Volltext Seite (XML)
2 N,.18. 7.^si (Zartenbauwirtlchalt vereinigt mit veutlcher krwerbogartenbau gartenbauwli Lr§sboisss cisr vor/äLusso LrksLunF ctss Äatistiscksn Asicdscuntss örößererHeil- uns Vewürzpslanzenanvau über den Anbau und den Ertrag Pflanzen für unsere Wittschaftssühi erhöhte Bedeutung, da diese für d 2. 3. be ¬ ste besteht insofern eine Ausnahme, als nur der Er >arä der sehr schwer für längere Zeit im Betrieb tätigen Frauen des angeführten Gern also zusammen aus: Abgabepreis der Bezirksabgabestellen des Er- zeugcrgebiets, Fracht sDurchschnittssracht) vom Erzeugeigebiet zur Auslieseruiigsstelle, 2 v. H. der Summe von 1. und 2. als Verderb- ausgleich. würde voraussetzen, das, ., , lich oder zumindestens überwiegend zum Zweck der Eigenverforgung des Pächters und seiner Familie betrieben wird/' Dagegen spreche hier schon das Ausmaß des Pachtgrundes von l,I7 Hektar, das nicht nur die in den „Bestimmungen über die Förderung von Kleingärten" vom 22- März 1938 für Kleingärten vorgesehene Größe von 1 Ar, sondern auch die dafür sonst allgemein übliche Größe von 10 Ar um ein Vielfaches übersteigt/ Die Auslieferungsstcllcn Haben Sen Spargel wie feder andere Verkäufer gemäß A 41 Fr/schwaren- anorönung mit Ncugcwicht unS veröerbfrer abzu geben. Gewichtsschwund und Qualitätsoerc-r? tfk dabei von der Auslieierungsstelle zu tragen. Die Verpackungskosten sind in den lausend fest gesetzten Erzeugerpreisen enthalten, eine besondere Berechnung nach H 22 Frischwarenanordnung kommt daher nicht in Frage. Im übrigen gelten die Bor schristen der Frischwarenanordnung. Die Nund- erlasse Nr. 44/38 Mitteilungsblatt Nr. 8 S. 2), Nr. 84/38 (Mitteilungsblatt II S. 42!) sind über- i holt." Berlin, den 8. Mai 1842. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutsche« Gartenbau- Wirtschaft Loettner. öekanntmochung der kaupwereinigung Bekanntmachung Nr. 2/42 pr. s der Haupivcreiuiguug der deutsche» Gartenbau- wirtschast Betr.: Spargelpreisregelung 1942. Vom 5. Mai 1842 i Den Rundcrlatz 40/42 des Reichspreiskommissau vom 28. April — II — 109 — 8938/42 — gebe ich i nachstehend bekannt: „Die Spargelpreise werden nicht wie im Vorjahr i sür die Auslieferungsplätze, sondern für die Er- : zeugcrgebiete festgesetzt, und zwar nicht nur für die i Hauptanbaugebiete, sondern für das ganze Reich. Die Preissteuerung wird auch in diesem Jahre zentral durchgeführt. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbanwirtschaft wird im Einverneh- i men mit mir möglichst jeden Mittwoch Sie neuen Preise festsetzen und sie allen Bezirksabgabestellen sofort mitteilen, so daß die Preise, die in Ser Kegel ' für die darauf folgende Woche von Montag bis Sonntag Gültigkeit haben, rechtzeitig bei Sen Ge- müsepreisfcstsetzungen milgenannt werden können. Die Gartenbauwirtschastsverbände werden die mit Ser Preisfestsetzung in ihrem Gebiet beauftragten Prcisbchörden uuverzüglich über den zentral fest gesetzten Erzeugerpreis unterrichten. Ich bitte da für Sorge zu tragen, daß Sie Erzeugerpreise für Spargel regelmäßig in den Preisfestsetzungen sür Obst und Gemüse erscheinen. Der anfallende Spargel wir- von den Bezirks- abgabestellen der Erzeugcrgebiete erfaßt und an die Auslieferungsstellen sBezirksabgabestellenj der Hauptverbrauchergebiete geleitet. Die Ausliefe- rungsstellen gebe» den Spargel dann ohne Han- dclsauffchlag weiter. Für die linke n der Auslieferung erhalten sie von den Bezirksabgabestellen Ser Anbaugcbiete 1,8 v. H. vom Umsatz aus deren Bezirksabgabestellen- gebühren zugebilligt. Die Frachtkosten werden