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2 ktl.11. 1>.M8ri1»4r (Zartenbauwirtlchatt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau kommen und baldlm Hierbei ist zu beacht Schonuna zu aescheh 20 v. H. und darüber sei Druck Trowitzsch L r Zeit ist Preisliste Nr lagerung nach Owöchiger „ 12 „ „ 18 „ „ 24 „ kommen und baldigst zum Lager befördert werden. L.r --- ... daß die Ernte mit größter Schonung zu geschehen hat und unnötiges Umpacken angeführt: bei Spätmöhren beträgt die Mindestzahi für die Anerkennung von 80 die Aussaat menge 4 leg se ks. Wenn das gelieferte Saatgut nur 60 A> auf weist werden nicht 4 X 80 - 5,3 leg, sondern 60 die zusätzliche Menge von 1,3 kg wird um 50 A> auf 1,95 kg erhöht, so daß praktisch 6 kg je ka zu säen sind. vr. dlicolsiaeu. Zollbeyanvlung der pjlanzeneinsuyren aus Belgien Als während des Krieges die Hereinnahme von Pflanzen aus dem Ausland für die inländische Be darfsdeckung eine wesentlich andere Bedeutung als in normalen Zeiten erhielt, hatte sich — besonders nachdem die Einfuhrzölle für Waren niederlän dischen Ursprungs seit dem 16. Dezember 1940 in Fortfall gekommen waren — meist auf Grund der in den Lieferländern einqetretenen wirtschaftlichen Veränderungen auch die Notwendigkeit besserer An passungen der Einfuhren belgischer Pflanzen an die bestehenden inländischen Bedarfs- und Ver- brauchsverhältniffe durch Neuregelungen der Ein fuhrzölle und Einfuhrvorschriften ergeben. Die bei der Einfuhr von belgischen Pflanzen in dieser Hinsicht bisher eingetretenen Aenderungen wurden meist laufend in der Fachpresse bekanntgegeben; doch sind einige davon bereits überholt. Im Hin blick auf die bevorstehende neue Einfuhrzeit wer den die in der letzten Zeit eingetretenen und weiterhin gültigen Aenderungen in zusammen gefaßter Form nochmals r itgeteilt: Baumschulerzeugnisse belgischer Erzeugung Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 24. 9. 191t Mit Wirkung vom 18. Februar 1941 würben sür die Dauer des Krieges die Einfuhrzölle für folgende Baumschulcrzeugnisse der Tarifnr. 38 belgischer Erzeugung in nachstehender Höhe festgesetzt: Lriatvioadia, Ilonioera oaprikolium, Wistar!» (6Iv- eine), Nol^xonum, Hz ckransea 28,— RM. für 1 ckr, Luanda, Luxus, Itox, Kirschlorbeer. Magnolien, alle diese mit Erdballen 12,80 RM. für 1 ckr, Azaleen (mit Ausnahme der indischen Azaleen) und Rho ¬ dodendron, alle diese mit Erdballen 18,SO RM. für 1 ckr, Dos ootivsociiFs im Intsrssss 6sr Saatgüter sparnis prüft Sie Seimsähigkeit öes Saatgutes! Iknivsiss cm/ Qsosüaüguog, l/sbsr^acdung, LortsmvaLt, ^crUcu/atioo Kragen zur üüyllagerung von Zepseln beginnen die Körner zu leimen, und es kann nun mehr sestgestellt werden, wie groß die Keimfähigkeit in Prozenten ist. Diese Feststellung ist unbedingt erforderlich, um das Ergebnis bei der Berechnung der Aussaatmenge zu benutzen. Es muß dabei allerdings beachtet werden, daß, je geringer die Keimfähigkeit, um so geringer auch die Keimenergie (Keimkraft) ist. Bei Keimzahlen unter den für die Anerkennung gül tigen Mindestzahlen müssen nicht nur die fehlenden Keimprozente ausgeglichen, sondern entsprechend mekr Saataut genommen werden, weil rn diesen Fällen, infolge der geringeren Keimkraft, der Auf. gang, auch der an und für sich keimfähigen Körner, meistens geringer ist. Obwohl keine exakten Versuchsergebnisse zu dieser Frage vorliegen, wird es richtig sein, die aus der Umrechnung sich ergebende Zusatzmenge um