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Denn durch die regel- Verlaus: Pflanzeneinfuhr aus Belgien Gartenhimbeeren (Bemerkung i Württemberg I Waldhimbeeren Hauptansall 10. 8.-20. 8. 25. 1. 20. 7.—2V. 8. 13. 7.-20. 7. ^uk rum z. keichgllltmbautag nieder ketriebssührer fährt mit seiner Gefolgschaft nach Stuttgart rum keichogartenbautag am 1 Z.^ugutt. Anmeldungen sind um gehend bei der Kreis- beim. l_andesbauernschaft vor^unehmen. I. 7. 8. 7. Gebiet Vaden Bayern . . . . Hejsen-Nassau . . Kurhcsscn . . . Kurmark . . . . Mecklenburg . . Nieder-Sachsen Ostpreussen . . . Pommern . . . Rheinland . . . Sachsen . . . . Sachsen-Anhalt Südmark . . . . Schlesien . . . . Schleswig-Holstein Thüringen . . , Weser-Ems . . . Württemberg I Württemberg II . Diese wurden in den Reichseinheitsvorschriftcn für die Sortierung und Verpackung von Obst und Gemüse durch die tzauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschast zusammengefaßt und lauten wie folgt: der ZahlungSwcrtgrenzen nicht erfolgen, so ist durchaus die Möglichkeit der Uebertragung der nicht ausgenützten Beträge gegeben. Die beidersei tigen Vorsitzenden werden dann über eine zweck- müßige Verwendung der noch restlichen Beträge Vorschläge unterbreiten, um somit eine restlose Ausnützung aller verfügbaren Wertgrenzen zu gewährleisten. Ueber die technische Abwicklung der Einfuhr sind neue Maßnahmen nicht vereinbart worden. Die Einfuhr wird sich auch wie in den vergangenen Jahren abwickeln, und die freie Wahl des Expor teurs durch den deutschen Importeur wird aufrecht erhalten, da das die Voraussetzung für eine rei bungslose Abwicklung der Dinge bildet. Darüber hinaus wird in den kommenden Tagen der bestehende Untersuchungsausschuß zusammen- kommeu, der Vorschläge über die Regelung der Einfuhr aus den Grenzgebieten unterbreiten und eine Klärung der damit zusammenhängenden Fragen herbeiführen soll. Obst und Gemüse aus Frankreich Anfang Juli trat in Karlsruhe der Gemischte deutsch-französische Sachverslündigen-Ansschuß zu sammen, um rechtzeitig über eine zweckmäßige Ein fuhr von Gemüse und Obst aus Frankreich im Rahmen der hierfür in der Einsuhrzeit 1938/40 zur Verfügung stehenden Zahlungswertgrenzen zu verhandeln. In diesen Verhandlungen mußte eingangs fest gestellt werden, daß die für die kommende Einfuhr zeit zur Verfügung stehenden Zahlungswert grenzen, die gegenüber den Vorjahren nunmehr Gültigkeit für das gesamte großdeutsche Reich haben, nicht von sehr großer Bedeutung sind und in keinem Verhältnis zu den von der Produktions seile aus gesehenen Möglichkeiten der Ausfuhr französischer Gartenbauerzeugnisse stehen. Trotzdem bestand auch von französischer Seite aus der Wunsch, eine zweckmäßige Austeilung der nun einmal zur Verfügung stehenden Zahlungs- 7.-10. 8.-3». 8.-30. Die von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft für die Sortierung und Ver packung der Himbeeren aufgestellten Reichseinheits vorschriften lauten wie folgt: Himbeeren Güteklasse L (rot): Reif, ohne — nach Vereinbarung auch mit — Fruchtkucheu gepflückt, trocken und sauber. Beste, auch mit Stiel gepflückt, in Kleinpackung als Güteklasse IL (Auslese) zugclassen. Verpackung: Flachsteige I (5 k«), Spankorb I (2,3 kg), Kleinpackungen. Für Jndustriclicscrungcn nach Vereinbarung. Verschieden davon sind die Erntezeiten für die Waldhimbeeren, die durchweg später beginnen. Die für 1938 gültigen Zahlen sind bei Sowohl der Frischmarkt als auch die verarbei tende Industrie stellten und stellen an die jeweils benötigten Mengen bestimmte Ansprüche in bezug auf Güte, Sortierung und Verpackung. 