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Nr. 17- 1. 3. 1927 Die Gartenbauwirtschaft Wir bitten, nnS von den in den Tageszeitungen erschienenen 6PO-Artileln stets ein Beleg exemplar einscndcn zu wollen. NUMN als Voten. Jedes Kind keimt das Wort von den Blumen als Boten des Frühlings. Sobald Eis und Schnee zu schmelzen beginnen und in den ersten Märztagen die Sonnenstrahlen siegreich Sturm und Kälte des Winters überwinden, stecken sie überall, in Feld und Wald und am Wiesenrand ihre Köpfchen heraus, die zarten Frühlingsboten: Das erste Grün! Die Natur selbst, die allweise, hat sich die Blumen zu ersten Boten des Lenzes erwählt und wo die Natur mit gutem Beispiel vorangeht, da kann die armselige Menschheit nicht schweigen. Auch die Menschen bedienen sich der Blumen von jeher als stumme Boten. Der Volksglaube kennt eine ganze Blumensprache, und es gibt sogar kleine Hütchen mid größere Bücher, in denen Wer die Mumensprache zu lesen ist. Und wie nach den Worten unseres großen Goethe die Sprache ein reiner Himmelshauch bleibt, empfunden nur von stillen Erdensöhnen, so findet man auch in der von alter Volksiitte und durch alten Volksglauben geheiligten Blumensprache so viel Poesie, daß es uns fast wie ein Himmclshauch anmutet. Und wie die Sprache selbst alles ausdrücken kann, was wir deutlich denken, .so können die Blumen ihre stumme Sprache sprechen, wenn wir sie als Boten benutzen. Wo das gesprochene oder geschriebene Wort zu stark erscheint, da stellt sich just zu rechter Zeit die Blume ein und sa,gt oft sogar viel, vielmehr als die Sprache sagen könnte. Nicht nur in Freud auch im Leid ist die Blum« der Bote der Menschheit. Wie die Liebenden in der Blüte der Jugend die Blumen benutzen, um den Ge fühlen des Herzens Ausdruck zu verleihen, so ist am Ende des Lebens die Blume Bote der Trauer! Mit Blumen wird der Mensch ins Grab getragen! Blumen sind die letzten stillen Boten auf dem letzten stillen Gang dorthin, von wo es keine Rückkehr gibt. Aber eins kennt man bei den Blumen als Boten nicht: sie bleiben wertvoll und schön auch als Boten der Trauer. Wenn Goethe einmal sagt: „Den schönsten Goten, Unglücksbot schaft häßlicht ihn" — dis Blume bleibt schön, ob als Bote im Brautbukett oder im Toten kranz! Und deshalb soll sie auch in Zukunft unser liebster Bote bleiben! li. 8. Wir bitten, die mit *6k»v gezeichneten Artikel durch die Prcsseivarte den Tageszeitungen zuzustcllen. Zsr Sitzung der Vertreter des 8. d. Z. und der Vertreter des MchMsUWs siir GMenausführMgen. Bei Beginn der Sitzung wurde von den Baumschulenbesitzern, nachdem Ri mann die Wünsche der Gartenaussührenden worgetragen hatte, bemängelt, daß im vorigen Jahre das Mitgliederverzeichmis, welches dem B. d.B. zu gesagt war, leider nicht in den Besitz des B.d.B. gelangt sei. Sodann wurden die Rabattsätze, welch« den Mitgliedern des Reichs verbandes des deutschen Gartenbaues e. B. bzw. den Mitgliedern des Fachausschusses für Gar tenausführungen gewährt werden sollen, be sprochen. Hierbei wurde von den Garten ausführenden darum gebeten, eine Veröffent lichung über die heutige Sitzung im Organ des B.d.B. zu bewirken. Von feiten des Bundes deutscher Baum- schulenbesitzer wurde der Wunsch ausgesprochen, daß in Zukunft möglichst vor den im Januar und Juli stattfindenden