etwa 50 A zu "erhöhen. Als Beispiel hierfür Das in den Verkehr gebrachte und an die Ge müseanbauer gelangende Saatgut muß eine den jeweiligen Forderungen entsprechende Mindest- keimsähigkeit aufweisen. Diese wird auch in den meisten Fällen vorhanden sein. In diesen Fällen kann die Aussaatmenge nach den gegebenen Richtlinien gewählt werden. Infolge der durch die Kriegslage hervorgerufenen Anspannung auf dem Gebiet der Saatgutversor gung aber ist es nicht zu umgehen, daß auch vor handene Posten von züchterisch einwandfreiem Saat gut auf Grund besonderer Genehmigung in den Verkehr gebracht werden, auch dann, wenn sie eine geringere Keimfähigkeit aufweisen. Das ist auch unbedingt richtig. Der Gemüseanbauer, als Ver braucher dieses Saatgutes, wird ohne jeden Schaden im Anbau dieses Saatgut verwenden können, wenn er sich vor der Aussaat, ein genaues Bild über die Keimfähigkeit der einzelnen Posten ver schafft. Das ist güt möglich durch die Anstellung von Keimproben. Ist Zeit genug vorhanden, wird er diese in den zuständigen Samenprüfungs stellen durchführen lassen können; wenn die Zeit aber drängt, empfiehlt es sich, diese Probe im eigenen Betrieb durchzuführen. In Ermangelung eines Keimapparates nimmt man einige Teller oder Untertassen, belegt diese mit Löschpapier, legt im Höchstfälle 100 Körner des zu untersuchenden Samens darauf, belegt den Samen wieder mit Löschpapier, feuchtet das Ganze an und stellt nun die Keimproben an einem warmen Ort (Gewächshaus, Küche usw.) auf. Man hat jetzt nur darauf zu achten, daß die Keim proben bis zur Keimung ständig feucht sind und daß die Temperaturen etwas über dem Minimum der Keimungstcmperaturen der zu untersuchenden Gemüsearten gehalten werden. Nach einigen Tagen Biele Unklarheiten bestehen über die Kalkulation bei der Kühllagerung von Kernobst. Bei der Kühl lagerung von Aepfeln muß Nach der Bekannt machung Nr. 5/39 vom 23. 10. 1939 kalkuliert wer- den. Mit Zustimmung des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft und des Reichskom- missars für die Preisbildung find nachstehende Lagerkostenzuschläge nicht zu beanstanden: Der Lagerhalter von Kernobst darf zur Abgel tung von Schwund und Verderb für jede nachweis lich auf eigene Rechnung nach dem 14. Oktober eines jeden Jahres durchgeführte Kühl- und Kalt- Lagerung . - . . 5 v. H., „ .... 10 v. H., „ .... 15 v. H., Crioinreiche Verdung für Vie ländlichen Berufe Nach einem Bericht der Litzmannstädter Zeitung ging aus einer Tagung im Wartheland hervor, daß von 6000 Schulentlassenen zu Ostern sich schon 4000 für die ländlichen Berufe meldeten. Dies sei ein guter Anfang und lasse hoffen, daß die deutsche Rückführung aufs Land gelingen werde. Koniferen (mit Ausnahme der Lrnnenms «xcelss) und - Olowatis mit Erdballen .... 12,86 RM. für 1 ckr. : Kerner wurde mit diesem Erlaß verfügt, daß, soweit : nach den Vertragsbestimmungen bet einigen der genann- : ten Erzeugnisse die Zollabsertigung zu den genannten : Zollsätzen nur bei Vorlage von Reinheitszeugniffen er- : folgen kann, diese Neinhcitszcugnisse für: belgische Erzeugnisse nicht zu sordern sind. : Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 23.10.1941. : Der Einsuhrzoll für Obstbäume der Tarisnr. 38 nicht : in Töpfen, ohne Erdballen, belgischer Erzeugung, wurde für die Dauer deS Krieges aus 10,- : NDi. sür 1 ckr ermäßigt. Erlab deS Reichsministers der Fiaanzen vom 23.19.1941. Für Rosenpslanzen (großblumige Rosenarten) der Tarisnr. 