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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 56.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193900007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19390000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19390000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 56.1939
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 2, 12. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 3, 19. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 4, 26. Januar 1939 1
- Ausgabe Nummer 5, 2. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 6, 9. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 7, 16. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 8, 23. Februar 1939 1
- Ausgabe Nummer 9, 2. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 10, 9. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 11, 16. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 12, 23. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 13, 30. März 1939 1
- Ausgabe Nummer 14, 6. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 15, 13. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 16, 20. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 17, 27. April 1939 1
- Ausgabe Nummer 18, 4. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 19, 11. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 20, 18. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 21, 25. Mai 1939 1
- Ausgabe Nummer 22, 1. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 23, 8. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 24, 15. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 25, 22. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 26, 29. Juni 1939 1
- Ausgabe Nummer 27, 6. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 28, 13. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 29, 20. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 30, 27. Juli 1939 1
- Ausgabe Nummer 31, 3. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 32, 10. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 33, 17. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 34, 24. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 35, 31. August 1939 1
- Ausgabe Nummer 36, 7. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 37, 14. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 38, 21. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 39, 28. September 1939 1
- Ausgabe Nummer 40, 5. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 41, 12. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 42, 19. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 43, 26. Oktober 1939 1
- Ausgabe Nummer 44, 2. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 45, 9. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 46, 16. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 47, 23. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 48, 30. November 1939 1
- Ausgabe Nummer 49, 7. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 50, 14. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 51, 21. Dezember 1939 1
- Ausgabe Nummer 52, 28. Dezember 1939 1
-
Band
Band 56.1939
