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Erscheint Dienstags u. Freitag« s 1927 Berlin, Freitag, den 22. April 1927 Nr. 32 42. Jahrgang der BerbandSzeitung. sa . - „Der ungarische Gartenbau in Wort und Bild". — Wie zahle ich meine Auswertungshypothek zurück? — Abwehrmahnahmen gegen die Einfuhr von Frühgemüse. — Die Be> Mö vkW AMli: deutung der spanischen Verhandlungen für den deutschen Obstbau. — Gartenbau- und Zollpolitik. — Aus den Parlamenten. — Bücherschau. — Bericht über die 7. Hauptausschuh, sitzung am 26. 2. 1927. — Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus den Landesverbänden und Bezlrksgruppen. — Marktrundschau. Umgegend 90,83 91,10 91,37 91,64 91,91 92,19 92,45 92,72 92,99 93,26 93,53 klimatische Aber wir Januar Februar März April Mai Juni Juli August 1. Sept. 1. Oktober 1. November 1. Dezember Schuldner hiernach 1. Januar 1932 zu Zeit der 1927 Rückzahlung v.H. Aufwertungsbetrages der bei Rückzahlung vor dem entrichten hat: 1928 v.H. 93,81 93,92 94,04 94,16 94,28 94,41 94,54 94,64 94,75 94,86 94,97 95,08 1. Wo? In der näheren oder weiteren unserer Großstädte. Da wird einzuwenden sein: Bedingungen, Bodenverhältnisse usw. 1930 v.H. 96,70 96,83 96,96 97,09 97,23 97,38 97,52 97,64 97,77 97,89 98,02 98,16 Die folgende Tabelle ergibt, welche Prozent sätze des vollen briefen zurückzuzahlen. Liquidationsgoldpfand briefe find also gut auseinanderzuhalten. Bezüglich der Frage, zu welchem Preise die Liquidationsgoldpfandbriefe er worben werden können, ist zu bemerken, daß eine amtliche Börsennotiz zur Zeit noch nicht stattsindet. Im freien Börsenverkehr werden sie im allgemeinen mit 901L gehandelt. Ob über haupt bereits derartige Goldpsandbriefe ausgege ben sind oder ob die oben behandelte Ankündi gung erfolgt ist, wird bei der in Frage kom menden Hypothekenbank im allgemeinen zu erfragen sein. Im übrigen sind auch die Banken hierüber unterrichtet. Abwehrmchnahme» gegen die Einfuhr von Zkühgemiise. Von H. Rieke in Schleswig. Neber die gewaltigen Summen, die sür Frischgemüse ins Ausland gehen, ist jeder Gärtner orientiert. Immer wieder wird aus diesen Umstand in den Fachzeitschriften hinge wiesen und daraus aufmerksam gemacht, daß dagegen etwas geschehen muß. Es ist unbe dingt nötig, daß dieses so wichtige Thema in allen Versammlungen in kurzen Abständen im mer wieder in die Tagesordnung ausgenommen wird — mit ebenso viel Energie, wie die mit großem Verständnis aufgenommenen und durch- gesührtcn Maßnahmen gegen die öffentliche Hand im Erwerbsleben; denn die Summe, die ins Ausland geht und die der deutsche Gärtner selber verdienen könnte, ist bestimmt um ein Vielfaches größer, als diejenige, die den deutschen Gärtnern durch die öffentliche Hand entgeht. Die deutsche Regierung hat dem Gartenbau im verflossenen Jahre eine Summe zur Ver fügung gestellt, die dem Aufbau dienen soll. Wir alle hoffen, daß weiterhin Reichsmittel für unseren Beruf bereitgestellt werden. Diese Mittel sind speziell gedacht für Kultur von Frühgemüse. An der bisherigen Verteilung der Gelder ist wohl nichts auszusetzen. Sollen die Kredite nicht wirkungslos verpuffen, fo sind sie nur an solche Betriebe zu verteilen, die der deutschen Wirtschaft tatsächlich nützen, sonst ist diese Maßnahme vollends vergebens, und es wird nur kultiviert, um die Preise zu verschlechtern. Letzten Endes kommt es doch nur darauf an, soviel Ware zu erzeugen, bis das Ausland nicht mehr mit Verdienst erzeugen kann; d. h., wenn die Ge stehungskosten plus Frachten- und Verkaufs- jpesen unseren Preisstand gleich oder unter ihm liegen. Wenn dann die Bahnverwaltung und die Zollwirtschaft noch ein geringes bei- tragen, dann ist das Auslaut» ausgejchaltet. 