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Absatzwerbung für Blumen im Ausland. — Das landwirtschaftliche Kreditwesen im Deutschen Reich. — Die zoll- und handelspolitischen Maßnahmen des Auslandes zugunsten seines MZ öLNI LNyMU Gartenbaues. — Qualitätsbezeichnungen für Klumpen von Treibspiraea, Dahlien-Knollen usw. — Bücherschau. — Ausstellunas- und Versammlungskalender. — Die diesjährige Erbsen- kampagne der Ostmärkischen Gemüse- und Obstoerwertung-Aktiengesellschaft in Frankfurt a. d. Oder. — Lus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. ALWmrbMg für Blumen im Ausland. Jährlich ZVS 009 Dollar zur Werbung für den Blumcn-Vcrlauf. Erfolg: Steigerung des Preises und erhöhter Absatz. Unsere Berichte über die Bestrebungen zur Förderung des Absatzes gartenbaulicher Erzeug nisse durch Anwendung einer ausgiebigen Re klame haben das Interesse weiter Kreise un serer Leser im In- und Auslande gefunden. Aus den bei uns eingehenden Aufträgen auf Lieferung von Plakaten, Broschüren usw. ent nehmen wir, daß sich die Reklame mehr und mehr als Hilfsmittel im Gartenbau durchsetzt, wenn auch leider eine einheitliche Zu sammenfassung zur Erreichung einer stärkeren Wirkung innerhalb der Bczirksgruppen und Landesverbände noch nicht erfolgt ist. PH. Paulig in Lübeck, dem wir bereits mehrere Mitteilungen über die Anwendung der Re klame im Anslande verdanken, berichtete uns vor -inigen Tagen über die Reklame, die von der Firma Frederick M. Richter, Bayside, N.-D-, dnrchgesührt wird. Der Gärtnerverband von Nordamerika gibt bereits seit einer Reihe von Jahren jährlich 500 000 Dollar für die Absatzwerbung aus. Dieser Betrag ist auch schon für die nächsten zehn Jahre von dem Verband fest bewilligt worden. Außerdem zahlt die Florist-Telegraf-Delivering seit Jahren 50 000 Dollar und hat diese Summe für weitere 20 Jahre bewilligt. Dis Firma Rich ter selbst, deren Inhaber früherer Ange stellter der Firma Paulig war, zahlt seit acht Jahren jür ihre persönliche Abfatzwerbung jährlich 2500 Dollar. Der Erfolg dieser Re klame ist, nach den Berichten Richters zu urteilen, außerordentlich groß, und das Publi kum kauft 1000»/» Blumen und Pflanzen mehr als vor Einleitung der großzügigen Reklame, und die Gärtner selbst erhalten wesentlich bessere Preise. Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß der Erfolg dieser Reklame auch auf den Zusammenschluß der Gärtner selbst außerordentlich günstig wirkt, denn Preis. Unterbietungen usw. sind wegen des guten Ab satzes nicht mehr erforderlich. Während vor zwölf Jahren, so berichtet Richter, die Nelken noch 1 Dollar pro Dutzend kosteten, werden jetzt dafür 3—4 Dollar gezahlt. Der Preis für Schnittrosen ist von 1,50 Dollar pro Dutzend auf 3—24 Dollar gestiegen und für Geranien von 1 Dollar auf 3,50—4 Dollar. Inseriert wird in den besten Tageszeitungen und den besten Zeitschriften, da diese den besten Erfolg bringen. Richter berichtet weiter, daß sich das Schrrittblumcngeschäft ganz besonders entwickelt habe, und daß seine Firma zur Zeit lediglich aus den Anbau und Ver trieb von Schnittblumen ausschließlich an Private eingestellt sei. Die Gärtnerei umfaßt zur Zeit 250 000 Quadratfuß Gewächshaus« anlagen, im Bau begrisfen sind zwei Häuser von 60 Fuß Breite und 4000 Fuß Länge. Wenn man des weiteren berücksichtigt, daß Richter vor 15 Jahren seinen Betrieb mit 3000 Dollar begonnen hat und heute bereits mehr als 200 000 Dollar für Gewächshaus bauten ausgegeben und zur Zeit sieben Krast- wagen zur