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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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RM. RM. 4500,— 6500,- 5000,—') 5000,— ') enkredit. Der onate nach Aus. 6400,— 4500,— 6800,— 5860,— 3200,— 1200,— Rentenbankdarlehen bis zu 3400,— Reichszuschüsse bis zu . . 1000,— 1Vsus össtiMmuogso UN kcliuuso ciss täo«Mcdsu soricllsn IVokuuugsbclus VohnungsvausörSerung im Sanenbau mit 5kraüenobrkböumen ipurckev ent/anZ ckor 8kraüe out cken ariZren- rem/ev sse/ckerv ö/ostbirneri unck IVirkrc/ialts- äpke/ Fepssanrk, eine ^Hanrioeire, ckie oucb Zieuke kür rcbmÄere 8traüen vorkei(/ia(k ist -4bb..- (Vorckmarm a) Reichszuschüsse (für Werk wohnungen und Eigen heime) bis zu ... . b) Rentenbankdarlehen 1. Werkwohnungen bis zu 2. Eigenheime bis zu. . c) Reichsdarlehen (nur bei Eigenheimen) bis zu^. . 8. Bei Umbauten von Werkwohnungen: desrentenbanl nicht beantragt wird. *) Dazu treten bet Familien mit 8 Kindern RM. SM,—, und kür tedeS weitere Sind RM. 1S0,—. Beim Einbau einer Mietwohnung erhöht (ich der Reichszuschuß um RM. b00,—, das Rentenbankbarlehen um RM. 1VM,—. Bis zur Fertigstellung der Bauten gewährt die Landesrentenbank einen Das Reichsdarlehn bei Eigenheimen ist mit 3 v. H. zu verzinsen und mit 1 v. H. zu tilgen. Um eine tragbare Belastung zu erreichen, können die jährlichen Leistungen bis auf 2 v. H.,'bei Fa milien mit drei oder mehr zum elterlichen Haus halt gehörigen minderjährigen Kindern oder An tragstellern mit besonders geringem Einkommen auf 1 v. H. beschränkt werden. Nach einer Laufzeit von 46 Jahren 11 Monaten gilt das Darlehn in allen Fällen als getilgt. Zum Landerwerb kann ein Teil des Dar- lehns ausnahmsweise auch vor der grundbuchlichen Sicherung ausgezahlt werden. II. Weitere Vergünstigungen In der Hauptsache sind hier zu nennen: 1. Die gesamte Durchführung der Bauten ein schließlich der grundbuchlichen Sicherung der Bau darlehen ist frei von Steuern, Gebühren und Ge- richlskosten. 2. Die Befreiung von der N m s a tz st e u e r er streckt sich auf die Aufträge und Lieferungen, die der Schaffung von Wohnungen unmittelbar dienen. Da in den allgemeinen Baupreisen die Umsatzsteuer enthalten ist, wird der Bauunternehmer die Um satzsteuer von 2 v. H. bei der Baukostensumme in der Regel abzusetzen haben. 3. Bei Errichtung von Werkwohnungen wird ein Nachlaß au f die Einkommen- oder Umsatzsteuer gewährt in folgender Weise: a) Nichtbuchführende erhalten pauschal für jede neu erstellte Wohnung 100 RM. b) Buchführende können ihren gesamten Aufwand für den Wohnungsbau (die Eigenleistungen sowohl als die durch Bau da riehen gedeckten Beträge) vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen, und zwar wahlweise entweder für das Baujahr in ganzer Summe oder, falls sich dies günstiger stellt, ver teilt aus 3 Jahre. 4. Bei Eigenheimen übernimmt aus Antrag das Reich die Grundsteuer auf die Dauer von 20 Jahren. 5. Die Deutsche Reichsbahn bewilligt für die Baustosftransporte zum Landarbeiterwohnungsbau eine Frachtermäßigung von 20 v. H. Ueber die Land-, Inventar- und Bauvorschriften, ferner über die Einreichung der Bauanträge wer den nähere Einzelheiten in der nächsten Nummer der „Gartenbauwirtschaft" veröffentlicht. Osvslck Lturapks, Berlin. Ois Rusnak! yssignstsi Obslariso uocl -sortsn stskt im Vorcisrgrunci Wirtschaftlicher Sirastenobfwau Pflanzungen in Großdeutschland bringen, ist recht beachtenswert und ein gut gepflegter Obstbaum fügt sich auch in das Landschaftsbild gut ein. An erster Stelle steht als Straßenobstbaum der