von Sen Auslieferungs stellen in der tatsächlich entstandenen Höhe dem Käuser in Rechnung gestellt. Dabei sind die Aus- lieserungsstellen berechtigt, eine Durchschnittsfracht zu berechnen, wenn sie aus verschiedenen Aubau- gebieten — also mit verschiedenen Frachtkosten — gleichzeitig Spargel beziehen. Zum Ausgleich von Verlusten, die durch Verderb /Sauerwerdens wahrend des Transports von der Bczirksabgabestelle im Anbaugcbiet zur Ausliese- rungsstelle entstehen, wird von der Hauptvereini gung der deutschen Gartenbauwirtschaft eine Ver derb-Ausgleichskaste gebildet. Die Auslicserungs- stcllen werden ermächtigt, den Abgabepreis bis auf weiteres um 2 v. H. zu erhöhen. Ten dadurch er zielten Mehrbetrag führen sie ungekürzt an die be zeichnete Verderbs-Ausgleichskaste der Hauptver einigung ab. Der Abgabepreis der Auslieferungsstellen setzt sich 1. l^aubsgSiväkruNF Lsi üsill/stätigsa trauen im 6artsnbau Mhrmachtsurlauv uns Serujsarbett Abgrenzung ves Erwerbsgartenbaus von Ver Meingartenpacht Daß die Vorschriften der Reichspachtordnung keine Anwendung auf Kleingartenpachtverhältnissc und damit auch auf die sogenannte „Liebhaber pacht" findet, bestätigt ein Beschluß des Ober landesgerichtes Graz vom 10. März 1942. Die neue Folge der Zeitschrift für Bauern- und Boden recht „Recht des Reichsnährstandes" veröffentlicht die ergangene Entscheidung. Aus der Begründung ergibt sich zur Frage der Abgrenzung des Erwerbs- gartenbaus von der Kleingartenpacht folgendes: Der Reichspachtordnung unterliegen alle Verträge, durch die Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Nur beim Gartellbau würzmühlen usw. aus eigener Erzeugung möglich ist. Aus all diesen Gründen und Ueberlegungen her aus gewinnen alle zahlenmäßigen Feststellungen über den Anbau und den Ertrag dieser Spezial pflanzen für unsere Wirtschaftsführung gerade jetzt erhöhte Bedeutung, da diese für die oben gekenn zeichneten Zwecke und Ziele unentbehrlich sind. sick fast 90 79 des Gesamtanbaus vereint. Ab gesehen von der Provinz Sachsen, haben für die verschiedensten Arten noch Bedeutung für den An bau von Bohnenkraut das Land Anhalt, für den Anbau von Baldrian Bayern und sür den Anbau von Paprika die Ostmark und Hessen und endlich sür den Anbau von Eibisch Bayern. Wenn der zur Wehrmacht einberufene Ehemann auf Urlaub kommt, möchte die erwerbstätige Ehe frau selbstverständlich von der Arbeit freigestellt werden. Schon Anfang 1940 hatte der Reichs arbeitsminister die Betriebsführer ersucht, diesen Wünschen weitgehend nachzukommen. Eine Anord nung vom 11. 12. 1940 sicherte dann den Frauen einen Anspruch auf die Freizeitgewährung. Danach sind werktätige Frauen, deren Ehemän ner infolge Einberufung zum Wehrdienst minde stens drei Monate vom Wohnort abwesend waren, auf ihren Antrag anläßlich der Anwesenheit des Ehemannes von der Berufsarbeit bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr freizustellen. Auf diese Zeit ist der der Ehefrau tariflich oder vertraglich zustehende Erholungsurlaub anzurech nen. Die über den Erholungsurlaub hinaus in An spruch genommenen freien Tage werden nur als unbezahlte Freizeit gewährt. Hat der Ehemann im Jahre mehr als drei Wochen Wehrmachtsurlaub, dann besteht trotzdem für die Ehefrau kein größerer Anspruch auf Freizeit als 18 Arbeitstage. <Äe kann jedoch bei mehrmaliger Beurlaubung die 18 freien Tage in mehreren Abschnitten nehmen. Das Recht hierauf steht allerdings nur der Ehefrau, nicht der Verlobten zu. Ob der Mann an der Front steht oder der Heimattruppe angehört, ist hierbei gleich