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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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s Die Saumschule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Garten -es Neichsnährftanües Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner S. Januar 193- Seilage zu „Vie Gartenbauwirtschaft" Nr. 1 Nummer 1 Die Lr§ssI)Qisss crus cisn I,crnclesücrusinscchcr/t6n Mterlagen-Anerkennung 1938 Nachdem im Jahre 1837 die Anerkennung von Typenunterlagen erstmalig durchgeführt wurde, folgte in diesem Jahr die Fortsetzung dieser beson ders auch für unseren Obstbau wichtigen Bereini gungsarbeit. Wiederum ging der Anerkennung ein Lehrgang für Unterlagenprüfer voraus. Ich bin der Ansicht, daß die auf diesem Gebiet so be sonders schwierige Sortenkunde nur äußerst sorg fältig geschult werden darf. Ueber diesen Lehrgang habe ich bereits in Nr. 43/1938 der „Gartenbau wirtschaft" berichtet. Die Durchführung der Anerkennung hat außer der Bereinigung der Mutterbeete und Vermeh rungsbestände auch den Vorteil, daß hierbei eine Bestandserhebung durchgeführt wird, die uns wichtige Materialien für die Fragen der Bedarfs deckung und Anbaulenkung verschafft. Das Ergeb nis ist aus der beigefügten Tabelle ersichtlich. An den Zahlen fällt eine starke Erweiterung der Be ¬ standsziffern auf. Es wäre ganz falsch, diese ledig lich als Bestandsvermehrung, als erweiterten An bau, aufzufassen. Gewiß find Erweiterungen des Anbaues vorhanden aber der wesentliche Anteil des Anbaues der zahlenmäßigen Erweiterung be ruht auf einer erweiterten Erfassung, wobei auch diejenigen Anbauflächen mehr hinzutreten, deren Ertrag an Abrißen nur der Aufschulung im eigenen Betrieb dient. Auf die Anerkennung ge rade auch dieser Mutterpflanze und Vermehrungs bestände, die zur Selbstaufschulung bestimmt sind, ist Wert zu legen, weil die künftige Kennzeich- nungspflicht der Unterlagen die Erzeugnisse in Vorzug stellen wird, die berechtigt sein werden, an zugeben, „auf anerkannte Unterlagen Typ .... veredelt". Die Quitten sind in dieser Tabelle nur teilweise enthalten. Die Anerkennung der Quitten bereitet bekanntlich besondere Schwierigkeiten, weil die Er kennbarkeit derselben, allein an den Trieben, sehr gering ist, von den bekannten Wuchsunterschieden, z. B. zwischen EMA. und EMC. abgesehen. Es war daher bis auf weiteres als Richtlinie hin gestellt worden, nur dann Quitten anzuerkennen, wenn außer der offensichtlichen Reinheit auch Nach weise über die Abstammung bzw. Herkunft vorhan den sind. Wegen dieser nur teilweisen Aufführung wurden hier die Klone Pillnitz 1, 3, 5 nur zu sammengefaßt wiedergegeben. Letzteres gilt auch in der Tabelle für die in nur mäßigen Beständen vorhandenen Pflaumentypen. Es sei nochmals betont, daß erst nach einer Reihe von Jahren die diesbezüglichen Erhebungen für Feststellungen über den Anbaurückgang oder die Anbauvermehrung zulässig sein werden. Tetrner. Uebersichlskafel der Anerkennung von Typen-Ankerlagen 1938 Uslus Lbl Uslus LU Ualus LU Uslus L5l Uslus LU Uslus LU Uslus LU Uslus LU bauernschaft I II IV V VII IX XI XVI s d e s d o s b o L ! d I e » I d e s ! d o a b e a d O Baden — 15,2 60,3 30,0 15.3 75.1 60,0 — 0.1 0.1 Bayern 0,52 0,09 0.8 0,5 3,42 17.25 14.0 — — —— — — — 13,96 4,0 12,48 0,25 — — 1.15 3.0 3.58 Knrmark 6,0 5,30 1.5 0,79 1.0 0,14 1.41 3.0 0.72 2.07 6.5 1.15 — — — 6,28 10.0 5,0 0.95 2.5 