Apfelbaum, obwohl Süßkirschen- und Birn bäume durch ihren regelmäßigen Kronenaufbau noch schöner in der Landschaft wirken un>d auch des Straßenverkehrs wegen zu bevorzugen sind. Bei Süßkirschen ergibt sich aber die Schwie rigkeit, daß das Pflücken bei der Ernte sehr viel Zeit beansprucht, was bei den heutigen Verkehrs verhältnissen derart störend wirkt, daß deren An pflanzung kaum noch empfohlen werden kann. Schade, daß die Birne wirtschaftlich nicht so wertvoll ist wie der Apfel. Dern manche Birn sorten, namentlich verschiedene Mostbirnen/ z. B Sievenicher und Weilersche Mostbirne, sind durch ihren schönen pyramidalen Wuchs geradezu ideal als Straßenbaum. Auch Sorten wie Gute Luis«, Köstliche aus Charneu, Gellerts Butterbirne, Neue Posteau wachsen straff aufrecht, doch wie schon erwähnt, sind Birnen aus wirtschaftlichen Gr wden nicht so gut geeignet. Allerdings wäre in Erwä gung zu ziehen, solche aufrechtwachsenden Birn sorten, die nicht körnig, sondern ganz zartfleischig find, mit zur Marmeladebereitung zu verwenden. Zwischenkredit braucht für 18 Monate nach Aus zahlung des ersten für die Bauausführung benötig ten Teilbetrages nicht verzinst zu werden. Der Dauerkredit wird durch Zahlung einer Landes rentenbankrente in Höhe von 4,59 v. H. des Dar- lehnsbetrages verzinst und getilgt. Ter Darlehns nehmer zahlt 4 v. H. des Darlehnsbetraaes, für das erste Jahr nach der Umwandlung des Zwischen- krodits in Dauerkredit 3 v. H.;, den Restbetrag der auf volle Reichsmark abgerundeten Landesrenten bankrente zahlt das Reich. Die Laufzeit der Ren tenbriese und somit auch der vom Darlehnsnehmer zu zahlenden Landesrentenbankrente beträgt 52 Jahre 4 Monate. Eine verstärkte Tilgung der Rente und ihre Ablösung ist zulässig. Der Reich S'zuschuß kann auch gewährt werden, wenn ein Darlehn der Lan- Die Förderungssätze betragen im Höchstfall: Bei Neubauten: Altreich Neue Gebiete Der Straßenobstbau hat trotz man cher Wandlung seine Bedeutung be halten. .Hat es sich doch gezeigt, daß Straßen- bäume im allgemeinen geradezu unentbehrlich find, um bei Schneefall wie auch nachts und bei Nebel die Wegrichlunq anzugeben. In Hohen Gebirgs lagen sowie in geringwertigen Böden kommen Obstbäume zur Anpflanzung an Straßen kaum in Betracht. Hierfür werden vorwiegend Laubbäume verschiedener Art verwendet. Auch an Ortsein gängen werden Laubbäume bevorzugt, und zwar besonders Linden; denn die Linde ist in der Baum- sorm besonders schön, sie erfreut uns durch ihren Dust und ist gleichzeitig eine vorzügliche Bienen weide. — Wo es aber die Verhältnisse sonst zu lasten, werden Obstbäume der'verschiedensten Art angepflanzt. Denn der Obstertrag, den die Obst bäume an den tausenden von Kilometern Straßen ¬ den kann, gegebenenfalls durch Ablösung vorein getragener Verbindlichkeiten. Im übrigen gelten für den Eigenheimbau allge- mein folgende Vorschriften: Die Antragsteller müssen verheiratet sein. An unverheiratete Antragsteller dürfen Darlehen aus nahmsweise nur gewährt werden, wenn sie veriobl sind und eine auch von den Verlobten unterzeich nete Erklärung vorlegen, daß sie sofort nach Fer tigstellung des Bauvorhabens heiraten werden. Die Antragsteller und ihre Familien müssen arischer Abstammung, ehrbar, erbgesund und politisch zu verlässig sein. Die Eheleute dürsen nicht älter als 50 Jahre sein; nur in Ausnahmefällen können ältere Ehepaare berücksichtigt werden, wenn er- wachsens Kinder vorhanden sind, die den vor bezeichneten Berufen angehören und zur späte: in Uebernahme des Eigenheims gewillt und geeignet sind. Frontkämpfer sind