gültig. Bei Gewährung von unbezahlter Freizeit kann die Ehefrau gegebenenfalls für diese Zeit eine Er höhung des Familienunterhalts beantragen. Für Beschäftigte in Gartenbaubetrieben ist diese letzte Bestimmung jedoch ohne Bedeutung, da ja Arbeits- verdienst aus der Landwirtschaft ohnehin nicht auf den Familienunterhalt angercchnet wird. Während der Freizeitgewährung sind nach einem Schreiben des Reichsarbeitsministers vom 8.9.1941 die Sozialversicherungsbeiträge fortzuzahlen. Der Betriebsführer legt die Anteile der Ehefrau aus und kann sie bei der nächsten Lohnzahlung ein behalten. Während die Betriebsführer gehalten sind, den Wünschen der Frauen auf Freizeitgewährung an läßlich des Wehrmachtsurlaubs des Ehemannes möglichst weitgehend entgegenzukommen, wird von fallen allein 2081 ka, die mit diesen Spezial kulturen bestellt sind, damit entfällt rund ein Fünftel des Gesamtanbaus auf die Provinz Sachsen. Fast den gleichen Anteil am Gesamtanteil weist Hannover auf, wo 1996 da mit diesen Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen angebaut sind. In Nieder schlesien und in Danzig-Westpreußen tritt der An bau dieser Sonderkulturen gegenüber dem Gesamt anbau bereits stärker zurück; bei einer Anbau fläche von 830 da in Niederschlesien und 820 da im Reichsgau Danzig-Westpreutzen entfallen auf diese Gebiete je 8 99. Von den einzelnen Pflanzen- arten ist Körnersenf am stärksten im Reichsgau Danzig-Westpreußen, in der Provinz Sachsen, im Reichsgau Wartheland und in Mecklenburg ver breitet. Kümmel findet sich vorzugsweise in der Provinz Sachsen, in Niederschlesien und in Bran denburg. Sein Anbau hat im letzten Jahr be sonders in Schlesien, Brandenburg und Thüringen zugenommen. Der größte Anbau von Majoran findet sich in der Provinz Sachsen, seine Kultur ist jedoch auch in Anhalt noch besonders vertreten. Als Hauptgebiete für Petersilie sind die Provinz Sachsen, die Reichsgaue der Ostmark und des Warthelandes sowie die Provinz Brandenburg ge kennzeichnet. Von der Pfefferminze entfällt mit 196 da fast Dreiviertel des Gesamanbaus auf Bayern. Jedoch finden sich noch in der Provinz Sachsen und in Württemberg hiervon nennens werte Anbauflächen. Für Koriander ist Haupt anbaugebiet Thüringen und der Reichsgau Nieder donau, die zusammen allein vier Fünftel des Ge samtanbaus auf sich vereinen. Fenchel findet sich fast ausschließlich in der Provinz Sachsen, die auf werbsgartenbau „im Sinne der Reichspacht ordnung gezählt wird". Da'mit scheiden im Garten bau die Liebhaberpacht und die Pacht zur Befriedi gung des Eigenbedarfes, die sogenannte Klein gartenpacht, aus dem Anwendungsbereich aus. Die Kleingartenpacht fällt in den Schutzbereich der Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung. Sie hat durch' die Verordnung über den Kündigungsschutz von Kleingärten vom 27. September 1939 einen noch weitergehenden Schuh dahin ersahren, daß durch Zeitablauf endigende Pachtverträge selbsttätig als auf unbestimmte Zeit verlängert gelten. Aus nahmen können nur von der höheren Verwaltungs behörde zugelassen werden. lieber den Begriss der kleingärtncrischen Nutzung besagt die Begründung 'chtsbeschlusses: „Eine Me atz der Gartenbau ausWeß- Jm „Schweizer Garten" nimmt ein Ernst Gäu mann zu der in unserer Nr. 1/1942 veröffentlichten „Verbindlichen Regelung für Pflanzennamen" Stellung. Er tut es anscheinend im Namen der Schweiz, was deshalb anzunehmen ist, weil der Redakteur R. v. Wyß die Ausführungen ohne Zusatz ausgenommen hat. Vielleicht hat der Redakteur den Text nicht einmal gelesen, sonst