Dr. Fritz Graf von Schwerin als Außenstehender in der Leipziger Sitzung der Deutschen Dahlien- Gesellschaft so scharfe Kritik an dem Reichsverbande geübt habe; mit zuhelfen habe er leider stets abgelehnt. 5. Die Tätigkeit des „Fürsorge-Ausschusses für kriegsbeschädigte Gärtner“. Braun legt Merkblätter über die gesamte Fürsorge und den Stellennachweis vor. Durch sie ist viel Schreibwerk erspart und alle Inter essenten sind erschöpfend aufgeklärt. Das Merkblatt ist in vielen Exemplaren eingefordert. Die Stellenvermittlung vollzieht sich jetzt folgendermaßen; Zunächst wird der Kriegsbeschädigte an die zuständige örtliche Fürsorge stelle verwiesen; kann er von dort aus nicht untergebracht werden, so tritt als letzte Instanz der Gärtnerische Fürsorge-Ausschuß ein. Auch ist der Ausschuß als eine unparteiische Stelle bei Streitigkeiten wiederholt in Anspruch genommen. Durch diese Organisation wird namentlich ver mieden, daß Kriegsbeschädigte unkontrolliert sich bei verschiedenen Für sorgestellen melden, um sich die besten Stellen auszusuchen. Seit dem Juni sind 48 kriegsbeschädigte Gärtner, die größtenteils aus dem Heeres- verbände schon entlassen waren, in gut bezahlten Stellen untergebracht. Die Zahl der offenen Stellen beträgt zurzeit 92, die etwa zur Ver fügung stehenden Kandidaten 19. Hierin sind aber mehrere Kriegs beschädigte einbegriffen, die wegen ihrer schweren Verwundung kaum unterzubringen sein werden. Die Gehaltsforderungen der Kriegsbeschä digten weisen eine steigende Tendenz auf. Exzellenz Thiel möchte gern darüber unterrichtet sein, ob Kriegsbeschädigte nach ihrer Entlassung aus dem Heeresverbande wieder in ihre früheren Stellungen zurückgekehrt sind und in welchem Umfange das geschehen sei. Von verschiedenen Seiten wird berichtet, daß solche Wiedereinstellungen stattgefunden haben und zur Befriedigung beider Teile weiter bestehen. Es ist aber auch vorgekommen, daß eine derartige Wiedereinstellung im Interesse beider Teile gelöst wurde, weil Vergleiche zwischen den früheren und gegen wärtigen Leistungen nicht immer Angenehmes in sich bergen. Garten baudirektor St ä mm 1 e r bestätigt die außerordentliche Knappheit an geschultem gärtnerischen Personal. Er macht im Auftrage von Direktor Schindler - Proskau nähere Angaben über die in der Lehranstalt als Gastteilnehmer aufgenommenen 16 Kriegsbeschädigten. Diesen wird in Proskau eine möglichst individuelle Ausbildung ermöglicht. Zu den Kosten steuert die Provinz Schlesien entsprechend bei. Busch teilt mit, daß leider recht viele kriegsbeschädigte Gärtner beim Austritt aus dem Heeresverbande die Gelegenheit für günstig ansehen, ihren bisherigen Beruf an den Nagel zu hängen. Er hält es für empfehlenswert, durch Mit wirkung der Gärtnerkrankenkassc feststellen zu lassen, wie viele Gärtner kriegsbeschädigt sind oder werden und wie viele von ihnen dem Berufe jreu bleiben. Er regt an, durch gelegentliche Berichte in der Presse die praktische Tätigkeit des Reichsverbandes und seines „Fürsorge-Ausschusses ' in das rechte Licht zu setzen. Exzellenz Thiel weist darauf hin, daß es eine urdeutsche Eigenschaft sei, lieber nach einer festen Anstellung mit Pension zu trachten, als sich auf seine eigene Kraft zu verlassen und seine Existenz unabhängig zu begründen. 6. Kriegerheimstätten und Gartensiedlungen. Braun teilt mit, daß der Verhandlungsbericht über die Kölner Tagung für Kriegsbeschädigte, der auch Grundsätze für die Kriegsbeschä digtenausstellung enthalte, noch nicht veröffentlicht sei. Als allgemeine Grundsätze könnten aber folgende, die namentlich der Herr Regierungs präsident in Frankfurt a. O„ Friedrich v. Schwerin, vertrete, gelten: 1. Der Ansiedler muß, wenn auch nur zu einem bescheidenen Teile, mit Eigenem an dem Erwerb der Stelle beteiligt sein. Er ist dann fleißiger und verwächst mehr mit seinem Grundbesitz. Die Anfangsschwierigkeiten werden besser überwunden. Auch ist eine starke Triebfeder zum zähen Durchhalten für ihn der Gedanke: Verläßt du die Stelle, so verlierst du für dich und die Deinen einen Teil des Vermögens. Die Siedlungspraxis kommt daher zu dem Standpunkt, daß nur die Kapitalabfindung als Ersatz für einen Teil des Invalidenanspruches der allein gangbare Weg sei. 2. Soll eine großzügige Ansiedlung über das ganze Reich hin erreicht werden, so darf es nicht den einzelnen Kriegsbeschädigten überlassen bleiben, sich nach geeigneten Möglichkeiten zum Seßhaft- werden umzusehen; größeren Körperschaften, . Gemeinden, gemein nützigen Gesellschaften muß Gelegenheit gegeben werden, die Auf gabe unter großen Gesichtspunkten mit anzupacken. Für Preußen bildet die Grundlage aller Siedlungstätigkeit die Rentenguts-Gesetz gebung. 