bevorzugt Im Rahmen der Förderungsbestimmungen für Len Landarbeiterwohnungsbau war bekanntlich bisher schon die Finanzierung des Baus von Wcrk- wohnungen und Eigenheimen für Gärtner unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die praktische Auswirkung dieser Förderungsmöglichkeitcn konnte aber, durch die Zeitverhältnisse bedingt, noch nicht zu den Ergebnissen führen, die im Hinblick auf die Bedeutung des Gärtnerberufs für die Sicherung unserer Volksernährung und im volksbiologischen Interesse erwünscht gewesen wäre. Die durch den Krieg und die Erfordernisse der Wehrwirtschaft bedingten bauwirtschaftlichen Ein- schränkungen und die anormale Entwicklung der Baupreise Haben sich allgemein hemmend auswir ken müllen im Wohnungsbau, ganz besonders aber im ländlichen Wohubau. Die Fördernngsbestim- mungen konnten hier noch niemals Schritt halten mit dem schnellen Tempo der Baupreisentwicklung der letzten Jahre. Hinsichtlich des Wohnungsbaus im Wirtschafts zweig Gartenbau siel aber außerdem ins Gewicht, daß verschiedene, vom Reichsnährstand vertretene Wünsche in der Gestaltung der Förderungsbestim mungen noch nicht erfüllt werden konnten. Es han delt sich dabei um den Personenkreis und das Ver fahren. Diese Wünsche werden stei der weiteren Regelung des sozialen Wohnungsbaus erneut in Betracht gezogen werden müssen. Für die Vorbereitung eines nach Maßgabe der gegenwärtigen Vorschriften möglichst umfassend ge stalteten Wohnungsbauprogramms für das erste Nachkriegsjahr dienen die kürzlich erschienenen neuen Förderungsbestimmungen für den Land arbeiterwohnungsbau. Diese Bestimmungen brin gen neben einer Ausdehnung des Personenkreises im allgemeinen eine bedeutende Verbesserung der Finanzierungsbedingungen. Wenn freilich die durch den Kriegszustand bedingten, seit Erlaß der Förde- rungsbestimmungen weiter gestiegenen Baupreife in Verbindung mit den jetzt bedeutend erweiterten Baumassen schon wieder in keinem rechten Verhält nis mehr zu den Förderungssätzen stehen, so braucht dieser Umstand kein Hindernis zu sein in der Vor bereitung der Bauanträge. Es ist mit Bestimmt, heit an^unehmen, daß der notwendige Ausgleich rechtzeitig hergestellt wird, weil das vom Führer angeordnete Wohnungsbauprogramm unter allen Umständen durchgeführt wird. Grundlegend für eine künftig bedeutend ver stärkte Wohnungsbauförderung ist die Bestimmung in Ziffer II Abs. 3 des Führererlasses vom 15- 11. 1940. Der Reichskommissar für den sozialen Wohnungs bau hat die neuen Durchführungsvorschriften zur Verordnung über die beschleunigte Förderung des Baus von Heuerlings- und Werkwohnungen sowie von Eigenheimen für ländliche Arbeiter und Hand werker vom 10 3. 1W7 am 5. Juni 1941 für das Altreich sowie sür die Ostmark und das Sudeten- land, am 15. Juni 1941 für die eingegliederten Ost gebiete erlassen, und in seinem Organ „Der soziale Wohnungsbau kn Deutschland", Heft 12 (Verlag der DAF., Berlin C. 2), sowie im Reichsarbcits- blatt Nr. 19- veröffentlicht. Sonderdrucke find vom Verlag Rud. Müller, Eberswalde, zu beziehen. In diesen Bestimmungen wird hinsichtlich des zu fördernden Personenkreises bei Werkwohnungen sowohl als bei Eigenheimen zunächst allgemein aus gegangen von den zur Berufsgruppe Land- und Forstwirtschaft gehörenden Personenkategorien, wo zu die Berufszugehörigen der Gartenbauwirtschaft gehören. Ueber den Inhalt der neuen Vorschriften ist unter besonderer Betrachtung der Belange des Garten baus folgendes zu sagen: Zur Förderung kommen in Betracht: 1. Der Bau von Werkwohnungen (Neubau und Umbau von