1929 v.H. 95,20 95^2 95,45 95^8 95,71 95,84 95,98 96,09 96,21 96,32 96,44 96,57 gerechnet. Nötigenfalls müßte dieser bei der Hypothekenbank erfragt werden. Eine Reih« von Hypothekenbanken hat nun jedoch auf Grund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen angekündigt, daß sie von einem bestimmten Zeitpunkt an — z. B. vom 1. Slpril 1927 ab — den Inhabern von Papiermark- pfandbriefen 4r/s<>/oige Goldpfandbriese, soge nannte Liquidationsgoldpfandbriefe, ausgchän- digt würden. Auf Grund dieser Ankündi gung ist die Hypothekenbank berechtigt, frühe stens drei Monate vor dem angegebenen Zeit punkt die Annahme von Papiermark pfandbriefen zur Schuldtilgung seitens ihrer Hypothekenschuldner abzulehnen. Dies ist von ihr öffentlich Lekanntzumachen. Wenn demgemäß z. B. eine Hypothekenbank veröffentlicht hat, daß sie vom 1. April 1927 an Liquidationspfandbriefe ausgeben würde, so sind die Hypothekenschuldner der Bank nicht mehr in der Lage, Rückzahlung in Papiermarl pfandbriefen vorzunehmen. Abgesehen hiervon, kann aber eine Hypo thekenbank, die eine derartige Ankündigung erlassen hat, verlangen, daß bei Rückzahlungen von Hypotheken, die nach dem in der An kündigung bezeichneten Zeitpunkt, also etwa dem 1. April 1927, vorgenommen werden, der Abzug des Zwisehenzinses gemäß der obigen Tabelle unterbleibt. Dagegen können späterhin die von der Hypothekenbank ausgegebenen Liquidationsgoldpfandbriefe zur Rückzahlung der Hypotheken verwendet werden; sie werden dann in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwcrtungsbctrag angerechnet. Hat ein Schuldner also einer Hypotheken bank, die die Ausgabe von Liquidationsgold- Psandbriesen vom 1. April 1927 an ange kündigt hat, eine Hypothek vor dem 31. De zember 1926 gekündigt, so daß sie vor dem 1. April 1927 fällig wird, so kann die Rück zahlung lediglich in bar, aber unter Berück sichtigung des Zwischenzinses gemäß der Tabelle erfolgen. Ist vom 31. Dezember 1926 an ge kündigt, so kann die Hypothekenbank den Ab zug des Zwischenzinses ablehnen, der Schuldner kann jedoch die etwa von der Hypothekenbank ausgegebenen Liauidationsgoldpfandbriefc zur Rückzahlung verwenden. Wenigstens zu erwähnen sind zum Schluß noch die sogenannten Mobilisierungs- goldvfandbriefe, die von einigen Hypo thekenbanken (z. B. Deutsche Hypothekenbank Meiningen) auf Grund des Erwerbs aufge kaufter Aufwertungshypotheken ausgegeben sind. Diese Mobilisierungsgoldpfandbriefe kön nen lediglich dazu verwendet werden, um diese von der Hypothekenbank aufgekaufte Aufwer- tungshypotheken zu tilgen. Dagegen ist es ge setzlich nicht zulässig, auch die sonstigen Auf- wertungshypotheken mit diesen GoldpfanL- 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1931 V.H. 98,29 98,43 98,57 98,72 98,87 99,02 99,17 99,30 99,44 99,57 99,71 99,85 Jetzt kommt aber die Frage, wie ist zu er reichen, daß wir soviel Ware erzeugen, daß das Ausland verdrängt werden kann, ohne daß die bestehende Gärtnerschast geschädigt wird? Vor allem handelt es sich als Erstes darum, Betriebe zu schaffen, die darauf eingestellt sind, den deutschen Markt zu beliefern. alle kennen in der Umgegend Orte, die sich für unsere Verhältnisse tadellos eignen, die nun aber für gemischte Betriebe zu weit von dec Stadt abliegen. Gute und brauchbare Bodenverhältnisse