3. Am zweckmäßigsten scheint die Kriegsbeschädigten-Ansied- lung in der nächsten Umgebung der Städte in gartenmäßigen Be trieben. Ein solcher Betrieb ist in hervorragendem Maße geeignet, einem noch auf andere Arbeit angewiesenen Mann seine Familie gut zu erhalten und eine Hebung seiner wirtschaftlichen Lage zu ermög lichen. Diese sogenannte vorstädtische Siedlung soll aber nicht als Stiefkind behandelt werden, sondern der rein ländlichen Siedlung vollberechtigt an die Seite treten. Am 7. Dezember habe sich in Berlin ein „Groß-Berliner Ausschuß für Kriegsbeschädigten-Ansied- lung" gebildet, der den heimkehrenden Kriegsbeschädigten gesunde Wohnungen verschaffen und die Ansiedlung im Kleinhaus mit Garten fördern will. Den Vorsitz führt Oberbürgermeister Wermuth. Von der Mitarbeit dieses Ausschusses sei eine günstige Fortentwick lung der vorstädtischen Siedlung zu erwarten. 4. Es soll nicht ängstlich darauf gesehen werden, daß der Rentenbewerber nur in die Klasse der Arbeiter fällt. Auch dem einzelnen Lehrer, Bahnschaffner, Werkmeister und Architekt soll es ermöglicht werden, auf diese Weise zu einem Heim zu kommen. Der Trieb und Wetteifer unter solchen Kolonisten, gute Erträge in der Gärtnerei und Kleintierzucht zu leisten, ist sehr groß. Der Wert dieser kleinsten Landwirtschaft soll anerkannt werden. 5. Wenn auch bei diesen Siedlungen das Einfamilienhaus das erstrebenswerte Ideal ist, so sollte man doch nicht mit übermäßiger Strenge am Grundsatz des Einfamilienhauses festhalten. Noch eine kleine Mietswohnung in diesem Hause hilft weiter wirtschaften. 6. Es ist wünschenswert und steht zu erwarten, daß die Renten beleihungsgrenze auf neun Zehntel des Wertes der Stelle in Ver bindung mit der Kapitalisierung der Kriegsinvalidenrente den Kreis der Ansiedlungsbewerber erweitern wird. Die Grundlage zu dem großen Bau der Kleinansiedlung sei gelegt. Die Arbeit müsse aber nicht nur sorgfältig, sondern auch schleunig geleistet werden. Die Heimat sei zu dieser Dankesschuld den Kriegern verpflichtet. Exzellenz Thiel vermag den vielerlei Bestrebungen, die bei der Ansiedlung Kriegsbeschädigter hervortreten, nicht uneingeschränktes Ver trauen entgegenzubringen. Man müsse grundsätzlich zweierlei Siedlung unterscheiden: diejenige, welche nur aus Wohnung und Garten bestehe, von dem Angesiedelten aber eine Hauptbeschäftigung außerhalb der Siedlung verlange, sodann eine Siedlung, welche einem gärtnerisch-land wirtschaftlichen Betrieb nahe komme; aus diesem müsse der Ansiedler seinen ganzen Erwerb ziehen. Hierbei seien die Schwierigkeiten nicht gering; denn es könne sich im letzten Falle oft nur um einen intensiven Gemüsebau handeln. Hierzu sei eine tüchtige Frau die Voraussetzung. Auch die Frage eines guten Absatzes sei für den Ansiedler von größter Wichtigkeit. Doppelte Bedenken müsse man haben, wenn man in solche kleine Erwerbsgärtnereien einen reinen Neuling einsetzen wolle. Auch die Schaffung von sogenannten Lehrwirtschaften zur Heranbildung tüchtiger Kleingärtner vermöge keine allzu großen Hoffnungen zu erregen. Das beste würde es immer bleiben, den Kriegsbeschädigten mit Hilfe der Ortsbehörden in seiner engeren Heimat anzusiedeln; dort würde er auch jederzeit die Unterstützung der mitleidigen Bevölkerung finden. Die Siedlungsfrage soll auf der nächsten Sitzung des „Arbeits- Ausschusses“ zur weiteren Verhandlung kommen. Zum Schlüsse teilt Hübner mit, daß von Seiten der Gewerbe inspektion den Blumengeschäften zugemutet werde, ihre Angestellten Sonn abends schon um 5 Uhr zu entlassen und ihnen den Sonntag frei zu geben. Eine solche Verfügung, die in reinen gewerblichen Betrieben gut durch führbar sei, würde für die Blumengeschäfte höchst verderblich wirken. Er bittet den Reichsverband, die Blumengeschäftsinhaber beim Kampfe gegen diese Verfügung zu unterstützen. Dies soll geschehen, sobald weiteres Tatsachenmaterial von Herrn Hübner vorliegt. S. Braun.
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