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§ Kummer 1. S. lanusr 1-;» (ZartenbauwirtlchaK vereinigt mit Oeutlcher krwerbsgartenbau LI N ige Beregnung nach der sicheres Anwachsen bzw. b E> 'euwert eines Gegenstandes . . SOO,— Mt 100,— Abbruchswert d e S r v e 1 f- n e: g ft Tt fol de gr en bi s°^ sä ha w de ru B w de ni de Z o F gc w a In Westfalen mehren sich wieder die Fälle, wo ge schäftstüchtige Leute oersuchen, durch Impfe» der Bäume Geschäfte zu machen, Nachprüfungen haben immer wie der gezeigt, daß die angebotenen Mittel den Anforde rungen in keiner Weife entfprechcn. Wer seine Bäume impfen läßt, hat bas Geld umsonst ausgegcben und die Bäume werden durch das Anbohren noch unnötig ge schädigt. Ba Ba Kn Nie Po Nh, Sa< Sw Sa Sä Sc Th W W W R- R- sc ei w tr c d r< d t- 2) RKDL.-Heft 30 „Die Feldbswegung", Neue Beiträge aus Wissenschaft und Praxis der Bereg nung in Landwirtschaft und Gartenbau. gerecht zu werden. Ganz besonders sei nochmals auf die Bedeutung des Anregnens vor dem Pflan zen bzw. auf die sofortige Beregnung nach der Saat hingewiesen, um sicheres Anwachsen bzw. rasches Auslaufen zu erzielen. Auch gegen die ge fürchteten Malfröste kann durch Regengaben bei Eintritt des Frostes eine Schutzwirkung ausgeübt Aus der Darstellung kann man auf der Kurve, die alle Werte bei Mjähriger Nutzungsdauer ver bindet, für den Zinsfuß 1,5 einen jährlich abzu schreibender Prozentsatz des Neuwertes von 4,33 F> ablesen; mit anderen Worten, es müßen jährlich 4,33 X 16 — 69,28 Alt auf das Abschreibungskonto eingezahlt werden. Nunmehr ist es dem Praktiker auf einfachste Weise möglich, die Höhe seines Abschreibungssatzes selbst zu bestimmen, besonders wo diese Art der Abschreibung allein wissenschaftlich vertretbar ist. Jeder Betriebsleiter sollte nun aber auch danach trachten, die Abschreibungssätze für seine Betriebs mittel nicht nur zu berechnen, sondern auch auf das Abschreibungskonto einzuzahlen. Aus der ein leitenden Begriffsklärung geht ja wohl genügend hervor, daß die ordnungsmäßige Abschreibung aller Betriebsmittel eine wesentliche Stütze für die Krisenfestigkeit unserer Gärtnereien ist. Diplomgärtner MIKelm Lcbalt, Berlin-Dahlem Bo Bo Ku Ni. Po Nh So Sc Sc Sc Sc Th W, W> W Re Re Pilzbefall eintreten, der durch zusätzliche Regen gaben noch gefördert wird. Die Beregnung von Tomaten im Feldbau kommt deswegen nur bei Eintritt anhaltender Trockenheit unter Beachtung großer Vorsicht in Frage. Gurken wurden mit Erfolg beregnet, im allgemeinen treffen wir aller dings den Gurkenanbau nur auf solchen Böden, die von Natur aus frisch sind. Die zusätzliche Be regnung hat bei Tomaten und Gurken nur unter geordnete Bedeutung und wird lediglich in Aus nahmefällen anzuwenden sein. Anders verhält es sich bei Blumenkohl, der bei sorgfältiger Beach tung aller Anbauregeln unbedenklich beregnet wenden kann und der diese Gaben durch hohe Er träge lohnt. Sämtliche Regengaben müssen nach eingehender Ueberlegung und planmäßig verabfolgt werden, um den jeweiligen Wasseransprüchen der Pflanzen Jeder gärtnerische Betrieb benötigt zur Er zeugung bestimmte Betriebsmittel, die