1.0 20.19 90.0 14,15 Niedersachsen 3,0 2.05 17.05 43,02 6,0 0,06 0.65 1.0 2,05 3.0 8,0 — — — 21,61 26.72 17,0 3.1 0,2 0.1 1.65 3.3 3.4 Pommern — — 0.1 0.8 1.4 0,1 0,8 — — — — 0,1 0.2 — 0.5 18,0 4,0 0.1 0,5 — Rheinland 14,3 37.3 11,1 25.75 121.6 45,0 1,73 OH 0.05 5.63 23,6 5,05 0.03 — — 79.71 445.95 286,45 4.08 18.6 0,93 5.43 20.8 4,2 ^7 aarpfalz — 0,1 0,4 0,2 0,3 0.3 — 0.15 1.0 0.45 — — — 4,05 23,3 12,0 — — — — — — Sachsen 0.07 —— 2,62 0,48 — — 0.71 5,0 6.0 0,07 — — 14,02 27.0 25.25 0.6 — — 3,98 23.0 18,0 La.-Anhalt IS7.65 103,0 11,17 103,27 514,6 234,8 14.03 24.4 188.5 13.38 55,5 104,5 5.1 17.0 8.8 481,77 843,4 375,5 11,54 51.5 102,2 35,76 188.0 175.7 Schlesien — - 0,35 1,8 1,33 10.35 6.1 0.65 2,3 0,5 — — — 1.2 3.5 0,7 0,2 0,8 0.25 0.8 2,5 1,0 chlesw.-Holft. 8.55 10.3 4.4 40.5 102,03 25.7 107,31 513,1 230.3 27,72 178.75 78,8 0,1 0.5 3.0 47,38 115.4 33,3 135,29 855,9 251.0 25,96 136,3 30.0 - hü ringen 'eser«Ems — — — 7,31 0,15 2,0 6,55 20,5 0.61 0.71 0.2 0,5 — — —- 4,18 OH 1,8 0,02 0.15 0,07 0.62 0,35 0,79 — — 0,1 0.5 — — 0.1 — — — — — 0,2 — —— 1.2 — — 0.6 — — , -inalcn 1,35 3,6 0.8 3,1 11,7 4.1 0.75 4,65 1,7 2.0 2.1 0,2 — — — 5.29 16,95 4.8 1.3 7,2 4.8 1.6 14,5 7,0 Niemberg 3,1 11.0 2.6 5,4 16,2 6,4 5,3 23,8 1,4 5.35 33.4 13,5 — — — 17,75 57H 13,8 1.1 2,0 — 14,5 100S 10,6 ich IM Ä4.54 172,55 31,50 318,34 872.8 414,84 145,07 656,2 445,78 61.28 312.75 224,65 5.30 17.5 11.8 712.80 1650,12 848.08 160.13 950,85 364,35 112.44 542.65 268.42 B-.Ich IM 106.30 62,00 15.7 256,80 279L 276,80 103.60 365H 31,40 100,20 157.40 78.50 3,80 1H 2.6 537,80 1193,60 675.50 I52HO 679,20 122,10 103.50 429,80 147.00 LanöeS- bauernschaft cvttoui» Lil LU Pillnitz 1, 3, S Lruuus Ackermann Brüssel LA Prunus Lruuus Uzkrods- laua sldsk'LLlr.l'^z) . ! 21 d o c v gelbe « Lroosjes LU d o a d e L b b o - ! d ! 6 Baden 3.4 ! 10,8 30.0 ' 0.2 1.0 — Bayern 0,5- , Kurmark i 15.1 i 35.0 25,0 2.8 2,0 0,35 1.0 — — — — — — — —— — — Niedersachsen l 1,0 ' 5.0 s 2,5 3,0 5.0 5.0 4.11 10.0 1.0 1.5 5.0 — — — — — — — Pommern —- — —— —— — — —- — — — — Rheinland s 19.17 111,4 19,0 1.91 20.75 6.3 6,86 37.15 11.7 3,2 9,75 2.3 6,42 46.7 19.1 0,65 1,5 1,5 Saarpjah 2,5 3,5 1,0 i 2S 0.3 1.2 0,6 — — — —- — — IO.I 95,0 10,5 Sachsen 2.2 12,2 27.0 Och 4,08 1.0 2.8 0,3 — — 0,6 — — — 0,1 — Sa.-Anhaü j 82,8 286.9 252.5 1922 31.5 j 89.0 140.25 583.0 539.1 6.51 27,- 9,5 12,35 22.5 29.0 0.33 o« — Schlesien u,3 3.8 2.2 5 — — 0,5 0.2 0,4 — — — — — — 0,05 0,9 — Schlcsw.-Solst. — 5,45 26.78 3.0 2,43 12,55 7.5 5.79 28.98 15.0 1,35 75,0 30.0 Thüringen Weser-Ems I 9,3. 70.0 70.0 0.53 0.25 0.15 3,27 0.05 0.06 0,2 0.5 — 0,16 0,1 0.1 0.1 0,15 0.1 Westtalen 1.4 4.4 0.5 0.6 1.7 0.5 3,5 11,8 1,5 0.6 2,6 0,6 0.2 0.8 0.4 — — — Württemberg I 8,3 42,0 15.5 — — s 0.1 5,8 12,0 2,1 1.5 4,0 - 4,0 20,0 1,0 — 0,3 ' - Reich 1938 145,57 58,.5 448.3 30.1 kl 61.2v/ 104.35 ! 9.07 34,65 23.43 174,17 684^8 561.68 16,24 61.4 19.9 29.46 119.08 64,6 12,78 174,80 42,1 Reich 1937 - — — — ! - - ,66.70 227,30 486.10 13.80 21,8 14.4 32,60 47.?0 53,3 13,40 20,00 3.0 krunus verschieben s I b e Zusammengefaßt: Prunus Hüttner IV Gr. Gr. RanM. Brampton 45,33 44,1 24,0 17.7 42,6 18,6 Erläuterungen: ns Mutterpflanzen, d) einjährige (Abrisse, Ableger, Stecklinge), c) zweijährige, verpflanzte Vcrmchrungsbestänbe. Alle Zahlen in Tausenden Stück. I'rassn 2um Verkehr mit LaumscduismsllAm'sssn Güteklassen und Lieferbedingungen In Lieserunasstreitfragen entsteht häufig die Frage, ob die Güteklassen und Lieferungsbedingun gen für Baumschulerzeugnisse bindend, also rechts wirksam, sind? Diese Frage ist bejahend zu be antworten. Maßgebend für den Verkehr mit Baumschul- erzeugnissen ist die Anordnung der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft über Re gelung der Preise, Preisspannen, Güteklassen (Qualitätsbezeichnungen) und Lieferungsbedingun gen für Baumschulerzeugnisse vom 4. 