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«bau' Zosr mich» nann. Preis eine indcn triebe Be>- »naS- eickS- itun- mische ragS-- ric ii- ii der cin- und ificn, : ein- : ro » !S. 11. Seriin >-Bcr» Preis i zu -sorgt crstr. i. Bet müje- Ptung ichnen ideien ob ist. Fach, ciiigt. 6lU. von u be» nigen und die Graz enden emcin i hcr- i mit irtncr rsancr g des Bei- riebe, n ist. PK. ieichS- Tcil i, der rtung er die teuer, steuer. e Be» ncben Land- rauS- von wer- odcr bliche ungS» ein- chung - der ra^en n. toren An- -aupt- 88/3S, iksurt irten- irtne- indit- Sreis- Lnretgenpreio- 18 nun Kreits dliilirneterreils 17 ?tg., Pertanreigen inm-?rei8 SO ?tg. Zur /eit i8t ^nreigeapreisliste dir. 8 v. v August 1987 gnltig. Xn-eigenannskinsseklnüi Dienstag Irak, ^nreigenannaknie: (Ocker), Ockerstr. 2K ksrnr. L72K Dostsckeelelr.: LerUn 8201k LrlüIIunxsort braalelnrt (O). Lrsekeint lvSekentiick. Lerngsgedakr: Lusgads monatl. NLl k—, Ausgabe 8 (nur Ivr Liltzliecker lies keieksnLkrstsnäes) vierteljSkrk kbl0.7b surügl. Dostbestellgedakr keriin, Oonnerstsg, 19. Oktober 1939 SS. «iakrgang — Kummer 42 postverisgsort brunlckurt (Oder) - Ausgabe Die Gültigkeit abgeschlossener Verträge reude. Die immer neuen Verträgen danach strebt, im fried lichen Warenaustausch mit den Völkern trotz des Krieges die wechselseitigen Beziehungen zu fördern, greift englischer Imperialismus kaltschnäuzig und rücksichtslos nach dem Handel der Neutralen, ja, nach dem Brotkorb ihrer am Krieg unbeteiligten Menschen. England bleibt sich auch in diesem Kriege treu und verleugnet die selbstverständlichen Pflichten, die es zum Schutze der Menschheit an geblich zu verteidigen hat. Eine Clique von Kriegstreibern und Kriegsgewinnlern bereichert sich im Krieg, weit ab vom Schuß, während Eng lands Jugend den Westwall anrennen oder in den Fluten der Meere geopfert werden soll. Zwei Welten stehen im Kampf miteinander. Deutsch land hat diesen Krieg nicht gewollt. Seine groß zügigen Angebote hat England abgelehnt; es will den Kampf, weil es Deutschland vernichten will. Wir aber werden unter starker Führung nicht nur diesen Kampf in geschloffener und entschlossener Gemeinschaft kämpfen, sondern werden den Weg zur wirtschaftlichen und politischen Neuordnung Europas unbeirrt weitergehen, bis ein friedliches Zusammenarbeiten der Völker gesichert ist. Sv Eine weitere wichtige Frage, die auch aus der Praxis heraus immer wieder gestellt wird, ist die nach der weiteren Gültigkeit abgeschlossener Ber- träge z. B. Anbau- und Lieferungsverträge. Wie derholt versucht nämlich einer der vertragschlie ßenden Teile, unter Berufung auf sogenannte „höhere Gewalt" vom Vertrage zurückzutreten. Zu dieser Angelegenheit ist folgendes zu sagen: Die rechtliche Entscheidung darüber, ob und wann „höhere Gewalt" vorliegt, ist grundsätzlich und für alle etwa vorkommenden Fälle kaum einheit lich zu klären. Es wird im wesentlichen auf die Um stände des Einzelfalles ankommen. Es kann aller dings gesagt werden, daß ,Höhere Gewalt" stets dann nicht in Betracht kommt, wenn der Umstand, der als „höhere Gewalt" herangezogen wird, von einem der beiden vertragschließenden Teile zu vertreten ist. Es muß sich also um ein Ereignis handeln, das außerhalb des Einflußbereiches der beiden vertragschließenden Teile liegt. Aber auch bei Eintritt eines derartigen Ereig nisses