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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8 ^ummsr 1. 5. Isnusr 1-!- 6artenbauwirttchatt vereinigt mit veutlcher krwerbsgartmbau Ots ^crürssIoünNcrckwsisuRxfSQ sind umFSÜsnct sinsussudsn Gartenbau-Berufsgenossmschaft Nach Gesetz und Satzungsbestimmungen der Berufsgenossenschaft ist jeoes Mitglied verpflichtet, zum Jahresschlnß einen Arbeitswertnachweis (Lohnnachweis) einzureichen. Damit die Verwal tung die Beitragsgestaltung für das Hahr 1938 möglichst bald übersehen kann, ist es dringend er wünscht, daß die ausgefüllten Nachweise sofort nach Jahresschluß, spätestens aber bis zum 16. Januar, der Berufsgenossenfchast zurückgesandt werden. Die Herren Kreisfachwarte werden gebeten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit hierauf hinzuweisen und die Betriebsführer an die alsbaldige Einsendung zu erinnern. Die gesetzliche Frist hierfür läuft am 11. Februar ab. Liegt der Nachweis bis dahin nicht vor, setzt die Verwaltung den Beitrag ge mäß 8 31 der Satzung durch Einschätzung fest. Gegen die auf diese Weise erfolgte Beitragsfest setzung ist ein Einspruch nicht zulässig. Der auf Grund der Schätzung ermittelte Beitrag muß be zahlt werden. Die Klagen über die Höhe der Bei träge sind häufig darauf zurückzuführen, daß kein Arbeitswertnachweis vorlag, so daß Einschätzung erfolgen mußte. Neben der Einschätzung hat das säumige Mit glied in jedem Falle mit einer empfindlichen Ordnungsstrafe zu rechnen. Ist die Einsendung des Nachweises bereits wiederholt unterlaßen wor den, wird eine entsprechend höhere Strafe ver hängt. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß die Mitglieder zur Einrichtung des Nachweises auch für den Fall verpflichtet sind, daß sie den von der Berufsgenoffenschaft versandten Vordruck für den Nachweis nicht erhalten haben sollten. In diesem Falle muß sich das Mitglied wegen Zusendung eines Vordrucks sofort an die Berufsgenoffenschaft wenden oder aber den Nachweis in anderer Form einsenden. Ueber die Art der Ausfüllung geben die Erläu- terungen auf dem Vordruck genügend Auskunft. Es sei hier nur nochmals hervorgehoben, daß alle im Betriebe beschäftigten Personen angegeben wer den müssen, und zwar gleichviel, ob sie dauernd und regelmäßig arbeiten oder ob sie nur vorüber gehend bei Bedarf beschäftigt werden. Dies gilt besonders für die Familienangehörigen, die oft vergessen werden. Soweit Familienangehörige ohne Entgelt im Betriebe arbeiten, ist unbedingt die Zahl der geleisteten Arbeitstage anzugeben. Bei denjenigen Personen, die keinen Barlohn er halten, ist die Art der Sachbezüge einzutragen, so wie auch der Geldwert dieser Sachbezüge. Diefer Geldwert ist möglichst genau zu schätzen, da eine Nachprüfung durch die Berufsgenoffenschaft erfolgt. Bei Lehrlingen und Lehrmädchen ist anzugeben, in welchem Lehrjahr sie sich befinden. Besonders wird darauf hingewiesen, daß der Nachweis auch dann eingereicht werden muß, wenn nur der Unternehmer allein oder mit der Ehe frau arbeitet. Dringend erwünscht ist ferner die Beantwortung der Fragen auf der letzten Seite über Umfang und Art des Betriebes. Die Berufsgenoffenschaft braucht diese Angaben für statistische Zwecke. Schließlich darf die Unterschrift nicht vergessen werden, denn ohne diese sind die Nachweise ungültig. Die Lohnnachweis-Formulare werden Anfang Januar 1939 den Betriebsunternehmern zugehen. Wichtige Neuerung bei der Unfallmeldung Wiederholt wird darauf hingewiesen, daß die gem. ft 1552 der Reichsversicherungsordnung von den 8 iriebsführern zu erstattende Unfallanzeige Die endgültigen Ertragszahlen des Jahres 1938 Die offiziellen Ertragszahlen der italienischen Kernobsteruter 1938 liegen