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GartenbMivirtl'chak ekkunck or-cir^cir-8Oir8c« d cutlckm Gartenbaues vor Lr^v erd 8 g Lrtner und Llumendinäer in V/ien vcu^8e»cir kkwck886/zmci9k/xu Lrtlcba ftszcitun§ des Veut8ode 6 art e n d a u 2 e i 1 u n Z kür den SudetenZau Lrntliods Leitung kür den Oartendau im Reiok8nädr8tand und ^litteilunxsbisik der Hauptvereinißunß der deut8vden 6artendau^'irt8odakt Anzeigenpreis: 46 inm breite ülilUineterreile 17 PIg., restanreigen nnn-preis SO pkg 2ur 2ek ist Lnreizenpreislists 8 v. 1. August 1937 gallig. Xnreigenennskinesekiuü: viensisg Irak, änreigenannskme: prankiurt (Oder), Oderstr. 2b Pernr 272b postsekeeklr.: Lsrlin 62011, prküilnngsort krsnkiurt (O). Lrsekeint svSckentiick, kerugsgedakr: ausgsbe monsti. k!tl 1.—, Ausgabe S (nur kür Mitglieder des keietisnLkrstsndes) vjerteljskri. KU 0.7b rurllgi. postdesteilgedvkr postverlngsort k^rnnirkurt (Oller) - ^usgaüe 8 kerUn, vonnerstsg, 23. Covernder 1939 56. ^sdrAsnA — Kummer 47 V^O^LSinäIiiun§f crus SigfSNsr §cdoN6 sicdsiFSSlsNt Dank des Führers an das Landvolk Der Führer hat folgende Kundgebung an das deutsche Landvolk erlassen: „Die Erntearbcit dieses Jahres ist nunmehr beendet. Die Saat sür das kommende Jahr befindet sich trotz schlechtesten Wetters und des Mangels an Arbeitskräften bereits wieder in der Erde. Das deutsche Volk dankt seinen Bauern für die große Arbeit, die in dem uns auf gezwungenen Kampf von entscheidender Bedeutung ist. Mit Hilfe des Allmächtigen wird die deutsche VolkSernährung aus eigener Scholle damit auch für das kommende Jahr sichergestellt sein. Adolf Hitler." Es ist die größte Auszeichnung für einen Deutschen, wenn er sich durch besonders hervor ragende Leistungen den Dank des Führers und da mit des gesamten Volkes erwirbt. Das deutsche Landvolk ist deshalb auch stolz darauf, daß der Führer in einer besonderen Kundgebung seiner schweren Arbeit gedacht hat, die in dem uns auf gezwungenen Kampf von entscheidender Bedeutung ist. Auch der gesamte Gartenbau hat in den ver gangenen Wochen und Monaten mit Anspannung aller Kräfte gearbeitet, um trotz vieler Schwierig keiten, auf die der Führer in seiner Kundgebung besonders hinweist, unsere Ernährung sicherzustel len. So ist die Erzeugungsschlacht unaufhaltsam weiter vorangetragen worden, und gerade auch ihre Ergebnisse auf dem Gebiet des Gartenbaus werden die Aushungerungsabsichten unserer Gegner zunichte machen. Das deutsche Landvolk hat in allen seinen Abschnitten entschlossen und hart die größten Aufgaben erfüllt, die ihm Volk und Reich stellten. Mit dem Blick auf den Führer hat es in zäher Entschlossenheit um den Erfolg gerungen, und es hat ihn erkämpft. Der schönste Lohn, der ihm hierfür zuteil werden kann, ist nun der Dank des Führers. Er erfüllt uns nicht nur mit be rechtigtem Stolz, sondern er ist uns auch ein An sporn, das Errungene nicht nur zu behaupten, son dern die Erfolge einsatzsreudig noch weiter auszu bauen. Wir werden unter unserem Reichsbauern führer R. Walther Darrs weiterkämpfen bis zum Endsieg. Die ehrenamtlichen Führer des Garten baus im Reichsnährstand, in den Landes-, Kreis« und Ortsbauernschasten, denen dieser Dank des Führers ja auch gilt, werden ihre Pflicht weiter erfüllen wie bisher, um mit dem Einsatz ihrer gan zen Person dem Führer die Sicherstellung unserer Volksernährung aus eigener Scholle zu gewähr leisten. Gärtner und Bauer wissen, daß in diesem entscheidenden Kampf um Großdeutschland neben dem Schwert der Pflug die Waffe ist, mit der der Sieg errungen wird. von OskNÜso- Okstsook- unci ZurBewirtschaftMgvonSaat-MdPflMWt Durch die Verordnung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die öffent liche Bewirtschaftung von Saatgut vom 18. 10. 