häufig benutzt werden und dadurch dem langsamen Ver brauch unterliegen. Hierher gehören Gebäude, Glashäuser und Frühbeete, Maschinen und Hand geräte. All diese Betriebsmittel müssen irgendwann gekauft werden, sie dienen Unmittelbar der Er zeugung und damit der Wirtschaftlichkeit des Be triebes. Viele von diesen Betriebsmitteln sind sehr teuer und verlangen deswegen bei der Anschaffung einen ansehnlichen Kapitalaufwand. Nun wurde bereits gesagt, daß diese Betriebsmittel im Lause der Zeit abgenutzt und schließlich „verbraucht" werden; sie verlieren also an Wert und haben dann schließlich Nur noch einen Abbruchs- oder Schrott wert. In dem Augenblick aber hat der Betrieb das Geld, welches er seinerzeit zur Anschaffung aufgewandt hat, restlos verloren, wenn er sich nicht entsprechend gesichert hat. Diese Sicherung kann man durch Lie sogenannten Abschreibungen er reichen. Die Abschreibungen dienen also lediglich dazu, den im Laufe eines Arbeitsjahres „abgenutzten Wert" eines Gegenstandes in anderer Form dem Betrieb zu erhalten. Ermöglicht wird das durch die Zahlung eines bestimmten Abzahlungssatzes, der dem „abgenutzten Wert" entspricht, auf ein für diese Zwecke besonders eingerichtetes Ab schreibungskonto. Itun besteht lediglich die Schwierigkeit, die Höhe des Abschreibungssatzes bzw. den „abgenutzten Wert" in Geldwert auszudrücken. Uber auch da bei kann man sich helfen. Es gibt Erfahrungs- zablen nach denen man die Lebensdauer eines Gegenstandes einschätzen kann, was dem Gärtner allgemein geläufig ist. Er Weitz, wie lange ein Traten hält, oder nach wieviel Jahren seine heute gelausten Frühbeetfenster unbrauchbar sein werden. - man nun z. B. weiß, daß ein Gewächs- t mindestens 10 Jahre bei normalen Verhält- > brauchbar sein wird, dann kann man auch g.a z einfach den jährlich abgenutzten Wert er- n eln. Das geschieht, indem man den Neuban- N , r durch die Zahl 10 ( — Anzahl der Nutzungs- ja wes teilt. Das Resultat würde dann der jähr- lm abzuschreibende Wert sein. Diese Ueberlegung wäre aber nur richtig, wenn der Abschreibungssatz nicht verzinst würde, wenn man das Geld also nicht auf die Bank bringen, sondern in den Strumpf stecken würde. Es muß deswegen ein anderer, richtigerer Weg gefunden werden. Bevor dieser Weg hier gewiesen werden soll, niuß aber nochmals ganz kürz zuiammen- gefaßt werden, welchem Zweck die Abschreibung dient. Jeder Betrieb ist mit Hilfe einer gewissen Kapitalsmenge aufgebaut. Dieses Kapital darf nicht verbraucht werden, da der Betrieb zu jeder Zeit gleichmäßig leistungsfähig bleiben muß. Aus diesem Grund mutz der jährlich „abgenützte Wert" jedes Bctricbsmittels in Form einer Geldzahlung als Abschreibung auf ein besonderes Abschrei- kmngskonto gezahlt werden. Diese sogenannten Abschreibungen gehören zum Aufwand bei der Erzeugung und müssen durch die Arbeitsleistung des Betriebes aufgebracht werden. Werden die Abschreibungssätze nnn Jahr für Jahr regelmäßig gezahlt, dann wird zu dem Zeitpunkt, wo das betreffende Betriebsmittel verbraucht ist, das Ab schreibungskonto genau auf die Höhe des Neubau wertes angewachsen sein; der