jetzt vor. Danach war trotz der Ausfälle infolge der Frühjahrsunbilden eine Apfelernte von 2 259 380 Ur zu verzeichnen; das ist wesentlich mehr als im Vorjahr und auch eine Höhere Ernte als der Fünsjahresdurchschnitt. Bei Birnen ist eine Ernte von nur 1639 720 är gegenüber 2 193 540 Ur eingebracht worden. Bon Quitten wurden 62 730 Ur gegen 54 200 Ur ge erntet. Granatäpfel wurden mit 33 720 Ur gegen 39 550 Ur eingebracht. Die Traubenernte hat nach den endgültigen Feststellungen doch eine größere Menge ergeben, als zunächst angegeben wurde. Man hat nahezu 60 Millionen Ur, nämlich 59 709 210 Ur eingebracht. Die Steigerung gegen über der freilich knappen Vorjahrsernte beträgt demnach 3 454 510 Ur, denn es sind im Vorjahr 56 254 700 Ur geerntet worden. Da in diesem Jahr durch die Kellereien wesentlich höhere Preise bezahlt worden sind als im Vorjahr, so liegt der Hundertsatz der zur Kelterung gekommenen Trau ben höher als sonst. Die Walnüsse haben eine knappe Ernte gehabt; es wurden 425 650 Ur gegen über 567 140 Ur im Vorjahr geerntet. Von den Tomaten erwartete man durch Anbau einschränkung eine wesentlich geringere Ernte. Immerhin ist aber die Ernte, die da eingebracht wurde, immer noch zu den größeren zu rechnen; sie betrug 9 464 480 Ur. Das ist eine Verminde rung um 1080 000 Ur gegenüber der Borjahrs ernte, die bekanntlich mit 10,5 Millionen Ur Ver stopfungen und Preiszusammenbrüche verursacht hatte. Bei Kartoffeln hat man eine Ernte von 25,8 Millionen Ur festgestellt, also 2,8 Millionen Ur weniger als im vergangenen Jahr. Starke Zunahme des bulgarischen Traubenexportes Die Ausfuhr bulgarischer Tafeltrauben hat in den letzten drei Jahren eme Steigerung um mehr als 100 v. H. erfahren und sicht wertmäßig hinter der Tabakausfuhr an zweiter Stelle in der bul garischen AgrarausfuhrfiatistA. In diesem Jahr wurden bis Anfang Dezember 575130 Ur Zafel- mit Wirkung vom 1. Januar 1939 ab in doppelter Ausfertigung an die Berufsgenoffenschaft einzu reichen ist. Die hierfür nötigen Vordrucke sind in jedem Papierwarengeschäft zu beschaffen, werden aber auch von der Berufsgenoffenschaft auf An fordern unentgeltlich übersandt. Bekanntlich sind die Unternehmer von Erwerbsgartenbaubetrieben und die im Betriebe tätigen Ehefrauen gegen Be triebsunfälle zwangsversichert, deshalb muß auch für diese Personen bei eintretenden Unfällen unver züglich die vorgeschriebene Unfallanzeige erstattet werden. Arbeitsbücher sind abzuholen Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Stuttgart Für die überwiegende Zahl aller Berufstätigen ist das Arbeitsbuch heute die wichtigste Urkunde. Solange das Arbeitsverhältnis andauert, ist der Unternehmer verpflichtet, das Arbeitsbuch aufzu bewahren. Kommt es jedoch zu einer Lösung des Dienstverhältnisses, dann muß der aus dem Be trieb ausscheidende Gefolgschaftsmann sein Arbeits buch abfordern, das am neuen Arbeitsplatz vorzu legen ist. Bekanntlich macht das. Rechtsleben einen Unterschied zwischen Bring- und Holschulden. Be züglich der Arbeitspapiere ist durch Urteilsspruch des Landesarbeitsgerichts Stuttgart nunmehr fest- gestellt worden, daß es sich hier um eine Holschuld handelt. Der Arbeiter bzw. Angestellte ist demnach verpflichtet, die Arbeitspapiere im Büro des Be triebes, den er verläßt, persönlich in Empfang zu nehmen, es sei denn, er läßt sie durch einen Beauf tragten abholen, der sich auf Verlangen durch eine von dem Inhaber des Arbeitsbuches ausgestellte Ermächtigung