Tagungen des Ge- schäftsausschusjes miteinander Fühlung genom men werden sollte, um evtl, dann im Ge- schäftsausschuß Wünsche der Gartenausführen den zur Besprechung zu bringen. Von den Gartenausführenden wurde dann die Schaffung einer einzigen Bruttopreisltste vorgeschlagen. Die Baumschulenbesitzer erklärten, daß dies vorläufig wenigstens nicht möglich sei, und daß solche Liste auch kein Allheilmittel sei, da die Gefahr bestände, daß auch die Rabattsätze an Private mitgeteilt werden, und daß sogar, wenn die Rabattsätze sehr hoch sind, der Vor wurf hohen Verdienstes auf selten der Gar tengestalter erhoben werden könnte. Die Baum schulenbesitzer sind bestrebt, möglichste feste dauernde Kleinhandelspreise zu schaffen, da sich die Verbraucher auch dadurch am besten orientieren können. In der Frage der Belieferung von Herr- schafts- und Gutsgärtnereicn wurde seitens der Baumschulenbesitzer die Mitgliederwerbung des Reichsverbandes des deutschen Garten baues e. V. bemängelt, da vielfach an Baum schulen gelangende Anfragen aus diesen Kreisen ausdrücklich mit dem Vermerk „Mitglied des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V." versehen seien. Dann wurde über die Liste „Schädliche Außenseiter" des B.d.B. gesprochen und der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß man nach Möglichkeit Von solchen Leuten nichts kaufen sollte. Ein gemeinschaftliches Schiedsgericht zur Vermeidung von Prozessen bei Meinungsver schiedenheiten bezüglich gemachter Lieferungen wurde allseitig als vorteilhaft bezeichnet. Vor Veröffentlichung fauler Kunden wurde eine ge genseitige Fühlungnahme empfohlen. Man war allseitig für einen weiteren Ausbau der Ar beitsgemeinschaft. Ergebnis: .... Die Ab machung vom vorigen Jahre soll verlängert werden. Den weiteren Fortlauf der Verhandlungen wollten die Mitglieder des B. d. B. in ihrem Ge- schäftsausschuß gemeinschastlich zur Besprechung bringen. Das gleiche soll im Verwaltungs rat resp. Hauptvorstand des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues e. V. erfolgen. Vom B.d.B. wurde eine Mitteilung über das Ergeb nis dieser Besprechung im Geschäftsausschuß «ach dieser Sitzung zugesagt. ckt, Sleuerkalevder kl. ReichSstcuer». 5. März: Abführung des Steuerabzugs v»m Arbeitslohn für LI. bis 28. Februar. 10. März: Umsatzsteucrvorauszahlung und -Voranmeldung für Monatszahler der Februarumsätze). 15. März: Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 1. bis 10. März. 25. März: Abführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für 11. bis 20. März. 8. Preußische Landes- und Kommunalsteuern. 15. März: Grundvermögensteuer nebst Ge meindezuschlag für März von be bauten, nicht dauernd landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken sowie von unbebauten, nicht dauernd landwirtschaftlich usw. ge nutzten Grundstücken (z. B. Bauplätzen usw. 8 2, Buchst, s und c des Grdvst. GesJ 15. März: Hanszinsstcuer für März. 15. März: Gewerbelohnsummensteuer für März (gleichzeitig Erklärung über die Höhe der Lohnsumme und die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer). Freistaat Sachsen. 5. März: Mietzins- (Aufwertung--) Steuer. 40 v.H. der Friedensmiete für einen Monat/ Zahlstelle Gemeinde. Keine Schonfrist. 