8. 8. 8. HiNsknisLS clsr VsismbcuunNsn clsr „Osmiscktsn 8crckv6i§tcrnc!isSN-^.llSsckÜLSS Geordnete Einfuhrregelung . 21. 6. . 10.7. . 20. 6. . IS. 8. 30. 7. 11. 8. 2S. 8. 18. 8. 20. 8. 1. 8. 38. 8. 8. 8. Ende 2S. 8. 1S. 8. 1. S. 18. S. 8. S. 1. S. 10. 8. 10. 9. 1. 9. 13. 9. I. 9. 15. 9. 20. 8. 19. 9. IS. 9. 1. 9. 19. 9. 13. 9. 8. 9. Beginn . 15.8. . 15.7. . IS. 7. . 15.7. . 29.7. . 15.7. . 19. 7. . 1.8. . 13.7. . 15.7. . IS 7. . 1.8. . 15.7. . 39.7. . 5.7. . 15 7. . 29.7. . 29.7. . 19.7. , _ — Bodenseegebiet. Württemberg II — Mitte und Unterland.) Sachsen-Anhalt . . Schlesien . . . . Schleswig-Holstein . Thüringen . . . Weser-Ems . . . Westfalen .... Württemberg . . Die Zahlungswertgrenzen für lebende Pflanzen aus Belgien aus der stat. Nr. 38 (außer Azaleen) werden jeweils für die Einfuhrzeit eines Kalender halbjahres zur Verfügung gestellt. Wie bisher, so haben auch für die Einfuhr im 2. Kalenderhalbfahr 1939 die deutschen und bel gischen Sachverständigen Bareinbarungen getroffen, die den beiderseitigen Regierungen als Vorschläge unterbreitet worden sind. Diese Vereinbarungen sehen eine Aufteilung der zur Verfügung stehenden Zahlungswerlgrenze auf zwei Gruppen vor, und zwar entfallen auf die Gruppe I: 38 s, b 1, A, li — Palmen, Lorbeerbäume, Araucarien Aspid.,. sonst. a. n. g. Pflanzen in Töpfen . . . . 89 A>, G ru p p e II: 38 e, l, k — Obstbäume, Allee- und Parkbäume, sonst, a. n. g. Pflanzen mit Erdballen 11 H>. Hierzu ist festzustellen, daß diese prozentuale Auf teilung gegenüber den in den vorangegangenen Einfuhrzeiten getroffenen Vereinbarungen eine Ausnahmeregelung darstellt. Infolge der im Früh jahr 1939 aufgetretenen Fröste konnten die Erzeug nisse aus der" Gruppe II nicht mehr zum Versand gebracht werden. Diese Zahlungswertgrenze wäre demzufolge im ersten Kalenderhalbjahr 1939 nicht restlos zur Ausnützung gelangt, wenn nicht nach Uebereinkommen der beiderseitigen Sachverstän digen seinerzeit diese nicht ausgenützten Beträge für die Einfuhr von Erzeugnissen der Gruppe I Ver wendung gefunden hätten. Um den an der Ausfuhr von Erzeugnissen aus der Gruppe II beteiligten belgischen Gärtnern für die dadurch entstandenen Verluste die Möglichkeit eines Ausgleichs zu geben, wure bei der Regelung der Einfuhr im zweiten Kalenderhalbjahr 1939 den belgischen Sachverständigen eine Erhöhung der Zahlungswertgrenze der Gruppe II um den im 1. Kalenderhalbfahr 1939 auf die Gruppe I übertragenen. Betrag zugestanden, indem die Zahlungswertgrenze Ler Gruppe II von 6,5 auf 11 erhöht worden ist zu Lasten der Zahlungs wertgrenze für die Gruppe II, die sich damit von 93,5 auf 89 tzb ermäßigte. Nachdem die Gesamt-Zahlungswertgrenze für lebende Pflanzen im zweiten Kalenderhalbjahr 1939 gegenüber den vorangegangenen Einfuhr zeiten einen weiteren Rückgang erfahren hat, konn ten hiervon keinerlei Zahlungsmöglichkeiten für die Einfuhr von Orchideen aus Belgien abgezweigt werden. Um jedoch den von deutscher Seite aus in dieser Hinsicht vorgebrachten berechtigten Wünschen in etwas Rechnung zu tragen, fanden die belgischen Sachverständigen sich mit einer Regelung einver standen, wonach alle die aus der erhöhten Zah lungswerlgrenze für die Gruppe II bis zum 15. Ok tober 1939 (Stichtag der letzten Abstempelung der Proformarechnungen) nicht ansgenützten Beträge für die Einfuhr von Orchideen Verwendung finden sollen. Sollte infolge der bereits vorangeschrittenen Zeit und der damit verbundenen Frostgefahr eine Einfuhr im zweiten Kalenderhalbjahr "1939 nicht mehr möglich sein, so können diese nichtausgenütz ten Beträge auf