legitimieren muß. Die Herausgabe des Arbeitsbuchs kann der Unternehmer davon ab hängig machen, daß ihm eine schriftliche Emp fangsbestätigung vorgelegt wird. Nur wenn der Gefolgsmann durch Krankheit oder andere zwin gende Umstände am persönlichen Erscheinen ver hindert ist (z. B. weil er seinen Wohnsitz an einen entfernten Ort verlegt bat, wo er neue Arbeit fano), kann dem Unternehmer, wie in der Urteils begründung eingeräumt wird, unter Umständen zugemutet werden, daß er das Arbeitsbuch dem Inhaber zustellt. Doch bleibt das stets eine Aus nahme, und für den Normalfall gilt Pflicht zur Abholung. Jedem Beschäftigten, der einen Stel lungswechsel vornimmt ist daher dringend zu raten, daß er sich zur Vermeidung von Aerger, Zeitverlust und sonstigem Schaden versönlich nach seinem Arbeitsbuch umsteht. (LA. Stuttgart, Urteil vom 25. Juni 1938.) Lohnüberweilunqen ausländischer Arbeiter Durch RE. 164/38 D. St. bestimmt der Reichs- wirtschaftsminister, daß Lohn-Überweisungen im Verrechnungswege für ausländische landwirtschaft liche und mchÄandwirtschastliche Arbeiter durch die Betriebsffihrsr vorzunshmen sind. Diese erhal ten durch die zuständige Devisenstelle Sa-mmel- genshmigungen, die zu den Einzelüberwe«jungen an die Deutsche Verrechnungskasse berechtigen. Die für di« Uübevwsisungen von Lohnersparnissen pol nischer und italienischer landwirtschaftlicher Wan der- und Dauerarbeiter getroffenen Sondervor schriften bleiben unberührt. Die Unfallverhütungs vorschriften der Berufsgenossenschaft müssen in jedem versicher ten Betriebe an leicht zugänglicher Stelle aus hängen oder in sonst geeigneter Weise der Gefolg schaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Berufs genossenschaft selbst gibt die Vorschriften nur in Heftform ab, es empfiehlt sich aber, namentlich für größere Betriebe, einen für die Gefolgschaft bestimmten Auszug aus den Vorschriften als Pla kat zum Aushang zu bringen. Die neuen Erleichterungen geben nunmehr die Möglichkeit, durchweg Kleinsiedlungen zu errichten, die nach Raumzahl und Raumgröße den verschieden artigen Bedürfnissen und Wohnfitten der beteiligten Volkskreise und den örtlichen Gepflogenheiten an gepaßt sind und auch den in bevölkerungspolitischer Hinsicht zu stellenden Raumansprüchen in jeder Weise genügen. Dabei sind die Lasten doch so niedrig zu halten, daß sie auch für sehr germg- bemittekte Volksgenossen und für kinderreiche Familien tragbar sind. Weiter ist durch die Ge währung von Zusatzdarlehen schon bei drei — statt bisher vier — Kindern sichergestellt, daß das er strebenswerte Ziel der Vierraumwohnung für die Vollfamilie in allen Fällen erreicht werden kann. Durch diese weitere finanzielle Begünstigung wird die Kleinsiedlung erneut als die Maßnahme her ausgestellt, die staats- und bevölkerungspolitisch, Wirtschafts- und sozialpolitisch, besonders wertvoll und darum besonders beförderungswürdig erscheint. Sobald der vorübergehende, durch staatspolitisch vordringlichere Maßnahmen bedingte Mangel an Baustoffen, Bauarbeitern und Fremdkapital be seitigt sein wird, sind damit von Reichs wegen alle Voraussetzungen geschaffen, um die bisherigen Sied- lungsergebniffe in den einzelnen Ländern und Ver waltungsbezirken noch weiterhin ganz erheblich zu steigern. Die Zwischenzeit soll tatkräftig dazu be nutzt werden, um alle Vorbereitungen für das nächstjährige Siedlungsprogramm zu treffen, die Siedler zu prüfen und vorzuschulen, geeignetes Siedlungsland auszuwählen und die