38, belgischer Erzeugung, wurde der Einfuhrzoll für dieDaucr des Krieges auf 26,— RM. für 1 ck- festgesetzt. Indische Azaleen belgischer Erzeugung Erlaß des Reichsministers ter Finanzen vom 8.9.1941. Der Einfuhrzoll für indische Azaleen der Tarifnr. 38, : belgischer Erzeugung, wurde sür die D a u e r der: Krieges allgemein aus 28,— RM. se ür sestgesetzt. Dieser Einfuhrzoll findet Anwendung sür Pslanzen, an deren Knospen noch nicht die Farbe der Blüte zu erkennen ist und sür Pslanzen ohne Knospen mit cingestutztem Blattwerk, alle diese mit Erdballen, auch in Kübeln oder kästen Mit diesem Erlaß werden gleichzeitig sür die Einsuhr indischer Azaleen aus Belgien sür die Zollscite alle kon tingent?- und absertigungsmäßigen Beschränkungen aus gehoben. Erlaß deS Reichsministers der Finanzen vom 29. 9. 1941. Die mit dem vorerwähnten Erlaß vom 8. 9.1941 für die Einfuhr von indischen Azaleen aus Belgien gewährten Vergünstigungen wurden auch aus die Einfuhr von in dischen Azaleen in Töpfen ausgedehnt. Erlaß des Reichsministers der Finanzen »om 8.16.1941. Mit diesem Erlaß wurde verfügt, baß im Interesse des deutschen Gartenbaus, insbesondere zur Verhütung der Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen, die früher unter bestimmten Voraussetzungen ausgehöbcne Verpflichtung zur stichprobenweise» Untersuchung der Azaleenscndungen aus ihren Gesundheitszustand wieder sortzusetzen ist. Bei der Eingangsabfertigung von in dischen Azaleen aus Belgien müssen daher die Pslanzen- bcschau-Sachverständigen wieder beteiligt werben. (Diese pslanzenpolizeilichen Untersuchungsvorschristen gelten auch bei der Hereinnahme von indischen Azaleen aus Hollands. Sollt. Huk „lanlmjagö" Die berühmte „Erdölwoge" auf der im lchte« Weltkrieg die Alliierten „zum Siege emporgeiragen" wurden, bewegt sich heute infolge der durchschlagen den und konzentrischen Angriffe der Dreierpakt- möchte in bedrohlichem Maß rückläufig. In der Tat ist die Oelversorgung der eigentliche Gefahren» punkt, ja die empfindlich st eSeite der Roh stoffversorgung Großbritanniens und der USA. Deshalb haben auch die deutschen See- und Luft streitkräfte, vor allem aber unsere Untersee boote, diese Lebensader des Feindes seit Beginn des Krieges mit besonderer Wucht und mit einer Anhaltsamkeit und Schärfe angeschlagen, daß bisher annähernd 3 Millionen ART. feindlicher Tanker tonnage versenkt worden sind. Da nach dem Stand vom 30. Juni 1939 di gesamte britische Tankerflotte über 2 920 000 BM verfügte, ist mit der bis heute erzielten Bei : senlungszisfer die damalige Gesamthöhe di : britischen Tankertonuage erreicht, wobei allerdings : zu berücksichtigen ist, daß die feindliche Tankerflott : inzwischen durch Neubau sowie durch Dienstbar» i machung fremder Tonnage Zuwachs erhielt. Der britische Oelbedars wurde bisher zu meh als 50 9L aus amerikanischen Quellen gedeckt, uw zwar zu etwa 40 sstz aus Venezuela und zu fas 10 A> aus den Vereinigten Staaten. Englands Oelzufuhr aus Uebersee betrug allein im Jahr. 1936 insgesamt 11 Millionen t. Das war das Sechsfache des Oelimports von 1913. Trotz des steigenden Oelverbrauchs erhöhte sich jedock die britische Tankertonnage nur verhältnis mäßig langsam, nämlich von 161 Tankern mit einer Kapazität von 802 000 t im Jahre 1913 ach 442 Tanker mit einer Kapazität von 2 858000 im Jahre 1936. Wenn man bedenkt, daß die ganze englisch« Kriegsmarine und ein Großteil der Handelsmarine auf Oelfeuerung eingestellt