Ablieferung der Blumen ständig ' in Betrieb hat, so ist dieser Aufschwung gewiß in Vornehmlicheon Maße der Tüchtigkeit des Betriebsinhabers und auch der Gunst der Zeitverhältnisse zuzuschreiben. Richter selbst aber steht nicht an zu betonen, daß ein großer Teil seines Erfolges auf die unermüdliche und großzügige Reklame zurückzuführen ist. Wir werden in der „Gartenbauwirtschaft" auch weiterhin über Erfolge der ausländischen Reklame für den Absatz gartenbaulicher Er zeugnisse berichten, um dadurch unseren Mit gliedern und Bezirksgruppen die Anregung zu geben, auch ihrerseits durch die Reklame die Förderung des Absatzes zu unterstützen. > Sv. welche Malen Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens abzugssähig? Gelegentlich einer Bücherprüfung hatte das Finanzamt beanstandet, daß der Betriebsin haber die Beiträge zur Landwirtschaftskammer, die Beitragszahlungen an den Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. B. und an die Gartenbau- und Friedhofs-Berufsgenosienschaft, sowie die Kosten für die Teilnahme an einem Verpackungskursus als Ausgaben von den Ein nahmen abgesetzt hatte. Das Finanzamt ver trat die Aussassung, daß die hierfür gemachten Aufwendungen bereits durch den von Amts wegen in Abrechnung gebrachten Pauschsatz von 240 -k-k abgegolten seien. Da ähnliche Be schwerden uns mehrfach vorgetragen worden sind, über die Bedeutung des Panschsatzes von 240 -Ak auch allgemein Unklarheiten bestehen, möchten wir an den Vorgang einige Bemer kungen knüpfen. Bei den erwähnten Ausgaben handelt es sich nicht um direkte Betriebsausgaben, sondern um Ausgaben mehr privater Natur. Dieje Ausgaben sind aber in Z 17 des Einkommen steuergesetzes ausdrücklich als „Sonderleistun gen" sür abzugssähig erklärt worden, wenn auch zum Teil mit gewissen Beschränkungen. Nur beschränkt abzugsfähig sind die Beiträge, die der Steuerpflichtige für sich und seine nicht selbständig veranlagten Haushaltungsangehöri gen zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Ange- stellten-, Invaliden-, Erwerbsloseuversicherung, Witwen-, Waisen- und Pensionskassen zu zahlen hat. Beiträge zu Sterbekasfen für den Steuer pflichtigen und seine nicht selbständig veranlag ten Hausbaltungsangehörigen; Versicherungs prämien, die für die Versicherung des Steuer pflichtigen und seiner nicht selbständig veranlag ten Haushaltungsangehörigen auf den Todcs- und LebenSsall gezahlt werden; Ausgaben für die Fortbildung in dem Berufe, den der Steuerpflichtige ausübt. Hierzu gehören die Kosten für die Teilnahme am Verpackungskursus. Die soeben aufgesührten Ausgaben sind nur bis zur Höhe von 480 M im Jahre abzugs fähig. Der Betrag erhöht sich für die Ehefrau und für jedes nicht selbständig veranlagte min derjährige Kind um je 100 -S-k, so daß z. B. ein Bctriebsinhaber, der verheiratet ist und 4 Kinder hat, insgesamt 980 Akk jür Sonder leistungen in Abzug bringen kann. Der Panschsatz von 240 M findet nur in den Fällen Anwendung, in denen für die bisher aufgeführten Ausgaben am Jahresschluß weniger als 240 Akk als Ausgaben geltend ge macht werden. Gehen die Ausgaben aber über die Grenze von 240 RM. hinaus, so hat das Finanz amt sie im Rahmen der obigen Betrüge (480 RM. usw.