Betrieb hat also von seinem Betriebskapital nichts verloren, es ist lediglich eine Umlagerung vom Gegenstand zur entsprechenden Geldsumme eingetreten. Nun wird gewöhnlich bei wertvolleren Betriebsmitteln nach deren „Abnutzung" oder „Verbrauch" noch Schrott zUrückbleiben, der dann einen sogenannten „Ab bruchswert" besitzt. Deswegen wird man nicht den gesamten Neuwert abschreiben, sondern den Nenn wert abzüglich des Abbruchswertes. Dabei muß auch nochmal hervorgehoben werden, daß lediglich der nackte Neuwert am Ende der Lebenszeit des Gegenstandes vorhanden sein darf, also nicht etwa der Neuwert mit Zins und Zinseszins, die das Geld gebracht hätte, wenn man es nicht zur An schaffung des Gegenstandes benutzt, sondern auf ein Sparkonto gelegt hätte. Für die Verzinsung des Anlagekapitals hat einzig Und allein der Betrieb durch seinen Leistungserfolg zu sorgen. Wie wird nun die Berechnung des Abschrei bungssatzes in gedanklich richtiger Form vorge nommen? Nun, wenn jährlich eine bestimmte Geld summe während einer bestimmten Zeit auf ein Sparkonto gezahlt wird, dann ist nach Ablauf der vorgesehenen Zeit aus den einzelnen Zahlungen und deren Zinsen ein bestimmtes Kapital erwach Diese Tabelle ist in der Form zu verwenden, daß man zunächst die voraussichtliche Nutzungsdauer des Gegenstandes schätzt. Alsdann muß der Zins fuß bekannt sein, nach dem das Abschreibungs- konto verzinst wird. Dann kann man mit Leich tigkeit aus der Tabelle den jährlich abzuschreiben den von-Hundertsatz ermitteln: In Zukunft müssen auch in der Ostmark alle Maßnahmen ergriffen werden, um jährlich mög lichst gute und regelmäßige Ernten zu erhalten und außerdem nur gesundes Obst zu ernten. Die notwendige Baumpftege muß mit der Schädlings bekämpfung Hand in Hand gehen, denn andern falls können wir nur das Obst ernten, das uns das Millionenheer der Schädlinge und die Krank heiten übrig lassen. Mit dem Januar 1938 wird die Verordnung zur Durchführung der Schädlings bekämpfung im Obstbau auch in der Ostmark in Kraft treten. Damit die Möglichkeit der Durch führung dieser Verordnung gegeben ist, werden von feiten des Reichsministers Beihilfen auf Grund eines Antrages an die zuständige Kreisbauern schaft in der Höhe von 20—30 v. H. des Ankaufs preises für Obstbaumspritzen gewährt. Obstbau vereine, Gemeinden, landwirtschaftliche Genossen schaften oder Gemeinschaften einzelner Garten besitzer, können sich um solche Beihilfen bewerben, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Spritze sich jederzeit in einem gebrauchsfähigen Zustand befindet. Da allgemein bekannt ist, daß derartige Geräte, wenn sie von Hand zu Hand gehen, bald schad- OMaumkarbolineum oder Baumwrttzmittel? Zu der häufig aufgeworfenen Frage, aus wel chen Gründen hei der Schädlingsbekämpfung im Obstbau Baumspritzmittel dem Obstbaum- karbolineum vorzuziehen sind, nimmt die Zeit schrift „Die kranke Pflanze", 15. Jg., Heft 3/1938, in einem Aussatz von Krehenberg Stellung. Im einzelnen entnehmen wir folgende allgemein interessierende Einzelheiten: „Zu bevorzugen sind zuerst die teerölhaltigen Baumspritzmittel, und zwar aus