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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 16.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190100009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19010000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19010000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 16.1901
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Register II
- Sonstiges Verzeichniss der Mitarbeiter am XVI. Jahrgang des ... X
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1901 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 1901 13
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 1901 21
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 1901 29
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 1901 37
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 1901 45
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 1901 53
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 1901 61
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 1901 69
- Ausgabe No. 10, 7. März 1901 77
- Ausgabe No. 11, 14. März 1901 85
- Ausgabe No. 12, 21. März 1901 93
- Ausgabe No. 13, 28. März 1901 101
- Ausgabe No. 14, 4. April 1901 109
- Ausgabe No. 15, 11. April 1901 117
- Ausgabe No. 16, 18. April 1901 125
- Ausgabe No. 17, 25. April 1901 133
- Ausgabe No. 18, 2. Mai 1901 141
- Ausgabe No. 19, 9. Mai 1901 149
- Ausgabe No. 20, 16. Mai 1901 157
- Ausgabe No. 21, 23. Mai 1901 165
- Ausgabe No. 22, 30. Mai 1901 173
- Ausgabe No. 23, 6. Juni 1901 181
- Ausgabe No. 24, 13. Juni 1901 189
- Ausgabe No. 25, 20. Juni 1901 197
- Ausgabe No. 26, 27. Juni 1901 205
- Ausgabe No. 27, 4. Juli 1901 213
- Ausgabe No. 28, 11. Juli 1901 221
- Ausgabe No. 29, 18. Juli 1901 229
- Ausgabe No. 30, 25. Juli 1901 237
- Ausgabe No. 31, 1. August 1901 249
- Ausgabe No. 32, 8. August 1901 257
- Ausgabe No. 33, 15. August 1901 265
- Ausgabe No. 34, 22. August 1901 273
- Ausgabe No. 35, 29. August 1901 285
- Ausgabe No. 36, 5. September 1901 297
- Ausgabe No. 37, 12. September 1901 309
- Ausgabe No. 38, 19. September 1901 321
- Ausgabe No. 39, 26. September 1901 329
- Ausgabe No. 40, 3. Oktober 1901 337
- Ausgabe No. 41, 10. Oktober 1901 345
- Ausgabe No. 42, 17. Oktober 1901 353
- Ausgabe No. 43, 24. Oktober 1901 361
- Ausgabe No. 44, 31. Oktober 1901 369
- Ausgabe No. 45, 7. November 1901 377
- Ausgabe No. 46, 14. November 1901 385
- Ausgabe No. 47, 21. November 1901 393
- Ausgabe No. 48, 28. November 1901 401
- Ausgabe No. 49, 5. Dezember 1901 409
- Ausgabe No. 50, 12. Dezember 1901 417
- Ausgabe No. 51/52, 19. Dezember 1901 425
-
Band
Band 16.1901
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122 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 15 Gent, 28.—30. April 1901. 165. Gartenbau-Ausstellung. An meldungen an den Sekretär der Gartenbau-Gesellschaft, E. Fierens, Gent, Coupure 135. Hamburg, 1.—5. Mai 1901. Frühjahrs-Ausstellung des Gartenbau- Vereins für Hamburg, Altona und Umgegend im Velodrom, Rother baum. Anmeldungen bis 15. April an C. Krück, Hamburg-Uhlen horst, Bachstrasse 74. Nürnberg, 4.—12. Mai 1901. Jubiläums-Gartenbau-Ausstellung, zur Feier des 50jährigen Bestehens des Gartenbau-Vereins. Frankenstein (Schles.), 21.—25. September 1901. Provinzial- Gartenbau-Ausstellung. Mainz, 14.