- voll zu berücksichtigen. Werden die ge setzlichen Grenzen überschritten, so ist es in gewissem Umfange möglich, auf Grund des Z 56 des Einkommensteuergesetzes die Zulassung der Ausgaben in voller Höhe zu beantragen. Außerdem erklärt der § 17 des Einkommen steuergesetzes in voller Höhe für abzugs fähig: Kirchensteuern, Beiträge zu den öffent lich-rechtlichen Berujs- oder Wirtschaftsvertre tungen (z. B. Landwirtschaftskammcrn), so- wre zu den Berussvcrbänden ohne öffentlich- rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (z. B. Reichsveroaud), schließlich noch Zu wendungen an Unterstützungs«, Wohlfahrts- und Penfionskassen des Betriebes des Steuerpflich tigen, wenn die dauernde Verwendung jür die Zwecke der Kassen gesichert ist. Die Abzugsfähigkeit der Betröge an die Gar tenbau- und Friedhofs-Berufsgenossenschaft ist nicht nach 8 17, sondern nach § 16 des Einkom mensteuergesetzes zu beurteilen. Diese Beiträge find, ebenso wie der Arbeitslohn und die Beitragsanteile, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer an die Krankenkasse, Invaliden versicherung, Angestclltenversicherung usw. zahlt, als Werbungslostcn im Sinne des Z 16 voll abzugsfähig. 8i. Das landwirtschaftliche SredN- wesen im Senlschen Selch. Dl« nachstehenden Ausführungen über das land wirtschaftliche Kreditwesen in Deutschland stellen einen Auszug aus dem von feilen der «eutscken landwirtschaftlichen Organisationen der WeUwirt- schastskonserenz vorgelegten Material dar. Sie geben in ihrer knappe^ Jusamtyenfafftpig. «Inen Ueberblick Über die Grundlagen und die Hauptent- witklungsphasen des deutschen Agrarkredites. Lv. Der heutige Stand des landwirtschaftlichen Kreditwesens ist das Ergebnis einer verhältnis mäßig kurzen Entwicklung, die mit der Wäh rungsstabilisierung 1923 ihren Anfang genom men hat. Das politische und wirtschaftliche Geschehen der Kriegs--und Nachkriegszeit hat kaum noch einen inneren Zusammenhang mit der Vorkriegszeit bestehen lassen und stellte die landwirtschaftlich« Kreditpolitik vor eine Reihe völlig neuartiger Probleme, lediglich die äußere Organisation ist im- wesentlichen un verändert bestehen geblieben- Wachsender Kapitalbedarf brachte die^Land^ Wirtschaft in der Vorkriegszeit in Beziehung zu dem komplizierten Gewebe der modernen Kredit- Wirtschaft, das, aus industriellen und händleri schen Bedürfnissen heraus entwickelt, in seinen Formen ihrem Wesen wenig entsprach. Die daraus entstehenden Schwierigkeiten wurden überwunden und der Anschluß der Land wirtschaft an däs moderne Kreditsystem durch die Ausbildung des genossenschaftlichen Selbst hilfesystems für den kurzfristigen und des Pfandbriefkredits für den langfristigen Kredit- hedarf gefunden. Gleichwohl spreite . auch der private Kredit . gegenüber, dem .organi sierten Kredit (Genosfenschajten, Sparkassen, Pfandbriefinstitute) in der Vorkriegszeit «ine nicht unbedeutende Rolle für die Kapitalvcr- sorgung der Landwirtschaft, wenn er auch im Laufe der Jahre mehr und meht von dem organisierten Kredit zurückgedrängt wurde. Mit der Vermittlung des kurzfristigen Kredits be faßten sich die Genossenschaften, und die. Spar kassen, diese gaben sowohl Personalkredit gegen Sicherunzshypothek und Betrieben zugleich echte Realkreditgeschäfte. Der direkte Bankkredit (Neichsbank und Privatbanken) spielte neben diese» Instituten nur eine geringe Rolle. Der organisierte Realkredit wurde gegeben von den ösfentlichrechtlichen Instituten (Landschaften und Landesbanken) und den privaten Bodenkredit instituten, die aber vor dem Kriege nur in Süddeutschland sür die Landwirtschaft eine größere Bedeutung hatten. Der organisierte Realkredit belief sich im Durchschnitt der letzten Kriegsjahrc auf etwa acht Milliarden; die gesamte langfristige Verschuldung dürste in der Vor kriegszeit