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gelhaften Vorbildung und Ausbildung guten Glaubens einen Erfolg gewisser Borbeuge-Maß nahmen durchaus in Abrede stellen. Sie lernen nicht um und schaden der Sache, ohne es zu wissen und zu wollen. Die in der Vorkriegszeit begonnene Be- kämpfungSarbeit durch Spritzen der Bäume soll auch in Baden unter Reichsbeihilfe wieder aus genommen werden, doch scheint man eS mit Kar» boltneumbehandlung bewenden lassen zu wollen, wobei man auf schorffreie Früchte nicht zu hof fen hat. Es muß unbedingt ganze Arbeit ge macht werden! Ob sich die notwendigen großen Opfer, die die totale Verseuchung alter Gebiete erfordert, lohnen werden, wird von der Schnelligkeit abhängen, mit der die Entseuchung vor allen Dingen vor sich gehen wird. Genau zu beantworten ist die Frage erst dann, wenn die Ergebnisse vor"-gen. Eines ist aber sicher: Wollen wir uns im eigenen Lande den Absatz der Erzeugnisse sichern, dann ist die Lieferung sleckenreiner und einwandfrei sortierter Ware unerläßlich! Auf allen Märkten habe ich mich nach AuS- landsware umgesehen, welche ähnlich der deutschen mangelhaft war, und muß bekennen, daß nicht einmal die belgische Ware als ge ringste auf dem Elberfelder Markt (Graue Rei netten in Säcken) so unansehnlich war als die deutsche Ware in der Regel. Es ist ein Trost für den deutschen Obstbauer, daß die belgische Ware geschmacklich an letzter Stelle steht und daß die berühmte und als vorbildlich geltende Faß- und Kistenpackung der Amerikaner für einen hohen Ausfall an Früchten mit außer ordentlich starken und wertvermindernden Druck- stellen sorgt und hierdurch Mängel an der sonst schönen und ansprechenden Ware auftreten lassen. Als Ausgleich für die unansehnliche deutsche Ware genügt das aber nicht, wohl aber zeigt sich hierbei, daß wir die Vorbilder nicht ohne weiteres übernehmen dürfen, wenn nur vor wärts kommen wollen. Wir müssen die Ver packung in der Kiste gegenüber den Vorbildern verbessern, da wir uns derartige Verluste nach großem Aufwand für Material und Arbeit nicht leisten können. Mehr wie je habe ich bei dem letzten Besuch der Märkte gesehen und festge stellt, daß die Verpackung bei Frucht an Frucht kür einen Transport von Lagerobst ungenügend ist. Auch mit der Reklame muß man vorsichtig sein! Auch das hat mir mein Marktbesuch ge zeigt. Der Vergleich der Marktware mit un serem Werbeplakat mit seinem schönfarbigen „Grand Alexander" zeigt, daß beide nicht mit einander im Einklang stehen, d. h. das im Pla kate dargestellte Obst entspricht in gar keiner Weise der deutschen Marktware, sondern viel mehr gewissen Jmportsorten, so daß unser Wer- beplakat ungewollt zum Kaufe der Amerikaner bei all denen Anlaß gibt, die keine Sorten kenntnis besitzen, und diese sind in der Mehr- zahl. Es können Sorten gewählt werden, die im deutschen Obstbau eine weit wichtigere Rolle spielen und bekannter sind wie der „Große Alexander" und, was die Hauptsache nach meiner lebten Beobachtung ist, zu keiner Verwechslung mrt Ausländern Anlaß geben. Durch unsere Stellungnahme zu den Im porten machen wir überdies mehr als uns frommt ungewollt Reklame! Alles Erleben (Sehen, Höre«, Fühlen usw.) Sus meiner letzte» Reise zwing» zu der Nutzan wendung für den deutschen Obstbau, daß das erste Ziel die Erzeugung schöner und fehlerloser Früchte sein mutz, wobei der Oualitätsfrage zu- gleich genügend« Beachtung geschenkt werde« muß! Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollte ich den Anbauer darüber belehren, was er zur Erzielung Handels« und konkurrenzfähiger Ware zu tun hat. Das ist so bekannt und von vor bildlich arbeitenden Praktikern seit einer langen Reihe von Jahren vorgemacht, daß es einer Belehrung nicht mehr bedarf. Es handelt sich nur noch um die entsprechende Tat! Angesichts der viel kostspieligeren und zeitraubenden Pflege arbeiten des Winzers müßte sie dem Obstbauer nicht allzu schwer fallen. Ist das erste Ziel, die Erzeugung tadelloser Früchte erreicht, dann bleibt der Erfolg bet Regelung des Absatzes nicht aus. Bleibt dis deutsche Markt- beteiltgung beharrlich bei der üblichen Gepflogenheit, dann ist und bleibt die Gefahr des Völligen Ruins bestehen und Kein« Lhesrit» havox schützen. tehrzeugnisbogen mll Lasche. Herausgegeben von der Fachkammer für Gartenbau in Dresden, Preis auf Anfrage. Die alt« schöne Sitte, Lehrbriefe i» bs- stmders künstlerischer Ausführung nach Be endigung der Lehre abzugeben, ist leider in dem rasenden Tempo unserer heutigen Zeit ver loren gegangen. An deren Stelle ist ein nüch terner Briefbogen üblich geworden, auf dem mit der Schreibmaschine das Lehrzeugnis in trockenen Worten erteilt wird. Durch diese Veränderung ist eine Feierstunde, die der Ab schluß hinter einem wichtigen Lebensabschnitt des Gärtners war, verlorengegangen. Auch die Gehilfenprüfung, die jetzt ivieder in Uebung kommt, ist nicht als voller Ersatz zu betrachten. Schon vielen sind ähnliche Gedanken gekommen und mit Wehmut vergleichen sie die Lehrbriefe ihrer Väter mit ihren eigenen Bescheinigungen über die Lehrzeit. Der Fachkammer für Gartenbau in Dresden ist es gelungen, diese alte schöne Sitte in moderner neuer Form wieder erstehen zu lassen und einen Lehrzeugnisbogen zu schaffen, der den heutigen Begriffen von Schönheit und Zweckmäßigkeit entspricht. Dazu ist eine Tasche in Leinenband geschaffen worden, die es er möglicht, diesen Lehrboaen in zweckmäßiger Form unterzubringen und vor Beschädigungen zu bewahren. Allen Gärtnern, die für die alte schöne Sitte der Lehrbrieferteilung etwas übrig haben, ist deshalb auss wärmste der Lehrzeugnisbogen und die Tasche zur Ausbe wahrung des Lehrzeugnisses zu empfehlen. Gewerbesteuersreiheil de» vennehnmMnbE» bei SameWchlern und Samen handlungen. Von Karl Stephan in Halle a. d. S. Wir hatten im vergangenen Jahre in diesen Spalten im Interesse der Samenzüchter von einer Cnscheidung des GewerbcsteuerberufungS- ausschusseS Magdeburg vorn 15.6.1928 Kennt nis gegeben, durch welche erfreulicherweise aus gesprochen wurde, daß die im Vermehrungsan bau gewonnenen Erzeugnisse nicht als „hin- zugekauft" angesehen werden können, weil der Vermehrer den Samen von der Saatzuchtfirma geliefert erhält, die gewonnene Ernte Eigentum der Saatgutfirma bleibt und der Vermehrer nur für die Zurverfügungstellung des besonders ausgewählten Vermehrungserzeugnisses eine ent sprechende Entschädigung erhält. Der Ver- mehrungSanbau wurde aus diesem Grunde von dem genannten Berufungsausschuß als rein landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Tätig keit im Sinne des Z 3 Abs. 1s der Gewerbe steuerverordnung vom 23. 11. 1923 angesehen, die Gewerbesteuerpslicht des Absatzes der in Vermehrungsbetrieben gewonnenen Erzeugnisse mithin verneint. Leider waren andere Gewerbesteuerausschüsse dieser Entscheidung nicht gefolgt, so daß die Samenzüchter je nach Zuständigkeit und Hal tung der verschiedenen Gewerbesteuerausschüsse bald zur Gewerbesteuer herangezogen, bald sreigelassen wurden. Die vom Reichsverband des deutschen Gar tenbaues daraufhin angestellten Erörterungen, ob angesichts dieser Sachlage eine andersveitige Gestaltung der Anbauerträge vorgenommen wer den sollte, führten zu einem ablehnenden Er gebnis, da der Erfolg zweifelhaft erschien. Dagegen