Volltext Seite (XML)
Nah und Fern. o Weitere Steigerung der deutschen Valuta. Die deutsche Währung hat auS dem Friedcusschluß mit den Ukrainern und Trotzkis Erklärung Nutzen gezogen. 106 Mark wurden am Sonnabend in der Schweiz mit 82,5 Frank (iin Frieden 123 Frank) bezahlt, am Montag mit 87 und am Dienstag mit 89 Frank. v General v. Leszezynski gestorben. General der Infanterie Paul v. Leszczunski, der einstmalige General stabschef Werders, ist in Berlin im 88. Jahre gestorben. In fünf Feldzügen hat sich v. L. Nuhm erworben: 1864 wurde er mit dem Orden Uour Io mörito geschmückt: als Chef der 3. Kompagnie des damaligen Infanterie-Regi ments Nr. 60 hatte er hervorragenden Anteil an der Er stürmung der Düppeler Schanzen. o Wohnungsfürsorge für kinderreiche Famillen. Der Magistrat von München genehmigte für die Herstellung von hundert Kleinhäusern für kinderreiche Familien eine Million Mark. o Trichinenfälle in Ostpreußen. In der Königs berger medizinischen Klinik sind in den letzten Wochen achi an Trichinose erkrankte Personen cingeliefert worden, di« nachweisbar aus Rußland eingeführtes Fleisch, besonders Schinken gegessen haben. Bisher konnten die teilweise sehr schwer Erkrankten am Leben erhalten werden. An- hörige der Erkrankten jedoch, die nicht in die Klinik kamen, sind gestorben. I o Die Notlage in Bad Neichenhall. In Bad Reichen hall fand eine Volksversammlung unter Teilnahme fast der ganzen Bewohnerschaft statt. Es wurde eine Ent schließung angenommen, in der die Negierung ersucht wird, zur Verhinderung des völligen Zusammenbruches des Kurortes für die Sommerkurzeit weitergehende Frei heit des Fremdenbesuches, sowie ausreichende Lebens mittelversorgung und genügende Verkehrsmöglichkeit zu gewähren. In dem kleinen Städtchen sind seit Kriegs beginn 108 Anwesen versteigert oder zur Zwangsver steigerung oorgemerkt worden, 28 Betriebe unterstehen der Geschäft-aufsicht. s Erdbeben. Auf der schweizerischen Erdbebenwarte in Zürich wurde ein ziemlich starkes Erdbeben registriert, dessen Herd in etwa 560 Kilometer Entfernung, wahr scheinlich südöstlich der Alpen an der italienischen oder kroatischen Küste liegt. » Ein Friedenöpreisträger gestorben. In Mailand ist im Alter von 84 Jahren der Führer der italienischen Friedensbewegung Ernst Theodor Moneta gestorben. Vor einigen Jahren hatte Moneta den NobelfriedenSpreiS er« halten. v Eine Hochschule für Revolutionäre. Nach einer Meldung russischer Zeitungen richtet die bolschewistisch, Negierung in dem früheren Palast von Scheremecjen in Petersburg ein Seminar ein, in dem Agitatoren zur Ver« breitung der bolschewistischen Ideen in Len Ländern Asien- auSgebildet werden sollen. o Anpflanzung, von Ölpflanzen im Frühjahr. Der KriegSauSschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette fordert auch in diesem Jahre im Interesse der Verbesse rung unserer Fettversorgi.ng zum Anbau von Sommeröl' saaten auf. AIS solche kommen in erster Linie Sommer rübsen, Mohn, Leindotter und Senf in Betracht. Auf jeden Hektar, welcher mit Sommerölsaaten bepflanzt und über den ein Anbauvertrag geschlossen ist, wird den Landwirten der Bezug von schwefelsaurem Ammoniak ver mittelt. ES werden 80 Kilogramm auf den Hektar be willigt. Die Lieferung des Ammoniaks erfolgt zu den vom KriegsernährungSamt für Prämiendünger festgesetzten Preisen. Nach Ablieferung der Ernte haben die Landwirte den gesetzlichen Anspruch auf Rücklieferung von Öl kuchen und Ol, bzw. auf Belassung von Saat zum Gebrauch im eigenen Haushalt im gesetzlichen Um fange. Bei Ablieferung von Leindotter und Mohn er halten die Landwirte 50 Kilogramm Mohn- bzw. Lein dotterkuchen auf abgelieferte 100 Kilogramm Saat; bei Rübsen und Senf 40 Kilogramm Nübsenkuchen auf abge lieferte 100 Kilogramm zu den gesetzlichen Preisen zurück geliefert. Senfkuchen werden nicht geliefert. Saatgut wird zu billigen Preisen zur Verfügung gestellt. Die Anbauverträge werden von den Kommissionären dek Kriegs- ausschusseS geschlossen. Alle näheren Auskünfte erteilen die LanbwirtschaftSkammern, die bekannten Kommissionäre sowie die Ernte-Abteilung des KriegSauSschusseS Berlin, Mauerstr. 