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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 42.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192700005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19270000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19270000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 42.1927
1
- Ausgabe Nr. 1, 4. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 2, 7. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 3, 11. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 4, 14. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 5, 18. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 6. 21. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 7, 25. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 8, 28. Januar 1927 1
- Ausgabe Nr. 9, 1. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 10, 4. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 11, 8. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 12, 11. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 13, 15. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 14, 18. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 15, 22. Februar 1927 1
- Ausgabe Nr. 16, 25. Februar 1927 -
- Ausgabe Nr. 17, 1. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 18, 4. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 19, 8. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 20, 11. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 21, 15. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 22, 18. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 23, 22. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 24, 25. März 1927 1
- Ausgabe Nr. 25, 29. März 1927 -
- Ausgabe Nr. 26, 1. April 1927 1
- Ausgabe Nr. 27, 5. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 28, 8. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 29, 12. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 30, 15. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 31, 19. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 32, 22. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 33, 26. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 34, 29. April 1927 -
- Ausgabe Nr. 35, 3. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 36, 6. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 37, 10. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 38. 13. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 39, 17. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 40, 20. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 41, 24. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 42, 27. Mai 1927 1
- Ausgabe Nr. 43, 31. Mai 1927 -
- Ausgabe Nr. 44, 3. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 45, 7. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 46, 10. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 47, 14. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 48, 17. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 49, 21. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 50, 24. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 51, 28. Juni 1927 -
- Ausgabe Nr. 52, 1. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 53, 5. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 54, 8. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 55, 12. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 56, 15. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 57, 19. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 58, 22. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 59, 26. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 60, 29. Juli 1927 -
- Ausgabe Nr. 61, 2. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 62, 5. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 63, 9. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 64, 12. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 65, 16. August 1927 -
- Ausgabe Nr. 66, 19. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 67, 23. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 68, 26. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 69, 30. August 1927 1