wurde an zuständiger Stelle darauf hingewirkt, daß eine Klärung dieser Frage im Wege der Gesetzgebung herbeigeführt wurde. Die Neuberatung t»r Gewerbesteuerverord nung bot die erstrebt« Gelegenheit, die Wünsche der Samenzüchter anzubringen, und tatsächlich ist durch Antrag Nr. 23 zu dem Gesetzentwurf über die Regelung der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1927, der im Landtage an genommen wurde, die erwünschte Klärung dieser Frag« erfolgt. Der Antrag lautete: „Im 8 3 Zifs. 1 Ws. 2 ist dem ersten Satz nach dem Worte „liegt»» folgender Wortlaut anzufügen: dies gilt auch für die Vermehrung der eigenen Saaten durch dritte landwirt schaftliche Betriebe aus Grund von An bauverträgen." Somit ist die Gewerbesteuerfreiheit des Ab- satzes der im Vermehrungsanbau gewonnenen Erzeugnisse gesetzlich sestgelegt (Gesetz vom 8. März 1927 — GS.S. 17). Eine erschöpfende Zusammenfassung aller preußischen Gewerbe steuerbestimmungen ist sodann durch zusammen hängende Veröffentlichung der Gewerbesteuer verordnung in ihrer jetzigen Fassung unterm 15. März 1927 (GS. S. 21) erfolgt. Eine gewisse Schwierigkeit kann bei Samen handlungen entstehen. Die Entscheidung, ob die Saatzucht- und Vermehrungsbctriebe von Samenhandlungen unter die neu ge schaffene Besreiungsvorschrist fallen, ist Tatfrage. Wenn die betreffende Samenhandlung über wiegend als gewerblicher Betrieb anzusehen ist, dann wird von der Veranlagungsbehörde u.U. behauptet werden können, daß der gegenüber dem Gewerbebetrieb an Größe, Umfang und Bedeu tung zurücktretende Saatzucht- und Vermehrungs betrieb lediglich ein Nebenbetrieb des gewerb lichen Hauptbetriebes ist und infolgedessen der Gewerbesteuer des Hauptbetriebes unterliegt. Wenn jedoch die Ermittlungen in. Einzel falle ergeben, daß neben einem kleineren oder größeren selbständigen Gewerbebetrieb (Samen handlung) noch ein selbständiger landwirtschaft licher bzw. gärtnerischer Betrieb (Saatzucht- und Vermehrungsbetrieb) besteht, dann würde die Gewerbesteuerpflicht nur auf der Samen handlung beruhen, soweit sich diese mit dem An- und Verkauf nicht selbstgewonnener Samen befaßt, während der übrige erwähnte Teil des Betriebes als landwirtschaftlich ge nutzter von dem Gewerbebetrieb zu trennen und der Gewerbesteuer nicht zu unterstellen ist. Bei Anerkennung einer solchen Trennung würde dann der auf den Saatzuchtbetrieb entfallende und mit diesem in Zusammenhang stehende Bermehrungsbetrieb einschließlich des Verkaufes der im Vermehrungsbetrieb gewonnenen Saaten gewerbesteuerfrei fein. Die Regierung hat im Landtage zur Be gründung der Gesetzesänderung ausgeführt, daß es sich lediglich um die Beseitigung einer juristischen Streitfrage handele. Daraus er wächst die Schlußfolgerung, daß auch für eine vor dem 1. April 1927 liegende Gewerbesteuerheranziehung von Samenzüchtern mit Vermehrungs anbau, soweit die Veranlagung noch mcht rechtskräftig ist, die Möglichkeit besteht, die Gowerbesteuerfreiheit noch durchzusetzen. Die Entscheidung der Tatfrage würde es erleichtern, wenn in der Buchführung des betreffenden Betriebes eine Trennung zwischen reinem Samenhandel und dem Saatzucht- und Bermehrungsbetrieb erfolgt. Unter reinem Samenhandel ist hierbei der An- und Verkauf von Saaten, ohne daß diese aus der eigenen Saatzucht einschließlich deren Vermehrungs betrieben stammen, verstanden. Diese Buchführungstrennung ist natürlich nicht entscheidend dafür, daß nunmehr die Ge werbesteuerfreiheit des Saatzucht- und Ver mehrungsbetriebes etntritt, aber sie erleichtert die Beurteilung der Tatfrage, denn dann ist das Verhältnis der beiden Äetriebsteile zu einander, das Ueberwiegen