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Nummer 19 Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 1938 55. Jahrgang vaupiimrisrieitung Lerlin Uorckstraße 71, Fernruf so, 44vs 8. Stachelbeere«: Unreif, Güteklasse Die unreife Stachelbeere bringt nur etwa 50A> des Gewichtes der reifen Stachelbeere. Dem Erzeuger muß also, wenn er Stachelbeeren unreif pflücken soll, der entsprechend höhere Preis gegeben werden, da er sonst ver ständlicherweise lieber reif pflückt und so, obwohl der Preis für die reife Ware tiefer liegt, durch das vermehrte Gewicht eine entsprechend höhere Einnahme erhält. — In den letzten Jahren hat sich gezeigt, daß die für die Verarbeitungsindustrie sehr wertvollen unreifen Stachelbeeren fast aus schließlich auf den Frischmarkt wanderten und hier restlos von den Haussrauen und Konditoren zu weit höheren Preisen, als die Berarbeitungsindu- stric anlegen durste, ausgenommen wurden. Um tatsächlich der Industrie die Möglichkeit zu geben, sich unreife Stachelbeeren zu verschaffen, wurde der Preis entsprechend höher gesetzt. Die geringfügige Preiserhöhung für reife Stachelbeeren ergibt sich aus den gleichen Gründen wie unter 2. bei Johannisbeeren gesagt. 4. Waldhimbeeren: Im Jahre 1986 wurde der Waldhimbeerenpreis, und zwar als Franko-Einstandspreis der Fabrik, ausschließlich Fracht aus 2V.— je 86 kA fest ¬ gesetzt. Hierzu ist zu sagen, daß im Jahre 1935 erstmalig eine Erfassung der wildwachsenden Beerenfrüchte in Bayern und 1936 auch in den übrigen Teilen des Reiches erfolgte. Der Franko- Einstandspreis von 26.— je 56 kA wurde im Jahre 1936 — ohne daß die Möglichkeit des Ver gleichs und Vorschlages aus anderen Gebieten be stand — allein auf bayerische Gebiete abgestellt. Der Anfall an Waldhimberen in Schlesien, im Rhein land, in Kurhesscn, Hannover (Harz) usw. ist jedoch nicht unbeträchtlich. Auf der anderen Seite war es Lei diesem geringen Preis nicht möglich, aus den letztgenannten Gebieten zum Festpreis Ware für die Industrie bereitzustellen: die Waldhimbeeren wanderten fast ausschließlich auf den Frischmarkt. Um nun der Industrie für dieses Produkt die Möglichkeit der Beschaffung zu geben, ist cs not wendig, den Sammlern durch einen anständigen Preis den Anreiz zum Sammeln der Waldfrüchie zu geben. Aus diesem Grunde wurde der Preis von 21.— als Versandhandels- bzw. Bezirks- abgabcstcllcnabgabepreis festgesetzt. Gegenüber der Anordnung Nr. 116 der Haupt vereinigung sind noch folgende wesentliche Äende- rungen der neuen Anordnung Nr. 8/38 sestzustellen: Hellschaltge Pflückäpfel der Güteklasse L und 8, die insbesondere zur Herstellung von Apselstücken und Apselschnitten dienen, fallen preislich in die für Aepfel festgelegtcn Preisgrenzen (Rahmen preis) des Frischmarktes. Hierzu sei besonders auf den Runderlaß Nr. 143/37 des Reichskommissars für die Preisbildung betr. Preisgestaltung sür lagerfähiges Obst und Gemüse vom 24. 9. 1937 verwiesen. Die im Vorjahre so oft falsch verstandene Bezeich nung „Fall-, Schüttel- und Pflückäpfel" wurde in diesem Jahre abgcändert, und zwar sind die Be stimmungen für diese Güteklassen in den neuen „Reichseinheitsvorschristen für die Sortierung und Verpackung von Obst und Gemüse" der Hauptver einigung enthalten. Die betreffende Bestimmung lautet: Güteklasse O lJ«-ustrieobsF fbla«): 6. I. Keltersorten und Früchte anderer Sorten (süße und bittersüße Sorten ausgeschlossen), baumreif gefallen oder geschüttelt, srisch, leicht angeschlagen, einzelne Flecken und Wurmstiche sind zulässig, ungewaschen, jedoch frei vo» Schmutz und Fäulnis. Mindestquerdurchmesser 46 mm. Typisch kleinfrüchtige aber wertvolle Kelter sorten (z. B. Trierer Wcinapfel) können auch unter Mindestgrötze geliefert werden. 