- Ausgabe Nr. 70, 2. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 71, 6. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 72, 9. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 73, 13. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 74, 16. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 75, 20. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 76, 23. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 77, 27. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 78, 30. September 1927 1
- Ausgabe Nr. 79, 4. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 80, 7. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 81, 11. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 82, 14. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 83, 18. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 84, 21. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 85, 25. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 86, 28. Oktober 1927 1
- Ausgabe Nr. 87, 1. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 88, 4. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 89, 8. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 90, 11. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 91, 15. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 92, 18. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 93, 22. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 94, 25. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 95, 29. November 1927 1
- Ausgabe Nr. 96, 2. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 97, 6. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 98, 9. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 99, 13. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 100, 16. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 101, 20. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 102, 23. Dezember 1927 1
- Ausgabe Nr. 103/4, 30. Dezember 1927 1
-
Band
Band 42.1927
1
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- Gartenbauwirtschaft
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Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen Lkv-Artilcln stets ein Beleg exemplar einsenden zu «ollen. Das leere Knopfloch. Von Natur ist die Blume ein Schmuckgegen- siand der Frau, dessen Verwendung sich lei allen Völkern der Erde je nach Klima und herrschen, dem Geschmack verstärkt oder vermindert. Es gab Leiten, die einen verschwenderischen Kult mir Blumen trieben, ja, Osrar Wilds, der wohl am tiefsten von allen westlichen Dichtern in den Geist der bescheidensten und kostbarsten Bln. ten eindrang, stellt es in einem geistvollen Apho- rismus beinahe als Maßstab der kulturellen Werte eines'.Menschen hin, welche Blüte er zum Lchmuck seines Anzuges wählt. Tatsächlich kehlte damals auch nie die Biume an der Robe der Dame oder am Jackett des Herrn. — Es gibt keinen Zeitpunkt, der das Auftreten der Blu men am Gewand oder im Haar des Menschen als Schmuckmittel nur irgendwie bestimmen könnte: fix werden noch vor Muscheln und bunten Bcingehangen dazu gedient denn wir wissen von den primitivsten Menschen, die noch wie Tiere ihre Nahrung sammeln und nicht ein mal ihre Toten begraben, daß sie sich Blüten ins Haar stecken. Auch der französische Maler Gauguin Hal uns von den schönsten Frauen aller Lüdseevülker, denen auf der paradiesischen Insel Tahiti erzählt, daß sie ihr pechschwarzes Haar mit großen weißen Blüten verschwenderisch schmücken. ' Auch bei steigender Kultur verschwin det dieser Hang keineswegs, wie wir aus alten Porträts oder aus den Wander- und Liebes- liedern, die noch im Volke lebendig sind, deutlich erkennen können. Sogar bis in unsere Zeit, die doch längst nicht mehr mit der spielerischen Leichtigkeit und ästhetisch-mutwilligen Gebärde eines Oskar Milde durchs Leben geht, und alle jenen poetischen Empfindsamkeiten, die in den westeuropäischen Ländern den Blumen noch bis vor kurzem entgeaengebracht werden konnten, aus der Beschränktheit großstädtischer Kultur