das erste Kalcnderhalbjahr 1940 übertragen werden und in diesem Zeitraum durch die Hereinnahme von Orchideen aus Belgien zur Ausnützung gelangen. In der technischen Abwicklung der Pflanzen einfuhr aus Belgien sind im zweiten Kalender halbjahr 1939 irgendwelche Aenderungsmaßnahmen noch nicht getroffen worden. Die Einfuhr soll in der bisher geübten Weise durchgeführt werden. Als Fortsetzung des in Nr. 2» der „Garten- bauwirtsKast" vom 22. Juni 1939 begonnenen Aufsatzes über die Sortierung «nd Verpackung von Erdbeeren und Stachelbeeren verösscnt- lichcn wir nachfolgend die diesbezüglichen Ausführungen für Johannisbeeren und Brom beeren. Lchriftleitung. L. Johannisbeeren Die Früchte der Johannisbeeren finden heute besonders zur Zubereitung von Saft und Gelees usw. gesteigerte Beachtung. Frisch geerntet und mit Zucker bestreut wird "die Johannisbeere auch als gesundheitlich sehr geschätztes Obst von jung und alt gern genossen. Die Johannisbeere ist wohl das am meisten verbreitete Beerenobst, es wird sehr selten einen Obstgarten geben, in dem sie sich nicht einen Platz erobert hat. Die Erntezeit der Johannisbeeren verteilt sich auf die Monate Juni, Juli, August, September, wobei jedoch mit Schwankungen im Beginn der Ernte und bei der Beendung derselben zu rechnen ist. Diese Schwankungen haben ihre Ursache in dem unterschiedlichen Klima sowie in der zur Zeit der Ernte verschiedenen Wetterlage der einzelnen Anbaugebiete. Die genaueren Daten über Beginn, Hauptanfall und Ende der Ernte ergaben in den einzelnen Gebieten Deutschlands im Jahre 1938 die folgen den Zahlen: müßige Zusammenarbeit im Gemischten Äus- fchuß und den in diesen Zusammenkünften gepfleg ten Austausch der Erfahrungen auf der Ein- oder Ausfuhrseite wird das Verständnis geweckt für die berechtigten Wünsche der beiden beteiligten Länder nach der Produktions» und Absatzseite hin. Und damit wird auch die Grundlage geschaffen für ver ständnisvolle Zusammenarbeit in Zeiten, die dem Reich wieder eine Steigerung seiner französischen lllnsuhren gestatten. Auch die letzte Besprechung, die in außerordent- ich freundschaftlichem Geist geführt worden ist, hat wieder einmal gezeigt, wie zweckmäßig der Einsatz der Sachverständigen-Ausfprachen auch bei Frank reich ist. In den Vereinbarungen, die der deutschen und französischen Regierung als Vorschläge unter breitet wurden, sind die beiderseitigen Sachverstän digen dahin übereingekommen, daß die für die Ein fuhr von Obst zur Verfügung stehenden Zahlungs wertgrenzen zu einer Gesamtzahlungswerlgrenze zusammengezogen werden sollen. Darüber hinaus erscheint es zweckmäßig, die Ausnützung der Ge- famtzahlungswertgrenze durch die Einfuhr von Er zeugnissen der stat. Nr. 45 (Weintrauben), 46 (Nüsse) und 47 (frisches Obst) nicht erst in den Fälligkeitsmonaten vorzunehmen, sondern dann, wenn die Erzeugnisse auf den französischen Märk ten nach Absatz drängen und eine reibungslose Unterbringung dieser Einfuhrmengen auf deutschen Markten gegeben erscheint. Tie Aufteilung der Gesamtzahlungswertgrenzen ist wie folgt in Vorschlag gebracht worden: Der Hauptanteil der Einfuhr entfällt mit 30,8 9b auf die Einfuhr von Aepfeln, die mit zwei Drittel für Tafel- und einem Drittel für Most äpfel zur Ausnützung gelangen sollen. Tann folgt die Einfuhr von Weintrauben mit 25,0 9b, die in der Zeit vom 15. 8. bis 1. 11. 