58. (Fortsetzung des amtlichen Telles aus dem Hauptblatt.) Kleinhandel. unter einem Zentner im bezeichneten II. 76vL.Lf.Il. Höchstpreise für Butter, Quark und Quarkkäse «) beim Verkauf der Unterverteilungsstelle unter an und Quarkkäse, ü) beim Verkauf der Ortssammelstelle unter von an bisher 67 Pf.), (anstatt wie «) beim Verkauf der Ortssammelstelle von an (anstatt wie Abgabe der Der Vezirksverband. Königs. Amtshauptmannschaft. Verkehr mit Speisekartoffeln Für den Bezirksverband: Königliche Amtshauptmannschast. für 100 Kg Noggenmehl, bis zu 94 v/<» durchgemahlen für 100 Icx Weizenmehl, bis zu 94 "/» durchgemahlen k 8 8 37 M. 90 Psg. 39 M. 90 Pfg. bisher 67 Pf.), die Zuschuß erhalten, 88 28 und 30 werden aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: 8 28. Bei der Abgabe des Mehles durch die Mühlen an die zugelassenen Händler und Handelsmühlen dürfen höchstens folgende Preise berechnet werden: Weizenmehl 20 Pfg. Weizenmehl 28 Pfg. Weizenmehl 39 Pfg. Mengen ist er entsprechend zu berechnen, »»bei Bruchteile von Pfennigen gefordert 18 Pfg., ?5 Pfg., 35 Psg., 350 500 700 Die Höchstpreise gelten nicht für die Abgabe von Mehl In Menge» 8 30. Im Kleinhandel mit Mehl dürfen höchstens folgende Preise für 350 8 Roggenmehl für 500 8 Noggenmehl für 700 g Noggenmehl für 100 Kg Roggenschrotmehl, bis zu mehr als 94 o/„ durchgemahlen 37 M. 60 Psg. für 100 IcZ Weizcnschrotmehl, bis zu mehr als 94 "/„ durchgemahlen 39 M. 60 Psg. Die Preise gelten ab Mühle, netto Kasse ausschließlich Sack. Der Gesamtzuschlag an Nutzen und Spesen für die Abgabe an Bäcker und Klelnhandelsbetriebe im Zwischenhandel darf einschließlich Kreditgewährung, Transport usw. bei Zuführung durch Geschirre bis zum Hause des Käufers den Höchstsatz von 2 M. 70 Pfg. für 100 Icx-, bei Zuführung mit der Bahn bis zur Bahnstation des Verkäufers 2 M. 20 Pfg. für 100 kß nicht übersteigen. Die Kosten der Bahnfracht treffen den Käufer. II. Quark Kleinhandelsbetriebe für das Pfund 66 Pf. die Unteroerteilungsstelle für das Pfund 66 Pf. Der Kommunalverband Mittelsachsen für den Kommunalverband Dresden und Umgebung. I. Butter, Ortssammelstellen der Bedarfsgemeinden für 1 Pfund 2.93 M. (anstatt wie bisher 2.90 M.). Diese Bekanntmachung tritt am 17. Februar 1918 in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach 8 44 Ler Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 über die Brot- und Mehloersorgung des Kommunalverbandes Dresden und Um gebung im Erntejahr 1917/18 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. November 1917 bestraft. Dresden, am 1». Februar 1918. Die Höchstpreise der Bekanntmachung der Kgl. Amtshauptmannschaft vom 10. Januar 1918 — Nr. 7 der Sächsischen Elbzeitung vom 1i. Januar 1918 — werden »ie folgt geändert: k) beim Verkaufe von der Unteroerteilungsstelle an Ortssammelstellen der Gemeinden, für das Pfund 72 Pf. (anstatt wie bisher 75 werden: für für für Der Preis gilt einschließlich Verpackung. Beim Verkauf anderer als der oben nach oben abgerundet werden können. Erzeugnisse an die Verbraucher nicht überschritten werden. Pirna, am 14. Februar 191«. Königliche Amlshauptmannschaft. Ps.) frei Empfangsstation. Es ist zulässig, daß die einzelnen Abgabe- und