kann nicht schlechthin „höhere Gewalt" unter stellt werden. Der Kriegsfall z. B. ist nicht für sich allein ein genügender Grund, bestehende Verträge unter Berufung auf „höhere Gewalt" zur Auf lösung zu bringen. Vielmehr sollen im allgemeinen bestehende Verträge auch unter Berücksichtigung der veränderten Kriegs-Verhältnisse aufrechterhalten bleiben. Die Anforderungen, die rechtlich an eine erfolgreiche Berufung auf „höhere Gewalt" zu stellen sind, müssen aus naheliegenden Gründen zu erfüllen hat, jetzt im Kriege keineswegs geringer geworden ist. Das Wort „Kraft durch Freude" gilt jetzt in den Zeiten der kriegerischen Ereignisse und der dadurch bedingten seelischen Beanspruchung mehr denn je. Solange es irgend geht, wollen ge rade die deutschen Menschen nicht nur Nahrung, Obdach und Kleidung, sondern auch Freude. Die Freude über die lieblichen Frühjahrskünder, z. B. die Maiblumen, gibt uns Kraft, über all die klei nen Notwendigkeiten, die Kriegszeiten nun einmal mit sich bringen, mutig lächelnd hinwegzusehen. Mehr denn zuvor kann man den ihre ganze Kraft einsetzenden Hausfrauen mit ein paar Blumen eine Freude bereiten, von ihrer mutigen Haltung hängt ja soviel ab. Auch die erwerbstätige Frau ist für Blumen sehr empfänglich. Wie sehr das deutsche Volk die Blumen begehrt, das beweist gerade die Tatsache, daß seit Beginn der kriegerischen Gescheh nisse nicht etwa weniger, sondern wesentlich mehr Blumen gekauft werden. (Fortsetzung auf Seite 2) sehr strenge sein. Derjenige, der den Vertrag unter Berufung auf „höhere Gewalt" zur Auflösung bringen will, wird u. a. nachweisen müssen, daß er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die von ihm vertragsmäßig abgeschlossene Ware in irgendeiner Form abzunebmen und zu verwerten. Eine Beru fung darauf, daß sein Nachmann, unter erfolgreich chem Hinweis auf „höhere Gewalt" seiner Ab- chem Hinweis auf „höhere Gewalt" seiner Ab- nahmeverpflichtungen enthoben worden sei, wird im allgemeinen nicht ausreichen, als Vertragsauf hebungsgrund zu dienen. Für die Praxis werden di« vorstehenden Ausfüh- rungen. größtenteils bereits genügen. Sie werden dazu führen, daß die Mehrzahl der abgeschlossenen Verträge innerhalb der Gartenbauwirtschaft ihrem ursprünglichen Inhalt entsprechend abgewickelt werden. Auftauchende Schwierigkeiten werden, je nach Lage des Einzelfalles, auf gütlichem Wege zu einer für beide Teile befriedigenden Einigung füh- Für die Praxis ist wichtig, hinsichtlich des not- wendigen Vorgehens der einzelnen Betriebe nach den vorstehend kurz wiedergegebenen Bestimmung gen folgendes zu beachten: 1. Liegen verbindliche Fest-, Höchst- oder Mindestpreis« »in Form gebundener Preise für eine ganze Gruppe von 'Betrieben vor, so hat der einzelne, hiervon betrossen« Betrieb von nch aus zunächst nichts zu veranlassen. ES ist vielmehr Sache der preisregelnden Stelle, von sich auS in eine sorgsältiae Prüfung über die Berechtigung der gebundenen Preise einzutreten, g. F. dem Neichs- kommissar für die Preisbildung Senkungsvorschläg« vorzulegen. 