mehr als zwölf Milliarden betragen haben. Aus dem organisierten Personalkredit standen etwa drei Milliarden zur Verfügung; das Betriebskreditvolum überhaupt dürfte sehr viel höher gewesen sein. Staatsgelder standen in der Vorkriegszeit nicht zur Verfügung; lediglich bei der preußischen Zentralgenossen schaftskasse als Kapitalanlage und bei der preußischen Siedlung als Zwischenkredit sind Staatsmittel verwandt worden. Der genossenschaftliche Kredit wurde als Kontokorrent- oder Schuldscheinkredit zu wenig mehr als dem Reichsbankdiskontabjatz gege ben. Der Sparlassenkredit bewegte sich in ähnlichen Grenzen, während der private Kredit nicht unerheblich teurer war. Organisierter Kredit war etwa zu 5«/», private Kredite zu 6»/o erhältlich. Von den ösfentlichrechtlichen und privaten Rcalkreditinstituten wurden nur erstrangige Hypotheken bis zu zwei Drittel des Taxwertes zu durchschnittlich 41/2»/» gege ben; zweistellige Hypotheken waren nur vom Privatkapital und darum entsprechend teurer zu beschaffen. Der Kapitalbedarf der deutschen Landwirt schaft war vor dem Kriege verhältnismäßig groß (Kauf- und Besitzkrcdit, Erbauseinandcr- setzung, Betriebsintensivierung). Da ein billiger Realkredit ohne große Schwierigkeiten zur Verfügung stand, so führte die Entwicklung in manchen Gebieten teilweise zu einer Uebcr- schuldung. Von einer durchschnittlich ungesun den Ueberspannung des Kreditsystems kann aber nicht gesprochen werden. Die Inflation und der Wiederaufbau der Währung brachte eine grundlegende Umwälzung der landwirtschaftlichen Kreditlage. Die durch Zwangswirtschaft und Inflation geschwächte Landwirtschaft entwickelte nach der Stabilisie rung einen gewaltigen Kreditbedarf. Betriebs mittel waren nur kurzfristig und zu gewaltig gesteigerten Zinssätzen erhältlich. Die un günstige Wirtchajtsentwicklung, der Zwang, das i» der Inflation verlorene Betriebskapital zu ersetzen und die auf die Substanz gelegten Steuern, sonstige öffentliche und Daweslasten, durch Kredite aufzubringen, hatten eine schwe bende Schuld entstehen lassen, die aus den laufenden Erträgen nicht abgegolten werden konnte und bei den enormen Zinssätzen ins Unermessene zu wachsen drohte. So entstand in 2>/z Jahren, seit 1923 bis zum Sommer 1926, eine Schuldenlast von nominal ein Drittel bis einhalb der Vorkriegszeit, deren Ver zinsung aber die Zinslasten der Vorkriegszeit nahezu erreichte. Nach der Feststellung des Instituts sür Konjunkturforschung sind die statistisch erfaßbaren Personalkredite in der Zeit von 1925 bis 31. Dezember 1926 von 2 Milliarden auf 1,6 Milliarden zurückgrgan- gen, die Realkredite von 1,1 auf 2 Milliarden gestiegen; die gesamten Kredite haben sich von 3,1 auf 3,6 Milliarden Kredite erhöht. Dazu kommen die nicht sichtbaren Nachkriegsschulden (Händlerkredite, Privatkredite, hinausgeschobene Erbauseinandersetzungen). Weiter erhöht sich die Last um mindestens drei Milliarden aus- gewertcter Dorkriegsschulden. Für die landwirtschaftliche Kreditpolitik sind zwei Gesichtspunkte bestimmend: s) fristmäßige Abdeckung der in der Zeit der WLHrungsstabilisierung. aufgenomme nen Rentenbankkredite; b) Konsoldierung der nicht rückzahlbaren schwebenden Schuld, der „eingefrorenen" Kredite. Um die Landwirtschaft bei der Abwick lung der illiquid gewordenen Rentenbank- krcdite zu unterstützen und leistungsfähig zu erhalten, würde die Rentenbank- Kreditanstall gegründet. In der ersten Zeit standen nun beschränkte Mittel am Kapitalmarkt zur Verfügung. Die