15. März: Sachs. Gewerbesteuer. Landwirtschafts-, Forstwirtschafts- sowie Obstbau-, Weinbau- und Gartenbaubetriebe sind außer den dazugehörigen gewerblichen Nebenbetrieben von der Gewerbesteuer be- sreit. Zu zahlen ist ein Viertel der im zuletzt zugestellten Steuerbescheid festge setzten Jahressteuerschuld. Zahlstelle: Finanzamt. Keine Schomfrist. ! Freistaat Mecklenburg-Schwert«. 10. März: Grundsteuer, Mietztnsstcuer, Wege abgabe, GewerbceMragsteuer, Gcwerbe- kapitalsteuer und zwar je ein Viertel des sich aus dem neuen Landesstcuerbescheid für 1826 ergebenden Jahresbetrages. Es handelt sich hierbei um die 4. Rate des Steuerjahres 1926, welche an sich am 15. Februar 1927 fällig war, aber durch das Meckl-Schwerinsche Finanzministerium allgemein bis zum 10. März d. I. zins los gestundet wurde. Bei dieser Rate wirkt sich die durch die Bekanntmachung des Finanzmini steriums vom 15. Dezember 1926 getrof fene Steuersenkung aus. Es wird nach dieser die 4. Vierteljahresrate des Steuev- jahres 1926/27 der Grund- und Gewerbe steuer einschl. der Amts- und Gemeindean teile erlassen, soweit die nachstehenden Vov- - aussetzungen erfüllt sind. siir Mörz M7. An der Steuersenkung find beteiligt; 1. bei der Grundsteuer: s) alle Steuerpflichtigen mit land-und forstwirtschaftlich genutzten Grund stücken, deren Einheitswert 100 000 Reichsmark nicht übersteigt; d) Pächter landwirtschaftlicher Grund stücke, die als Steuerträger für die Zahlung der Landessteuer in An spruch genommen werden; ch alle Steuerpflichtigen mit nicht land- vder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. S. Set der Gewerbesteuer; s) alle Gewerbebetriebe, die für das laufende Steuerjahr mit einem ge werbesteuerpflichtigen Ertrag von nicht mehr als RM. 25 000 veran lagt wurden. d) Gewerbebetriebe mit einem höheren Ertrage, soweit der veranlagte Ge werbeertrag 5 V.H. des zur Ge werbesteuer veranlagten Gewerbe kapitals nicht übersteigt. Bis zur Durchführung der Gewerbe steuerveranlagung für das laufende Jahr und der Rechtsmittel kommt die Steuer senkung allen Gewerbebetrieben zustatten, deren Gewerbesteuervorauszahlung die Vor aussetzungen der Ziffer 2a) und d) oben erfüllt. Ergibt die endgültige Veranlagung einen höheren Ertrag, so daß die Voraus setzungen der Steuersenkung nicht mehr erfüllt sind, so wird gleichwohl ein Be trag, der einem Viertel der Vorauszah- lungsrate gleichkommt, erlassen. Ergeben sich die Voraussetzungen der Steuersen kung erst bei der endgültigen Veranlagung, so wird die Steuersenkung bei der Veran lagung nachträglich gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Steuersenkung ist weiter, daß der Steuer pflichtige bis 81. 1. 1927 sämtliche fälligen, nicht mehr gestundeten Landessteuern ent richtet hatte. Sofern hiernach für den Päch ter eines landwirtschaftlichen Grundstückes die Steuersenkung eintritt, erfolgt dieselbe auch im Falls des § 8 der Mietzinssteuer verordnung lediglich zugunsten des Pächters. Zahlstelle in den Gemeinden: Amtskasse bzw. Gemeindevorsteher. 6 im übrigen: Steuerkontv des Meckl. Finanzministeriums bei der Girozen trale Mecklenburg, Meckl. Depositen- u. Wechselbank Schwerin, Raiffaisenbank Schwerin und deren Nebenstellen. Freistaat Bayern. 