folgenden Grün den: Man kann sie auch nach dem Knospen schwellen der Obstbäume noch für die Vorfrüh- j'ahrsbehandlung benützen, und sie find aus rein deutschen Rohstoffen hergestellt. Dazu kommt noch die allerdings bisher noch nicht ganz geklärte Mög lichkeit, sie mit Kupfermitteln zu kombinieren und so die Vorfrühjahrs- mit der Vorblütenspritzung zusammenzulegen. In zweiter Linie greife man zu den Obstbaumkarbolineen aus Schweröl, weil sie augenblicklich von jeder Bewirtschaftung in Deutschland frei sind, denn sie werden nur aus höheren Phenolen erzeugt. An letzter Stelle greife man zu Mittelkarbolineen, die ebenso gut sind und noch im Handel vorrätig sind. Sie werden näm lich aus niederen Phenolen und Cresolen herge stellt, die wegen Devisenbewirtschaftung jetzt zu Kunstharzen Verwender werden. Doch arbeitet man daran, Karbolineen aus Mittelölen mit Fortfall der Phenol- und Cresolbestandteile zu erzeugen!" Beregnung nur Mehrertrage (siehe Mb.), nie mals aber Mindererträge gebracht. Gerade die Möhre liebt einen frischen Boden und viel Feuch tigkeit. Auf leichten sog. Roggen-Lupinenböden wurden gelegentlich Möhren in Roggen eingesät (Altmark). Nach Aberntung des Roggens erhielten die Möhren noch Mei Regengaben Ende Juli und Ende August, wodurch sie sich prächtig entwickelten. Ohne Zusatzregen wären diese Möhren nach Ab- erntmrg des schützenden Roggens wahrscheinlich verdorrt. Weitere Berichte liegen vor über die Beregnung von Salat, Kohlrabi, Sellerie und Ro- senkohl^), wobei durchweg Erntesteigerungen von 20 bis 50 v. H. sestgestellt worden sind. Nicht allein die höheren Erträge waren ausschlaggebend, son dern die Beregnung bewirkte allgemein eine Ver besserung der Güte in bezug auf Größe, Form und Ansehnlichkeit der Erzeugnisse. Die Knollen gewächse zeichneten sich durch größere Zartheit ge genüber unberegneten Kulturen aus. Dabei wird betont, daß die Beregnung von Salat- und Kohl- rabipflanzen in feinster Zerstäubung vor sich gehen muß. Auch über die Beregnung empfindlicher Pflan zen, Tomaten, Gurken und Blumenkohl liegen aus verschiedenen Gegenden Deutschlands Berichte vor. Bei Tomaten kann in feuchten Jahren leicht hast werden, sollen die Spritzen einem verläß lichen, geschulten Mann, der für die Arbeit von den einzelnen Obstbauern zu entlohnen ist, über geben werden. Dadurch sichert man nicht nur eine längere Haltbarkeit der Baumspritze, sondern er spart sich selbst auch viel Arbeit. Pflanzenschutz im Obstbau ist sehr wichtig, denn wir retten durch ihn jährlich viele Millionen Kilo gramm guter und gesunder Früchte vor dem Ver derb und nützen dadurch dem gesamten Volk und der Volkswirtschaft. Jede am Öbstbau interessierte Organisation sollte sich daher rechtzeitig eine vom Reichsnährstand zugelassene Spritze beschaffen. Abzuschreibender Wert 800,— Ml Lebensdauer 7 Jahre Zinsfuß 2 F> Aus der Liste ergibt sich, daß jährlich 13,89 v. tz. des abzuschreibenden Wertes auf das Abschrei bungskonto gezahlt werden müssen; d. h. es müssen jährlich 13,89x8—111,12 FM gezahlt werden. Nun ist aber diese Tabelle noch nicht ausreichend; denn es sind nicht