be lächelt, hat sich der schöne Brauch erhalten. Di« Mode läßt an keinem Dgmenmantel mehr die farbige Blüte fehlen, allerdings im Drang nach Künstlichkeit und Billigkeit eine nachgemachts von ausdringlichster Buntheit. Jedoch aus dem Knopfloch des Herrn ist sie gänzlich ver schwunden. Viel zu selten, in den Ferien oder auf Ausflügen vielleicht, besinnt sich auch der Mann auf die Kleinigkeit des Sichschmückens und merkt, daß in der kleinen Geste, die man sich mit der unscheinbarsten Blüte gibt, eine mensch- lich-edle Bestimmtheit gegenüber der technischen yeberwucherung des gegenwärtigen Lebens zum Ausdruck kommt, nach der er sich im Innersten sehnt. A. Z. Wir bitten, die mit *680 gezeichneten Artikel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuznstclie«. An LMllü für MMler! Von Hessel in Berlin. : Das Frischobst wird bekanntlich in I. Klasse »IS Tafelobst verkauft, die II. und III. KI. geben in die Marmeladenfabrik! Warum? Aus der II. Klasse kann der vbstzüchter den größten Nutzen ziehen, denn die II. Klasse ist die größte Menge! Aber wohin damit, wenn dis Reife schnell cintritt, zur Marmcladenfabrik? Halt, nun nicht mehr! Ihr könnt es eurer II. Kl. noch drer Klassen machen und erzielt dadurch das meiste Geld, aber nicht wenn ihr die II. Klasse auch zur Marmeladenfabrik bringt! Nein, es gibt einem Umschwung, denn was in Kalifornien möglich ist, kann in Deutschland auch gemocht werden! Dem frischen Obst wird nur das Wasser entzogen, nicht der Saft und dann uoch einem kalten Verfahren konserviert, wo durch es seine Farbe und Geschmack nicht ver liert und unbegrenzt haltbar bleibt! Auch werden durch dieses kalte Verfahren dis Vita mine nicht zerstört, die für den Aufbau des menschlichen Körpers so unendlich wichtig sind und ohne die kein Mensch leben kann! Bei der Marmelade werden durch das Kochen die Vita mine unlöslich oder gar zerstört, und das Nahr- hasie ist nur der Zucker! Obst, nach diesem kalten Verfahren konser viert, kann in Tafel oder Stangen und dgl. her- gestellt werden wie Schokolade, und man wird eine Tafel Obst einer Tafel Schokolade vor- ziehen, da Schokolade sehr viele Kohlhhdrate enthält, dis Fett ansetzen und dadurch dick machen! Obstzüchter! Rüstet Euch zur nächsten Ernte, damit endlich einmal eure Mühe und Ausgaben belohnt werden. Bedenket, daß jährlich viele Millionen Mark für ausländisches Obst aus dem Lands wandern, und wir haben Obstüberfluß und müssen es verschleudern oder verfaulen lassen! W ich ein Volksvermögen kann Deutschland erhalten werden, wenn die Sache richtig ange- faßt wird, nicht zusehen, bis so ein Verfahren nach dem Auslande wandert, wir wollen von einer deutschen Erfindung auch den Nutzen ziehen! Merkblatt zum Umpfropfeu. Die Zeit, in der Vorbereitungey für daS Um pfropfen, z. B. Abwersen der Krone Ker zur Umveredlung vorgesehenen Bäume, st tttfinden kann, ist oa. Doch wie wird diese Arbeit häufig ausgesührt? Dir sachgemäße Ausführung wird in dem in Nr. 11/1924 der „Deutschen Obst-- und Gemüsebau-Zeitung"' ver öffentlichten „Merkblatt zum Umpfropfen" be handelt. Zum Preise von 30 Pf. einschließlich Porto ist dies Merkblatt durch die Hauptgeschäfts stelle unseres Reichsverbandes, Berlin NW. 40, Aronprinzenufer 27, zu beziehen. Alles Wissenswerte über das ttmpsropsen, speziell das richtige und falsche Abwersen von Baumkronen und seine Folgen sind darin darqelegt. Auch im Jahrgang W2i> unserer Fachzeitschrift „Der Obst- und Gemüsebau" aus Seite 36, 57, 60 und 365 wurden beachtenswerte Artikel über das Umpjropjcn veröffentlicht. j 8 Sleuerkalendec im Nonal Zanuar 1M. Ans der Zach-mit Tagespreise. K. Reichssteuer». 5. Januar: Abführung des Steuerabzuges pom Arbeitslohn für 21.—31. Dezem ber 1926. 10. Januar: Einkommen, und KörpcrschastS- steuervorauSzahIongcn für Gewerbetreibende, nicht für Gärtner und Landwirts. Keino Schonfrist. 10. Januar: Umsatzsteuer für MonatSzahlcr (kein Zuschlag,. falls Zahlung bis 15. Januar), her BormonatSumsätzs. Gleichzeitig Voranmeldung. 13. Januar: Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 1.—10. Januar. 23. Januar: Aüsührung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 11.