wäre es ihm vermutlich nicht unterlaufen, zwei Seiten später, nämlich auf Seite 71 desselben Hefts, zu schreiben: ^anteckebckia Olliotisna, auf Seite 72 aber ellio- tiana — ein Beweis mehr für die Notwendigkeit, alle Artnamen klein zu schreiben, um derartige Fehler auszuschalten, die im Grunde jedem unter- lausen können. Lins ÄsllunAnakws 2llr Msinscdrsibuns c^sr Lolam'scdsn Artnamsn Wir nehmen zur Kenntnis 75000 Sovenuntersuchungen durch die vöhmhly-mäyrtkche Prüfungsstelle Nach Einführung der pflichtmäßigen Boden- Prüfung 1940 wurden im Protektorat auch die Vorbereitungen für die Errichtung von 12 Boden prüfstellen als besondere Abteilungen bei b For- schungsanstalten und 7 landwirtschaftlichen Ben suchsstationen getroffen. Im Vorjahr arbeiteten bereits 6 dieser Prüfstellen, die übrigen werden im Frühjahr dieses Jahres die Arbeit aufnehmn. Die 6 in Betrieb befindlichen BodenprüMm haben im vergangenen Jahr bereits insgesamt 75 034 Bodenmuster geprüft. Es wurde dafti die Reaktion festgestellt, der Kalkbedarf ermittelt und auch der Gehalt an Phosphorsäure nachgeprüft. Auf Grund der Prüfungsergebnisse können dann von den Interessenten die richtigen Düngungspläne ausgestellt werden. den Frauen erwartet, daß sie auf die Belange Betriebe möglichst Rücksicht nehmen und den Ter min des Urlaubs ihres Ehemannes dem Betriebs führer so früh wie möglich melden. In den Spitzen arbeitszeiten der Gartenbaubetriebe wird der Be trieb die Frauen nur sehr schwer für längere Zeit entbehren können. Die im Betrieb tätigen Frauen sollten im Interesse der Ernährunqsstcherung des deutschen Volkes darauf Rücksicht nehmen und wäh rend diesen Zeiten, auch wenn der Ehemann auf Urlaub kommt, nicht die ganze Urlaubszeit als Freizeit beanspruchen. In kleineren Städten und auf dem Lande, wo die Anmarschwege zum Betrieb nur gering sind, läßt sich das auch ohne Schwierig keiten durchführen. Gegebenenfalls wird auch in dieser Zeit eine Halbtagsbeschäftigung beiden Teilen gerecht. ?I. hervorragendes Ergebnis der Heilkrämerfammlung in Hesfen-Nastau Die Heilkräutersammlung im Gau Hessen-Nassau hat im vergangenen Jahr unerwartet hohe Ergeb nisse gezeigt. Als Sammelergebnis des letzten Frie densjahres wurden über 11 600 kx getrocknete Kräu ter gemeldet, während im ersten Kriegsjahr eine Ernte von über 61000 kx eingebracht wurde. Dieses Ergebnis ist im vergangenen Jahr wie derum beträchtlich überboten worden. Nicht weni ger als 119 422 I<§ Trockenkräuter wurden der Verwertung zugeführt, darüber hinaus noch über 138 000 kg Wildfrüchte, vor allem Hagebutten, ge sammelt und über 31 000 k§ Kastanien, Bucheckern und Eicheln. Die wichtigsten Träger dieser ver schiedenen Sammelaktionen waren die Schulen, die etwa 98 mH. der bisher gemeldeten Mengen ge sammelt haben. Das Ergebnis der Heilkräuter- i sammlung im Gau Hessen-Nassau ist damit ein s hervorragendes Beispiel für die Möglichkeiten, die sich aus der systematischen Sammlung von Heil- : kräutern und Wildfrüchten ergeben. Der deutschen f Volkswirtschaft sind durch die freiwillige Einsatz- i bereitschaft der verschiedenen Sammlerkolonnen : volkswirtschaftliche Güter hohen Wertes sicherqestellt i worden, die früher ungenutzt blieben. Dabei muß i vor allem auf die gesundheitliche Bedeutung der ge- i sammelten Erzeugnisse hingewiesen werden, die zu i einem großen Teil Träger wichtiger Nährstosfe sind und zur Förderung der Volksgesundheit wesentlich beitragen. Wo beginnt Ver Weg zur Arbeitsstätte? Nach 8 545 a der Reichsversicherungsordnung gilt als Beschäftigung in