1939 ist u. a. die Beschlagnahme von Saat- und Pflanzgut von Gemüse und Obst sowie von Saat gut von Hülsenfrüchten zugunsten der Saatgut sielle erfolgt. Die Saatgutstelle hat ihre Befug nisse zur Bewirtschaftung von Saat- und Pflanz gut von Gemüse und Obst mit ihrer Anordnung 7'39 vom 24. Oktober 1939 auf die Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft übertragen. Damit liegt die Bewirtschaftung des Saatguts von Gemüse und Obst sowie des Pflanzguts von Gemüse und Obst einschließlich Steckzwiebeln in den Händen der Hauptvereinigung der deutschen Gar- tenbauwirtschast. Die Anordnung 40/39 der tzauptvereiniqung der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 22. Rovember 1939 betreffend Vertrieb von Gemüse- und Obst saat- und -Pflanzgut regelt die Bewirtschaftung die ser Artikel vom Erzeuger bis zur Abgabe an den Verbraucher. Im einzelnen sind folgende Be stimmungen zu beachten: Gemüsesaatgut Zunächst wird der Vermehrer, der für einen dem Verband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter an- geschlossenen Zuchtbetrieb Gemüsesaatgut vermehrt, verpflichtet, die gesamte Erzeugung nach Maßgabe des abgeschlossenen Vermehrungsvertrages an den Züchter abzuliefern. Ilm aber auch das Saatgut zu erfassen, das aus freiem Anbau stammt, d. h. von Erzeugern, die nicht Mitglied des Verbandes der gartenbaulichen Pflanzenzüchter sind, oder von einem Mitglied dieses Verbandes vertraglich zur Vermehrung ver pflichtet sind, ist dieses Saatgut an die Weisungen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft gebunden, wenn es als Saatgut in den Verkehr gebracht werden soll. Auf dem Wege vom Züchter zum Verteiler und Verbraucher unterliegt die Verteilung von Ge müsesaatgut im allgemeinen keinerlei Beschränkun gen, soweit der Absatz im bisher üblichen Um fange erfolgt. Für Saatgut von Majoran, Möhren, Gurken der Sorte „Delikateß" und rote Rüben der Sorte „Rote Kugel" ist eine besondere Regelung vorgesehen. Anbau- und Lieferungsverträge, abgeschlossen zwischen einem Zuchtbetrieb und einer Samenfach handlung, werden durch die Beschlagnahme des Saatguts nicht aufgehoben, d. h. sie müssen er füllt werden, wenn nicht zwischen den Parteien abweichende Abmachungen getroffen werden. Dies gilt auch für Saatgut von Majoran, Möhren, Gur ken der Sorte „Delikateß" und rote Rüben der Sorte „Rote Kugel", die somit auf Anbauliefe rungsvertrag vom Züchter an den Samenfachhan del geliefert werden können, der sie entsprechend der Bestimmung auf Lager zu halten hat. Bei der Verteilung von Gemüsesämereien an Kleinverteiler besteht die einzige Beschränkung darin, daß die kommissionsweise Belieferung mit Gemüsesämereien in Verbraucherkleinpackungen nur dann zulässig ist, wenn der betreffende Kleinver teiler bereits seit dem 1. 1. 1938 Gemüsesämereien in Verbraucherkleinpackungen verkauft hat. Damit wird für den Vertrieb von Gemüsesämereien in Kleinhandelsgeschäften eine den augenblicklichen Verhältnissen angepaßte Regelung getroffen. Für Blumenfämereien ist der Vertrieb in Verbraucher kleinpackungen an keine besonderen Bedingungen geknüpft. Zusammenfassend ist der Weg des Vertriebs von Saatgut von Gemüse durch die neuen Bestimmun gen folgender: Gemüsesaatgut inländischer Erzeugung Für den Vermehrer: Bei Abschluß eines Vermehrungsvertrages: Ab lieferung der gesamten Erzeugung an den auftrag gebenden Zuchtbetrieb gemäß den Vertragsbestim mungen. Bei Erzeugung im freien Anbau: Andienungs pflicht an die Hauptvereinigung der deutschen Gar tenbauwirtschaft. Für den Züchter: 1. Saatgut von Majoran, Möhren, Gurken der Sorte „Delikateß" und rote Rüben der Sorte „Rote Kugel", ist auf Lager zu halten, soweit nicht Anbau- und Lieferungsverträge zu erfüllen sind. 2. Mit Ausnahme der unter 1. genannten Ge müsesamenarten und -sorten gilt das Saatgut als freigegeben, wenn der Absatz in bisher üblichem Umfange erfolgt. Für den Samenfachhändler. 1. Saatgut von Majoran, Möhren, Gurken der Sorte „Delikateß" und rote Rüben der Sorte „Rote Kugel" ist auf Lager zu halten. 2. Mit Ausnahme der unter 1. genannten Ge müsesamenarten und -sorten gilt Gemüsesaatgut als freigegeben, wenn es im bisher üblichen Umfange in den Verkehr gebracht wird. 3. Die Lieferung von Verbraucherkleinpackungen einschließlich der sogenannten „Bunten Tüten", ge füllt mit Gemüsesämereien, ist an Klcinverteiler nur zulässig, wenn der betreffende Kleinverteiler schon seit dem 1. 