7. 193ö (Ver kündungsblatt des Reichsnährstandes S. 377). Durch Ziff. 1 dieser Anordnung ist die grundlegende An ordnung des Reichsnährstandes vom 20. 2. 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 45) mit ihren An lagen und die Anordnung vom 6. 7. 1934 (Deut scher Reichsanzeiger Nr. 160) mit geringfügigen im einzelnen angegebenen Aenderungen übernommen worden. In Ziff. 1 der Anordnung vom 20. 2.1934 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Qualitätsbezeichnungen und die Lieferungsbedin gungen als Anlagen zu dieser Anordnung in dem Organ des Gartenbaues „Die Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung ist erfolgt in „Die Gartenbauwirtschaft" Nr. 9 vom 1. 3. 1934. Damit sind diese Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse Bestandteile der Anord nung geworden. Zweckbestimmung der Anordnung ist, wie sich schon aus ihrer Bezeichnung ergibt, die Vereinheitlichung der beim Verkehr mit Baum schulerzeugnissen wesentlichen Bedingungen. Dieser Zweckbestimmung entspricht es, daß von diesen Be dingungen abweichende Vereinbarungen nicht zu lässig sind. Im übrigen gelten die Lieferungsbe dingungen auch als Handelsbrauch in den beteilig ten Kreisen. Die Bindung an die Güteklassen ergibt sich ganz eindeutig aus Ziffer 18 der Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse. Diese lautet: „Für alle Lieferungen sind die vorstehenden („vorstehenden", weil vorweg die Güteklassen ab gedruckt waren, d. Bfssr.) Güteklassen und Grund- maße maßgebend." Diese Verkoppelung von Lieferungsbedingungen und Güteklassen ist ja gerade die wichtigste Ver braucherschutzmaßnahme. Es bleibt allein noch übrig zu erörtern, ob es nach Vorstehendem überhaupt noch möglich ist, im Baumschulpflanzenverkehr auch noch etwas anderes als Lieferungsbedingungen hinzustellen? Auch diese Frage ist zu bejahen. Diesen anderen Bedingungen stehen aber in jedem Fall die nährständischen, rechtswirksamcn Lieferungsbedingungen voran, und es dürfen keine anderen Bedingungen den Sinn der ersteren ändern. Es ist z. B. vorgekommen, daß ein Unternehmer Festlegungen der rechtsgültigen Lieferungsbedingungen, die den Verbraucher schüt zen, weggelassen hatte. Dies ist unzulässig. Die Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse sind eine wohlabgewogene Abstimmung zwischen berechtigten und verpflichtenden Lieserer- und Käuferschutzbestimmungen. Sie genügen auch für den innerdeutschen Verkehr vollkommen. Nun be steht aber z. B. für den Auslandsverkehr das Be dürfnis, darüber hinausgehende Bedingungen auf zustellen,' man denke nur an Kasse-Bedingungen, Kursvereinbarunaen u. a., und es wird dieses Be dürfnis klar erkenntlich. In solchen Fällen und unter obigen Vorbehalten sind also auch „andere", zusätzliche Lieferbedingungen denkbar, notwendig und auch zulässig. Diese müßen aber zweckmäßig nur angefügt — nicht in die nährständischen ein- qefügt —, und als „eigene" oder „besondere" Lieferungsbedingungen gekennzeichnet werden. I. Klärung