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rtenba^ beilage „Vie Ketriebsgemeinlchast" s^Ir. 7 tzlummsr 24. 2>. luni 1?;». 7 ger Kon- Auslanü, rten (Ge nen Lan- wir dis Utens 5 chaftlicher erden für lung ge- esitzungen rnbedingt ! als ein >n Ueber- -rgangen- > primiti- mß lang machen, gartenbe- ms, daß rg Fehler nen sind nalisiersn m kann, haftlichen 1929 eins Bulgarien Obstbau gemeinen Lebens- egründst, mit dem vereinigt ür Nord- ) in der ianstaltsn und die Obstsorten .s wissen- Wrze eins tar er- ird durch ad Forst- in Sofia arien an- cten die n Jahren anderen >en. Im >zent von nommen, - Prozent der ge- nach 12 änderung im Jahre ur noch n —14,5 Prozent emischten ästendiler t?runus fche sehr ;en ihres ckeit auch edeutung bstmarkt, . Außer wird dis das De- Herstel- lucht. In Labrowo, Hr ver- und ver- fast alle i aufge- ebenfalls ) werden Kirschen bekannt. Sorten, opäischen nen von b es im auptsäch- weniger Dbst, das oie Nüsse hren hat nommen, der Nuß- um ge- nen ein en. iesonders ter Erde r Bedin- ropäische mdlichen Das hat bau von Lktsoüäalisuns von Vn/cUIsn Leim I-Vosoüsn unci Lcrcisn Lm östn'sd Ausbau derLeistungen in der Reichsunfallversicherung Die Reichsunfallversicherung erstreckt die Unfall- Heilung, Berufsfürsorge und Geldleistungen auf solche Unfälle, die versicherte Personen im inneren Zusammenhang mit der Arbeit in einem versicher ten Betriebe erleiden (Betriebsunfälle). Unfälle beim Waschen oder Baden auf der Betriebsstätte im Anschluß an die Arbeit konnten noch der bis herigen Rechtsprechung nur dann als Betriebsunfall anerkannt werden, wenn sich die Notwendigkeit der körperlichen Reinigung aus der Natur des Betriebes ergab. Der Versicherte mußte also eine derart ver schmutzende Arbeit verrichtet haben, daß die Reini gung zu einem unabweisbaren, über das allgemeine Verlangen nach Reinlichkeit und Erfrischung hin- auSgchcnben Bedürfnis wurde (z. B. Tätigkeit des Schornsteinfegers, des Bergmannes). Ta seit dem Jahre 19.33 viele Unternehmer zu: Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf der Br- triebsstätte Wasch- und Badeanlagen errichtet haben, die alle Gefolgschaftsmitglisder nach Arbeitsschluß benutzen können, entsprach die bisherige Recht sprechung nicht mehr den neuen sozialen Erkennt nissen. Die Berufsgenossenschaften werden deshalb zukünftig im Einverständnis mit dem Reichsversiche rungsamt das Waschen und Baden auf der Be triebsstätte im unmittelbaren zeitlichen Anschluß an die Betriebstätigkeit als versicherte Betriebstätigkeit ansehen, wenn die körperliche Reinigung in Einrich tungen erfolgt, die der Betriebsführer für Wasch- und Badezwecke bestimmt hat. Voraussetzung für die Entschädigung von Unfällen ist allerdings, daß der Aufenthalt in dem Wasch- oder Baderaum nicht über die für die Reinigung erforderliche Zeit aus gedehnt wird. Bezug von Kinderzulagen und Waisenrenten verlängert In der Neichsunfallversicherung durften Kinder zulagen zu Renten Schwerverletzter und Waisen renten für Kinder Getöteter nach der Notverord nung vom 8.12.1931 ausnahmslos nur noch bis zum 15. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Bei der erstarkenden Leiftungskrast der Sozial versicherung im Dritten Reich erschien es zunächst dringend geboten, durch Ausbau der Verletzten renten und Hinterbliebenenbezüge in der Unfall versicherung die Kosten der Berufsausbildung von Kindern Schwerbeschädigter und bei Betriebs unfällen Getöteter zu sichern. Das 5. Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung bestimmte demgemäß, daß die Kinderzulagen und Waisen renten bei Berufs- und Schulausbildung über das 15. Lebensjahr hinaus zu gewähren feien. Zum 56. Geburtstag des Führers verabschiedete die Reichsregierung nun das Gesetz zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Reichsversiche rung vom 19.4.1939. Dieses Sogialgesetz zeigt so recht, wie die Staatsführung die Nöte der von widrigen Wechselfällen des Lebens betroffenen Volksgenossen immer mehr zu lindern bemüht ist. In Artikel 1 heißt es: „Zum Wohl der Heranwach senden Jugend werden die Waisenrenten und Kin- derzuschüffe über das 15. Lebensjahr hinaus unein geschränkt bis zum 18. Lebensjahr gewährt". Der Weiterbezug der Kinderzufchüsse und Waisenrenten setzt also nicht mehr Schul- oder Berufsausbildung voraus. Das Gesetz bedeutet für rund 130V0O von der Reichsunfallversicherung betreute Schwerverletzte mit 80 000 Kindern und für 60 000 Waisen eine fühlbare Aufbesserung. Es gilt rückwirkend vom 1.1.1939 an auch für solche Fälle, in denen die Bezüge für die Kinder nach früherem Recht schon vor diesem Zeitpunkt wegen Vollendung 8es 15. Le bensjahres weggefallen sind. Sofern die Kinder von Schwerverletzten und bezugsberechtigten Wai sen am 1.1-1939 noch nicht 18 Jahre alt waren, empfiehlt es sich, bei der Berufsgenossenschaft Die Erntehilfe der Hitler-Jugend, über die wir in der vorigen Nummer berichteten, wird in engstem Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Reichsnährstandes organisiert. Der Bannführer ist für den Einsatz der örtlichen HI. verantwortlich. Der Kreisbauernführer teilt dem Bannführer den Bedarf an jungen Hilfskräften mit. Kann dieser Bedarf durch die örtlichen Einheiten der HI. nicht gedeckt werden, so wird der Ausgleich über äis Ge biet versucht. Dazu werden Ernteeinsatzlager ge schaffen, in denen städtische Jugend für zwei bis drei Wochen zusammengefaßt wird, um dann von hier aus in die landwirtschaftlichen Betriebe zu gehen. Besondere Bedeutung kommt im übrigen der Bestimmung zu, daß auch alle sonstigen Lager gruppen der HI. von ihren Lagerplätzen aus nach Vereinbarung mit der Kreisbauernschaft bei den Erntearbeiten helfen. Wenn wir für jedes Gebiet der HI. im Durchschnitt mit etwa 10 000 Teilneh mern an derartigen Lagern rechnen, so ergibt sich bei 35 Gebieten ein Einsatz von rund 350 000 Jun gen und Mädeln. Hinzu kommt der sonstige Einsatz der HI., die Tätigkeit der Erntelager, hinzu kom men die Tausends, die im Landdienst schaffen und die Hitlerjungen und BDM.-Mädel im Landjahr. Selbstverständlich erhebt die Jugend, die im Rahmen des Ernteeinsatzes der HI. hinaus geht aufs Land, nicht den Anspruch, gelernte erwachsene Arbeiter ersetzen zu können, wie es andererseits auch selbstverständlich ist, daß der Bauer von der Jugend nur solche Arbeiten verlangen wird, die sie wirklich bewältigen kann. Die Jugend steht diesen Einsatz als einen Ehrendienst an, der gleich zeitig aber auch einen Weg zur praktischen Land- erziehuug bedeutet. So ist die Erntehilfe der Hitler-Jugend auch Ausdruck des Erziehungspringips der HI. Deshalb soll dieser Ernteeinsatz auch keine vorübergehende Hilfsmaßnahme fein, sondern eine ständige Einrichtung für die praktische Land erziehung der Jugend. Nunmehr hat auch der Reichserziehungsminister Richtlinien für die landwirtschaftliche Hilfsarbeit der Schuljugend herausgegeben. Auch in diesem einen Antrag auf Weiterzahlung bzw. Neuanwei sung der Kinderzulage oder Waisenrente für die Zeit ab 1.1.1939 zu stellen. Im übrigen ist auch durch das oben erwähnte 5. Gesetz über Aenderungen in der Unfallversiche rung die Höchstgrenze für mehrere zufammentref- sende Hinterbliebenenrenten von zwei Drittel wieder auf vier Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes erhöht, und damit für Witwen mit mehr als zwei Kindern eine wesentliche Verbesserung in