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Anschei- nend hat man die Abstimmung nach Hängen und Mirgen so eingerichtet, daß das Schlimmste gerade noch verhütet wor den ist. Die preußische Regierung Braun hat sich bis in die letzt« Stunde vor der Entscheidung besonder» bemüht, die Der» treter einiger Provinzen, die scharf gegen die Amnestie ein- gestellt waren, von der Abgabe der Neinstimmen abzuhalten. Sie hat es tatsächlich erreicht, daß bis aus die Provinz Dran- benburg, die sich nicht weich stimmen ließ — und das auch nicht notwendig hatte, weil die Mehrheit ja auch ohne sie gesichert war — alle Provinzen für das Gesetz eintraten. Damit war der hauptsächlichste Anlaß für eine parlamentarische Weih nachtskrise, die auch der SPD. sehr ungelegen gekommen wäre, aus der Welt geschafft. * Nachdem diese Klippe umschifft war, hing es vom Ael- testenrat ab, ob der parlamentarische Weihnachtsfriede gewähr- leistet sein würde. Es war dort zweifellos «ine starke Strö mung vorhanden, die es auf eine Gewaltprobe noch vor dem Feste ankommen lassen wollte. Die Regierung hatte dem- gegenüber gewisse Andeutungen über die Folgen einer solchen „Herausforderung" gemacht. Diese wurden allgemein dahin ausgelegt, daß die Auflösung fest beschlossen war, wenn in der Sitzung irgendwelche Beschlüsse mit agitatorischem Hinter- grund durchgehen sollten. Die Mehrheit des Aeltestenrates hat es daraufhin vorgezogen, einem Konflikt aus dem Wege zu gehen, und hat die Anträge auf die Einberufung des Reichstags noch vor dem Feste abgelehnt. Als Ersatz soll die Sitzung zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden, «in Beschluß, der freilich kaum durchgeführt werden wird, so daß sich die Herrn Volksvertreter erst im neuen Jahre wieder ver- sammeln dürften. Die Mehcheit des Reichstags hat also ein vorsichtiges Operieren einem stürmischen Draufgehen vorgezogen. Man ist eben überall abgekämpft und braucht Zeit, die Reihen zu neuen Kämpfen zu ordnen. Dasselbe gilt auch vom Reichs- kanzler. Er hat nicht den Ehrgeiz, wie sein Vorgänger, ohne jede Vorbereitung das Glück der Wahlschlacht zu versuchen. Wie es heißt, soll Herr von Schleicher vielmehr vorhaben, alle diejenigen zu sammeln, „die auf nationalem und sozialem Boden" stehend unter einer autoritären Führung in den , neuen Wahlkampf ziehen wollen". Diese dritte Front z besteht freilich vorläufig nur auf dem Papier. Ihrer Verwirk- , lichung stehen die größten Hindernisse politischer und persön- ' Der Parlamentarische Weihnachtssrieden gesichert. Der Reichsrat für -as Amnestlegefetz. 37 Millionen für die Winterhilfe. 44 gegen IS Stimmen- S Enthaltungen. «erlin, 20. Dez. Der Retchsrat hat in seiner heute abend abgehaltenen Bollsitzuna mit 44 gegen iS Stim men der Lander Bayern, Württemberg und Baden, sowie der reußischen Provinz-Brandenburg bei Enthaltung der Länder " " '7"-^7^. ^,7.',',--"7, , Men, ketnen Einspruch gegen das vom Reichstag beschlossene Amnestiegesetz einzulegen. Der Kaufmann Willy Colbitz in Schneeberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bi» zum 10. Januar 1SS3 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder di« Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden falls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 20. Januar 1988, vormittag» 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht«, Zimmer Nr. SO, Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Stiche und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 10. Januar 1933 anzeigen. K 22/32 Amtsgericht Schneeberg, am 20. Dezember 1932. Stuttgart, 20. Dez. Im Landtag wurden heute nach- mittag Anträge der Nationalsozialisten, der Kommunisten und der Sozialdemokraten angenommen, in denen gefordert wirb, daß die Regierung ihren Einspruch gegen das Reichs- amnestiegesetz zurückziehe und die württembergischen Ver treter im Reichsrat anweise, für das Amnestiegesetz zu stimmen. Diese Anträge gelangten mit 41 gegen 31 Stimmen zur An- nahm«. Daraufhin erklärte Staatspräsident Dr. Bol die Regierung sich weigere, einen solchen Beschluß auszus Der Landtag solle sich eine andere Regierung wählen, wenn er derartige« fordere. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gast hofsbesitzers Otto Herklotz in Waschleithe bei GÄtrchain wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zur Anhörung der Gläubiger über die vom Konkursver walter angeregte Einstellung des Verfahrens mangels eine» den Kosten des Verfahrens entsprechenden Maste, sowie mz- Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Be schlußfassung der Gläubiger über die festzusetzende Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses auf Freitag, den 18. Januar 1983, vormittag» 811 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgericht« bestimmt. Di« Vergütung de» Konkursverwalters wird auf 120 RM. und der Betrag der ihm zu erstattenden baren Auslagen auf 28,88 RM. festgesetzt. K 23/32 Schwarzenberg, den 20. Dez. 1932. Das Amtsgericht. Di« amtlichen Brkonntmachun««n sämtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen de» „Lrza«birailch«n Dollsfreunds" in Aue. Schneeberg. Lößnitz und Scknoarzenbera elngesehen werde» Der Beschlich -es Aelleftenrales. Berlin, 20. Dez. Der Aeltestenratdes Reichstags hat gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Kommu- nisten eine Einberufung de» Reichstags noch vor Weihnachten abgelehnt. Zwischen Weihnachten und Reu- fahr will der Aeltestenrat erneut zusammentreten, um dann über Zeitpunkt und Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zu beschließen. Die Kommunisten hatten als Tagesordnung nicht nur die Beratung der Winterhilfe, sondern auch die der poli tischen Anträge verlangt, ihr Antrag fand aber bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung. Die Sozialdemokraten wünschten nur die Beratung der Winterhilfsanträge noch vor Weihnachten, aber auch dafür traten außer den Antragstellern nur noch die Kommunisten ein. Eine nationalsozialistische An- regung, den Reichstag selbst nicht mehr vor Weihnachten, aber doch wenigstens unmittelbar nach Weihnachten einzuberufen, wurde zurückgestellt zugunsten eines Antrags des Zentrums, wonach der Aeltestenrat zu gegebener Zeit nochmals zusammen- treten soll, um sich mit der Frage der Einberufung des Ple- nums zu befassen. Die Kommunisten haben inzwischen einen neuen Antrag eingebracht, den Aeltestenrat am Dienstag nach Weihnachten zusammentreten zu lassen, um über die kömmu- nistische Forderung einer Reichstagssitzung am 29. Dezember zu entscheiden. Staatssekretär Planck warnte vor einem Zusammentritt des Reichstages. Er führte ans, die Regierung habe ia in der Frage der Amnestie ihr Entgegenkommen' gegenüber dem Reichstag bewiesen. Wenn der Reichstag nun Beschlüsse fasse, die für die Regierung nicht tragbar wären, so müsse man mit ernsten Konflikten rechnen. Ein Zusammentritt des Reichstages noch vor Weihnachten würde den sofortigen Konfliktsfall bedeuten. Wie die Winterhilfe aussishk. Reichsarbeitsminister Dr. Syrup gab Auskunft über den Stand der Beratungen des Reichsknbii"'tts über die Winterhilfsmaßnahmen. Es werde sich Voraussicht- lich ermöglichen lassen, daß für jeden Haunftmt^rfttttzungs- empfanger 4 Pfund Fleisch umje 30 Pfennig verbilligt abgegeben werden könnten und ferner 2 Zentner Kohlen, ebenfalls um je 30 Pfennige ver billigt. Bei gegenwärtig 6,9 Millionen Aauptnnterstütznngs- empfängern würde das einen Aufwand von 37 Mil lionen Mark erfordern. Dazu würden noch einige Mil- lionen kommen für Zwecke der Kinderspeisung. Das Reichskabinett werde am morgigen Mittwoch hierüber end- gültige Beschlüsse fassen. Aus finanziellen Gründen könne die Regierung über das lo skizzierte Ausmaß der Winterhilfe nicht hinausgehen. * * * < > Berlin, 21. Dez. Die Verordnung der Reichsregicrung iber die.Aufhebung der Sondergerichte ist heute m Reichsaesezblatt veröffentlicht worden. Die Tätigkeit der Sonderaerichte endet darnach mit dem Ablauf de» 21. 12. 193L Im Namen der bayrischen Regierung beantragte Ministe rialdirektor Sperr, Einspruch einzulegen. Zur Begründung führte er aus, der Straferlaß und die Niederschlagung von Strafverfahren ständen nach der Rekchsverfaffung den Ländern zu. Eine Reichsamnestie, die sich auf Landesstrafsachen erstrecke, müsse grundsätzlich ausgeschlossen sein. Der vom Reichstag an genommene Initiativgesetzentwurf gehe inhaltlich über das er- trägliche Maß hinaus. Er umfasse auch schwere Einbrüche in die Rechtsordnung und Straftaten, die von dauernden ernsten Folgen begleitet seien, ohne zu entscheiden, ob der Täter etwa nicht wegen der Roheit, Gemeinheit oder Gefährlichkeit der Handlung oder der Niedrigkeit seiner Gesinnung eines