sind, daß auch die Luft waffe von der Oelzufuhr abhängig ist, und daß ferner die Rüstungsindustrie auf Oel nicht ver- zichlen kann, ganz "abgesehen von dem zivilen Ver- brauch, so kann man ermessen, wie stark der Ein suhrbedarf Großbritanniens an Oel ist, und welch große Bedeutung gerade der Tankerflotte zukommt. Aber nicht nur für Großbritannien, sondern auch für die Vereinigten Staaten ist die Tankerflotte geradezu lebensnotwendig. Die USA sind auf die Oelzufuhren über die zahlreichen Häfen am Mexikanischen Gols angewiesen. Täglich werden 200 000 t Erdöl vor Amerikas Ostküste verschifft Da die kontinentalen Oelleitungen der USA durchaus unzureichend find, ist die Verschiffung so außerordentlich hoher Erdölmengen unbedingt not wendig und nicht zu umgehen. Von der USA.. Tankerflotte, die insgesamt 358 Tanker mir 2 590000 ART. umfaßte, dienten im Jahre 1941 allein 286 Tanker mit 2111 000 BRT. dem binnen- wirtschaftlichen Verkehr der USA.; 58 USA-Tanker waren für den Oeltransport mit Venezuela und anderen lateinischen Ländern eingesetzt, und der Rest von noch nicht 20 Tankern wurde im Ueberjee- verkehr verwendet. Die deutsche U-Bootwaffe trifft also die feind liche Bersorgungsschiffahrt an der empfindlichsten Stelle. Die Stetigkeit, mit der sie trotz ihres Einsatzes im Mittelmeer, im Eismeer und im Ostatlantik nun auch im Westatlantik, unuiü^lvLr vor der amerikanischen Küste operiert, mutz und wird, im Verein mit anderen kriegsentfcheidemden Kräften, zu einer Katastrophe der feind lichen Bersorguugslage führen. Daran ; wird auch die amerikanisch-englische Agitation i nichts zn ändern vermögen, die zu beweisen versucht, : daß die Neubaukurve im Verhältnis zur Ver- f senkungskurve trotz allem ansteige. Die durch f deutsche Bomben geschaffenen Tatsachen werden i sich dagegen als die für den weiteren Verlauf des : Handelskrieges entscheidenden Faktoren erweisen. IVsuiSFsjunF cisr Lin/ukrsäUs Zur Qsmusssämsrsisn Neue Einfuhrzoll-Bestimmungen Der Herr Reichsminister der Finanzen hat mit einer Verfügung vom 26. Februar 1942 mit sofor tiger Wirkung für die Einfuhr von Sämereien aus den Zolltarifnummern 20 und 21, sofern das Saatgut m den Ländern Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Italien, Slowakei, Ungarn und im Generalgouvernement erzeugt ist, aus Billigkeitsgründen für die Dauer des Krieges folgende Ermäßigungen in Kraft gesetzt: Für Sämereien der Tarifnummer 21 wurden die Zölle für Einfuhren aus Lieferungsverträgen und freien Käufen auf 0,50 RM. je clr ermäßigt. Von dieser Zollregelung werden demnach nicht betroffen: Alle Sämereien, die auf Grund von Anbauver trägen mit deutschen Züchtern bereits vertrags mäßig zollfrei eingeführt werden können. Ferner sind von dieser Zollvergünstigung ausgenom men die Samen von: Spergel, Hornschotenklee, Sumpfschotenklee, Wundklee, Melonen, Kohlrüben, sowie Blumen- und Tabaksamen. Außerdem wurden die Einfuhrzölle für Kohl- rübensamen der Tarisnummer 21 auf 12,— RM. je är und für Runkelrübensamen der Tarifnum mer 20 auf 0,50 RM. je ckr ermäßigt. Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung der Einfuhrzölle wurden die für Einfuhren aus freien Käufen mit der Verfügung vom 4. April 1940 für Möhren- und Zwiebelsamen in Höhe von 35,— RM. und für Spinatsamen in Höhe von 20,— RM. je ckr gewährten Zollermäßigungen aufgehoben. Außerdem wurden die Verfügungen vom 6. Ja nuar 1942, die Zollermäßigungen für Runkelrüben samen und Kohlrübensamen und vom 9. Februar 1942 die Zollermäßigung für Futtermöhrensamen betreffend ebenfalls aufgehoben. Der sür die Ostmark mit der Verfügung vom 28. Juli 1941 für Kürbissamen zur Oelgewinnung gewährte Zollerlaß bleibt jedoch auch weiterhin bestehen. Zu dieser nun erfolgten Neuregelung der Ein fuhrzölle für Gemüsesämereien wäre noch zu be merken, daß gemäß der Anmerkung zur Zolltarif nummer 20 Salatbetensamen (Samen von roten Rüben) und Mangoldsamen mit von der Reichs regierung anerkannten Reinheitszeugnissen zoll frei eingeführt werden können. Die Voraussetzun gen für die zollfreie Abfertigung dieser Samen arten mit Reinheitszeugnissen sind für die Her- künfte aus den Ländern Frankreich, Niederlande, Schweiz, Ungarn gegeben. der Früchte vermieden wird. Die Aepsel, die 'n loser Schüttung, d. h. ohne Kiste zum Versand kom men, sind für die Kühllagerung wenig geeignet. Bei diesen, Versand sind Druckstellen unvermeidlich, ' die später in Fäulnis übergehen. Diese Aepsel soll ten baldigst dem Frischmarkt zugeführt werden. Bei der Kühllagerung der deutschen Aepsel find einige überraschende Feststellungen gemacht worden. Unsere guten, schmackhaften Sorten, z. B. Schöner aus Boskoop und Cox' Orangenrenette, zeigen bei der Kühllagcrung sehr schlechte Lagerergebnifle, sie neigen zur Fruchtfleischbräune. Diese Beobachtung ist bei Früchten verschiedener Herkünfte gemacht worden. Auch mehrjährige Versuche zeigten die gleichen Ergebnisse. Daher sind Cox' Orangen und Schöner aus Boskoop deutscher Herkunft nur auf einfaches Lager zu nehmen. Die einfache Lagerung ist ebenfalls bei der Goldparmäne anzuwenden, da die Früchte meistens schon zu Weihnachten genuß reif sind. Von der Kühllagerung der Sorte Ontario ist gleichfalls abzusehen, da sie auch von Fleisch bräune befallen wird. Nachstehend einige Sorten, die oft kühlgelagert wurden und gute Lagerergebnisse zeigten: . Alt- läuder Glockenapfel, Altländer Pfannkuchen, Bau manns Renette, Gewürzluiken, Großer Rheinischer Bohnapfel, Horneburger Pfannkuchenapfel, Lands berger Renette, Schmalzprinz u. a. An ausländi schen Aepfeln, die ebenfalls gute Kübllagerergeb- niffe zeigten, sind zu nennen: Annurcken, Schöner aus Boskoop, Lederrenette, Champagnerrenette u. a. Diese Zusammenstellung umfaßt nicht alle kühl- lagerfähigen Sorten, sondern es sind die Sorten, die in den letzten Jahren am häufigsten kühl gelagert wurden und gute Rekultate erzielten. Hauptschristleiter Horst Haagen, z. Z. Wehrmacht, tn Vertretung Walter Krengel. Beilin-Wittenau. Verlag Gärtnerische VerlagSgeselltchaft, Dr. Walter Sang KG.. Berlin SW. 68, Kochstrasse 82. ««zeigenleiter Fritz Philipp, Frankkurt (Oderp Druck Trowitzsch L Sohn, Frankiurt (Oöcr>. Sur Zeil ist Preisliste Nr. 8 vom 1. August 1937 gültig, Dis Genehmigung zur Kühllagerung von Garten bauerzeugnissen erteilt auf Antrag nur die Haupt- Vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft. Die Anordnungen Nr. 132/37 vom 30. 9. 1937 und Nr. 16/38 vom 8. 9. 