2. Liegen Fest-, Höchst- oder Mindestpreise für ein« ganze Gruppe von Betrieben nicht vor, so war bisher für die Preisbildung der einzelnen Betriebe die Preisstop- verordnung maßgebend. Die Berufung auf Lie Preis« stoppcrordnung ist auf Grund der Bestimmungen der KriegswirtschaitSverordnung nicht mehr ohne weiteres möglich. Fn diesen Fällen hat also ber Betriebsinhaber unverzüglich in eine ueberprüfung seiner Preisgestaltung aus Grund der neuen Borschristen einzutreten. Zunächst hat er dabei zu prüfen, ob fein Stoppreis etwa aus Grund besonders günstiger Umstände am Stoptag nicht ohnehin überhoch liegt. Er hat weiter zu prüfen, ob die Stophöhe nicht infolge inzwischen eingetrctcner günstiger Umstande (Kostensenkungen verschiedener Art) unvertret. bar hoch geworden ist. Stellt er in einem der beiden Fälle, sest, baß die Höhe des Stoppreiscs den jetzigen Anforderungen nicht mehr entspricht, so hat er sein« Preise entsprechend zu senken. Endlich hat er zu prüsen, ob die neuen Bestimmungen über Lohn- und Gehaltshühe u. dgl. auch bei ihm ein« weitere Senkung der Preise ersorderlich machen. Selbst verständlich hat er in gleicher Weise Einsparungen, die er selbst dadurch macht, daß er Güter oder Leistungen auf Grund der neuen Bestimmungen zu einem niedrigeren Preis oder Entgelt erhält, durch eine entsprechende Preis senkung zu berücksichtigen und damit seinem Nachmann wcitcrzugeben. Es bedarf keiner Erwähnung, daß im übrigen selbst verständlich Sie Bestimmungen der Preisstopvcrordnung und der sonst bislang erlassenen Preisvorfchriften unbe rührt bleiben. Preiserhöhungen sind also ohne Sic Be achtung der Bestimmungen -er Preisstopvcrordnung nsw, nicht zulässig. Für die Betriebe der Praxis wird nunmehr ihr Vorgehen in den Fragen der Lohn- und Preisbil« düng keine Schwierigkeiten mehr bereiten. Die ckss-äürixfso Asims allssmsm von §utsr yuak'tät Treibt mehr Maiblumen! Alle Zweige der Landwirtschaft, einschließlich des Obst- und Gemüsebaues, sind bemüht, ihre Lei stungen zu verdoppeln, um den schnöden Aus hungerungsplan Englands zu vernichten. Die Sicherstellung einer ausreichenden Ernährung des deutschen Volkes steht natürlich obenan, daneben hat alles zurückzutreten, was für das Fortbestehen und die Gesunderhaltung unseres Volkes weniger wich tig ist. Deshalb ist ja auch an den Blumen- und Zierpflanzenbau (s. Nr. 36 bis 41) der Appell ge richtet worden, mit einem Teil seiner Kulturein richtungen und Freilandflächen zur Ernährungs sicherung durch Frühgemüsekulturen beizutragen. Blumen werden jetzt besonders gern gekauft Wenn trotzdem heute nicht vom Gemüsebau sondern von den Maiblumen geschrieben wird, so hat das seine wohlbegriindetc Ursache. Wir sind uns ja darüber klar, daß die Ausgabe, die der Blumen- und Zierpslanzcnbau in Friedenszeiten Die verschiedenen vom Reich ergriffenen Maß nahmen, die als Ziel die Umstellung der gesamten deutschen Wirtschaft in Men ihren Zweigen auf eine leistungsfähige Kriegswirtschaft haben, sind auch in der Gartenbauwirtschaft in weitestem Um fange bereits in die Tat umgesetzt wovden. Im Vor dergrund der Umstellung stand und steht selbstver ständlich im Interesse der ErnShrungssicherung des deutschen Volkes die Arbeit um die der Ernährung dienenden Gartenbauerzeugnisse. Es sei hier nur kurz an die neuen Bestimmungen betr. die öffent liche Bewirtschaftung von Marmelade, Speisezwie- beln, Gewürzen und Trockengemüse erinnert. Aber auch die übrigen, den gesamten Gartenbau interessierenden Fragen, die sich aus der Um stellungsarbeit auf die Kriegswirtschaft ergeben, sind bereits tatkräftig in Angriff genommen wor den. Die „Gartenbauwirtschaft" hat