Familienwohiiungen) für Gejolg- schastsmitglieder der Gartenbaubetriebe. Für diese hat sich, wie bisher, die Reichsinstanz, jetzt also der Reichskommissar für den sozialen Woh nungsbau, die Genehmigung der einzelnen Bau anträge Vorbehalten. Voraussetzungen für eine Förderung sind: s) daß es sich um Gartenbaubetriebe handelt, die überwiegend der Ernährungswirtschaft dienen, d. h. Gemüse- und Obstbau oder auch Obstbaumanzucht treiben, also nicht nur Ziergewächse erzeugen, b) daß die geplanten Wohnungen für den Be trieb auf die D a u e r dringend nötig sind, c) daß bei den Belastungsverhältnissen des Be triebes die Rentenbankdarlehen ausreichend ge sichert werden können. 2. Der Bau von Eigenheimen sür selbständige länd- liche Gärtner sowohl als auch sür Gefolgschasts- Mitglieder von Gartenbaubetrieben. Der Eigenheimbau im Rahmen des Landarbeiter. Wohnungsbaus ist nach wie vor beschränkt aus Orte mit ländlichem Charakter. Dabei werden auch die kleinen Landstädte in Betracht kommen, inso- weit diese nicht von ausgesprochen städtischer Wesensart sind. Bei Grenzfällen sollte im Interesse der Erhaltung eines genügend starken Gärtner- berufsstandes eine zu engherzige Auffassung in der Entscheidung vermieden werden. Voraussetzung bei selbständigen Gärtnern ist, daß das Rentenbankdarlehn ausreichend gesichert wer- Diese Birnen zusammen mit Zwetschen eingekocht, ergeben ein gutes schmackhaftes Erzeugnis, wobei sogar, weil Birnen von Natur aus süß sind, noch eine Zuckerersparnis eintritt. Versuche zwecks Ver wendung in den Marmeladefabriken würden sicher befriedigen. Die Kleinversuche dieser Art sind gut ausgefallen, und solche Brotaufstrichmittel werden in Zukunft noch mehr begehrt und in gewaltigen Mengen gebraucht werden. Deshalb sollte man unter Beachtung der obigen Hinweis« die sehr gute Eignung des Birnbaums als Straßenbaum doch mähr in Betracht ziehen. Wo es di« Verhältnisse zulassen, wird allerdings nach wie vor der Apfelbaum an erster Stelle ste hen. Doch ist auch hier die Sortensrage beson ders wichtig. Es sind solche Sorten zu bevor zugen, die sich durch straffen Kronenaufbau aus zeichnen. Die idealste Sorte als Straßenbaum ist unzweifelhaft der „Rheinische Bohn- apfel". Er bildet schöne, aufrechtwachsende Kronen, die Ertragsfähigkeit ist mit zunehmendem Alter gut, die Früchte hängen bis spät in den Herbst hinein fest am Baum, sie sind lange haltbar und vor allem sind sie für WirtschaftsWecke der verschiedensten Art unübertrefflich. Gute Sorten sür die Straßen sind weiterhin: Champagner Re nette, die in Wuchs usw. dem Rheinischen Bohn- apfel fast gleich kommt, Roter Trierscher Wein apfel, der straff wächst und sich als Mastenträger auszeichnet, aber deshalb rechtzeitig verjüngt werden muß, Purpurroter Cvustnot, Rheinische Schafsnase, beide ebenfalls von straffem, aufrech tem Wuchs und reichtragend. Von den Tafel äpfeln sind Goldparmäne, Baumanns Renette und Kaiser Wilhelm im Wuchs gut geeignet, doch müs sen diese Sorten in besseren Böden gepflanzt und richtig im Schnitt gehalten werden. Daß Sorten mit in die Breite gehenden Kronen, wie z. B. Boskoop, Boikenapfel, Winterrambour, heute ausscheiden müssen, ist selbstverständlich. Hin sichtlich der Anzucht und Behandlung der Straßenbäume sind die verschiedensten Vorschläge laut geworden, u. a. auch die Anpflanzung von Heistern. Es dauert hierbei aber zu lange, bis ein fertiger Baum herangebibdet ist, die Behand lung solcher unfertiger Bäume nimmt zuviel Zeit in Anspruch, und die Beibehaltung der Verstär kungsbetriebe ist schwierig. Das Richtige ist, einen