1939 abgewickelt werden soll. Für die Einfuhr der übrigen Obsterzeugnisse, und zwar Nüsse ausschließlich Walnüsse mit einem Anteil an der Gesamtzahlungswertgrenze sür Obst mit 11,5 YL, frische Pflaumen und Mirabellen mit 7,7 9b, Erdbeeren mit 5,1 9b, Apfelrester und Aprikosenpulpe mit je 6,5 9b, Trockenfrüchte mit 2,5 und sonstige Früchte mit 3,8 9b sind irgend welche Einfuhrtermine nicht vereinbart worden, weil der größte Teil dieser Erzeugnisse, wie schon erwähnt, entsprechend den Bedürfnissen des deut schen Marktes zur Einfuhr gelangen. Auch bei der für die Einfuhr von Gemüse zur Verfügung stehenden Gesamtzahlungswertgrenze ist sowohl von einer Aufteilung auf die einzelnen Gemüseerzeugnisse als auch von einer Festlegung bestimmter Einfuhrtermine Abstand genommen worden. Die Ausnützung dieser Zahlungswertgrenze soll in erster Linie durch die Hereinnahme von Salat und Blumenkohl erfolgen. Sollte durch die vorstehend zum Ausdruck.gekom menen Vereinbarungen eine restlose Ausnützung Johannisbeeren: s) Güteklasse L (rot): Reis, nicht überreif, der Sorte entsprechend gleichmässig in der Farbe, trocken nnd sau ber. (Für industrielle Verwertung aus Grund vorheriger Vereinbarung auch cntrappie Früchte.) Verpackung: Flachsteige I ( 5 kg), Spankorb I ( 2,38 kg). Flachstcige II (12,58 kg), Svankorb II ( 5 kg). Spankorb III (18 kg). Für Jndustriclicscrungen nach Vereinbarung. b) Güteklasse L (gelb). Früchte der Güteklasse L nicht genügend, auch cntrappti und überreise, jedoch ohne Fäulnis und Schmutz. Verpackung: Fass oder Eimer, auch nach Vereinbarung. v. Himbeeren. Die Himbeeren gehören zu den Obstarten, die unzubereitet nur in frischem Zustand Lust zum Verzehr erwecken. Bei nassem Wetter gepflückt oder gar abgerissen, d. h. ohne Fruchtkuchen usw., sind sie sofort unscheinbar und auf dem Frisch markt schwer abzusetzen. Bei Himbeeren sind ebenfalls Schwankungen im Beginn, in der Hauptansallzeit und im Ende der Ernte zu verzeichnen. Im Jahre 1938 nahm in den einzelnen Ge bieten Deutschlands die Himbeerernte folgenden 1. 8.-81. 25. 7.-28. 2. 7.—25. 7. 25. 7.-18. 8. 14. 7.—IS. 7. 28. 6.-18. 8. 25. 7.-15. 8. 16.8. Tur LortisrurlN unci VsrpcrcklcuuA von IoüciuuisLsSisu, Hiuikssrsu uuci öromkssrsu Marktlmliefming bei Bccrenfrüchtm 15. 7.—25. 8. 25. 7.-28. 8. 25. 7.-36. 8. 1. 8.-25. 8. 25. 7.-26. 8. 15. 7.-I6. 8. Gebiet Beginn Hauptanfall Ende Vaden .... . 16.6. 15. 6-25. 7. 31. 8. Bayern .... . 1.7. 16. 7.-38. 7. 18. 8. Tonauland . . — — — Hess.-Nassau . . . 18.6. 28. 6.-16. 8. 26. 8. Kurhessen . . . . 25.6. 15. 7.—18. 8. 20. 8. Kurmark . 15.6. 5. 7.-31. 7. 15. 8. Mecklenburg . . . . 25. 6. 10. 7.-10. 8. 26. 8. Nieder-Sachsen . . . 1. 7. 16. 7.— 5. 8. 15. 8. Ostpreussen . . . . . 1.7. 16. 7.-25. 7. 15. 8. Pommern . . . . . 1.7. — 26. 8. Rheinland . . . . . 1ö. 6. 1. 7.-31. 7. 31. 8. Saarpsalz . . . . 23.6. 27. 6.-29. 7. 17. 8. Sachsen .... . 25.6. 18. 7.—18. 8. 20. 8. Sachsen-Anhalt . 24.6. — 2. 8. Sudetenland . . . 30.6. 10. 7.-10. 8. 26. 8. Südmark . . 25. 6. 16. 7.—16. 8. 26. 8. Schienen .... . . 6.7. 16. 7.—15. 7. 22.7. Thüringen . . . . 36.6. 16. 7.-18. 8. 26. 8. Weser-Ems . . . . . 36.6. 15. 7.-10. 8. 26. 8. Westfalen .... . . 1.7. — 1. 8. Württemberg I . . . 25.6. 15. 7.-26. 8. 30. 8. Württemberg II . . 28.6. 15. 7.— 1. 8. 16. 8. Gebiet Beginn Haupiansall End- Baden . 16. 6. 25. 6.-26. 7. 18. 8. Bauern . 30. 6. I. 7.- I. 8. 30. 8. Hessen-Nassau . . . 15.6. 28. 6.-16. 7. 1. 8. Kurhcsscn . . . . . 1.7. 15. 7.-36. 7. 5. 8. Kurmark ... 1.7. 15. 7.-31. 7. 10. 8. Mecklenburg . 5.7. 26. 7.-25. 7. 1. 8. Nieder-Sachsen . . . 16.7. 15. 7— I. 8. 15. 8. Ostpreussen . . . 1.7. IS. 7.-25. 7. 10. 8. Pommern .... . 25.6. 16. 8. Rheinland . . . . . 15.6. 1. 4.-16. 8. 20. 8. Saarpsalz . . . . . 22.6. 1. 7.—10. 8. 24. 8. Sachsen . . . . i . 1.7. 15. 7.-25. 7. 1. 8.