1. 1938 Gemüsesämereien in Ver braucherkleinpackungen bezogen hat. Saatgut von Hülsenfrüchten. Saatgut von Hülsenfrüchten gilt gemäß der Ver ordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Saatgut vom 18. 10. 1939 als zugunsten der Saat gutstelle beschlagnahmt. Die sonst gültige Regelung wird in Kürze bekanntgegeben. Gemiisesaatgut ausländischer Erzeugung. Gemüsesaatgut ausländischer Erzeugung gilt mit dem Ueberschreiten der Zollgrenze als zugunsten der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbau wirtschaft beschlagnahmt. Die eingeführten Posten müssen der Hauptvereinigung der deutschen Gar- tenbauwirtschaft gemeldet werden. Der Absatz ein geführter Saatgutmengen ist somit an die Weisun gen der tzauptvereinigung der deutschen Garten- bauwirtschast gebunden. Ausfuhr von Gcmüsesämercien. Die Ausfuhr von Gemüsesämereien unterliegt der Genehmigung der Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft. Mit dem Antrag auf Ausfuhr sind Duplikatrechnungen einzureichen. Gemüsepflanzgut. Der Verkehr mit Gemüsepflanzgut ist frei. Obstsaat- und -Pflanzgut. Inländisches Obstsaatgut, das zur Anzucht von Obstbäumen dient, darf im bisherigen Umfange ohne Beschränkung sowohl an Verteiler wie an Verbraucher abgesetzt werden. Ebenso ist der Ver kehr mit Obstsaatgut, das nicht zur Anzucht von Obstbäumen dient, frei. Der Absatz ungeschlechtlich vermehrter Obstunter lagen ist nur an Baumschulen, die vom Reichs nährstand als markensähig anerkannt sind, sowie an staatliche Versuchs- und Forschungsanstalten zulässig. Der Verkehr mit inländischem Obst-Pflanzgut ist frei. Ausländisches Obstsaatgut, das zur Anzucht von Obstbäumen dient, muß der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft gemeldet und darf nur nach deren Weisungen in den Verkehr ge bracht werden. Die Ausfuhr von Obst-Saat- und -Pflanzgut ist nur mit Genehmigung der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft zulässig. Die Anträge sind unter llebersendung der Rechnungs- Duplikate zu stellen. i'. (Siehe auch Seite 6.) Reichsnaturschutz im Sudetengau Der Reichzforstmeister und der Reichsminister des Innern haben am 25. 10. 1939 eine Verord nung erlassen, die das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. 6. IS35 sowie die Verordnung vom 31. 10. 1935 zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes, die Verordnung zum Schutze der wildwachsenden Pflanz! n und der nichtsagdbaren, wildlebenden Tiere sNaturschutzverovdnung) vom 18. 3. 1936 und die Verordnung über die wissenschaftliche Vogel beringung (Vogelberingungsverordnung) vom 17. 3. 1937 für den Reichsgau Sudetenland in Kraft setzt. Diese Verordnung ist bereits mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft getreten. Untere Arbeit Ueberall im Lande ist auch die gartenbauliche Ernte, soweit es sich nicht um Wintergemüse han delt, die noch länger im Freien bleiben können, geborgen. Lagerräume und Mieten sind gefüllt, um für die Versorgung in den Wintermonaten zur Verfügung zu stehen. Es ist selbstverständlich, daß wir die Aufbewahrung und Verteilung mit beson derer Vorsicht vornehmen, daß wir die noch auf dem Felde stehenden Nahrungsgüter erst dann ernten, wenn es unbedingt notwendig ist, um auch später noch frisches Gemüse aus Gärten und Fel dern den Märkten zuführen zu können. — Die Arbeit für die neue Ernte muß beginnen. Mehr denn je gilt es, sorgfältig zu planen, weil die Leistung aus der Gartenbauwirtschaft immer noch mehr gesteigert werden muß. Vielfach verlangen die veränderten Verhältnisse eine Neuordnung des Anbaues, neue Planung in dem Ablauf der Ernten, auch Umstellungen, um vorhandene Einrichtungen und Freilandflächen zur Produktion von Nahrungs gütern einsetzen zu können. Dabei kann nun nicht ein Planloses Vorgehen des einzelnen Betriebes einsetzen, sondern die gesamte Gartenbauwirtschaft muß in der Erzeugung wie in der Verarbeitung nach einheitlichen Plänen eingesetzt werden, ohne daß in die Funktionen und in die