des einen über den anderen bzw. die Anhängigkeit des einen vom anderen, in bezug auf Arbeitskräfte, Inventar ujw. leichter zu beurteilen. bericht über die ZachausschußWug für Mimen- «ud Pflanzenbau am 27. Februar 1877 in Lerlin. Der Vorsitzende, Gärtnereibesitzer Arends, Ronsdorf, betonte in seinen Begrüßungsworten die Notwendigkeit, neben den wirtschaftlichen Belangen, welche nach Gründung des Reichs verbandes naturgemäß bevorzugt behandelt wer den mußten, nunmehr die fachtechnischen Fragen in den Vordergrund zu rücken. In Äesem Sinne ist die Einladung erfolgt, und es ist zu begrüßen, daß so viele hervorragende Vertreter unseres Beruses anwesend sind, jo daß wir hassen dürfen, durch unsere heutigen Verhandlungen die fachtechnischen Fragen zu fördern. Als erster Redner sprach Demnig vom Reichsverband über: „Die Neuregelung der Erteilung von Wertzeugnissen". Die bei der Erlangung eines Wertzeugnisses gestellten Be dingungen sind absichtlich so schars gesaßt, daß ein von uns erteiltes Wertzeugnis wirklich die höchste Auszeichnung ist. Von diesem Grundsatz darf auch in Zukunft nicht abge wichen werden. Es ist aber begreiflich, daß für viele Züchter von Neuheiten eine zwei jährige Prüfungszeit als zu lang angesehen wird. Wir sind daher bemüht, die Bedingun gen für die Erteilung von Wertzeugnissen, welche Ihnen ja aus unseren Veröffentlichungen im Erwerbsgartenbau 1925 bekannt sind, so abzuändern, daß diese Schwierigkeit beseitigt wird, ohne dadurch die Gründlichkeit der Prü fung zu beeinträchtigen. In diesem Sinne sind die folgenden Vorschläge gemacht worden: 1. Erteilung eines vorläufigen Wertzeug nisses. Hiergegen ist einzuwenden, daß im Falle der Nichtbewährung der Neuheit ein Widerruf der Wertzeugniserteilung erfolgen müßte, ob wohl inzwischen schon viele Interessenten durch das vorläufige Wertzeugnis veranlaßt wurden, die Neuheit zu erwerben. Diesem Mißstand abzuhelfen, ist Vorschlägen worden: 2. ein kurzfristiges Wertzeugnis zu erteilen. Hierbei soll eine bestimmte Laufzeit für die Gültigkeit des Wertzeugnisses von vornherein bekanntgegeben werden und zum Ausdruck kommen, daß es sich um ein Zeugnis ohne vorherige Kulturprüfung handelt. Daneben sollen nach längerer Prüfung Wertzeugnisse für Standardneuheiten erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist die Schaffung einer Liste der Standardsorten. Nur solche Neu heiten sollen dieses Wertzeugnis erhalten, die geeignet sind, eine Standardsorte zu ersetzen, weil sie wertvoller als diese ist. Näheres hierüber ist in dem Bericht über die Sitzung der Abteilung für Züchtung und An erkennung bekanntgegeben. In der anschließenden Aussprache wird be stätigt, daß an einer gründlichen Prüfung der Neuheiten festgehalten werden muß. Die Aus zeichnungen, welche — wie im Ausland üblich — lediglich auf Grund einer Besichtigung, also ohne Kulturprüfung, erteilt werden, haben einen sehr geringen Wert. Es wird weiter auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die bei der Kultur- Prüfung entstehen. Die Prüfer müssen jeweils Spezialisten sein und doch einen völlig neu tralen Standpunkt einnehmen können. Die zweijährige Prüszeit wird besonders für Pflan zen, welche aus Samen weiter vermehrt wer den müssen, als zu lange angesehen. Auch bei Spezialkulturen, wie z. B. Farne, stößt die Kulturprüfung auf zu groß« Schwierigkeiten. Es wird auch darauf hingewiesen, daß die Versuchsanstalten, welche die Kulturprüfungen vornehmen, nicht immer über die geeigneten Bodenverhältnisse und Kultureinrichtungen ver fügen. Bei der Sichtung der Sortimente müssen auch die Auslandszüchtungen berück sichtigt werden, weil