1. März! Haus st euer mit einem Zwölftel der Jahresschuldigkeit nebst Kreis- u. Kirchenumlagen. Ohne Schonfrist. OE reii 6er Lslkonbspklsvrimg ksna Juefi fimen WLVL unä brin ¬ gen, nenn 818 reLktreitix »Ile Mittel neureitlicfier xunokmvkirsurZs saveaNsa. Reben ^nreiZen in l'sZesreitunASn, äis von 6en Ler.-Lruppen gemeinsam kür die RlitFlieäer sukZezeben werüen sollten, rvircl suek 1888 sied cisn kewoknern Ikres Ortes ewpkeklen müssen. Unsere IVerbebrosedüre 8I.UNLU IN «klN wirbt unci erkält Iknen üsuernüe kunäen. Geschäftliche Tie Geschäftsstelle ist in der Lage, über folgende Firmen Auskunft zu erteilen: 80 Rosenfelder, E., Gartenbau, Freu- denstadt. 81 Petzold, Paul, Gartenbau, Reuteneu. 82 Zeller, Lorenz, Gartenbau, Gmünd. 83 Niedermeier, Landschastsgärt., Dießen. 84 Bielanski, Adam, Jng„ Krakau/Pol. 85 Volk, Fr., Samenhandlung, Höchst. 86 Sprenger, Richard, Landsch.-Gärku, Heilbronn a. N. 87 Dünzl, Alois, Gärtnerei, Moosach. 88 Szabo, Stefan, Gärtnerei Pankote, Rumänien. 89 Hoch, E-, Samenhdlg., Aulendorf. 90 Werner, Friedr. Paul, Naumburg ä.d.S. 91 Gorgas, Cgrl, jr„ Ditfurt, Provinz Sachsen. 92 Franz, Gärtnerei, Belzig. 93 Wuttke, Johann, Gemüsebau, Warten berg. 94 Liedtke, Alfred, Letschin. 95 Satzuy, E., Gärtnerei, Grünau i. d. M. 96 Foth, Samuel, Samenhandlung, Memel u. Königsberg. 97 Verkaufsstelle der Kleingärtner, Bezirk Westen II, jetzt Tegeler Weg 43, früher Sickinger Str. 58. 98 Großmann, G., Gärtnerei, Wulfen. 99 Wenzel, Paul, Landsch.-Gärln. Cassel. 100 Schweers, Wilh., Landschastsgärtner, Seefeld i. O. Mitteilungen. 101 EynarS, Ang., Vtllenbesitzer, Memel- Sandkrug. 102 Bad de, Karl, Samenhdlg., Dortmund. 103 Barten, Fritz, Gärtner, Barmen. 104 Becker, Hugo, Gärtner, Lennep. 105 Diederich, Eduard, Gärtner, Mengede. 106 Fronober, Max, Gärtner, Schlieben, Bez. Halle. Ueber das Vermögen der Frau Luise Hergt, geb. Engelmann, alleinige Inhaberin der Firma Halbentz L Engelmann, Gartenbau betrieb, Zerbst, Frauentorplatz 1 a, ist am 16. Februar, nachm. 6 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. Konkursverwalter ist der Kaufmann Gustav Bachmann, Zerbst, Brüderstr. 5. Konkursforderungen sind bis zum 7. März 1927 bet dem Amtsgericht Zerbst an zumelden. 1. Gläubigerversammfung und Prü- sungstermin am Dienstag, den 15. März 1927, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit An zeigepflicht gemäß § 118 der Konkursordnung bis zum 7. März 1927. Bekanntmachung. Die Deutsche Obst- und Gemüseversorgung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin NW 40, Kronprinzenuser 27, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgesordert, sich b«: ihr zu melden. Berlin, den 18. Februar 1937. Deutsche Obst, und Gemüscvcrsorgnng G. M. b. H. i. Liqu. Der Liquidator; Dr, Haldenwang. An alle, die nicht alle werden. Betrifft: „Oxogin", Alaun-Superphosphat und -Phosphor, Harnstoff, Kali. In Heft 25/1926 »Der Obst- und Gemüse- bau , in Heft 1 und Heft 4/1927 „Der Blumcn- und Pflanzenbau" und in Nr. 100/I926 „Die Gartenbauwirtschaft" haben wir u. a. vor einem Schwindler gewarnt, welcher eine wertlose Flüssigkeit unter dem Namen „Oxogin" als Pflanzenschutzmittel in Niederschlesien verschie dentlich in Gärtnereien angeboten hat. Trotz unserer Veröffentlichungen und unserem Hinweis in diesen Veröffentlichungen, daß nur von Rei senden gekauft werden sollte, die sich einwandfrei durch Papiere, Lichtbild usw. als Vertreter einer