—25. September 1901. Grosse allgemeine Gartenbau- Ausstellung des Mainzer Gartenbau-Vereins. Anmeldungen an Gartendirektor Wilhelm Schröder in Mainz. Hamburg. Grosse Frühjahrsausstellung vom 1. bis 5. Mai 1901 im Velodrom Rotherbaum. Das Bureau der Ausstellung ist nach Hamburg, Ferdinandstrasse 45, verlegt und wird einige Tage vor der Eröffnung der Ausstellung in dieser eingerichtet. Die Anmeldungen gehen sehr zahlreich ein, so dass die Ausstellung sehr gut zu werden verspricht. Die Eintrittspreise sind, um Jeder mann Gelegenheit zum Besuch zu geben, sehr niedrig gestellt. Auswärtige Gärtner und Blumenhändler u. s. w. haben nach Legitimation im Bureau der Ausstellung gänzlich freien Zutritt. Das „Velodrom Rotherbaum“ eignet sich vor züglich für die Ausstellung, liegt 5 Minuten vom Dammthor-Bahnhof und ist vom Mittelpunkt der Stadt mit verschiedenen elektrischen Bahnen in ca. 10 Minuten zu erreichen. Nähere Auskunft ertheilt die Geschäftsstelle bereitwilligst. W. Neubert. Reichs- und Staats - Anzeiger.) Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschr. u. Sammlungen IIILawIIIILIIIIImIIIIIITIIIIIIIIIIIILIIIII Entscheidung zur Gewerbesteuer. Der Oberbürgermeister von Köln hatte einen Obstbaumschulenbesitzer unter der Annahme, dass er Kunst- und Handelsgärtnerei betreibe, für 1898/1899 zur Gemeinde- gewerbesteuer herangezogen. Nach § 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1891 unterliegt der Gewerbesteuer nicht der Gartenbau, jedoch ist hiervon die Kunst- und Handelsgärtnerei ausgenommen. Gegen die er folgte Veranlagung strengte der Baumschulenbesitzer nach fruchtlosem Einspruch Klage an. Er bestritt an erster Stelle, überhaupt gewerbe steuerpflichtig zu sein, da jene Annahme des Oberbürgermeisters nicht zutreffe. Der Bezirksausschuss wies die Klage ab. Diese Entscheidung hob auf die Revision des Klägers der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts auf, indem er gleichzeitig die Sache an den Bezirksauschuss zurückwies. Der Senat trat diesem wie dem Beklagten allerdings dahin bei, dass der Kläger Kunst- und Handelsgärtnerei betreibe, weil das Unternehmen über den ge wöhnlichen Gartenbau hinausgehe. Er vermisste aber ausreichende Grundlagen für die Beurtheilung der Höhe der Steuerforderung., Nach der für Köln erlassenen Ordnung vom 18. Februar 1898 ist in Gemässheit der §§ 2 und 3 für die Erhebung der .Gemeinde gewerbesteuer in erster Linie der unter Anwendung der staatlichen Veranlagungsgrundsätze zu ermittelnde Ertrag von entscheidender Bedeutung. In § 4 ist jedoch bestimmt, dass, wenn bei Unter nehmungen mit einem Anlage- und Betriebskapital von mindestens 150 000 M. der wirkliche Ertrag hinter 4 pCt. dieses Kapitals oder hinter 10 pCt. des gemeinen Werthes der benutzten Räume zurück bleibt, die höhere dieser beiden Summen an Stelle des Ertrages zu Grunde .zu legen ist. Hier hatte die Steuerfestsetzung nach dem Anlage- und Betriebskapital zu erfolgen. Für die Beschaffung ausreichender Grundlagen für die Ermittelung dieses Kapitals führte der Senat u. A. aus: „Eine Bewerthung des Anlage- und Betriebskapitals, das gemäss § 23 des Gewerbesteuergesetzes sämmtliche dem betreffenden Gewerbebetriebe dauernd gewidmeten Werthe umfasst, hat nach dem gemeinen Werthe seiner einzelnen Bestandtheile zu erfolgen. Dasselbe Ermittelungsobjekt ist in der Hauptsache das Anlage- und Betriebskapital, von dem in den §§ 4, I 6 und 9 bis 11 des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893 | die Rede ist, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass für die Ergänzungssteuer auch die dem Betriebe vorübergehend gewidmeten Werthe in Betracht kommen. Folglich ist der Weg, der nach jenen Bestimmungen des Ergänzungssteuergesetzes zur Fessstellung des Anlage- und Grundkapitals führt, auch für die Ermittelung desselben Objektes für die Veranlagung zur Gewerbesteuer gangbar.