einem der Versicherung unter liegenden Betriebe auch der mit dieser Beschäfti gung zusammenhängende Weg nach und von der Arbeitsstätte. In diesem Zusammenhang kommt der Frage, wo der Weg nach der Arbeitsstätte be ginnt, bzw. der Weg von der Arbeitsstätte endet, besondere Bedeutung zu. Das Reichsversicherungs amt hat zu dieser Frage bereits früher Stellung genommen und zum Ausdruck gebracht, daß der Begriff „Weg" nicht im Sinne von Straße usw. gebraucht sei, sondern als eine Betätigungsform des Sickfortbewegens auf das Ziel „Abeitsstätte" hin, und daß ferner der häusliche Wirkungskreis verlassen und der Weg in der Richtung auf die Arbeitsstätte angetreten sein müsse. Die Grenze des häuslichen Wirkungskreises, bei dem der Weg nach und von der Arbeitsstätte beginnt oder endet, ist die Haustür des vom Versetzten bewohnten Gebäudes. Unfälle, die sich z. B. auf der Innen- treppe eines Mehrfamilienhauses ereignen, können daher nicht entschädigt werden. Da immer wkeder derartige Unfälle der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, bitten wir zur Vermeidung unnötiger Mehrarbeit auf diese Begrenzung zu achten. „Ansicht" zu korrigieren. Von klassischem Latein bei den Pflanzennamen zu sprechen, muß gerade in diesem Zusammenhang seltsam klingen, denn sowohl im klassischen wie im mittelalterlichen Latein wurden auch die heutigen Gattungsnamen klein geschrieben, wie es im übri gen noch 1870 im „Lataioxo poliolotto ckella Mute" aus Firenze durchgeführt worben ist, z. B. ckrim>8 winterst oder maecderium sckomburxlcii, oder litkoxylon linckleyi, oder tlmnberZm Aiwncki- klors, 8teuckelia ckillrwa usw. Alles in allem: Herr Gäumann ist entweder über den Gang der Entwicklung nicht unterrichtet gewesen, als er kühn die Feder geschwungen hatte, oder er hat uns mit seiner Vermutung des Pan germanismus stark überschätzt, denn sonst wären also bereits 1932 die in Paris vertreten gewesenen Staaten — vorwiegend aus Westeuropa, gegenüber nur einem Vertreter aus Deutschland —, die den Vorschlag zu dem Beschluß von 1938 einbrachten, von Deutschland „beherrscht" worden. In diesem Sinn könnte man nur bedauern, daß die Staats männer der kriegslustigen Weststaaten nicht Gar tenbau studiert haben, sie hätten sonst auf Deutsch lands Befriedungsvorschläge gehört. Nachschrift: Zu unserem Bedauern mußten wir inzwischen erfahren, daß es sich hier nicht um irgendeinen Herrn GäumaNn, sondern um Prof. Dr. Ernst Gäumann von der Technischen Hoch schule in Zürich handelt. Nunmehr gibt das Statistische Reichsamt das Er gebnis dieser Erhebung von Heil-, Duft- und Ge würzpflanzen im Jahre 1941 bekannt. Die den Umfang des Anbaues seststellende Sondererhebung erstreckte sich auf das gesamte Reichsgebiet, das heißt, daß in dieser zum ersten Male auch die Reichsgaue Danzig-Westpreußen, Wartheland, die in Preußen eingegliederten Ostgebiete sowie Eupen und Malmedy mit einbezogen waren. Erfaßt wurde der Anbau von 46 verschiedenen Arten. Während gegenüber früheren Jahren der Anbau verschiedener Pflanzen, wie z. B. Porree, nicht mehr ermittelt wurde, sind andere Pflanzenarten, deren Anbau vornehmlich in der Ostmark betrie ben wird, in diese Erhebung mit einbezogen wor den. Für das ganze Reichsgebiet wurde der An bau von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen auf insgesamt 10 374 im ermittelt. Von dieser festge stellten Anbaufläche entfielen mit 1337 im allein 1379 auf die neu zum Deutschen Reich hinzuge tretenen Gebiete. Während 1940 der Anbau dieser Pflanzen im Deutschen Reich mit 8595 bs ermit telt