Planungen soweit vorzubereiten, daß unverzüglich nach Be hebung der jetzigen vorübergehenden Hemmnisse mit der Errichtung der Siedlungen begonnen wer den kann. Nicht gewaltsam abtauen! Kein Versicherungsschutz bei fahrlässigen Auftau schäden an Schaufensterscheiben Von zuständiger Stelle wird darauf aufmerk sam gemacht, daß Schäden, die durch gewaltsames Abtauen vereister Schaufensterscheiben entstehen, von den Bersicherungsunternehmen nicht ersetzt zu werden brauchen; derartige Schäden gelten als grobfahrlässig herbeigeführt. Vereiste Schaufensterscheiben dürfen niemals gewaltsam, etwa durch Abwaschen mit warmem Wasser, durch Aufstellen von brennenden Lichtern oder sonstigen Leuchtkörpern direkt an der Scheibe oder durch Verwendung elektrischer Heizsonnen ab getaut werden, weil die Scheibe hierbei mit Sicher heit springt; Schäden, die auf diese Weise entstehen, sind wegen der typischen Form der Sprünge auch ohne weiteres als solche erkennbar. Es empfiehlt sich deshalb, von vornherein die Eisbildung an den Scheiben zu verhüten, und zwar durch rechtzeitige natürliche Erwärmung des Raumes, in dem sich die Scheiben befinden. Außerdem wird als wirk sam eine Mischung von Glyzerin und Brennspiri tus zu gleichen Teilen empfohlen, die — gut durch einandergeschüttelt — auf die Innenfläche der Schaufensterscheiben aufzutragen ist. Ist es hier für aber schon zu spät, so kann die Eisbildung an den Scheiben durch zwei Mittel gefahrlos beseitigt werden: Entweder der ganze Raum wird langsam erwärmt, wobei der Heizkörper allerdings unbe dingt mehr als 3 Meter von der Scheibe entfernt stehen muß, oder ein Ventilator wird so an der befrorenen Scheibe aufgestellt, daß der Luftstrom die ganze Fläche der Scheibe bestreicht; hierbei muß "das herabrinnende Tauwasser dann ständig abgewischt werden. Dies Abwischen des Tauwassers ist notwendig, damit der Schaufensterrahmen in folge des Eindringens von Feuchtigkeit nicht an fängt zu faulen oder Rost anzusetzen. Vas wachsen»» HanSbuch für Sen gartenbaulichen Setriebsführer Steuer- un- VirtschaftsSienft für Sie Gartenbauwirtschaft Merkblätter für finbauer, Verteiler unS Verarbeiter in Ser Gartenbauwirtschaft Uit der 8srau8^ads 6er ^lsrkblättsr ^vird da8 2is1 vertol^t. in üder8iektüeker Weis« alle ordnun^en, Verordnungen und A686t2li6Ü6L üe- 8tiiumungsn 2u ordnen, 8o^sit di686 Lür den deut- 86Ü6N Oartendau von Lelang 8lnd. In6k68onder6 8oI1 den Le^iekern, die beratend oder in der lisjedsnäkrstand-Organ^ation ekrensmtlLoü lätis 8ind, ein KÜ8t2sug 2ur erkolgreieksn ^.U8üdnng iürer ^'ätiskeit Reseden werden, und v-dr baden Idnen'die Arbeit wirkUek leiodt gsniaoLt: Xiedt 8ueden, 8ondern naed8oklagen. L!n LIiek in8 Saokreg^ter, ein 6r!kk und Lvdon baden Lie die xe^vün86bten ^u8küdrungen. 61e1odgüI1-ig, od Lie 8tsuergs86t26, 8teuerli6b6 Lestinnuunsen oder Erläuterungen biersu naeblesen sollen, ob Lis eins Verordnung oder eine Anordnung der Lauptver- einigung, der Reiebs^elle kür Oartendauerreug- ni886, oder deg krei8kornmi88ar8 gedraueben, oder od 8is Erklärungen bierru erwarten. 