in der Baumschule fertig herangezogenen kräftigen Hochstamm von 1,80—2,00 in Stammhöhe zu pflan zen, Lie vorhandene Krone einige Jahre hindurch regelmäßig zu behandeln, wodurch auch eine kräf tige Entwicklung des Stammes herbeigeführt wird. Dann wird in einer Höhe von 2,50 in die eigent liche Krone mit 3—4 Zweigen bzw. Aesten ange schnitten und hier der richtig« Kronenaufbau her- beigeführt. Sind die zum Aufbau notwendigen Neste genügend herangebildet, dann werden die unteren Krönenäste nach und nach entfernt. Bei diesem Vorgehen kräftigt sich der Baum recht gut, und der weitere Kronenaufbau kann in üblicher Weise erfolgen. Zu beachten ist beim Anschnitt der eigentlichen Krone, daß die zuerst zu bildenden Kromnäste seit lich zu stehen kommen, also nicht nach vorn gerich tet sind, damit diese unteren Aeste später des Ver kehrs wegen nicht entfernt werden müssen. Es genügt dann, nur die nach der Straße wachsenden Seitenzweige allmählich zu entfernen. Bei älteren Stragenpflanzungen sieht man heute viele Bäum«, die nach der Straßenseite ganz hoch lufgeästet werden mußten, so daß sie dadurch un- chön aussehen. Natürlich wird dadurch auch die srnte herabgemindert. Durch die oben erwähnten Schnittmaßnahmen kann dies vermieden werden. Nicht genügend beachtet wird beim Straßenobst- ba-u das rechtzeitige VerjüngenderBäume. zu berücksichtigen. Die zu beleihenden Stellen sind möglichst im Unschluß an bestehende Guts- oder Dorflagen zu errichten. Für jeden Stelleninhaber müssen am Ort oder in der näheren Umgebung des Wohnsitzes ausreichende Beschästigungsmöglichkeiten ländlicher Art vorhanden jein. Allgemeine Fördcrungsbestimmungen l. Finanzierung Verbesserungen bei ber Einkommensteuer Die bisher gültige Einkommensteuer-Durch führungsverordnung ist am 7. 12. 1941 durch eine neue ersetzt worden. Sie bringt zum Teil wesent. liche Verbesserungen. So hat der Ehemann in seiner Steuererklärung zwar wie bisher auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeben, die seinen Einkünften zugeschlagen werden. Diese Zusammen- veranlagung unterbleibt künftig aber hei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die die Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb bezogen hat. Ueber diese Einkünfte hat nunmehr die Ehe frau eine eigene Steuererklärung abzugeben, sofern das Finanzamt eine solche anfordert. Weiterhin sind die Pauschsätze für Werbungs kosten (bei Einkünften aus unselbständiger Arbeit) und für Sonderausgaben von 180,— RM. auf je 200— RM. heraufgesetzt worden. Schließlich ist die sogenannte,-,Sonderbelastungs mindestgrenze", das ist die Grenze — ausgedrückt in Hundertsätzen zum Einkommen —, die über schritten sein muß, wenn eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung gewährt wer den soll (bei Krankheits-, Todes- und Unglücks fällen, Unterstützung mittelloser Angehöriger und dgl.), wesentlich herabgesetzt worden. "Entscheidend ist jetzt folgendes Belastungs verhältnis: bei einem Steuerpflichtigen der Gewährt der Steuerpflichtige einem Angehörigen, sür den er Kinderermäßigung nicht erhält, den vollen Unterhalt durch Aufnahme in den eigenen Haushalt, jo können die tatsächlichen Aufwendun gen bis 80,— RM. monatlich berücksichtigt weiden. Dieser Betrag stellt einen Höchstbeirag dar. Es ist durchaus denkbar, daß ein niedrigerer Betrag als angemessen angesehen wird. Weiter ist Voraus setzung für die Anerkennung einer Unterhalts gewährung, daß der Unterhaltsempsänger die Quellen, die ihm sür seinen Unterhalt zur Ver fügung stehen, ausgeschöpft hat. Er muß also zu nächst "sein