bereits wieder holt Teilprobleme der hier in Betracht kommenden Art behandelt und den einzelnen Betrieben wert volle Fingerzeige für ihre eigene Tätigkeit geboten. Eins der wichtigsten und auch den gesamten Gartenbau berührenden Teilprobleme der Wirt schaftsumstellung ist das Gebiet der Lohn- und Preisbildung. Die mannigfaltigen Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgetaucht sind und auch in der Praxis stark erörtert werden, sollen daher im folgenden kurz zur Behandlung kommen: Grundlage für die Bildung von Kriegslöhnen und Kriegspreisen ist die Kriegswirtschaftsverord nung vom 4. 9. 39 (RGBl. I Seite 1609). Diese Verordnung stellt hinsichtlich der Kriegspreise den jedem aufrechten Deutschen verständlichen Grund satz auf, -aß Preise und Entgelte Mr Güter uw- Leistungen jeder Art nach den Grundsätzen der kriegsverpflichteten Volkswirtschaft gebildet wer den müßten. Diese Grundforderung bietet an sich schon den ausreichenden Anhaltspunkt für das wirtschaftliche Vorgehen aller Betriebe nach jeder Richtung hin. In dieser Grundforderung wird vor allem noch einmal zum Ausdruck gebracht, daß — und in Kriegszeiten erst recht — Gemeinnutz vor Eigennutz geht, jedes andere Verhalten daher als kriegsschädlich zu betrachten Md entsprechend zu behandeln ist. Soziale Lohnbildung Die weiteren Bestimmungen der Verordnung regeln alsdann im einzelnen die Lohn- und Preis bildung. Zur Löhnbildung ist festzuhalten, daß die Reichstreuhänder und Sondertreuchänder der Arbeit, nach näherer Weisung des Reichsarbeits ministers, Arbeitsverdienste den durch den Krieg bedingten Verhältnissen anpaffen und durch Tarif ordnung Löhne, Gehälter und sonstige Arbeits bedingungen mit bindender Wirkung festsetzen. Weiter wird bestimmt, daß Zuschläge für Mehr arbeit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht mehr zu zahlen sind. Während der Betriebsführer also hinsichtlich der Löhne, Gehälter usw. zunächst eigene Maßnahmen nicht zu treffen braucht, sondern die auch für ihn verbindliche Regelung der Reichs- und Sondertreu händer der Arbeit abwarten muß, besteht- für ihn die sofort einguhaltende Verpflichtung, die vor stehend wiedergegebenen Zuschläge für Mehrarbeit ufw. künftighin nicht mehr zu zahlen. Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, daß mit sofortiger Wirkung auch Vorschriften und Vereinbarungen über den Urlaub vorläufig außer Kraft treten. Die näheren Bestimmungen über das Wiederinkrafttreten erläßt der Reichsarbeits minister. Die Bestimmungen über die Lohn- und Gchalts- höhe finden bei der Regelung der Kriegspreise da durch ihren Niederschlag, daß künftighin Preise und Entgelte für Güter und Leistungen jeder Art zunächst grundsätzlich um die Ersparnisse an Lohn- und Gehaltskosten zu senken find. Weiterhin dürfen Preisen und Entgelten höchstens die nach den Be stimmungen über Kriegslöhne zulässigen Löhne und Gehälter zugrundegelegt werden. Damit ist also klar zum Ausdruck gebracht, daß Arbeitsverdienste, die tariflich nicht festgelegt sind (z. B- für Angestellte in gehobenen und leitenden Stellen und dgl.), bei der Preisstellung nur inso weit berücksichtigt werden dürfen, als sie zu den Tariflöhnen bzw. Gehältern in einem angemessenen Verhältnis stehen. Endlich ist noch bestimmt, daß soziale Aufwen dungen an die Gefolgschaft, die den Betrieben nicht