finden wir in den gewünsch ten Ausmaßen überall; wir brauchen nur einmal einen Atlas aufschlagen mit einer Spezialkarte, da finden wir gerade in Deutsch land die großen Gebiete der alten Urstrom täler, das alles sind Gebiete mit erstklassigem Boden. Der Boden muß für diese Anbau betriebe auf jeden Fall erstklassig sein, sonst ist alles wertlos. Es sind auf jeden Fall ein oder mehrere größere Bauernwirtschaften in der Umgegend der Städte, die diese guten Bodenqualitäten haben. Wenn diese zu gärt nerischen Musterwirtschaften umorganisiert werden, wäre viel gewonnen. 2. Wie sollen diese Betriebe arbeiten? Es ist schon angedeutet, daß Bauernwirt schaften zum Ankauf vorzusehen find. Ange nommen, bei einer mittelgroßen Stadt, einen Hof von 300 Morgen zu erwerben. Bedingung: Erste Qualität an Boden und viel Wiesen und Weiden. Davon für 12 bis 15 Betriebe ä 7 bis 8 Morgen, der Rest von 200 Morgen bleibt beim Hof, der als Viehhof eingerichtet wird: Milchvieh, um viel Dung zu erzeugen, dann Schweinemast oder -zücht, auch zur Dung erzeugung; ferner Geflügelzucht. Die Wiesen zur Heugewinnung, die Weiden zugleich in zweiter Pflanzung als Obsthos; ebenso der Ge flügelhof; ein Teil Ländereien zum Kornanbau, Rüben usw. Dieser Haupthof als Zentrale ge dacht, von welcher aus die Betriebe in Plan wirtschaft bearbeitet würden. Dazu wären nötig ein Landwirt mit seinen Leuten für die Hos- wirtschast und ein theoretisch und praktisch, zu gleich auch kaufmännisch gebildeter Leiter für die Betriebe. Dem letzteren müßte ein Betrieb unterstellt sein, der als Versuchs- und Lehr betrieb zu gelten hat. In diesen Betrieben müßten Düngungsversuche und Sortenanbau versuche gepflegt werden. Der Leiter muß imstande sein, alle Betriebe in Planwirtschaft anzuleiten, Borträge halten können über An baumethoden, muß Bodenchemiker sein, mit den modernen Anbaumethoden vertraut sein, und den Anbau, die Lieferungen, Verpackung und den Absatz regeln. Alles in allem, es könnte ein Markt be liefert werden, evtl, ein eigener Verkaufsstand in der Markthalle oder ein eigenes Geschäft er richtet werden. Auch könnten Preise erzielt werden, weil mit diesen Mengen ein Transport an einem anderen Markt Sinn hätte. Wenn dafür dann der Reichslredit in Anspruch ge nommen würde, um Gewächshausbauten auf zuführen, Mistbeete usw. anzulegen, dann könnte durch den gemeinsamen Einkauf ein ganz anderer Abschluß gemacht werden, als wen» hier und da jemand ein Haus ausstellt. Wenn, wie in der Landwirtschaft, die Milch, so hier das Gemüse zur Marktlieferung an die Hauptstelle geliefert wird, dann gemeinsam mit dein Kraftwagen oder der Bahn zum Markt ge bracht wird, ist viel Zeit gespart, da sonst jeder einzelne abhandeln müßte und seine Zeit verbrauchte. Hinzu käme der gemeinsame Einkauf von Kulturgeräten, welche allen zugute kämen, denn eine größere Pumpe und ein großes Bassin wird für die gemeinsame Anschaffung nicht so teuer, als wenn jeder eine kleine An lage selbst baut. Auch ist gemeinsam die An schaffung von Bodenfräsen, Marktauto usw. leichter möglich, als für den einzelnen. Durch das Nebeneinanderliegen ist der Aus tausch der gesammelten Erfahrungen viel reger als sonstwo, auch ist größerer Ansporn dadurch in der Arbeit zu erwarten, weil niemand gern der Letzte ist mit den Bestellungen. Die Gespanne vom Haupthof könnten die Bestellungen mit ausführen, überhaupt ist so ein rationelles Wirtschaften möglich, und der Bau von den notwendigen Straßen und Wohn häusern würde wiederum