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No. 22. Berlin, den 30. Mai 1901. XVI. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Donnerstag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht-Verbandsmitglieder in Deutschland u. Oesterreich-Ungarn pr. Jahrgang 8 M. 50 Pf., für das übrige Ausland IO M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Beckmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschafteregisters des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Von den Handwerkskammern. Bald von liier, bald von dort, laufen bei uns Mit- theilungen von Verbandsmitgliedern ein, aus welchen her- vergeht, dass die Forderungen der Handwerkskammern, welche darauf hinauslaufen, die Handelsgärtner beitritts- und beitragspflichtig zu machen, ein Ende immer noch nicht erreicht haben. Wir wollen in Nachstehendem eine Zusammenstellung der uns bekannt gewordenen Fälle und ihrer Begleiterscheinungen geben, die nach mancher Richtung bin ein interessantes Material bieten. Voraus schicken und wiederholen wollen wir, dass wir überall dort, wo uns eine Mittheilung gemacht wurde, dass die Ortsbehörden die Zahlung eines Beitrags verlangt hätten, den Rath gegeben haben, die Zahlung zu verweigern, und die Ortsbehörden darauf aufmerksam zu machen, dass man bei einer etwaigen zwangsweisen Einziehung des Beitrages gegen sie, die Ortsbehörde, wegen Wieder erstattung klagbar werden müsse. Dieses Mittel hat in nicht wenigen Fällen geholfen, der ersten Aufforderung zur Beitragszahlung ist eine zweite nicht gefolgt. Den eigentlichen Grund,welcher die Handwerkskammern in vielen Fällen veranlasst hat, die Handelsgärtner als zu sich gehörig zu betrachten, glauben wir ebenfalls gefunden zu haben. In den Anweisungen, welche die Provinzial- Regierungen den Kammern bezw. Ortsbehörden über die Berufsarten, welche als zur Handwerkskammer zugehörig zu betrachten sind, gegeben haben, finden sich auch die „Kunst gärtner“ verzeichnet. Was die Regierungen mit diesem Aus drucksagen, wassie in diesen Begriff zusammenfassen wollten — wer mag es wissen, sicher ist, dass durch diesen bis heute noch undefinirbaren Begriff eine heillose Konfusion, viele unnütze Kosten und noch mehr Aerger und Verdruss aufbeiden Seiten geschaffen worden ist. Schon entschuldbarer ist, dass die ausführenden Organe der Handwerkskammern und durch diese die Ortsbehörden nunmehr sämmtliche Gärtnereibetriebe als unter den Begriff „Kunstgärtner“ fallend, betrachteten, sie werden heute über die Unklarheit in den Anweisungen wenig erbaut sein. Wenn es aber überhaupt noch eines Antriebes be dürfte, uns alle in dem Wunsche und dem Bestreben zu sammenzuschliessen, uns eine Stellung zu schaffen, bei welcher derartige Auslegungen und Missverständnisse ausgeschlossen sind, in diesen Handwerkskammer angelegenheiten müsste er gefunden werden. Die Bewegung begann bekanntlich im Regierungs bezirk Liegnitz, wo die Handelsgärtner aufgefordert wurden, ihre Lehrlinge anzumelden. Bekannt ist ferner, dass in Folge der von uns veranlassten Proteste die Liegnitzer Handwerkskammer auf die Anmeldung der Gärtnerlehrlinge verzichtete. Inzwischen waren aber bereits in verschiedenen Städten des Regierungsbezirks Beiträge erhoben und auch bezahlt worden. In Lauban sind die Gärtner zur Zahlung der ersten Rate gezwungen worden, der Magistrat hat iedoch zugesichert, dass, wenn sich die geltend gemachten Beschwerden als berechtigt er weisen würden, die Beiträge zurückgezahlt werden sollten. In Neusalz a. 0. ergingen Aufforderungen wegen Beitrags zahlung, nach Befolgung unseres oben angegebenen Re zeptes sind dieselben bis heute nicht wiederholt worden. In Königsberg i. Pr. wurde der Vorstand des dortigen Gartenbauvereins aufgefordert, in eine übersandte Prüfungsordnung Vorschläge für die Prüfung von Gärtner lehrlingen einzutragen, anderenfalls die Prüfungsordnung von der Handwerkskammer auch ohne solche Vorschläge festgelegt werden würde. Der Vorsitzende des Vereins übergab diese Forderung dem Obmann unserer dortigen Verbandsgruppe, welcher auf Grund der Ausführungen im Handelsblatte bei der Handwerkskammer Beschwerde erhob. Dieses geschah am 22. März. Eine Antwort ist noch nicht erfolgt, weitere Forderungen, auch solche wegen Beitragszahlung sind nicht erhoben worden, es heisstunter der Hand, dass die Kammer auf ihre Ansprüche verzichte. In Skaisgirren i. Ostpr. wurde von einem Mitglied Anfang dieses Monats die Beitragszahlung verlangt, ob dieselbe i hat erfolgen müssen, steht noch als.