—20. Januar. 31. Januar: Ablauf der Frist für dis Ein reichung der Belege (UeberweisungSHIätter, Nachweisungen, Zusammenstellungen) Aber den Steuerabzug vom Arbeitslohn sür das Kalenderjahr 1826. 8. Preußische Landes- und KomMmlalsteuttn. 15. Januar: GrundvermögenSstkuor nebst Ge« mekndezuschlqg für Januar, von bebauten, nicht dauernd landwirtschaftlich-gärtnerisch genutzten, . sowig von unbebauten, nicht dauernd landwihtschastlich-gärtnerisch ge nutzten Grundstücken ^Bauplätzen usw.) Z 3 Buchstabe s und e Grundvermögens- steucrgesetz. 15. Januar: HauSz'.nSsteucr für Januar. 13. Januar: Gewerbesteuer nach der Lohn summe für Januar (gleichzeitig Erklärung Über bis Höhe der Lohnsumme upd die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer). Freistaat Braunschweig. 1. Januar: Hauszinssteuer sür dm Monat Dezember 1936 Grund» und Gewerbesteuer- Vorauszahlungen sür dar 1. Kalender- Vierteljahr 1937. Schonsrist bis zum 15. Januar. Freistaat Thüringen. 10. Januar: Aüfwertuugsstcucr (MietZstsuer) für Monat Dezember. Ob das Land Thüringen sich dem Reich bezüglich des Wegfalls der siebentägigen Schonsrist an ¬ schließt,. hängt von dem noch in diesen Tagen zu erwartenden Beschluß des Land tags von Thüringen ab. Es ist aber als sicher anzunehmen, daß auch die Schon frist für die thür. Landesslcner» in Weg fall kommt. Freistaat Sachsen. S. Januar: Mletzlnssteuer fAufwertungS, steuer). 40 v.H. der Friebensmiete sür einen Monat. Zahlstelle'Gemeinde. 15. Januar: Grundsteuer. Ist dem Steuer. Pflichtigen ein neuer Grundsleuerbescheid noch nicht zugestellt, so bat er diese Zab- lung in Höhe von einem Viertel der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zn leisten. Zahlstelle Gemeinde. Freistaat Mecklenburg-Schwerin. 3. Januar: 1 Grundsteuer, 2. Mietzinsstcuer, 3. Wegeabgabe, 4. Gewerbeextragsstcuer, 5. Gewcrbekapitalstcuer und zwar ein Viertel des sich aus dem neue» Landss- steusrbescheid sür 1926 ergebenden Jahres- betraget. Es handelt sich hierbei um die dritte Rate des Steuerjahres 1926, welche an sich am 15. November 1926 fällig war, aber durch das Msckl.-Schwex. Finanz ministerium allgemein bis 3. Januvr.4927 zinslos gestundet wurde. Zahlstelle: s) in den Landgemein den: Amtskasse bzw. Gemeindevorsteher: k) im übrigen: Steuerkonto des Meckl. Finanzministeriums bei der Girozentrale Mecklenburg, Meckl. Dep.- und Wechselbank- Schwerin, Raiffeisenbank-Schwerin und deren Nebenstellen. Freistaat Bauern. . 1. Janüar: Hausstcucr mit einem Zwölftel der Jahresschuldigkeit nebst Kreis- und Kirchen umlagen. Schonfrist ist aufgehoben. Im Jannar: Grundsteuer mit der zweiten Hälfte der Schuldigkeit sür das Rechnungs jahr 1926 nebst Kirchen-, Kreis- und Bauernkammerunterlagen. Den genauen Fälligkeitstag setzt das zuständige Finanz amt fest. Die Schonsrist ist aufgehoben. Die Steuerhinterziehung nnd ihre Folgen. Von Dr. W. Zscherpe in Bln.-Wilmersdorf, (Nachdruck verboten.) Unter den Zuwiderhandlungen gegen die steuerrechtlichen Vorschriften ist die Steuer hinterziehung die schwerwiegendste. Sie liegt vor bei „Erschleichen nicht gerechtfertigter Steuervorteile" und Lei „vorsätzlicher Bewir kung der Verkürzung von Steuereinnahmen". Dem Sinne nach decken sich diese beiden Bc- griffsmomente. Das „Erschleichen" enthält das Tatbestaudsmerkmal der „vorsätzlichen Bewir kung"; auch zum „Erschleichen" gehört eige nes, positives Handel». Ganz allgemein ist als „Steuervor teil" jeder Vorteil anzusehen, der sich auf di« Entrichtung von Steuern bezieht. Ein solcher Vorteil besteht im wesentlichen in der Ermäßigung, Erstattung, Befreiung von Steuern. Auch darin, daß das Finanzamt die Zusicherung gab, bis auf weiteres von Bei- treihungSmaßnahmcu absehen zu wollen, kann ein Steuervorteil erblickt werden. Von einer „Verkürzung" wird gesprochen, wenn der Gegenstand der Besteuerung: Einkommen, Ver mögen, Umsatz u- a. zu niedrig angegeben ist oder wenn die Steuer zu einem geringeren Be trage oder gar nicht erhoben wird. Erhält zwar die Steuerlast« den Betrag, aber erst nach dem Fälligkeitstermine, so bewahrt die Erhebung von