Zinsfüße mit gebrochenen Zahlen vorhanden, was bei einer derartigen Tabelle selbst verständlich zu weit führen würde. Aus diesem Grunde soll hier noch eine graphische Methode ent wickelt werden, die allen Anforderungen weitest gehend gerecht wird. In der Darstellung sind Kurven gezeichnet, die jeweils für eine bestimmte Anzahl von Nutzungs jahren gelten (5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 15, 20, 25, 30, 40, 50). Diese Kurven verbinden nun jeweils alle Punkte, die den von Hundertsatz des jährlich abzuschreibenden Neuwertes (bzw. Neuwertes minus Abbruchswertes) bei den verschiedenen Zinsfüßen für die entsprechende Anzahl der Nutzungsjahre an geben. Dabei erkennt man auch deutlich, daß der abzuschreibende Wert mit steigendem Zinsfuß sinkt, was ja selbstverständlich ist. Auch hierzu ein Beispiel: Beispiel: Neuwert eines Gegenstandes . . 1900,— M Abbruchswert 300,— „ Abzuschreibender Wert 1600,— M Lebensdauer 30 Jahre Zinsfuß 1,5 ^b 1. Januar 1939 auak in cisr Ostmark im Obstbau: Schädlingsbekämpfungszwang und dadurch Schaden durch Erfrieren her jungen Pflanzen verhütet werden. Hierüber lausen zur Zeit Versuche, die zwar noch nicht abgeschlossen sind, aber doch mit Sicherheit eine frostschadenver- hütende Wirkung erkennen lassen. Leber (RKDL.). sen. Den Vorgang dieser gleichmäßig wieder kehrenden Zahlungen nennt man Rentenzahlung. Nach der Zinseszins- und Rentenrechnung kann man dann folgende Formel aufstellen: L -- a - 2^- U - 1 wobei L - Endkapital, a - jährlicher Abschrei bungssatz, cp - Zinsfaktor und n - Anzahl der Nutzungsjahre bedeuten. Löst man die Gleichung nach a hin auf und fetzt den Wert für q <q - 1 4- p/1.00, wobei p der Zinsfuß ist) ein, dann erhält man folgende Gleichung: 100 - <1,0PN-1) Diese Formel läßt sich nun noch insofern verein fachen, indem man das Endkapital Ks gleich 100 setzt. In diesem Falle lautet die Formel dann denn s drückt nunmehr nicht den abzuschreibenden Wert direkt aus, sondern ist der jährlich abzuschrei bende Prozentsatz des Neuwertes. Nun ist es für den Praktiker nicht einfach, seinen Abschreibungssatz aus dieser Formel zu berechnen; denn er muß logarithmisch rechnen, um den Wert der hohen Potenzen festzustellen. Jedenfalls ist das oft der Grund dafür, daß der Gärtner häufig kein Abschreibungskonto anlegt. Aus diesem Grunde soll die folgende Tabelle die Berechnung wesentlich erleichtern: Ans cLs Llsieütsrunsf seücr//t Abschreibungen tm Gartenbau K T 0 1 S Zinsfuß (P) b k 7 S 4 Z Amortsiationssatz tu des Anlagekapitals 5 20,00 19.72 19,21 18,87 18.46 18,10 17,74 17,39 k 16,66 10.34 15,78 15,50 15,11 14,69 14.34 13.97 7 11,29 13.89 13.42 13,04 12,66 12,28 11,91 11,56 8 12,S0 12,12 11,66 11.28 10,86 10,47 10,11 9.74 9 11.11 10.7S 10,25 9.87 9,48 9.06 8,71 8,34 10 10.00 9,62 9.13 8.75 8.33 7,95 7,59 7.24 12 8,34 7.94 7,46 7.08 6.67 6.28 5,93 5,59 15 6,66 6,25 5.78 5,40 4,99 4.63 4,30 3,98 so s,00 4.S6 4,12 3.73 3,36 3.02 2,72 2,44 SS 4,00 3.S6 8,12 2.75 2,40 2,10 1,82 1,58 30 3.33 2.89 2.47 2.11 1,78 1,51 1,27 1.06 10 2.S0 2,06 1.05 1,33 l,05 0.83 0,65 0.50 SO 2,00 1.S6 1,18 0.9 l 0,66 0,48 0.34 0.25