den Lei stungen geschaffen worden. Die Vorschrift gilt ab 1.1.1939 für alle Unfälle ohne Rücksicht auf die Zeit des Unfalles. Sommer soll die Jugend ihre Kräfte für die Ernte arbeit zur Verfügung stellen. Sollte ein Einsatz außerhalb der Ferien notwendig sein, so kann die Gesamtdauer der Sommer- und Herbstferien für die Schüler der vier oberen Jahrgänge um eine Woche verlängert werden. Um den Unterrichtsausfall für die städtische Schuljugend möglichst niedrig zu hal ten, kann die bereits festgelegte Ferienordnung ge gebenenfalls in geringem Ausmaß, z. B. durch Ver kürzung der Sommerferien und Verlängerung der Herbstferien, geändert werdest. Auch diese Anord nung des Reichserziehungsministers zeigt, wie sehr die maßgebenden Stellen die Notwendigkeit des Einsatzes in der Landwirtschaft erkennen. Wir hoffen und wünschen alle, daß dieses Jahr eine gute Ernte bringen wird. Durch ihren Ein satz wird die deutsche Jugend im Rahmen des Mög lichen dazu beitragen, sie sicher zu bergen, lk. öl. Helft Unfälle verhüten! Durch Instandhaltung der elektrischen Anlagen Wie sich aus den Prüfungsberichten der techni schen Aufsichtsbeamten täglich von neuem ergibt, läßt der Zustand der elektrischen Anlagen in den Gartenbaubetrieben meist alles zu wünschen übrig. Daß man die Heizanlage instandhält, die zerbro chene Nabe seines Marktwagens flickt, ehe man weiterfährt, die benutzten Gerätschaften sorgfältig reinigt und in Ordnung hält, das sind wohl Selbstverständlichkeiten. Daß aber die elektrische Anlage die gleiche sorgfältige Behandlung nötig hat, "wird vielerorts verkannt, davon zeugen die verschmutzten oder unter Ler dicken Schmutzfchicht durchgsscheuerten Gummikordelleitungen in den Gewächshäusern auf ihren Porzellanglocken, die angefreffenen, verbleiten Jsolierrohre die ver rosteten Abzweigdosen, die Kriegsaluminiumleitun gen, wie sie immer wieder anzutreffen find. Hinzu kommt, daß selbst zunächst einwandfreie elektrische Einrichtungen ebenso wie jeder andere Gebrauchsgegenstand infolge Alterns, durch natür lichen Verschleiß, fehlerhafte Behandlung und atmosphärische Einflüsse (Feuchtigkeit) nach eini ger Gsbrauchsdauer ausbesserungsbedürftig werden. Da die vorhandenen Mängel in den meisten Fällen nur vom wirklichen Fachmann erkannt wer den können, ist es zum Schutze von Personen und Eigentum erforderlich, Anlagen und Geräte von Zeit zu Zeit nachprüfen zu lasten. Dieses Nachsehen kostet im Grunde genommen nichts; denn es macht sich durch Vermeidung größerer Ausgaben, die bei Fortbestehen der anfänglich kleinen Fehler nicht zu umgehen sind, von selbst b^ahlt. An jeden Auftrag zur Einrichtung oder Ausbesserung elek trischer Anlagen ist stets die Bedingung geknüpft, daß die Arbeiten und das Material den VDE.- Vorschriften zu entsprechen haben, d. h. den Vor schriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker, nach denen in ganz Deutschland elektrische Anlagen ausgeführt werden müssen. Diese Bedingung läßt man sich zweckmäßig schriftlich bestätigen. Nichtsachkundige Flickereien und behelfsmäßige Ausbesserungen an elektrischen Anlagen sind unbe dingt zu vermeiden. Sehr beliebt ist z. B. das Flicken oder Ueberbrücken von Sicherungen. Häu figes Durchbrennen von Sicherungen ist stets ein Zeichen dafür, daß an der Anlage etwas nicht in Ordnung ist. Der Fehler, Ler zu beseitigen ist, liegt nie in der Sicherung, sondern in der Anlage. Durch „Flicken" oder „Verstärken" der Sicherung werden die Zustände auch keineswegs gebessert, Krauße die Grüße des Reichsbauernführers und gab der Hoffnung Ausdruck, daß sie sich in Deutsch land wohlfühlen möchten. Pg. Unger sprach im Auftrag des Landesbauernführers von Württemberg