Verzugszinsen den Fiskus vor Nachteilen; eine Stcuervcrkürznng liegt also hier nicht vor. So macht sich auch der Steuer zahler, der zwar zahlungsfähig und zahlüngs- wiltig, aber säumig ist, einer Hinterziehung nicht schuldig. Bemerkenswert Ist m diesem Zu sammenhänge eine kürzlich ergangene Ent scheidung des Reichsgerichts. Nach dieser kann darin, daß der Wichtig« sättige Beträge nicht abführt, eine vorsätzliche Steuerhinterziehung dann erblickt werden, wenn der Wichtige durch das Verschweigen einer Leistungspflicht die Steuerbehörde über das Bestehen einer solchen in Unkenntnis versetzt uns darin er halten hat. Der Versuch ist in gleicher Weise straf bar wie die vollendete Steuerhinterziehung; es sei denn, daß der Pflichtige tätige Reue übt. Tätige Reue ist aber «ur so lange möglich, als "dem Delinquent«» nicht schon 'Nachteile aus Feinem Verhalte» drohen — etwa wenn ihm die Vornahme einer Buchprüfung vom Finanz» amte bereits angezeigt ist. Bekanntlich schützt Unkenntnis des Gesetzes nicht vvr Strafe. Hier ist eine Aus nahme gemacht. Nach den Bestimmungen der Rcichsabgabeirordttüng ist derjenige > straffrei) der „in unverschuldetem Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit stsuerrecht» licher Vorschriften die Tat sür erlaubt gehalten hat." Die Steuerhinterziehung kann mit Geld strafe i» unbeschränkter Höhe und mit Ge fängnis Lis zu zwei Jahre» bestraft werden. Bekanntmachung der Strafe, Ehrverlust sind im Gesetze "vorgesehen. Der Gartenbau im braunschweigischen Hauszinsslevergesetz. Das. Gesetz über die Erhebung der Haus zinssteuer vom 29. April 1926 ist in Stück 10 der braunschweigischen Gesetz- und Verordnungs sammlung vom 8. Mai 1926 veröffentlicht. Der Z 2 de) Gesetzes bestimmt, daß alle im Freistaat! Braunschweig gelegenen Grundstücke der Hauszinssteuer unterliegen. Nach Abs. 2 des Paragraphen gelle» aks bebaute Grund stücke und»damit als hauSzinssteucrpfttchtig für die landwirtschaftlichen und anch für die gärt nerischen Betrieb« nür diejenigen Gebäude, welche ausschließlich Wphnzweckcn des Betriebs leiters. dienen. Hiernach sind sämtliche Wirt schaftsgebäude von der HauSzjnssteucrpflicht ausgesckstosse». Nach § 7 des genannten Gc- setzss trägt dir Hauszinsstener jährlich 35 v.H. des Goldmärkbetrages der Friedensmiete, wel cher Prozentsatz-sich jedoch aus 25 v.H. sür landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Betriebe verringert. - Eine Ermäßigung der Hauszinssteuer ist mach 8 9 d«s Gesetzes noch möglich und zwar ans 10 v.H.; wenn das Grundstück äm 31. 12. 1918 nichts und zwar ans 15 v.H., wenn das Grundstück am 31. 12. 1918 bis zn 10 qs: auf 20 P.H., wenn das Grundstück am 31. 12. 1918 bis zu 20»,o der FricdenSmicte mit „dinglichen privatrechtlichcn Lasten" (Hypo- theke») belastet war. —ck. KL U» 2 «u i». äürken 8!« mscm uns vorher äis VsrirLgo rur Lrükunjr vor^ele^t ?u haben er nousrn. Vie bieten Ihnen besonckers Vorteils VermittvlunA83toIle kür VerLicbernnxen beim kvivkever- b»nck ävs ckeutrchsn Lertenhou«» e. V., Lerli» KIVI 40, stronprinrennker 27 Außenhandels- und Zollpolitik. Hamb. N. 587 geben einen Vortrag von GesändtschaftSrat Roth über die wirtschaft lichen Grundlagen Polens und die polnischen 'Außenhandelsbeziehungen wieder, in dem R. abschließend betonte, gelinge es, die deutsch polnischen Beziehungen einmal rein wirt- schastlich, frei von politischen Hemmungen dar- zustellön, so werbe sich die Gemeinsamkeit vieler wirtschaftlicher Interessen zwischen bei de» Ländern noch stärker zeigen als heute. Die die . . Weiiibauinheressen vertretend« Grupp« im französische» Senat nahm nach D- T, Zs 592 eine Ent schließung an, in der sie fordert«, daß erstens das provisorische Handelsabkommen mit Deutschland nicht verlängert fverdx, ohne daß der sranzösische Weinbau eine wenigstens ebenso günstige Behandlung in der Lyllfrage er halte, wie sie den ankeren Händxrn zugebilligt sei und daß zweitens kein endgültiges Handels- ablomnie» abgeschlossen werde, ohne daß dies-- Bedingung erfüllt werde., A. T- Z. fordert, daß dem deutschen Weinbau eine energische Ver teidigung seiner berechtigten Interessen znteil werd«. Die italienische Regierung hat »ach B. B. Z. 593 die erste Reche der an- gekündigten Zotterhöhungen zum Schutz« der Landesproduktion und einiger Industrien durch- gesührt. Laut „Corriere della Sera" be ziehen sich die Erhöhungen nur aus Zollsätze, für welch« nicht durch Handelsverträge Ver pflichtungen bestehen. Nach „Köln. B.