eigenes Vermögen für seinen Unterhalt verwerten. Im übrigen ist die Frage nach der Angemessenheit und Notwendigkeit des Unterhalts ausschließlich nach 8 1 StAnpK. zu beurteilen; die Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. Haben biernach die Aufwen dungen die Sonderbelastungsmindestgrenze über schritten, so wird abweichend vom bisherigen Recht nicht die gesamte Belastung vom Einkommen ab- gesetzt, sondern nur noch der Betrag, der ober halb der Grenze liegt. Vorstehende Vorschriften werden bereits auf tue Veranlagung 1941 angewendet. 14. bei einem Einkommen vor RM. Steuer gruppe 1 Steuer gruppe 11 o.III Steuergruppc IV bei Kinder, ermittzigung sür 1 oder 2 8 oder Per. lonen mehr P-rs. höchstens «OM 6 !) 3 1 mehr als 8 000 bis 6 000 7 k 2 mehr als S V0Ü bis 12 öM 8 7 b 3 mehr als 12 OM bis 2L VM s 8 6 4 mehr als 25 000 bis KO 000 10 9 7 5 mehr als LV voll 11 10 8 e Dadurch ist es möglich, der Krone mit zunehmen dem Alter einen kompakten, kräftigen Aufbau zu geben. Das allzustarke Herunlerneigen der Aeste bei reichem Ertrag fällt dann fort. Hinweise die- ser Art wären besonders notwendig, um die alten Straßenpflanzungen richtig erhalten zu können. Ganz besonders wird es aber notwendig sein, den Nachwuchs der Straßenwärter, so wie früher, gut zu schulen, wobei die obigen Gesichtspunkte be züglich des Schnittes und des späteren Verjüngens usw. im Vordergrund stehen müssen. Weiterhin wird natürlich auch der Schäd lingsbekämpfung die nötige Beachtung ge schenkt werden müssen. Motorbaumspritzen er möglichen eine schnelle Behandlung der Straßen- bäume. So wird der Straßenobstbau bei richtiger Aus wahl der Obstarten und -Sorten und einer den Zwecken entsprechenden Baumbehandlung trotz der Schwierigkeiten doch gut durchführbar sein und nach wie vor seine Aufgabe in straßentechnischer und wirtschaftlicher Weife erfüllen. dlorckmLnv, Bad Kreuznach Ovstbaumustergemeinven in ver Süomark 11m die hauptsächlichsten in der Vergangenheit im Obstbau entstandenen Schäden zu beseitigen, wurde mit geldlicher Unterstützung der beiden Reichsgaue Steiermark und Kärnten im letzten Jahr "ein Sofortprogramm „Obstbau" eingeleitet, das die Grundlage für eine dauernde Leistungs steigerung des Obstbaus in der Südmark bildet. Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurden rd. 500 Haupt- und nebenberufliche Baumwarte einge setzt und den Kreisbeauftragten für das Sofort programm zugeteilt. Durch ihren Einsatz wurden Hunderte- von Lehrveranstaltungen durchgeführt, Tausende von Obstanlagen entrümpelt uns Hundert tausend« von Obstbäumen gespritzt und gedüngt. Bei der Nachblütenspritzung wurden z. B. allein in einem Kreis 250 000 Obstbäume in einem Monat behandelt. Um den Obstbau auch zukünftig beson ders zu fördern, wurde eine Anzahl von Gemein den als Obstbaustützpunkte ausgesucht. Diese Obst baustützpunkte, zunächst sind 120 Gemeinden zu Obstbaustützvunkten gewählt worden, sollen nach Erreichung eines bestimmten Pflege- und Ertrags zustandes zu Obstbaumustergemcinden ausgebaut werden, die in jedem Kreis Beispiel und" Vor bild sind Mberung ves elsässischen Obstbaus Aus unterelsässischen Kreisen nahm eine Anzahl Baumwarte an einem Baumwart-Lehrgang in Heidelberg teil mit dem schönen Erfolg, daß nach der vorgeschriebenen Fachprüfung allen Teilneh mern das Prüfungsdiplom überreicht werden konnte. Diese fachlich geschulten Baumwartc wer den nun ihr Können im Dienst der elsässischen Heimat einsetzcn und damit wesentlich zur Hebung des Obstbaus beitragen.
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