es sonst häufig Vorkommen kann, daß dieselben Sorten in mehreren Ländern unter verschiedenem Namen vor kommen. Die Mitwirkung der Sonderzüchtcr- vereinigungen ist hierbei von großem Werte. Im Schlußwort wird zum Ausdruck gebracht, daß schon stets die Beurteilung durch Speziali sten erfolgte. Die Kulturprüfung braucht nicht zwei Jahre zu dauern, sondern kann unter nor malen Umständen in einein Jahre erledigt werden. Als zweiter Punkt der Tagesordnung wurde „Die Verwendung von Farbnormen bei der Beschreibung von Blumen" behandelt. Ein leitend schilderte Beinhausen die Abwei chungen, welche hinsichtlich der Farbenbezetch- nungen in allen Pflanzen- und Samenkatalogen Vorkommen und betont die Notwendigkeit und den Nutzen einer einheitlichen Farbenbezeich nung, wie sie durch die Ostwalbsche Farben lehre geschaffen worden ist. Das Interesse für die Verwendung von Farbnormen ist be reits sehr groß, besonders haben die Sonder züchtervereinigungen, darunter an erster Stelle der Verein Deutscher Rosenfreunde ein leb haftes Interesse an der Lösung dieser Frage. Danach hält Professor Krüger, Dresden, seinen Vortrag über „Die Ostwaldsche Farben theorie und deren Anwendung aus die Be nennung der Blumenfarben". Viele Dinge und Eigenschaften, mit denen der Mensch zu tun hat, können gemessen oder gewogen wer den. Auch die Farbe läßt sich messen, wo durch es möglich wird, Blumen eine ganz einwandfreie und stets kontrollierbare Farben bezeichnung zu geben. Die Farbe ist keine Eigenschaft im gewöhnlichen Sinne des Wortes, sondern die Dinge haben die Eigenschaft, das Licht in bestimmter Weise zurückzuwerfen, und im Gehirn des Menschen entsteht unter der Einwirkung des Lichtes die Farbe. Aufgebaut aus der Ostwaldschen Farbenlehre ist ein Farbensystem geschossen worden, mit dessen Hilfe wir in der Lage sind, auch Blumenfarben gaizz eindeutig zu bestimmen. Zur Bezeichnung der Karbentöne bedienen wir uns der Zahlen von 1—24, war den großen Vorzug hat, daß diese Zeichen ganz inter national verständlich find. Durch Einschal tung von Zwischentönen erhalten wir 48 Farb tonbezeichnungen, die das gesamte Farbenreich beherrschen. Daneben ist zu berücksichtigen, daß bei jeder Farbe eine gewisse Weißlichkeit oder Schwärzlichkeit mitwirkt. Auch diese läßt sich mit Hilfe unserer Apparate messen und wird am zweckmäßigsten durch Buchstaben be zeichnet, welche wiederum international ver ständlich sind. Die Farbe einer Blume kann also durch eine Zahl und zwei Buchstaben hinreichend deutlich bezeichnet werden. Diese Möglichkeit aufzunehmen wird jedem, der mit Blumen zu tun hat, verständlich sein. Beson ders aber sei darauf Hingewielen, daß di« genaue Farbenbezeichnung eine Voraussetzung für die Wertzeugniserteilung bei Neuheiten sein muß. Die allgemeine Verwendung der Farbnormen wird dadurch erleichtert, daß die Drucksirma eine Erfindung gemacht hat, die eS erlaubt, die Farbtöne mit großer Genauigkeit wrederzugeben. Durch das Farbenblatt der Firma Benarh ist ein Vorbild geschaffen und der Beweis erbracht, daß derartige Farben blätter tatsächlich praktisch brauchbar sind. (Die ser Vortrag ist in Nr. 9 „Der Blumen- und Pflanzenbau" zum Abdruck gebracht.) Darauf schildert Benarh, Erfurt, was ihn veranlaßte, seinem Katalog ein Farb normenblatt nach der Ostwald-Krügerschen Me thode betzufügen. Die Anwendung des Sy stems hat keinerlei besondere Schwierigkeiten gemacht, weil es derartig klar und allgemein verständlich aufgebaut ist, daß sich jeder sofort hineinfinden kann. Etwas größere Schwierig keiten entstehen, wenn gleichzeitig mehrere Farben in einer Blume enthalten sind. Aber auch hierfür ist