8tet8 ist der „vi6N8t" Ibr Ilelter. Lie braueben 8iob keins ^.uK8obnitte au maeben und dadured Ibr« wert vollen 2eit86brikten, die Lie gerne unbs8obadigt aukrudewabren wün8eben. ru LerZebneiden. Lis daden 68 niebt rnebr nötig, die ^U88ebnitte Lu 8ueben, weil 8ie inkolge ibrer ^Vinxigksit verlegt wurden. Der „Vien8t" wird Ibnen gleiokniäüig vordereitet 2ug68te11t. Lis 1ö8sn nur sine 8ekt- klainnier und legen die Llätter ibren Tennworten entepreebend Lu den einzelnen Laebgedietsn. Oa- durob d«8itL6n Lie immer ein auk den neuesten Stand ergänztes Sammelwerk, in dem Sie kort- laukend wie in einem Luoke leeen können. V'is- viel Ko8tet Sis der Lo8kauk von Berger, Mbs und Sueben? Reichsmark V,S7 für se-es gelieferte Slattl Verlausen 8is nnverdinäliedes krodssnssbotl kksn üiusntretsnäs Derisker können, soweit vor- rätis, dss bislier srsoviensne Asteris! naevseliekert dekvininen. Lieber sind Mütter iin 6esanit« ert von etva LA. 4v,— ereekienen. Vie nocb süitiKen Llätter »erden bei KeeamtnaedbestelluoK ra dein stark ermäüiKten kreise von LA. 15,— abKexeden. Sitte sofort : anskütlen, snssebnsidsn, in vinsodlsA stecken : und mit z-klA.-Anrke krsnkisrt absebicken an: ft värtnerisebe VerlsKSKesellsedakt : vr. Valter VanK L.-Lt-, Berlin 8V 11, Lnkslter 8tr. 7 ' leb bestelle rar rexelmäöixen Liekernns ft rum kreise von 7 ktennix zs Linrelblatt Steuer- unS WirtschaftsSienst für Sie Gartenbauwirtschaft ! Vas bisder vorliegende Aaterlal vollen i 8le rum ermülliglen kreier von LA. 15,— : nacklieksrn. Viesen Betrug bitte leb per - i klaebnabms en erbeben. ft Laine: i lVvbnort und Zustell- oder Veitvostamt) (Straöe, Llansnnmmer) Wintertaqung des Reichsnährstandes Anläßlich -der „Grünen Woche, Berlin, 1939", wird der Reichsnährstand eine große öffentliche Bortvagstagung abha-lten, auf der wichtig« Fra gen der Landw-irtjchaftstechnik, insbesondere der Arbeitserleichterung durch Einsatz von Maschinen und Geräten und der Leistungssteigerung in der Tierzucht, behandelt werden. Die Bortragstagnng wird in der Berliner „Philharmonie" in der Berndurger Straße, nahe dem Potsdamer Bahn hof, abgehalten. Sie wird am Dienstag, dem 31. Januar 1939, durch eine Ansprache des Reichsodmanns Behrens eröffnet. Nach zahlreichen Vorträgen bekannter Wissenschaftler und Praktiker des Landbanes wird ReichÄm-u-ernf-ührer R. Walther DarrL am Mittwoch, dem 1. Februar, die Schlußansprache halten. In Verbindung mit dem Reichsnährstand hält die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde am Mittwoch, dem 1. Februar, nachmittags im Meistersaal der „Philharmonie" eine Sondertagung ab. Aus der Sandertagung des Reichskuratoriums für Technik in der Land wirtschaft im „Haus der Flieger" am Donners tag, dem 2. Februar, wird u. a. das Thema „Elektrizität und Hauswirtschaft auf dem Lande" von Interesse sein. Staatsminister a. D. Mini sterialdirektor Riecke spricht am 3. Februar auf der Verbandstagung des Reichsverbandes der Wasser- und BodenverbäNd« über „Wasserwirt schaftliche Vorratswirtschaft". Kalk tut not! Planvolle Arbeit wird z. B- in Ostpreußen hin sichtlich der Feststellung der Kalkbedürstigkcit der Böden geleistet. Zusammen mit der Reichsboden schätzung findet zugleich eine genaue Kalkkartierung statt, die vom Gauleiter und Oberpräsidenten ge meinsam mit dem Landesbauernführer veranlaßt wurde. Wie nötig eine solche allgemeine Feststellung des Gesundheitszustandes der Böden ist, geht aus dem Ergebnis hervor, das z. B. für den schlechtesten Kreis Neidenburg nur ganze 2,7 v. H. gesunde Böden aufweist! Der beste Kreis weist nur 47 v. tz. gesunde Böden auf, während der Durchschnitt der Kreise etwa bei 20 bis 25 v. H. liegt. Das Ergebnis der Untersuchungen ist um so wichtiger, als es sich nicht etwa nur um einige 1600 untersuchte Proben handelt, sondern es wurden 424 460 Im planmäßig kartiert, von denen 47 v. H. stark sauer, 33,2 v. H. schwach