Straf- erlasses unwürdig sei. Zum Beispiel gingen Einbrecherbanden, die unter politischem Deckmantel die öffentliche und private Sicherheit auf das schwerste beunruhigten, straflos aus. Lege der Reicksrat gegen oen Gesetzentwurf Einspruch ein, so werde die bayrische Regierung dem bayrischen Landtag einen Gesetz, entwurf auf eine Landesamnestie vorleqen. Für diewürttembergischeRegierung schloß sich Gesandter Dr. Bosler dem von Bayern erhobenen Einspruch an, ebenso für Baden Ministerialdirektor Dr. Fecht. Im Namen derthüringischenRegierung erklärte Minister Dr. Münzel, er begrüße das Gesetz und stimme ihm zu. Ministerialdirektor Dr. Brecht erklärte, auch die preu - ßischeRegierung habe die grundsätzlichen Bedenken gegen die Amnestie und ihren Umfang eingehend erwogen. Sie halte aber die Gründe, die gegen einen Einspruch sprechen, für über- wiegend. Oberbürgermeister Sahm bittet für den Fall, daß der Neichsrat keinen Einspruch gegen die Amnestie erhebe, folgende Entschließung anzunehmen: Gegen den Erlaß einer neuen Neichsamnestie und namentlich gegen den Umfang des vom Reichstag beschlossenen Gesetzes trägt der Reichsraternste Bedenken. Rechtssicherheit und Rechtsbewußtsein, die Grundlagen jeder staatlicken Ordnung, erleiden Schaden, wenn Gesetzesverletzungen so schwererArtinsogroßerZahl straffrei bleiben. Der Reichsrat hat es demgemäß stets als ft ine Aufgabe betrachtet, bei der Ausübung seines Einspruchs rechtes Amnestiegesetzentwürfen gegenüber einen strengen Maßstab anzulegen, um die Rechtsordnung vor Ersckütte- rungen zu bewahren. Bei der Beratung des jetzt beschlossenen Gesetzes hat er daher auch d-n schwerwi-genden Gründen, die fiir dieEinlegungdesEinspruckes sprechen, ernfte Beachtung geschenkt. Dazu kommen die grundsätzlichen Be- denken, die nach der Auffassung b-s Reicksrats jeder Erstreckung einer Neichsamnestie auf Landesstrafsachen entqegenstehen. Wenn er gleichwohl kn seiner Mebrheit zu dem Ergebnis qe- langt ist, von einem Einspruch abzusehen, so geschah dies aus folgenden Erwägungen: Auch durch einen Ein spruch würde das Zustandekommen des Gesetzes nicht verhindert, sondern nur hinausgeschoben werden. Eine solche Hinausschftbuna aber würde die b"'' politischen Ent- knannunq und der Beruhigung di-n-nde Wirkung der Amnestie vereiteln, die allein den schweren Nachteilen als ein Ausgleich geaenüberstebt. Die mit der Hinausschiebung zwangsläufig verbundene UnaewiSheit und Pe',nn,hiaung würde ferner für die Ktrafrecktqnfleae und den Strafvollzug weitere schwere Nachteile mit sich bringen. Aus diesen Er- wägiingen hat der Reicksrat geglaubt, unter den gegebenen Verhältnissen von der Erhebung de» Einspruches absehen zu sollen. - . Amtliche Anzeigen. Für Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Malermeisters Paul Scheidhauer in Schneeberg, Mittelstr. 1, wird heute, am 19. Dezember 1932, vormittags 9 Uhr das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Eine Dertrauensperson wird gemäß 8 40 Abs. II Dergl. Orbg. nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Dergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 18. Januar 1983, vormittag» 11 Uhr vor dem Amtsgericht Schneeberg bestimmt. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ginsicht der Beteiligten aus. VV 3/32 Amtsgericht Schneeberg, den 19. Dezember 1932. Ueber das Vermögen der Grünwarengeschäftsinhaberin Helene Windisch geb. Wetzel in Schneeberg, kleine Badergasse Nr. 3, wird heute, am 20. Dezember 1932, vormittags 812 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Die Entschließung wird mit Mehrheit angenommen. Nachdem das Amnestiegesetz den Retchsrat passiert hat, hat der Äeichspräsident es bereits heute abend unter schrieben. Cs wird morgen in Kraft treten. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, daß die Personen, die unter di« Amnestie fallen, noch bis Weihnachten in Freiheit gesetzt werden können. Wie verlautet, sollen die Ent haftungen bereits am Donnerstag beginnen. Die Angaben über die Zahl der von der Amnestie Betroffenen schwanken sehr stark. Man nennt Zahlen zwischen 10—20 " erfaßten ' Personen sich auf etwa 15 000 beziffert. Davon werden etwa 9000 Personen aus der Hast entlassen. werden; für einige weitere Tausend treten Strafmilderungen ein, und außerdem wird eine große Anzahl schwebender Verfahren eing-st-llt. nam oen