Leute beschäftigen und mit zur Hebung der wirtschaftlichen N»t beitragen. Würden bei den Städten solche Gärtnersied lungen entstehen, dann hätten wir bald den deutschen Markt mit deutschem Gemüse be schickt. Nur ist es unbedingt nötig, daß der Garten bau picht immer.als. Stiefkind betrachtet wirb. In der Tabelle ist mit einer monatlichen Zahlung der Zinsen gerechnet. Bei längeren Zahlungsperioden treten sür jeden Monat, für den am Auszahlungstermin noch keine Zinsen gezahlt sind, in der Zeit bis zum 31. Dezem ber 1927: 0,25 v.H., ab 1. Januar 1928: 0,42 v.H. hinzu. Sind z. B. die Zinsen vierteljährlich zu entrichten und erfolgt die Rückzahlung An fang Juni 1927, so beträgt der Rückzahlungs betrag 92,41 v. H. des Auswertungsbetrages. Lehnt der Gläubiger die ihm ange botene Zahlung nach Ablauf der Kündigungs frist ab, so gerät er in den sogenannten An nahmeverzug. Der Schuldner ist berechtigt, sich durch Hinterlegung endgültig von der Schuld zu befreien. Zinsen sind von dem Hypothekenschuldner keinesfalls weiter zu ent richten. Zur Annahme von Teilzahlungen ist allerdings der Gläubiger nicht verpflichtet; es muß ihm vielmehr der ganze sich aus der Tabelle ergebende Auswertungsbetrag angebo ten werden. Gewisse Schwierigkeiten bei der vorzeitigen Rückzahlung bestehen zur Zeit gegenüber Hypo thekenbanken. Die Rechtslage ist hier durchaus nicht einfach und den Hypothekcn- schuldnern meist schwer verständlich, so daß eine eingehende Darstellung als erforderlich er scheint. Zwar sind die Hypothekenschuldner den Hypothekenbanken gegenüber grundsätzlich, abge sehen von der Barzahlung, berechtigt, die Rück zahlung vom 1. Januar 1927 an in Papier- markpsandbriefen vorzunehmcn. Die Pfand briefe werden dabei von der Hypothekenbank mit ihrem in den Zeitungen bekanntgegebenen Loldmarkwert aus den Auswertungsbetrag an- „Der ungarische Gartenbau in Wort und Bild-. Herr Chefredakteur Betnar Bela; Herr Ritter von Zaluhki. Wir haben bereits in Nr. 14 der „Gartenbauwirtschaft" bekanntgegeben, daß wir in der Lage sind, über den Verlag und das Werk „Der ungarische Gartenbau in Wort and Bild" Auskunft zu geben. Der Herausgeber Betnar Bola ist in der Zwischenzeit auch an die Hauptgeschäfts stelle mit der Bitte herangetreten, die Herausgabe eines Werkes „Der deutsche Gartenbau tn Wort und Bild" zu unterstützen. Die von Herrn Bstnar Bsla gegebene Auskunft über Verlag, Auflag« und Ver breitung des Werkes hat uns nicht veranlassen können, die Herausgabe des Werles zu empfehlen bzw. zu unterstützen, um so weniger als Herr Betnar Bsla die erforderlichen Vorkenntnisse: vermissen läßt. Wir haben ihn über die Meinung der Hauptgeschäftsstelle nicht im Zweifel gelassen. Die Aufführung unserer Verbandsvorsitzenden, der Herren Max Schetelig und Otto Bern stiel, in einem Werberundschreiben als deutsche Mitglieder des internationalen Redaktions komitees des Gartcnbaulexikons: „Dec Gartenbau der Welt in Wort und Bild", erfolgt ohne jede Berechtigung und ohne Wissen dieser Herren. Die vorstehend« Geschäftspraxis veranlaßt uns, vor einem Eintritt in das obige Komitee sowie vor einer Aufgabe von Inseraten eindring« lichst zn warnen. Das bisher erschienene Werk: „Der ungarisch« Gartenbau in Wort und Bild" läßt vermuten, daß es nur darauf ankommt, eine große Zahl von Inserenten zu gewinnen, ohne auf die Aus stattung des Textes und auf den Vertrieb des Werkes besonderen Wert zu legen. Es haben sich sür dieses Werk zu unserem Bedauern eine große Zahl namhaftestac