Empfangsstellcn andere Preise'als die festgesetzten vereinbaren, nur dürfen die Erzeugerhöchstpreise und die Preise bei In Ergänzung der Bekanntmachung des Bezirksverbandcs vom 11. d. M. („Sächsische Elbzeitung" Nr. 37) wird folgendes bestimmt: 1. Als für den Vezirksverband Pirna siche,rgestellt gelten auch die Kartoffeln, die ein Landwirt verpflichter ist, für erhaltene Saatkartoffeln abzuliefern. Solche Kartoffeln dürfen ebenfalls nicht auf Abschnitt C der Landeskartoffelkarte abgegeben werden. H. Trotz der Sicherstellung sämtlicher noch überschüssiger Kartoffelmengen des Bezirks darf der Landwirt S a a t Kartoffeln an solche Personen absetzen, die sie selbst zur Aussaat verwenden wollen. Die Abgabe von Saatkartoffeln darf, sofern der landwirtschaftliche Betrieb des Erwerbers im Bezirk Pirna liegt, nur gegen Saatkarte, die vom Bezirksverband Pirna ausgestellt sein muß, erfolgen. Sollten Saatkartoffeln an Landwirte abgesctzt werden, deren landwirtschaftlicher Betrieb in einem anderen Vezirksverband liegt, so bedarf die Lieferung der schriftlichen Genehmigung des Bezirksverbandes Pirna. Um die Genehmigung hat der liefernde Landwirt unter Beifügung eines mit dem Erwerber schriftlich abgeschlossenen Lieserungsvertrages sofort nach Abschluß des Vertrags, spätestens bis zum 20. März 1918, bei der Kgl. Amtshauptmannschast Pirna nachzusuchen. Pirna, am 14. Februar 1918. Brot- und MehlversorgungLim Erntejahr 191718. In Abänderung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 über die Brot- und Mehlversorgung des Kommunalverbandes Dresden und Umgebung im Erntejahr 1917/1« wird für das Gebiet des Kommunalverbandes Dresden und Umgebung folgendes bestimmt: Pirna, am 15. Februar 1918. 12k» Lurt Abgabe von Schweinen. l. Alle im hiesigen Bezirke vorhandenen Schweine mit einem Lebendgewicht von über 40 Kilogramm sind mit Ausnahme der wirklichen Zuchttiere und derjenigen Schweine, deren Weiterfütterung ausdrücklich genehmigt worden ist, spätestens bis zum 1. März 1918 an den Vezirksverband der Amtshauptmannschast abzuliesern. Die Ablieferung der Schweine mit einem Lebendgewicht von über 75 Kilogramm hat ausschliehlkch an einen Händler des Viehhandelsverbandes zu erfolgen. Schweine mit einem Lebendgewicht von über 40 bis 75 Kilogramm können auch au einen Fleischer des Bezirks gegen Bezugsschein abgegeben werden. Falls die Abgabe solcher Schweine innerhalb der oben gestellten Frist an einen Fleischer nicht möglich ist, sind diese Schweine ebenfalls an einen Händler des Virhhandelsverbandes abzuliesern. Nach Fristablauf wird die Enteignug der hiernach nicht abgelieserten Schweine eingeleitet werden. II. Die Bestimmung in 8 9 Abs. 3 der Neichssleischordnung über die Veräußerung von Schweinen ist vielfach nicht beachtet worden. Es wird deshalb nochmals darauf hingewtesen, datz nur Schweine mit einem Lebendgewicht von nicht mehr als 25 Kilogramm auf Ankaufsbescheinigungen gekauft werden dürfen. Pirna, am 15. Februar 1918. Anmeldung zur Kundenliste eines Fleischers. I. Die Anmeldung zur Kundcnliste eines Fleischers auf die Zeit vom 18. Februar bis mit 17. März 1918 hat unter Vorlegung der Neichsfleischkarte spätestens bis zum 18. Februar 1918 zu erfolgen Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, hat auf die erste Woche des neuen Bcrsorgungsabschnittes keinen Anspruch ans Belieferung mit Fleisch. » II. Die Fleischer haben die für diesen Versorgungsabschnitt neu anzulegenden Kundenlisten bis zum 20. Februar 1S18 hierher einzureichen. Den Kundenlisten sind die Kundenabschnitte der Neichsfleischkarten, getrennt nach Karten sür Personen über und unter 6 Jahren, Hundertweise gebündelt, beizusügen.