wurde, betrug er in diesen Gebieten 1941 9037 da, hat also mithin eine Ausweitung um rd. 599 erfahren. Diese Ausweitung ist vornehmlich auf Vergrößerung des Anbaus von Kümmel, Petersilie, Dill, Bohnenkraut, Fenchel, Majoran, Paprika und Salbei zurückzuführen. Unter Berück sichtigung des Anbaus dieser Pflanzen in den neuen Gebieten ergibt sich für 1941 eine Anbau- flächeNvergrößerung gegen 1940 um rund 2199. Bon dem Gesamtanbau entfallen fast Drei viertel auf den Anbau von Körnersenf und Küm mel. Mit 3982 lm entfallen allein gut 3899 der Gesamtfläche auf den Anbau von Körnersenf, wäh rend mit Kümmel 3668 lm oder mehr als Wy der Gesamtfläche bebaut waren. Erheblich ge ringere Ausdehnung hat der Anbau von Majoran, auf den als drittverbreitetste Art dieser Spezial- pflanzen 587 da oder knapp 699 der Gesamtfläche entfallen. Der Anbau von Dill, Petersilie, Pfeffer minze und Koriander schwankt zwischen 200 und 300 da. Ihr Anteil an der Gesamtanbaufläche liegt damit zwischen 2 und 399. Der Anbau von Fenchel wird mit 149 da, der von Bohnenkraut mit 143 da ausgewiesen. Damit haben diese Pflanzen mit je 1,579 an der Gesamtfläche Anteil. Auf Baldrian und Thymian entfallen 89 bzw. 84 da, ihr Anteil an dem Gesamtanbau beträgt mit hin bei diesen Arten nicht ganz 199. Standortmäßig ist der Anbau von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen am stärksten verbreitet in den Provinzen Sachsen, Hannover, Niederschlesien und von den neu hinzugekommenen Ostgebieten in Danzig-Westpreußen. Auf die Provinz Sachsen ent- es wirklich mit Erfolg taten, wurde auch seitens des norwegischen Delegierten die „pangerma nistische" Forderung in Berlin 1938 erhoben, den Pariser Vorschlag von 1932 endlich zum Beschluß zu erheben. Herr Gäumann meint zwar, daß es dem Beschluß „ging wie so manchem anderen, auf einer flotten Tagung gefaßten Beschluß: Nach der Rückkehr zu einer ruhigeren Lebensweise stellte sich auch wieder die Fähigkeit zu nüchterner Betrach tung ein; so hat bis jetzt m. W. kein Land von diesem Kommissionsbeschluß überhaupt Notiz ge nommen." Wir können Herrn Gäumanns Wissen noch wei terhin etwas nachhelfen: Alle Kongreßstaaten, ein schließlich der Schweiz, haben bisher von „flotten TagungsbeschlüffeN" abgesehen und stets jahrelang an den einzelnen Beschlüssen gearbeitet, leider aller dings in deN meisten Staaten deswegen erfolglos, weil es an der nötigen straffen Organisation fehlte, j die den Beschlüssen Nachdruck verlieh. Wenn näm- : lich noch heute in England, Frankreich, der Schweiz und anderen Ländern jener von England einge- Der Anbau der Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen hat auch bei uns in Deutschland aus naheliegen den Gründen immer mehr an Bedeutung gewon nen. Auch bei diesen Sonderkulturen vermag eine zielbewußte und vorausplanende Wirtschaftsfüh rung auf zahlenmäßige Unterlagen nicht zu verzich ten, denn erst die im Verein mit ihrer Auswertung gewonnenen Erkenntnisse lassen die notwendigen wirtschaftspolitischeit Schlußfolgerungen auch schon mit Rücksicht auf unsere Devisenlage zu; sie geben letzthin auch noch die erforderlichen Unterlagen ab, ob und inwieweit die Versorgung der zahlreichen Verarbeitungsbetriebe für diese Pflanzenartep, wie Nährmittelwerke, pharmazeutische Betriebe, Gc- hrachte Beschluß von 1930, der sogar international von der Botanik anerkannt wurde (st die gedruckten Nomenklaturregeln, beschlossen 19Ä), veröffentlicht 1935 s!f), nicht in die Praxis Eingang fand, die Präfixe Fr., Frl., Mr., Mrs., Mme., Miß usw. vor Sortennamen als unzulässig