Firmen zur Aufgabe seiten langer Inserate gewinnen lassen. Nach vorliegenden Berichten zweifeln wir nicht daran, daß auch bei dem neuen Versuche zahllose Gärtner ins Netz gehen; denn man spielt die „Konkurrenzfirmen" . gegeneinander aus, ein Verfahren, das beim deutschen Gärtner leider stets zieht. Wir haben den Eindruck, daß das Geld vollkommen zwecklos ausgegcben ist. Der Jnseratensammler, Herr Chefredakteur Betnar Bsla, läßt sich hohe Anzahlungen geben, ohne daß irgendwelche Berpflich- tungen über Auslagenhöhe, Vertrieb usw. dem deutschen Gärtner gegenüber eingegangen werden. Wir erinnern daran, daß im vergangenen Jahre Herr Ritter von Zalutzki als Vertreter Inserate sammelte und Anzahlungen entgegennahm. Auf Betreiben des Herrn Betnar Bela wird der Ritter jetzt von der Leipziger Polizei wegen Unterschlagung steckbrieflich gesucht. Wir fordern alle diejenigen auf, die für das neue Werk Aufträge gegeben und Zahlungen geleistet haben, sich mit uns durch einen Bericht in Verbindung zu setzen. Die vorstehende Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen unserer Mitglieder. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Die Hauptgeschäftsstelle. Fachmann. Wie zahle ich meine MswerlimgshWOlhek Mück? Von Dr. Brünner in Berlin W9. Mancher Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück eine Aufwertungshypothek eingetragen ist, wünscht diese Belastung zu be seitigen, sei es, daß er auf diese Weise sein Grundstück günstiger zu verkaufen gedenkt oder 4^vuch ans sonstigen Gründen. Die Bestrebungen Auswertungsparteien geben immer wieder zu Befürchtungen bezüglich einer weiteren Aus wertung Anlaß. Bekanntlich steht dem Gläubiger die Möglichkeit nicht offen, dis Rückzahlung der Hypothek vor dem 1. Januar 1932 zu verlangen. Er konnte lediglich unter beson deren Umständen bis zum 1. April 1926 bei der Aufwertungsstelle den Antrag stellen, vor zeitige Zahlungen des Schuldners vom 1. Ja nuar 1926 an anzuordnen. Im übrigen kann er nur dann vorzeitig zu seinem Gelbe kommen, wenn der Schuldner den Vertragsbestimmungen zuwider die Zinsen nicht rechtzeitig entrichtet hat und infolgedessen auf Grund einer Berfall- klausel das Kapital früher fällig wird. Grundstückseigentümern und Hh- pothekenschuldnern räumt dagegen das Aufwertungsgefetz das Recht ein, den Aufwer tungsbetrag nebst den fälligen Zinsen 3 Mo nat« nach Kündigung schon vor dem 1. Januar 1932 zu zahlen. Dabei wird die Kündigungs frist nicht nach Kalenderviertcljahren bzw. Kalendermonaten, sondern von Tag zu Tag gerechnet. Im Falle einer am 3. März 1927 Lem Schuldner bekanntgegebenen Kündigung würde demgemäß der Auswertungsbetrag am 4. Juni verlangt werden können. Von dem vollen Aufwertungsbetrage kann der Schuldner mit Rücksicht auf die verhältnis mäßig niedrigen gesetzlichen Zinsen, die auf die Aufwertungshypotheken zu zahlen -sind, einen Abzug für den ZwischenzftnZ vor nehmen. Der hierfür maßgebende Zinsfuß beträgt nach der Verordnung vom 20. Januar 1927 für Rückzahlungen, die nach dem 23. Ja nuar 1927 erfolgen, 7 v. H. -lnrskgsnprsks: ?.2k.psflkrsfls 48 pk. kfmm18pf.).plsfrvor«esirfstfOV°^ussefllsg. O!o/Xuknskms srfoigt in ftsr nllokstsrrsiokbsrsn dlummsr. — kskismsflonsn nur Kis SIsgs nach Ersoksinsn rulllssig.— ösisgsxsmpisrs nur sutVsrlsngsn gsgsn?ortosrsstr.— EUrEskIsr fturok unftsutiioksslilsnuskript ksins liLftung. Soi Einri skung fturok Ssriokt oft. i.XLnkursvsrfskr.fLlltftordörsokn.KsbLN fort. 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