durch Nebeneinandersctzen meh rerer Farbentöne ein Ausweg gesunden. Die Ausnahme, welche die Farbentafel ge funden hat, ist sehr gut. Besonders haben sich Gartenarchitekten anerkennend darüber ausge sprochen, daß ihre Arbeiten durch die genaue Farbenbezeichnung wesentlich erleichtert werden. Bon vielen gärtnerischen Betrieben, in erster Linie von Rosenzüchtern, Dahlienzüchtern, Staudenzüchtern, werden so wertvolle Kataloge herausgegeben, daß es sich wohl verlohnt, ihnen eine Farbentafel beizufügen. Die Farben messung für Blumen wird sich nicht auf Deutschland beschränken, sondern internatio nale Bedeutung erlangen. In der anschließenden Aussprache wird der Fortschritt, welcher durch die Anwendung des Ostwald-Krügerschen Systems der Farben messung erreicht wurde, lebhaft begrüßt. Hin sichtlich der Farbenbezeichnungen wird der Wunsch geäußert, neben den Zahlen in Buch staben auch wörtliche Farbenbezeichnungen zu verwenden, weil diese dem Laien mehr sagen. Eine der Hauptzierden der diesjährigen Gar tenbau-Ausstellung in Liegnitz wird eine Rosenpflanzung sein, welche nach der Ostwald schen Farbenlehre zusammengestellt wird. — Es wird noch eine Zuschrift des Vereins Deut scher Rosenfreunde verlesen, in der das leb hafte Interesse dieser Vereinigung für die Farbennormung zum Ausdruck kommt. Unter Punkt 4 der Tagesordnung sprach Weinhausen vom Reichsverband über die Typisierung der Gewächshäuser für Blumen- und Pflanzenkultur. Hierbei wurde zunächst über den Gang der Typisierungsarbciten berich tet. Durch den Reichskredit ist die Typi- sierungsbestrebung erheblich gefördert worden, weil es möglich war, sowohl auf die Gewächs hausindustrie als auch auf die Glashüten ein zuwirken, um für die typisierten Häuser Preis vergünstigungen zu erzielen. Die Wichtigkeit der Typisierung wird auf Grund der bisher erzielten Erfolge beleuchtet. Eine Verbilligung der gärtnerischen Kultureinrichtungen ist drin gend erforderlich; dieselbe läßt sich aber beim Gewächshausbau nur durch Vereinheitlichung erreichen. Deshalb müssen, ebenso wie dies für den Frühgemüsebau geschehen ist, auch für die Schnittblumen- und Topspflanzenkul- turen Einheitshäuser geschaffen werden, deren Bau sich, wenn alle Mitglieder die Bestrebung unterstützen, erheblich verbilligen kann. Sodann wird über den Stand der Verhand lungen bezüglich der baupolizeilichen Genehmi gung sür die Gewächshaustypen berichtet, wor aus sich ergibt, daß auch bei den Behörden Interesse für die Typisierungsbestrebung vor handen ist und daher die baldige generelle Ge nehmigung der Frühgemüjehüujer erwartet werden darf. Bei der Typisierung der Gewächshäuser für Blumen- und Pflanzenbau müssen wir, um die Zahl der Gewächshaustypen möglichst zu beschränken, zunächst die Frage aufwer fen: „Welche der vorhandenen Typen eignen fich für diese Kulturen?" Danach sind für die noch verbleibenden Kulturen besondere Gewächs haustupen zu schaffen. Der Vortragende weist darauf hin, daß bei all diesen Arbeiten es sehr wertvoll ist, wenn Anregungen und Wünsche aus der Praxis heraus rechtzeitig zur Geltung gebracht werden. (Forts, folgt.) Berichtigung. In dem Artikel „Die holländische Blumen- zwiebelkultur" in Nr. 42 ist ein Druckfehler unterlaufen. Es muß heißen: „Bedenkt man, daß z. B. Hyazinthenzwiebeln 5—6 Jahre zur Entwicklung gebrauchen und daß eine Erkrankung während dieser Zeit die Zwiebeln am Weiterwachsen hindern würde, und ferner, daß der Blümenzwiebelbestand von 1 ks einen Wert von zirka 70 000 M. (700 000 M.) hat, so erhellt daraus zur Genüge, daß der Blumen zwiebelzüchter alles aufwenden muß, um seine Kulturen von Krankheiten freizuhaltcn.