zwingend vorgeschrieben find, der Preisberechnung nur insoweit zugrunde gelegt werden dürfen, als sie betriebs- oder branchsüblich find und dem Grund satz sparsamer Wirtschaftsführung nicht wider sprechen. Soziale Preisbildung Die Bestimmungen regeln sodann den Verfah rensgang für die Behandlung gebundener Preise und stellen hier ebenfalls die Forderung auf, daß die Senkung derartiger Preise und Entgelte nicht für den einzelnen Betrieb, sondern für sämtliche Mitglieder eines Zusammenschlusses — nach vor heriger Zustimmung -es Reichskommiffars für die Preisbildung — in gleicher Höhe zu erfolgen hat. Bezüglich der Neuregelung des Kostendurch schnittes zur Bildung gebundener Preise wird ge jagt, daß sich diese in Zukunft grundsätzlich nach den Kosten des mittelguten Betriebes auszurichten haben. Unlere handelspolitische Parole Die deutsche Wirtschaft hat in djesen Wochen gezeigt, daß sie trotz der großen Anforderungen, die die Kriegswirtschaft an sie stellt, nicht gewillt ist, die Märkte des Auslandes preiszugeben. Die wirtschaftliche Neuordnung Europas wird ebenso sehr die Folge dieses Krieges sein, wie die politi sche, von der der Führer in seiner Reichstagsrede gesprochen hat. 'Diese Neuordnung der Wirtschaft wird sich in dem gleichen Ausmaße vollziehen, in dem jene Staaten ihren Einfluß verlieren, die geglaubt haben, an den Rockschößen Englands leben und herrschen zu können. Der General bevollmächtigte der deutschen Wirtschaft, Reichs minister W. Funk, hat in seinen Reden aus Anlaß der Eröffnung der Wiener Herbst messe dargestellt, daß die deutsche Wirtschaft auch im Kriege in ihrer Leistungsfähigkeit nicht nachlassen wird, und ihren Willen, trotz Krieg die Verbindung mit den Völkern, die nicht mit uns im Kriege stehen, nicht abreißen zu lassen, durchzusetzen bereit ist. Funk hat dabei nicht nur die Dinge der Gegenwart.und die Forderungen aus ihr an die Wirtschaft 'herausgestellt, sondern . sein Blick ging auch in die Zukunft. Der Krieg wird uns im Endergebnis die Befreiung von enen Fesseln bringen, die Englands Beherr- chungsgelüfte und seine willführen Trabanten uns lauernd anlegen wollten! Was der Führer von unseren politischen Forderungen sagte, gilt auch von den wirtschaftspolitischen Zielen, sie sind frei von imperialistischem Streben, das nationalsozia listischer Weltanfchauung widerspricht; Deutschland will die Wohlfahrt der Völker auf dem Boden friedlicher Zusammenarbeit! Daß dabei der Süd osten Europas für die deutsche Wirtschaft immer größere Bedeutung gewinnt, beruht einmal auf die ,der glücklichen Ergänzung, -ie diese Länder unse rer Wirtschaft und wir der ihrigen bringen, dann aber auch auf den Grundsätzen, nach denen wir die Beziehungen zu diesen Ländern aufgebaut haben. „Deutschlaich hat den Bauern der Balkan länder unabhängig gemacht von internationalem Spekulantentum. Statt des fragwürdigen Glücks internationaler Anleihen, die die nationale Selb ständigkeit der Völker beeinträchtigen, hat es von den Südoststaaten die Gewißheit einer ständigen Ausfuhr nach Deutschland zu ausgezeichneten Preisen gegeben und vertraglich garantiert. Ver ständnisvolle Zusammenarbeit, Steigerung des Außenhandels durch Tausch der beiderseitigen Produktionsüberschüsse, das war und ist Deutsch lands handelspolitische Parole!" Zu diesem Tausch aber schuf die Marktordnung des