Rentcnbankkreditanstalt vermochte durch eine 7»/»ige Amerikaanleih« von 25 Millionen Dollar darin eine Entlastung zu schaffen. Eine Erleichterung brachte auch die Golddiskontbankanleihe von insgesamt 360 Mill. M., welche als Zwischenkredit zur Ueberbrückung der Entwicklungszeit bis zur Wiederherstellung eines normalen Psand- briesgeschäftes gedacht war. Seit dem Sommer 1926 war so die fortschreitende Per sonalverschuldung zum Stillstand gekommen und ein gewisser Rückgang bemerkbar, so daß das Verhältnis zwischen Personalkredit und Realkredit sich allmählich dem Vorkriegsstände näherte. Die Quellen sür den Personalkredit sind im wesentlichen dieselben geblieben wie in der Vorkriegszeit; aber bezüglich der Auf bringung des Leihgeldes innerhalb der ein zelnen Kreditorganisationsgruppen ist eine grundlegende Aenderung eingetreten, indem jetzt die früher zumeist nur als Ausgleichsstellen tätigen Zentralen das Kapital besorgen und den örtlichen Genossenschasten bzw. Sparkassen zu leiten. Immerhin macht sich seit 1925 doch schon eine Stärkung des Eigenkapitals der unteren Instanzen bemerkbar. Der Zins satz sür Personalkredite hat sich von 36»/», 48»/» und mehr auf 8 Hz»/» bis 9»/» gesenkt und beträgt für die Leihgelder der Rentcnbankkreditanstalt heute D/,»/». Die Kreditform ist heute noch vielfach der Wechsel, es ist aber die Umgruppierung der Wcchsel- kredite in Schuldscheinkrcdit im Gange. Die statistisch erfaßbare Realkreditverschuldung be lief sich Ende Dezember 1926 auf zwei Milliar den Reichsmark. Der Pfandbriefkredir war bis 1925 hinein zumeist aus Roggenwert (5»/» und 10»/») abgestellt. Mit der Festigung der Wäh rung ging man zur Goldbafts über (10«», dann 8«/», 7»/o und 6°/») und in letzter Zeit kamen auch auf Reichsmark lautende Psandbriese in größerem Umfange heraus. Die Efsektivzinsen sür 8<>/oige Pfandbriefe sanken von 15°,o im Herbst 1925 auf 10V« Anfang 1926 und 7,5«/» bis 8«/» gegenwärtig. Zur Erleichterung der schwierigen Lage jener Schuldner, die 1924 und 1925 zu sehr ungünstigen Bedingungen lang fristigen Kredit ausgenommen haben, ist die Konvertierung der 10»/»igen Pfandbriefe im Gange. Die Beleihungsgrenze lag 1925 und 1926 etwa bei 25»/» des Taxwertes (gegenüber 60—662/z«/» in der Vorkriegszeit!); sie ist inzwischen aus 33>/s»/o und bei 50«/»igen Pfand briefen auf 40»/» gestiegen. Als mittelfristige Kredite werden die Meliorationskredite und der neue Pächterkredit (Rcichsgcsetz v. 9. 7. 26) gegeben. Für die weitere Entwicklung der land wirtschaftlichen Kreditlage ist das Verhältnis zwischen Kapitalzins und landwirtschaftlicher Rente entscheidend. Das klaffend« Mißverständ nis in den Jahren 1924 und 1925 ist zwar etwas gemildert, aber noch immer weit davon entfernt, eine sichere Entwicklung der kredit belasteten Betriebe zu gewährleisten. Ohne eine weitere wesentliche Ermäßigung der Zins« sätze ist eine Konsoldierung der landwirtschast« liche« Verhältnisse nicht zu erwarte«. OLK kurLLOv I""" LOK vä.8 ?L/1I26L80IlLL'r 181 DIL Vllli8WK086IlVE saunen IN «cin Llikää.88IOILK kkLI8: 25 KLI OLL IIÖd'OMI -knrslgsnpesls: H psffhskfs 46Pf. (7mm 18 Pf.) pfskrvorsoftrMlOV°zufsestksg. ^uknLdms srkolgt in ctsr nÄodstsrrsioddarsn kyummsr. — Kskismstionsn nur dis Skags nsodSrsodsinsn ruillssig. — Sslsgsxsmoigrs nur sul Vsrisngsn gsgsn portosrsstr. — PUr psnlsr clured uncl suAiodss däsnuskript ksins Haltung. LölSinrisdungclurLdQsriLdtocl.i.XonüursvsrlLdr.kLllIctsrbsrkLdn.padattlort. 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