einer Zollfrage Sind Obstunterlagcn (Wildlinge) in zolltechnischem Sinn Obstbäume? Bei der Einfuhr ausländischer Obstunterlagen (Wildlinge) werden diese mitunter unbewußt, — manchmal vielleicht auch nicht i nbewußt —, in jedem Fall aber unzutreffenderweise als „Obst bäume" deklariert. Die sachgebietliche Stellung nahme des Reichsnährstandes zu dieser Frage ist folgende: Die Erzeugnisgruppen „Obstbäume" und „Obst wildlinge" (Veredlungsunterlagen) sind zu trennen, und erstere zum Vertragszollsatz von M 23,—, letztere zum autonomen Zollsatz von Mt 40,— je 100 KZ zu verzollen. Unter „Obstbäume" find im zolltechnischen Sinn die im Abschnitt „Obstbäume" der „Mindestpreise für Baumschulerzeugnifie" laut Anordnung Nr. 12 der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft vom 4. 7. 1935 zu verstehen. Dieser Ab schnitt umfaßt alle veredelten Obstbäume, in allen Formen, einschließlich der Walnußbäume, un geachtet, ob letztere veredelt sind oder nicht. Die vorstehende, gutachtliche Stellungnahme deckt sich mit der handelspolitischen Entwicklung der hier be handelten Frage. T. Ballenleinen-Packdraht Der gebotenen Eile wegen ist es erwünscht, auf diesem Wegs den Baumschulen folgendes mit zuteilen: Die Studiengesellschaft für Technik und Garten bau e. V-, Berlin SW. 61, Dorckstraße 71 (STG.), steht gegenwärtig mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um ein Kontingent reiner Jute für Lie Einballierung von Baumschulpflanzen mit Erd ballen zu erlangen. Das l ^-Mischgewebe hat sich aus bestimmten Gründen für diesen Zweck nicht ge nügend bewährt. Die Baumschulen werden hier mit aufgesordert, den Bedarf an Juteleinen für 1939 unverzüglich bei der STG. direkt anzumelden. Die STG. hat ferner mitgeteilt, daß das Kon tingent an Packdraht für 1938 nicht voll ausgenützt wurde. Den Baumschulen sei deshalb mitgeteilt, daß eine derartige Nichtausnutzung eingeholter Kontingente die künftige Bedarfsdeckung gefährdet. P. Zeltfragen der Baumschulen Unter diesem Titel gab der Beratungsring der i Fachgruppe Baumschulen im Rheinland auch in diesem Jahr wieder das Ergebnis seiner Arbeiten i der Oeffentlichkeit bekannt*). Den breitesten Raum i dieses Buches nimmt ohne Frage die Wiedergabe i der obstbaulichen Borträge ein. Wenn man auch Sem Inhalt der Vorträge nicht immer restlos zu- i stimmen kann, so muß doch die enge Zusammen- i arbett zwischen Obstbau und Baumschulen, mit dem gemeinsamen Ziel, den heimischen Obstbau zu för- i Lern, nur begrüßt werden. Befremdend mutz ba- i gegen auf den eingeweihten Leser Ser Artikel des Herrn Herr wirken, in dem er sich mit Sen Arbei- i ten auf dem Gebiete der Unterlagenanerkennung i befaßt. Geflissentlich ist hier vermieden worden, der j Arbeit des Reichsnährstandes Erwähnung zu tun, ' dem doch wohl in erster Linie Anerkennung zukom- i men müßte, diese für Obstbau und Baumschulen : so wichtige Frage einmal ins Rollen gebracht zu i haben. Den Vogel schießt ohne Frage die Behaup- j tung ab: „Dabet hätte man sich die Erfahrungen der holländischen Körkommission zu eigen gemacht, i die seit einigen Jahren die Kontrolle Ler Unter- i lagen in den holländischen Betrieben durchführt." j Ich weiß nicht, mit welchem Recht der Verfasser i dies behauptet. Als bescheidener Mitarbeiter an i diesen Aufgaben erkläre ich, daß mir die Arbeiten j der holländischen Körkommission nicht bekannt sind, i daher auch nicht von uns ausgewertet