Reichsnährstan des die Grundlage, die den heimischen Markt ord nete und ihn damit aufnahmefähig machte für die landwirtschaftlichen Güter des Südostens. Reichs minister Funk unterstrich diese Leistung des Reichsnährstandes, als er aussührte: „Unsere Nachbarn im Osten und Südosten wer den am ehesten ermessen können, welche Bedeu tung die Landwirtschaft und ihre Erzeugung im völkischen und wirtschaftlichen Leben der Staaten hat. Das Kernproblem der deutschen Ernährungs wirtschaft liegt in dem knapp vorhandenen Nah rungsraum einerseits und in der wachsenden Be völkerung mit einem hohen Lebensstandard ande rerseits. Um die aus beschränktem Bodenertrag und natürlichem Wachstum des Volkes sich er gebenden Versorgungsspannungen zu mildern, haben wir eine intensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche angestrebt und er reicht. Die systematische Durchführung der unter dem Begriff Erzeugungsschlacht bekannten Maß nahmen hatten im weiteren Verlauf eine Stabili sierung unseres Einfuhrbedavfs zur Folge, so daß wir unseren ausländischen Lieferanten den Absatz ihrer Erzeugnisse in einer bestimmten mengen- und wertmäßigen Höhe sogar vertraglich garan tieren könnten. Für die agrarpolitische Einbezie hung der südöstlichen Länder in die mitteleuropäi- fche Wirtschaft hat sich besonders auch unser Reichsernährungsminister R. Walther Darre seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Einer Reihe von Agrarländern gelang es so, durch eine Anpassung des Erzeugungs- an das im voraus bestimmte Ansfuhrvolumen die Weltwirtschaftskrise, die auch im Südosten ungeheure Erschütterungen hervorge rufen hatte, zu überwinden und sich von den Krisenfolgen zu sanieren. Ms weitere Folge er gab sich daraus für diese Länder die Möglichkeit, durch Aenderung ihrer Arbeitsmethoden sowie durch ein« teilweise Umstellung ihrer Erzeugung vom Getreide- zum lohnenderen Jndustriepflan- zenanbau eine beachtliche Ertragssteigerung und eine größere Rentabilität zu erzielen." Diese deutsche handölspolitische Parole (setzen Wir dem englischen imperialistischen Machtstreben entgegen. Noch einmal hat die Welt Gelegenheit, zu erkennen, wo die Unruhestifter sitzen. Unter Bruch des See- und Völkerrechts versucht England wiederum in einem Wirtschaftskrieg gegen Deutsch land mit den gleichen Methoden wie seit Jahr hunderten nach Seeräuberart seine Herrschaft über hie Welt zu retten. Während Deutschland in ren können. Aeußevstenfalls wird, da immerhin, wie aus den vorstehenden Ausführungen hervorgeht, in einigen Fällen einmal eine Berufung auf ,-höhere Gewalt" zu Recht erfolgen kann, das Schiedsgericht >bzw. das ovoentliche Gericht eine endgültige Entschei dung zu fällen haben. Aber auch in derartigen Fällen wird im allgemeinen die gütliche Einigung vorzuziehen und auch zu erreichen sein, denn ge rade in der gegenwärtigen Zeit ist alles zu tun, um unnötige Auseinandersetzungen im Interesse des Ganzen zu vermeiden. Lohn- und Preisbildung in derKriegswittschast Von Dr. Müller, Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Oartenbamvirtscliaft Leitung kür den crartenbau iin Ikeiolisnälirstsnd und dlitteilungsdlatt der llauptvereinigung der deutsoden 6artendaurvirk8odakt d cutlcken Gartenbaues Der LrveerdsgLrtner und Limnendinder in Fkien ^Lrtlckaltszcitun§ des veutsoL« Kartendaureitung kür den 8udstengau