-Z." 934 aus Berlin ist die Bekanntgabe des neuen Zolltarifs Frank» reich» erneut ans unbestimmte Zeit verschoben morden. Wie das Blatt von zuständiger Stell« erfährt, ist «4 nunmehr völlig 'unklar, mann die dentjch-französischen Handelsvertragsper- Handlungen ihren Anfang nehmen könnten. Die Verzögerung sei aus den engen Zusammcnlwng zwischen dem Zolltarif »nd döm französische» Stabilisierungsplan zurückz»führe». Die zu- ständigen sranzüsischen Ministerin» seiest nicht in der Lage, dis einzelnen Zollsätze' in Franken festzusetzen, solange die Frage noch »icht geklärt sei, aus welchem Nivea» die Stabilisierung des Frankenkurses erfolgen solle. — Die Zottkvm- miision des französischen Senats sorderte noch „B. B.-Z." 590 die Regierung auf, Zott- rcpressatten gegen Spanien zn ergreisen. da die Schwierigkeiten auf diplomatischem Wege nicht hätten beseitigt werden können. — Zu der Annahme des neuen englischen Ge setzes über die Ursprungsbezeichiiung auf Einfuhrwarcn teilt „I. u. H." 296 mit, baß vor Mitts oder gar Ende 1927 praktische Auswirkungen der neuen Bestimmungen nicht zn erwarten sink, da eine Uebergangsfrist von drei Monaten vor dem Inkrafttreten einer jede» Verordnung vor gesehen ist. — Der Vorsitzende Kes Neichs- verbandsS der britischen Industrie hat »ach „Köln. Ztg." .939 der Regierung eine Denk schrift zugehen lassen, in Ker sie ausgesordert wird, die Einkuhr überflüssiger Güter, nament lich solcher Gegenstände, die in hinreichenden Mengen im Lande selbst hergestcllt werken können, zu unterbinden und den Warenabsatz über See zu heben. Unumgänglich notwendig seien Lohnherabsetzungen, der Schutz der heinn- schen Industrie besonders durch Schutzzoll«, Sparsamkeit in den Regierungsstettcn und Vrr- stärkung des Handels mit den Dominions durch Ausbau der Vorzugszölle. — Doelle» führt in „B. B--Z." 590 jn einem 'Artikel über den 300 - Millionenkrcdit und das russische Jndustrialisitrungsprobwm aus, daß die Durchführung Ker Industrialisierung unter Zurückstellung der wirtschaftlichen Be dürfnisse und Interessen der Bauernschast er- ! folge, und daß bei der Verwirklichung dieser Pläne in erster Linie politische Motivs maß. gebend seien, nämlich durch Ausbau einer eigenen Staatsindustrie, vom kapitalistischen 'Auslande unabhängig zu werden. Das russische Jndnstrialisiermigsproblem . habe daher auch für die deutsche Industrie gewisse bedenkliche Seiten aufzuweiscn. — „I.. ». H." 296 mcldct . die bevorstehende Ermäßigung rnwänifch « r Einfuhrzölle. — Die Amerikanisch« Han delskammer in Dciltschland, welche ihren Sitz in Berlin Imt, beabsichtigt nach „B. B--Z." 591 . eine Zweigniederlassung in Feantfnrt a. M. zu eröffnen. — Der neue dänische Minister präsident bezeichnete nach „B- T." 597 als Hauptziel der Negierung die Bekämpfung der Wirtschaftskrise, indem sic versuchen werde, die Ausfuhr durch Konzentrierung nnd Ver besserung der technischen , Ansstattnng zu beleben. .,2er ölumen- und Pflanzenbau" Heft 1 vom k. Zanuar 1827 enlhölt u. a. folgende beachtenswerte AuflShe: Garicnaussübrcnde,' Lmidschaftsgärtnsr nnd Gartenarchitcktenk Balkoiischmnck und -Pslcgc.' Doi, I. Fuhr, Mannheim. Drei wertvolle Schnittblumen aus dem Bauerngartcn. Von N. 'M c i > c r t, Könnern a. d. Saal«. Aalsmeer und seine Blumen. Von E. Dage - forde, Berlin. Kleive Mitteilungen.' —' Fragckasten. — Pücherbesprechung. — Ans unseren Zeitschriften. Schriftleitniig: K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich sür den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin: für die VerbandS- nachrichlen: R. Sievert, Berlin; sür die Marktrnnoschau: E. G. Schmidt, Berlin. Bering: Gärtnerische Aerlagsgejelljchast m.d.H., Berlin SW 48. I Druck; G. ebr, Radetzkt, Äerluz SL» 4L
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