1938, die auch heute noch ihre Gültigkeit haben, regeln die Kühllagerung. Dis Genehmigung zur Kühllageruug kann sowohl an Verteiler als auch an Erzeuger erteilt werden. Die antragstellenden Firmen erhalten einen Lager schein, in dem das zu lagernde Erzeugnis sowie die Menge angegeben sind. Mit der Aushändigung des Lagerscheins und der Meldeformulare sind die Firmen gemäß Anordnung verpflichtet, monatlich der Hauptvereinigung die Bestände zu melden. Diese Meldungen sind bis zur vollständigen Räu mung der Kühlflächen fortzusetzen. Nach Beendi gung der Lagerung müssen die Verluste an Schwund und Verderb unter Berücksichtigung der einzelnen Sorten gemeldet werden. Mit der Neberwachuüg der Kühllagerung von Aepfeln wurden durch die Hauptvereinigung die Forschungsgemeinschaft für die Kühllagerunq von Gemüse und Obst in Magdeburg und das Äeichs- institut für Lebensmittelfrischhaltung in Karlsruhe beauftragt. Durch die Ueberwachung soll vor allen Dingen erreicht werden, daß die Kühllagerung sach gemäß durchgeführt wird und keine Apfelsorten eingelagert werden, die zur Kühllagerung ungeeignet find. Ueber die meisten lagerfähigen Apfelsorten liegen scholl Kühllagerungsergebnisse vor, so daß die Einlagerer keine gewagten Versuche zu machen brauchen. Es sei hierbei auf die Broschüre „Die Kühlfibel" von Dr. L. Scupin, herausgegeben von der Fachgruppe Kühlmdustrie der Wirtschaftsgruppe Lebensmittelindustrie, Berlin, verwiesen. Bei der Kühllagerung ist man unabhängig von der Außen temperatur, und durch Kälteanwendung können unsere lagerfähigen deutschen Obstsorten ohne Be denken bis zu Beginn der neuen Ernte gelagert werden. Durch gleichmäßige Kühltemperatur wer den die Reife der Aepsel verzögert und die Verluste an Schwund und Verderb herabgesetzt. Die Lage rung erfolgt meistens bei einer Temperatur, die dicht über Null Grad L liegt. Durch die tiessn Temperaturen wird das Auftreten pilzlicher Er krankungen verhindert. Eine langfristige Lagerung stößt hierbei auf keine Schwierigkeit, im Gegensatz zur einfachen Lagerung, die von der Außentempe ratur abhängig ist. Hierbei ift.aber zu berücksichti gen, daß die Kühllagerung kostspieliger ist als die einfache Lagerung. Die Bestände an deutschen Aepfeln lagern zu einem Teil in den Kühlhäusern, während der andere Teil auf einfachem Lager, d. h. in Scheunen, Lagerkellern u. dgl. untergebracht ist. Dadurch, daß die Kühlhäuser zum größten Teil in deü Berbrauchsgebieten, d. h. in den Großstädten liegen, können bei den Auslagerungen die Aepfel unmittelbar dem Verbrauch zugeführt werden. Dies ist ein recht beachtlicher Faktor, besonders bei star kem Frost, der einen Versand unmöglich machen würde. Für die Kühllagerung dürfen nur gesunde, lager fähige Oualitätsfrüchte Verwendung finden. Wird die Sortierung nicht sorgfältig vorgenommen, so besteht die Gefahr, daß die kranken Früchte die ge sunden änstecken. Für die Einlagerung sind nur baumreife Früchte geeignet. Früher war es in der Praxis ost zu beobachten, daß die Aepfel vor der Einlagerung auf dem Felde gestapelt wurden, um sie „ausschwitzen" zu lassen. Dieses Verfahren muß unbedingt abgelehnt wer den. Es ist sowohl für die Kühllagerung wie auch für die einfache Lagerung wichtig, daß die Aepfel schnellstens in die Obstkisten kommen, in denen sie gelagert werden sollen. Die Früchte erst auf dem Feld zu stapeln und daUn in die Steigen zu ver packen, ist auch eine Vergeudung der Arbeitskraft. Der Einwand, die Frucht zeige nach der Stapelung etwaige Erkrankungen oder Beschädigungen, ist nicht stichhaltig. Bei guter, sorgfältiger Sortierung kön nen die erkrankten und beschädigten Früchte auch sofort erkannt, und beseitigt werden. Die besten Resultate bei der Lagerung werden erzielt, wenn die Früchte gleich nach der Ernte in die Obstkisten auf deü Einstandspreis aufschlagen. Bei zwischenzeitlicher Auslagerung, der jedoch eine Mindestlagerzeit von vier Wochen bei Aepfeln