und unterstrich die gemeinsamen Aufgaben im wirtschaftlichen und politischen Kampf beider Natio nen. Mit Hilfe eines Dolmetschers dankte ein italienischer Berufskamerad für die große Aufmerk samkeit, mit der sie empfangen wurden. Nach dem Gruß an die Führer der beiden befreundeten Natio nen wurde unter Führung des Dolmetschers ein Stadtrundgang unternommen. Dann ging es hin auf auf Stuttgarts Höhen zur Reichsgartenschau. Der Dolmetscher hatte zu tun, um die begeisterten Worte der italienischen BerusskaMeraden zu über setzen. Hier gab es für sie alle noch eine Ueber- raschung. Der Reichssender Stuttgart ermöglichte es den italienischen Junggärtnern, durch den Äether zu ihrer Heimat zu sprechen. Eine lobende An erkennung über die Reichsgartenschau und über den herzlichen Empfang in Deutschland wurde damit verbunden. Nie, so betonten die italienischen Gäste beim Ab schied, würden sie diese Stunden in Stuttgart ver gessen. I,. LIsminnnn. Osutsoüs unc/ ila/ismLLÜS au/ clsi KsZaüsgfa/fsusaüau Ztvischenvölkifcher Landjugendaustausch Tie Reichshauptabteilung I im Vertoaltungs- amt des Reichsbauernführers hat jetzt im Rahmen des Landjugendaustausches auch deutsche und italienische Berufskameraden ausgetauscht. Am Pfingstmontag trafen sich 9 junge Gärtner aus dein Reich in Stuttgart, um von dort zur weiteren Ausbildung für —1 Jahr zusammen nach Italien zu fahren. Hauptabteilungsleiter I der Landesbauernfchaft Württemberg, Baron v. Wrangell, begrüßte die Junggärtner und ermahnte sie, sich überall als Vertreter des Deutschen Reiches zu fühlen: „So wie ihr euch zeigt, so zeigt ihr eure Heimat." Sachbearbeiter Krauße von der Reichsabteilung IO „Landjugend" betonte in einer weiteren An sprache, daß der Landjugendaustausch bei den Junggärtnern besonderen Anklang gefunden hätte. Er sagte u. a.: „Ihr kommt in em Land, das mit dem unsrigen enge Freundschaft Pflegt. Sauber keit, Pünktlichkeit und Kameradschaft muß stets euer oberstes Gesetz sein. Wer sich bewährt, soll gefördert werden, nm als tüchtiger Vertreter seines Berufsstandes wirken zu können". Landesjugend wart Unger von der Landesbauernschaft Württem berg unterstrich in seinen Begrüßungsworten die große Liebe des befreundeten Italien zu seinem Duce und fuhr dann fort: „So sollt auch ihr über- all in Italien die Liebe zu unserem Führer zeigen und stets so handeln, wie er es von einem jeden: Deutschen wünscht". — Der Sachbearbeiter der st Fachschaft „Gärtner" in Württemberg, Flammann, st gab einen kurzen Rückblick in die Zeit, in der es st nicht möglich war, das Ausland zur Erweiterung st der beruflichen Kenntnisse aufzusuchen. Die Dinge st seien jetzt anders geworden. In dem Deutschland r befreundeten Italien gebe der Gartenbau jungen st Gärtnern schönste Gelegenheit hierzu. Er forderte st die Austauschgärtner auf, mit offenen Augen st Erfahrungen zu sammeln, die sie später in ihrem st Beruf verwerten könnten. st Danach wurde die Reichsgartenschau Stuttgart st besucht, die allen Teilnehmern noch einmal den st großen Leistungswillen ihres Berufes vor Augen führte. In der Nacht verließen die Kameraden st Stuttgart und trafen am nächsten Tag auf dem st Brenner mit den italienischen Austauschteilnehmern st zusammen. Dort wurden sie von ihren Gastgebern st herzlich empfangen, um am selben Tag noch in st ihren Wirkungskreis eingesührt zu werden. st Am übernächsten Tag trafen die italienischen Gäste in Stuttgart ein. Im Sitzungssaal derst Pandcsbauernjchaft Württen'.berg überbrachte Psi. Z LE Kcm Ta^ea Blanck WH aa/ ckrm ckem HorHrw/r cwL OeOackeL ck^7?embL- Fsrw/rLc/mü ÄMlFaw. mW Ltamw/r am cwa urmc/uetwaLwa OeFvackva ckm AawHm/ i/rr Maa ricHww §WH mW ckrr meins la 4/e Harr/WH? LvHmä-ürHa Taacksrsia/k. 