Struktur des einzelnen Betriebes von oben eingegriffen werden würde. Aber die Gesamtheit der deutschen Garten bauwirtschaft hat sich den neuen Forderungen an zupassen, und jeder Betriebsinhaber hat die Ver pflichtung, diese Anpassung und Einschaltung in die Gesamtausgabe des Berufes aus seiner eigenen Verantwortung heraus vorzunehmen. Die Führung kann nur planen und steuern, kann die Forde rungen klarlegen und Hinweise geben auf neue Voraussetzungen in der Gartenbauwirtschaft. Das Einschalten und Einfügen in die Gesamtplanung kann aber nicht kommandiert werden, sondern Boden, Klima und Eigenart bestimmen immer noch den erfolgreichen Einsatz. Mehr noch denn in Friedenszeiten warten draußen die Berufsange hörigen auf die Angabe der Richtung, die sür die Betriebsarbeit Gültigkeit haben soll. Wir sagten schon einmal an dieser Stelle, daß es allgemein gültige Rezepte, daß es Schablonen nicht geben kann, die man dem einzelnen in die Hand gibt, nach denen er nun seinen Betrieb einrichtet; aber einige wichtige Grundsätze sind in der Garten bauwirtschaft der kommenden Zeit als allgemein gültig anzusehen. Zur Festsetzung und Aussprache über diese Grundsätze, wie auch zur Besprechung einzelner Maßnahmen zur Verstärkung der Erzeu gungsschlacht hatte der Vorsitzende der Hauptver- cinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsfachwart Pg. Boettner eine größere An zahl von Berufsangehörigen nach Weimar geladen. Boettner selbst gab in seinem einleitenden Referat, wie so oft schon, einen großzügigen Ueberblick über die Lage und über die Folgerungen, die sich daraus für den Einsatz der Gartenbauwirtschaft ergeben müssen. Er deutete hin auf die Wandlungen, die sich in der Ernährungswirtschaft anschließend an bereits vorherrschende Tendenzen unter dem Ein fluß des Krieges noch schneller zu vollziehen be ginnen, und zeigte die Richtung auf, die der Gar tenbau in der Kriegsernährungswirtschaft zu neh men hat. Dabei beschränkte Boettner sich nicht daraus, ins einzelne gehende Maßnahmen darzu stellen, sondern er beleuchtete die Stellung des Berufes unter großen Gesichtspunkten, um dann die für den Beruf notwendigen Maßnahmen an einzelnen Beispielen deutlich zu kennzeichnen. Drei Probleme stellte er in den Mittelpunkt der Er örterung: die Beschaffung und Bereitstellung der notwendigen Arbeitskräfte, die Frage um Beschaf fung der notwendigen Betriebsmittel oder der Mittel, die an ihre Stelle eingeschaltet werden kön nen, und schließlich die Fragen, die den Boden, das Bodenleben und die Düngung angehen. Ins besondere die Ausführungen, die zu den letzten Themen von Dreidachs, Lippert und Will mann vorgetragen wurden, verlangen für unsere jetzige Aufgabe erhöhte Bedeutung. Sie werden nicht immer ohne weiteres von allen in ihrer vollen Bedeutung verstanden werden, doch damit allein ist die Notwendigkeit der Beschäftigung mit den Fragen vom Bodenleben, Düngung usw. nicht ab- geschlossem Die von Demnig, Ebert und Barmbeck gehaltenen Referate können Wegweiser sein für die Richtung, nach der nun die Einzelarbeit draußen im Lande einsetzen muß. Es ist selbstverständlich, daß jeder Betriebsinhaber versuchen muß, be stehende Schwierigkeiten selbst zu überwinden, daß in der Gemeinschaft der Berufsgruppe aber man cherlei Aufgaben gelöst werden können, die der einzelne nicht zu lösen imstande ist. Die Veröffent lichung der in Weimar gemachten Ausführungen wird Anregungen genug geben, um die Arbeit, die draußen einzusetzen hat, genügend vorzubereiten. Es kann allein der Sinn der Zusammenkunft von Weimar gewesen sein und auch die Aufgahe der demnächst an anderen Plätzen durchgeführten ähn lichen Veranstaltungen, die Grundlage zu schaffen für eine gründliche und ausgiebige Vorbereitung der Arbeiten, die draußen in den Betrieben sofort einzusetzen hat. Steigerung der Leistung, Steige rung der Qualität, Anpaffen an die besonderen Be dürfnisse unserer Ernährungswirtschaft und inten sivste Befassung mit allen Problemen, die die Er füllung dieser Aufgaben ermöglichen, ist das Gebot dep «stunde.