“ Stempelpflichtige Kaufabschlüsse. Für Kaufabschlüsse, deren Zustandekommen sich auf einem Briefwechsel oder aus einem Aus tausch sonstiger schriftlicher Mittheilungen ergiebt, wird in der Regel kein Stempel erhoben. Ein Geschäftsmann hatte stempel pflichtige Kaufverträge im Wege der Korrespondenz hergestellt, indem er in einem Briefe, der mit den Worten: „Ich verkaufe“ anfing, den Kaufvertrag seinem ganzen Inhalt nach aufnahm, und in dem vom Käufer unterzeichneten, mit den Worten: „Ich kaufte“ beginnenden Bestätigungsschreiben den ganzen Inhalt des Vertrages wörtlich wiederholte. Beide Schreiben bestanden aus gedruckten Formularen, in denen lediglich die das einzelne Geschäft betreffenden näheren Angaben handschriftlich ausgefüllt wurden. Die Ver- träge wurden, ungeachtet der Briefform, durch ein reichsgerichtliches Erkenntniss für stempelpflichtig bezeichnet, weil sie keinen Brief wechsel im Sinne, des Stempelsteuergesetzes darstellten, sondern förmliche Vertragsurkunden. Als Briefwechsel könnten nur solche brieflichen Mittheilungen angesehen werden, weiche zusammen erst die Einigung der beiden Vertragstheile erkennen lassen. Wenn aber jeder Kontrahent den ganzen Vertragsinhalt in bestimmter Fassung der Gegenpartei schriftlich erklärt, so ergiebt jede der beiden Mittheilungen schon an sich die Einigung, so dass für deren Erkennung der Austausch der Mittheilungen bedeutungslos ist. Bestätigungsschreiben dieser Art sind als stempelpflichtige Urkunden anzusehen gtatatatuctatatatatatätatatjctatatäetatatatatadtatacdtattatatatatactatj ***382*3 o Handelsregister, o HmuummumummmEAmmtrmTITTIiftIIII #rmuumpumprurmupmusuunuuquymqumpuys Aschaffenburg. In das Handelsregister ist eingetragen die Firma Josef Koschwanez. Unter dieser Firma betreibt der Kunst- und Handelsgärtner Josef Koschwanez in Miltenberg, Hs. No. 366, eine Kunst- und Handelsgärtnerei mit dem Sitze in Miltenberg. Breslau. In das Handelsregister ist eingetragen die Firma Paul Peuckert, Breslau und als deren Inhaber Kunstgärtner Paul Peuckert in Breslau. Dresden. Im Handelsregister ist eingetragen worden, dass unter der Firma H. Freudenberg & Co. mit dem Sitze in Dresden eine offene Handelsgesellschaft errichtet worden ist, welche, am 21. März 1901 begonnen hat, und dass deren Gesellschafter die Gärtnerei-Inhaberin Franziska Helene, verw. Freudenberg, geb. Elb, in Dresden und die Fabrikbesitzers-Ehefrau Franziska Linda Eisold, geb. Freudenberg, in Serkowitz sind. Angegebener Geschäftszweig: Betrieb einer Kunst- und Handelsgärtnerei. Duisburg. Im Handelsregister ist die Firma Mathias Kloster mann und als deren Inhaber der Gärtner Mathias Klostermann zu Duisburg eingetragen. Quedlinburg. Bei der im Handelsregister eingetragenen Aktien gesellschaft Sattler & Bethge A.-G. ist folgende in der General versammlung vom 28. Januar 1901 beschlossene Statutenänderung eingetragen: „Die Firma der Gesellschaft heisst jetzt Sattler & Bethge Aktiengesellschaft. Wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, so sind die Erklärungen und Urkunden des Vorstandes für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder eines-Vorstandsmitgliedes und eines Prokuristen tragen. — Ausserdem ist in der Generalversammlung beschlossen, dass der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen soll. Zwangsversteigerungen $.-+-+-+-+-+-+---1 xtttrtttttttt±Fttttttttttttttttttt* Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Lokstedt, Süder feldstrasse belegene, auf den Namen des Handelsgärtners Karl Hermann Schneider in Hamburg eingetragene Grundstück am 22. April 1901 durch das Königl. Amtsgericht in Altona versteigert werden.
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