anerkannten, Pflanzenschutzmittel her stellenden Firma ausweisen können, sind, wie uns zu Ohren gekommen ist, weiterhin eine ganze Anzahl von Gärtnern auf dieses Schwiu- delangebot hereingesallen. Kürzlich wurde uns mitgeteilt, daß in Schleswig-Holstein und Mecklenburg auf die gleiche Art gärtnerische Bedarfsartikel angeboten worden sind. Neben dem in Niederschlesien angebotenen „Oxogin" bot der Betreffende vor allem „Alaun Superoxyd" als Mittel, Hor tensien blau zu färben, an, und zwar für die Kleinigkeit von Mk. 17,50 für eine 500 Gr.- Flasche. In Mecklenburg und Schleswig-Hol stein führte sich der Betreffende im allgemeinen damit ein, daß er Bestellungen für das Dünge mittel „Harnstoff-Kali-Phosphor" sammelte und dabei sogar verschiedentlich ausführte, daß er diese Bestellungen auf Veranlassung unseres Reichsverbandes vornehme. Das, was jedem Geschäftsmanns eigentlich aus fallen müßte, ist, daß oie erteilten Auf tragsbestätigungen oder Quittun gen nur auf einem Durchschreibe block ohne jede Firmenangabe er folgt sind, trotzdem sich der Reisende als Ver treter namhafter Firmen ausgibt, und daß auch die Präparate nur Gift-Etiketten und keine anderen Bezeichnungen wie Firmenangabe usw. aufweisen. Einige dieser Quittungen wurden mit Chemiker Lobe oder Loben unterschrieben. Wir geben diese Angelegenheit erneut be kannt, um damit zu erreichen, daß diesem Schwindler, der sicherlich auch über kurz oder lang in anderen Gegenden Deutschlands auf treten wird, das Handwerk endlich gelegt wird. Sowohl in Mittelschlcsien als auch in Schles wig-Holstein und Mecklenburg find zum Teil von den Betroffenen, zum Teil von Landwirtschafts kammern oder auch der I. G. Farbenindustrie A. G. Anzeigen wegen Betruges gegen Unbekannt erstattet worden. Wir warnen erneut und dringend davor, von unbe kannten Reisenden zu kaufen, zumal es doch wirklich eine hinreichende Anzahl reeller Ge schäfte gibt, bei denen Mittel für Düngung und Pflanzenschutz erhältlich sind. —tr. KaNNMdpreise mll Wirkung ad 23. Lezemder 182S. Der Reichskalirat hat in seiner Sitzung die Kaliinlandpreise mit Wirkung vom 23. De zember 1926 wie folgt festgesetzt: Karnallit 9H Kali RM OM M 10 H M 0,97 M 11^ M 'M 1,06 Kainit 12?L M M 1I0 M 13^ M M 1,41 M 14H M M 1,52 M 15A M 'M 1,62 Kalidüngesalz I8N M 'M 2,74 M 19^ F M 2,89 M 20 9S M 'M 8,04 21?S 's 'M 3,19 22 A M M 3M 28H M 'M 5,03 29 2L M 5,21 30^ M M 5,39 31?S M M 5,56 32H M 5,74 38 2L M M 7,17 39^ M 'M 7,86 40A M M 7,55 41^ M 'M 7,74 — 42 H M M 7,93 Chlorkalium 50^ 'M 13,50 Jedes Zehntel-Prozent Mehrge- halt bis zu 54^ k-0 wlrd mrt 2,7 Pf. berechnet. Schwefelsaures Kali 48^ Kali RM 15,— (höchstens 2^?L Chlor). Jedes Zehntel-Prozent Mehrgehalt bis zu 52 A X-O wird mit 3,125 Pf. berechnet. Schwefels. Kalimagnefia 26 A Kali RM 7,50 (höchstens 2^^ Chlor). Jedes Zehntel-Prozent Mehrgehalt bis zu 30A X-O wird mit 2,885 Pf. berechnet. Die Preise verstehen sich für 100 Ls — 1 är lose ab Werk. Bei Anfragen an die Hauptgeschäftsstelle bitten wir, stets Porto beizufügen. Schriftleitung: K. Fachmann, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; für die Verbands- nachrichten: R. Sievert. Berlin; für die Marktrundschau: C. G. Schmidt, Berlin. Verlag: Gärtnerische VerlagSgeMschast m. b.H., Berlin SW 48. Druck: Gebr. Radetzki, Berlin SW 48.