wegzulassen, so beweist das nicht, daß es der Beschluß einer „flot ten Tagung" war, sondern daß die Durchführung solcher Beschlüsse in anderen Staaten eben länger dauert, als seit 1933 in Deutschland. Es wird Herrn Gäumann vielleicht auch inter- d i e Zoologen die Artnamen laut Kongreßbeschluß klein schreiben. Ein Blick in Baileys Ltanckarä Lzwlopeckm ok llorticuiture von 1927 (Neuyork und London,) Stichwort Oisesses onck in8ect8, falls Nicht zoologische Werke der Weltliteratur in der dreisprachigen Schweiz zur Verfügung stehen sollten, dürste Herrn Gäumann genügen, seine HauptjchrMIettei Horst Haagen, s 8. Wehrmacht, In Beitrciung Malier Srengcp Serlin-Mittenau. Verlag Gärtnerische Berlagsge/elllchaft, Di. Waller 2ang KT.. Berlin SW. KS, Kochstraße «2 «nzeigcnleiier stritz Philipp siranksuri iH-crp Druck Lrowitzsch L Sohn, Kranlsuri /OSer). Sur Zeit ist Preisliste Sir. 3 vom U August 1SL7 gültig. Herr Gäumann nimmt gegen den bereits 1932 in Paris vorgetragenen Beschluß Stellung, der nach seiner Ansicht als „Ausdruck des Pangerma nismus" gewertet werden würde von den „Wel schen, die zuviel Sprachkultur besitzen und einen zu lebhaften, gesunden Oppositionsgeist, als daß sie hier mitmachen würden". Wir sind Herrn Gäu mann nur dankbar, daß er uns so offen den „Standpunkt de< dreisprachigen Schweiz" — wie er sagt — kundgetan hat. Vermutlich aber gibt es in dieser dreisprachigen Schweiz den einen oder anderen, der soviel Französisch beherrscht, daß er den Kongreßbericht von 1932 aus Paris lesen kann, und andere, die soviel Deutsch gelernt haben, daß sie den Berliner Kongreßbericht von 1938 ver stehen, aus dem hervorgeht, daß z. B. Norwegen seit 1932 den Pariser Vorschlag, an dem sich die Schweizer Abgeordneten sogar zustimmend teiligteu, in der Praxis erprobt haben. Weil Los wsoi§f i v Wohl kaum ei' Boden und Kliim Sartenbrombeere auf jedem Boden Liesböden wie ar f mäßige und gute e chen nassen Böde V die Gefahr des , j bildet die Broml Mock neue wüt schaden verhnltni den. Dagegen ist ieit gegen Schädl viele andere Bi haben, besonders hältnismäßig sp die Brombeere a terungsrückschläg- rend der Blütez Gerade die ! Stachel- und Hii und Siedlergärti len, weil sie bei tragssicherheit r Standort stellt Schnitt wenig sonst meist arbe trifft besonders , Brombeeren sich erstrecken. Ander weshalb man fü mchtrankenden, , zugen sollte, die Himbeeren begnü Schon im zw! spendet der Bror sowohl für den meladen- und ( geeignet find. Ai den letzten Jahr, mostherstellung vi deren Heilwirkun risbeere, von der Keil- und Trink! inan sie zur ! schmeckenden Likö Aber auch noch beerstrauch zur fehlen. Er bildet Hecke sür unsere bietet er gegen L hervorragenden l len eine befände unerwähnt soll d ; Singvögel in äl niederlassen, die linge unserer Ol ' .Die Vermeh FaSch. Die nicht A k^verden durch Ab wie bei Stachelbi lichste Vermehrur f! linge, die in kal auf Freilandbeet können. Besondt Sorten: 1. S a mers), mit a u Jahrestrieben bi besten für Zäur Reifezeit und 0 Ende Oktober 2. Wilsons F förmigen, großen, reisend und ungel ist weniger stark elnW Fachkräfte sind k krästeN Höchstleist Quadratmeter Bo und ausgenutzt w Hilfsmittel das Gi leichtern. So ei Markierer. Aus Vi auf die Spitze and in genau renagelt, kann jn 20 cm Absta »st-Westrichtung a Achtung mit dem H dem glattgeharkter iergezogen wird. diese Weise in 5 M iiert. Die Rillen sii Eaatrillen benutzt auf den Kreuzpur Pflanzt und die Ri bezw. als Markt Pflanzung benutzt, strtigung des Hilft Verwendung, erfor Nisse und Äufmerk gewährleistet.