werden konn- : ten. Wenn man auch neidlos die Errungenschaften i eines anderen Landes anerkennen soll, so haben i wir wirklich in diesem Punkte keine Veranlassung, i unser Licht unter den Scheffel zu stellen; denn : wenn auch die wissenschaftliche Forschungsarbeit i auf dem Unterlagengebiete von den Engländern j früher aufgenommen wurde als von uns, so ist j doch die Auswirkung dieser wissenschaftlichen Er- i gebnisse für die Praxis hier Lei uns in einer Weise i angefaßt worden, die auch im Auslände thresglei- j chen sucht. Berücksichtigt man noch, baß vor allem : unser gärtnerischer Nachwuchs den Leserkreis dieses : Büchleins bilden wird, so kann man nur bedauern, j daß die hervorragenden Arbeiten des Reichsnähr standes, unterstützt durch finanzielle Beihilfen des i Ministeriums, in diesem sonst interessanten Artikel wenig Erwähnung gefunden haben. 0u-> LwxLsn. *) Rheinischer Verlag sür Wein- und Gartenbau, j Aachen, Preis 2,40 RM. Schutz gegen Hasenfraß Wildschäden an Obstbäumen verhüten Auch während des Muters sind die Obstbäume gegen Schädlinge zu schützen. Gegenwärtig ist damit zu rechnen, daß die Hajen sich an die jungen Obst bäume Heraninachen und die Rinde benagen. Da durch wird der Saftlauf unterbrochen und das Wachstum der Bäume gestört; in schlimmen Fällen gehen die Bäume sogar ein. Das sicherste Schutzmittel im freien Gelände ist bei den Hoch- lind Halbstämmen Edas Drahtgitter von 1,2—1,5 m Höhe. Rechtzeitig angebracht, be währt sich dieses am besten; es bietet das ganze Jahr hindurch Schutz, >da es auch Schafe, Ziegen und Gänse abhält. Am Pfahl soll Edas Drahtgitter möglichst nicht angenagelt werden, damit man es bei Schneewehen oder bei der Stammpflege Hoch ziehen kann. Wo Drahtgitter nicht beschafft wer den können, empfiehlt sich das Einbinden der Baumstämme mit Dornen. Zu verwerfen als Schutzmittel sind Stroh und Schilf; die Stämme werden dadurch verweichlicht. Schon angebrachte Schutzvorrichtungen sind jetzt nachzusehen und zu verbessern. Gute Dienste gegen Wildschäden leistet auch der Kalkanstrich; wird der Kalk durch Witte rungseinflüße abgewaschen, so ist der Anstrich zu wiederholen. Auch Bestreichen der Stämme mit einer Mischung von Lehm, Blut und Kalkmilch hat sich bewährt. Lücken in den Zäunen sind durch Maschendraht zu verschließen. Bei Bäumen, die unter Hasenfraß bereits gelitten haben, hat sofort die Wundpflege zu erfolgen. Die Wunden bestreicht man am besten mit kalt- flüssigem Baumwachs oder mit Kuhmist. Damit die Beschädigungen nicht noch größer werden, ist das Ausschneiden mit dem Messer tunlichst zu ver meiden. äaliiniät. Die Gartenbau-Wintertagung findet in den Tagen vom 14. bis 16. Januar 1939 in Goslar statt. Am 16. Januar finden die Ta gungen der Fachgruppen Obstbau (vormittags) und Baumschulen (nachmittags) statt. Wichtige Anregungen, Berichte, find erbeten; diese sind zwecks uottyendiger, allgemeiner Information und Innehaltung eines geordneten Dienstweges über die zuständigen Landesbeiräte an die Landes bauernschaften zur Weitergabe an die RHA. Il O zu leiten. Erwünscht find alle Mitteilungen betr. die Sondergruppen: Obstbäume, Beerenobst. Rosen, Ziergehölze, Alleebäume, Koniferen und Hccken- Pflanzen, Rhododendron, Unterlagen, sowie betr. die Arbeitskreise: Güterverkehr und technische Be triebsmittel, Steuern und Buchung, Pflanzenschutz in Baumschulen-
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