und von zwei Wochen bei Birnen vorausgegangen sein muß, ist es zulässig, die Schwund- und Berderb- abgeltung entsprechend der durchgeführten Lagerzeit anteilig zu berechnen. Die technischen Kühlkosten sind in tatsächlicher (nachweisbarer) Höhe bis zu einem Betrag von 0,40 RM. je 50 kss und Monat kalkulierbar, Ileber- steigen sie diesen Abgeltungssatz erheblich, so können die Lagerhalter Anträge auf Gewährung eines höheren Abgeltungssatzes im Wege der Ausnahme- bewillifiung bei ihrer zuständigen Preisbildungs stelle emreichen. Die bei der Ein- und AuslageruUb entstehenden Unkosten dürfen bis zur Höhe von insgesamt 0,30 RM. je 50 kx dem Einstandspreis hinzu- gerechnet werden. Der Reichspreiskommissar hat sich aber damit einverstanden erklärt, daß ein Lagerkostenzuschlag auch dann erhöbet werden darf, wenn durch kriegs bedingte Maßnahmen eine vorzeitige Auslagerung erforderlich ist. ?üssenic1i. ovst uns flüssiges ovst in Ver kriegsernäyrung Anläßlich der am 9. März 1942 in Berlin durchgeführten Arbeitstagung des Reichsausschusses für gärungslose Früchteverwertung sprach u. a. Pros.'Dr. Wirz über das Thema „Flüssiges Obst in der Kriegsernährung". Entsprechend der allgemeinen Kriegsernährungs lage und insbesondere der Lage auf dem Getränke sektor mit seinen großen Einschränkungen kommt den unvergorenen Obstgetränken (dem flüssigen Obst) eine ganz besonders bevorzugte Bedeutung zu. Auch wenn sie mengenmäßig eine verhältnis mäßig kleine Rolle spielen. Der Wert des Obstes und des flüssigen Obstes ist tausendfach erprobt, wenn auch noch nicht in allen Einzelheiten (ab gesehen von den Vitaminen) wissenschaftlich ge klärt. Daher sind für die derzeitige Kriegsernäh rung notwendig: Flüssiges Obst ist dem Frischobst gleichzustcllen und hinsichtlich Erzeugung, Rohwarenzuteilung und Verbrauchsregelung usw. in ähnlicher Weise zu handhaben. Weiterhin: Mißbrauch in der Obst verwertung ist als Friedensluxus auszuschalten. Dementsprechend sind Brennereiverbote zu erlassen. Die Gärmostherstellung muß ganz erheblich einge schränkt werden. Ministerialrat Dr. Stähle betonte u. a., daß in Erkenntnis dieser für die Ernährung untun lichen Lage das Gauamt sür Volksgesundheit der NSDAP, und die Landesbauernschaft Württem berg im Einvernehmen mit dem Württembergischen Ministerium des Innern eine Planung aufgestellt haben, damit das Volksnahrungsmittel Apfel in weit größerem Maß als bisher für Zwecke der Volksernährung gesichert wird. Das Ziel für 1942 ist, mindestens die Hälfte der im Vorjahr in Württemberg vergorenen Apfelmengen zugunsten der Ernährung einerseits über den Frischmarkt, andererseits zur Süßmostherstellung oder durch Ausbau der Lohnsüßmostherstellung für den Haus halt ficherzustellen. Aura A Di- i iMun lat Fei« di-S sür Drei tz eie noti weisen Feiert« gehen. l.A > Zm in du Arbeit s) ' ' d- D der ilm AerW ber R- tag, de W-ibr c) A' dem G« 1984 fi noch jö erste > feier , fahr '' Dai meind bas S mit Fror aesetzli Anden Paul i sich« 8 2.M hiach' Feiertao tober 1( genannt aus Toi der Hi namS den nw hergehe bleibt i ihn jedi 5. Loy Ur Tomitas eine Lo diesen i tritt. ' über d nämlich des D'tt Krieg gebra satzla sprech gelum eine Z arbeils sür das etwa n fällt, f besonde dringliä nicht m Wr rüch'tän! gegeben MN. nach tz« tritt eii Jahr ii ein. L len r wenigs notwei Juss ständer jenen J-rhr l Für for kann ar digen U die Krie Urlaubs/ Mlassen. früher ü Urlaubs ab zugelc eine Wg ein» Ä Reichs- § (ubeitM