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Eine geflickte Sicherung ist keine Sicherung mehr! Ihre Anwen dung ist streng verboten und strafbar! Auch die Abzweig- und Steckdosen, Lie beweglichen Zuleitun gen usw. müssen sachkundig instandgehalten wer den; es ist bezeichnend, Laß weitaus die meisten Unfälle durch elektrische Anlagen ihre Ursachen in den Basteleien Unberufener hüben. Schulunqserfolqe der Fachschaft „Gärtner" Zahlenergebnisse bei der zusätzlichen Beruss- sortbildung Mit Hilfe der zusätzlichen Berufssortbildung sollen die Angehörigen des Gartenbaues sachlich er tüchtigt werden. Wieweit dieses Ziel erreicht wird, läßt sich am besten an den Ergebnissen der Fach- Prüfungen und dem wachsenden Arbeitserfolg in den Betrieben beurteilen. Schließlich geben aber auch die steigenden Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren ein anschauliches Bild von dem Ergebnis der zusätzlichen Berufsfortbildung. Die nachstehende graphische Darstellung bestätigt, daß sowohl die Zahl der Fortbildungsveranstaltungen wie auch der Teilnehmer dauernd steigt. Hierbei ist noch zu be rücksichtigen, daß im Jahre 1938 infolge der Maul- und Klauenseuche manche Veranstaltung aussallen Ow Oa/LwkwmF us/mwww ei/rw übe/'. renFencken Oe-v/McH übe/' 4W w cwn WWWK /abzem Ltä/rckr'L KerFencwn TWW/mHm^saHW/r km Le/Häkt/rw r« cken eSenfaws im /inÄmFv/r bs- ckeL eirbr/r ab/rM/r4er. Im einzelnen geht dies auch aus der ent sprechenden Zahlenübersicht hervor. Es sanden statt: im Jahr Veranstaltungen Teilnehmer 1935 226 6 218 1936 1699 49133 1937 3698 121673 1938 3975 126 678 Dieses Anwachsen der Teilnehmerziffern ist ein mal auf das zunehmende Verständnis für die Wich tigkeit der Berussfortbildung durch die dauernde Aufklärung in Wort und Schrift zurückzusühren. Der Reichsnährstand ist bestrebt, sämtliche Berufs- anashörigen für den Gedanken der zusätzlichen Be rufsfortbildung zu gewinnen. Diesem Ziel dienen auch die vor einiger Zeit eingeführten Teilnehmer ausweise und Anerkennungsschreiben. In dem Aus weis wird die Teilnahme an Fortbildungsveranstal tungen eingetragen, während Anerkennungsschrei ben für regelmäßigen Besuch der zusätzlichen Be rufsfortbildung ausgestellt werden. Die Teil nehmerausweise haben noch eine besondere Bedeu tung, weil durch Verfügung des Reichsnährstands in Zukunft bei der Zulassung zur Gehilfen- und Meisterprüfung der Nachweis über die Teilnahme an der zusätzlichen Berufsfortbildung gefordert wird. Zu der Darstellung ist noch zu sagen, daß sich die Zahl der Veranstaltungen und Teilnehmer nun nicht gleichmäßig auf ein ganzes Jahr verteilt. Die meisten Veranstaltungen finden in den Winter monaten statt, während im Sommerhalbjahr nach Möglichkeit Lehrbesichtigungen und Lehrsahrten ckw§e/ Oa/Lkswü/m wk s/sw/ww-cH, cksF m cks^ ^ew emr /I/mw b» ckw memFLw/r H- a/rLkawrmFe/r nnck ckeme/rkspEHe/rck mmck 4W 7>w/reHme^aHW/r sm meLwr'FLw/r «m/, mck/menck ab /4aF«Lk bw ^am O/ckH/aH/ aack Fccka/aaZ'LbeMcH /c-Fs «ack. TewH/maF.- Kkkw/ (2) durchgeführt werden. Die Besichtigung vorbildlicher Betriebe und damit verbunden eine praktische Un terweisung ist bekanntlich sehr lehrreich. Aus diesem Grund wird in Zukunft besonders diesem Gebiet erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen. Keller, Goslar. Oberschiedsgericht für landwirt schaftliche Marktregelung umgezogen Das Oberschiedsgericht für die landwirtschaftliche Marktregelung beim Reichsnährstand und das Oberschiedsgericht für Lieferstreitigkeiten beim Reichsnährstand sowie deren gemeinsame Geschäfts stelle sind ab 1. Juli 1939 verlegt nach Berlin W. 87, Flotowstraße 11, Fernsprechex 12 5321,