sauer und nur 19,8 v. H. gesund waren. Den Versammlungskalender finden unsere Leser im grünen Teil unserer Zeitung. Italienische Gesamternten tVeiksrs Fio^riÜAiAs Zur 38 Erleichterungen für Kleinsiedlungen Nach den Beobachtungen und Erfahrungen des letzten Jahres haben sich die Bestimmungen über die Förderung der Kleinsiedlung vom 14. Septem ber 1W7 im großen und ganzen durchaus bewährt. Genüsse Teilschwierigkeiten haben sich im wesent lichen nur noch auf dem Gebiet der Finanzierung gezeigt, weil die Zinssenkung unter drei Prozent in den Kleinfiedlungsbestimmungen an gewisse ein- engende Voraussetzungen geknüpft war und weil sich in Anbetracht der gestiegenen Baukosten vieler orts noch immer zu hohe Belastungen ergaben. Daher ist die Finanzierung der Kleinsiedlung nunmehr erheblich weiter vereinfacht und in groß zügiger Weise erleichtert worden. Nach der Neu regelung werden die Reichsdarlehen künftig für die neu zu bewilligenden Kleinsiedlungen solange unverzinslich gewährt, bis die im Range vor ihnen sichergestellten, zum Bau der Siedlerstelle aufgenom menen Fremddarlehen (Borlasten) zurückgezahlt sind; das bedeutet im Ergebnis völlige Zinsfreiheit für etwa 38 Jahre. Lediglich eine mäßige Tilgung (von ein Prozent, bei höherem Einkommen zwei Prozent) ist von Anfang an zu entrichten. trauben ausgeführt, während 1937 nur 359 910 und 1936 nur 251590 ckr: exportiert wevden konn ten- Der Exporterlös betrug 1938 fast 555 Mil lionen Lewa. Den größten Teil des bulgarischen Tafeltraubenexportes nimmt Deutschland auf. Frankreich. Vom 15. bis 17. September 1939 wird in Orleans ein pomologischer Kongreß abge halten werden. Man rechnet schon jetzt mit etwa 400 Teilnehmern aus Frankreich und aus dem Aus land. Zur gleichen Zeit feiert die Gartenbau-Gesell schaft von Orleans ihr hundertjähriges Bestehen. Aus diesen beiden Anläßen wird auch eine große Ausstellung von Obst, Gemüse und Blumen in Orleans stattfinden. England. Für April 1939 ist in London eine Nationale Gartenschau geplant, die vor allem für Gartenfreunde bestimmt ist. Die Einzelheiten des Ausstellungsplans und der Teilnahmebedingungen sind bereits ausgearbeitet worden. Es wurden Preise im Werte von insgesamt 3000 Pfund Sterling aus gesetzt. England. Mitte Dezember wurde in London die letzte Blumenausstellung des Jahres 1938 abgehal ten. Es wurden Chrysanthemen, Nelken, Orchideen, Lilien, Kakteen, Eriken und Miniatursträucher für Steingärten gezeigt. Von besonderem Interesse war eine Gruppe weißer Lilien, deren Zwiebeln von der Insel St. Helena stammten. Sie waren im Mai eingetopft und während des Sommers im Freien kuliiviert worden. Von Oktober an in ein frostfreies Gewächshaus eingeräumt, blühen die jo behandel ten Lilien gerade um die Weihnachtszeit. Als Be sonderheit infolge der außergewöhnlich milden Witterung bis Mitte Dezember wurde eine Zusam menstellung von 35 verschiedenen Blumen gezeigt, die noch aus dem Freilaud geschnitten worden waren. Darunter befanden sich u. a. auch Anemonen, Jasmin, Rosen, Jelängerjelieber, Iris, Margueriten und Sumpfdotterblumen. Tschecho-Slowakei. Nach der Rückgliederung Ober ungarns sind der Tschecho-Slowakei die wichtigsten Anbaugebiete für Paprika verlorengegangen. Als Ersatz will die Tschecho-Slowakei in Südmähren neue Paprikaanbaugebiete anlegeu. Boden- und Klimaverhältniffe sollen sich in einigen südmähri- ,schen Landstrichen für den Anbau besonders eignen.
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