6. II. Aepfel sämtlicher Sorten, die den Anfor derungen der Güteklassen IL- bis einschließlich 61 nicht mehr entsprechen, unreif bis reif, wurmstichig und auch angeschlagen, ungewa schen, jedoch frei von Schmutz und Fäulnis. Mindestquerdurchmesser 35 mm. 6. III. Brennobst. Obst, das den Anforderungen der Güteklassen IL bis einschließlich 6II nicht mehr entspricht. Es darf angeschlagen, an- gesauit und teigig, jedoch nicht schwarzsaul sein. Wie schon angeführt, erregten die rein thcorcti- scheu Begriffe „Fallobst, Schüttclobst, Pflückobst" schon 1936 einiges Kopfschütteln, da man glaubte, hier eine Maßnahme veröffentlicht zu sehen, die den Bedürfnissen der Praxis in keiner Weise Rechnung trage. Dem ist nicht so. Es ist für die Haupt- vercinigung eine Unmöglichkeit, für Jndustricware (Aepfel) Preise festzusetzen, wenn in den einzelnen Teilen des Reiches die dort im Lause von Jahr zehnten landläufigen Begriffe sich grundlegend voneinander unterscheiden. Es sei in diesem Zu sammenhang ans die Begriffe Fallobst, Keltcrvbst, Mostobst, Fabrilobst usw. verwiesen, die in zwei, manchmal aber auch selbst in einem einzigen Ge biet immer etwas Unterschiedliches darstellen. Aus diesem Grunde hat die Hauptvereinigung nunmehr vollkommen neutrale Bezeichnungen ge- wählt, die sich nun im ganzen Reich auswirken und eine Klarstellung Herbciführcn. Die bisher vom Erzeuger zu tragende Ausglcichs- abgabc wird nunmehr nach Senkung der Preise in Höhe von 6.26 je 56 kp- vom Verarbeiter er hoben. Betont sei, daß auch Äerarbeiterbetricbc, die Obst aus eigener Ernte verarbeiten, zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet sind. ES wird besonders daraus hingewiesen, -aß die in der Anordnung Nr. 8/38 der Hauptvcrcinigung aufgcführtcn Vertragspreise, sowie die Preisgrcn- zen (Rahmenpreise) sowohl für Erzeuger als auch für Verteiler und Bei irbeiter verbindlich sind und — selbst in Angebot:« — weder über- noch unter schritten werden dürfen. Lsubimauy. kommen,05 2^ ^norc/nvng 8/28 vom L. ^to/ 1988 Obstabsatz und Preisregelung 1938 Regelung der Belieferung der Mitglieder der Berarbettergruppc mit Obst Vertragspreise und Aufschläge niedrigste Rahmenpreise und Aufschläge 1988 1937 Erdbeeren höchster Rahmenpreis und Aufschläge 19.1V ^9^4! 5,90 7,90 5,90 8,7» 56 lc^ 16.— minus Ausgleichsabgabc in Höhe von 6.56) belassen. Die Preiserhöhung um 6.26 je 56 kk erklärt sich aus der vorjährigen prozentualen Festsetzung des Gebührensatzes der Bezirksabgabestellen, der in diesem Jahre für das gesamte Weichvbst einheitlich auf einen festen Be trag von 1.— je 56 festgesetzt wurde. 2. Johannisbeeren: Der erhöhte Johannisbeerenpreis erklärt sich ebenfalls wieder aus der Umstellung des Gebühren satzes der Bezirksabgabestellen vom prozentualen auf einen sesten Betrag. Der Ausgleich wird bei den preislich höher liegenden Erzeugnissen ge geben. Die Industrie-Einstandspreise für Obst stellen sich im Jahre 1938 ausschließlich Fracht unter Zugrundelegung s) der Vertragspreise, d) der niedrigsten Rahmenpreise, v) der höchsten Rahmenpreise, wie nebenstehende Tabelle zeigt. Praktisch stehen somit 5 Preiserhöhungen, die unerläßlich waren, 11 Preissenkungen gegenüber. Zu den einzelnen Preiserhöhungen (Vertrags preise) sei kurz solgendes gesagt: 1. Erdbeere«, Güteklasse 6: Während im Jahre 1936 die Erdbeeren der Güte klasse 0 noch 16.— je 56 kx kosteten, wurde dieser Preis im Jahre 1937 auf 16.— je 56 herabgesetzt. Um nun für die kommende Saison nicht den Preis noch weiter herabzusetzen, wurde der Preis für die Güteklasse 6 .^ei eTa« ü.so f. mittel-und klein früchtige Gruppe Güteklasse 8 19,9» Güteklasse« ^-«14,80 In den Jahren 1936/37 waren sämtliche Obst- Rohwarenkäuse der Berarbeitungsindustrie sest- preislich gebunden. Hierdurch wurde der Industrie in gewissem Rah men die Möglichkeit gegeben, zu einigermaßen gleich bleibenden Preisen einzukaufen. Ge nau wie bei den Vertragspreisen auf Grund der Anbau- und Lieferungsverträge waren Sinn und Zweck der Festpreise, und zwar sowohl beim Obst wie auch beim Gemüse ja letzten Endes, dem Bauern für einen Teil seiner Erzeugnisse die Ab nahme bei glcichbleibcnden Preisen zu sichern und ebenso der Industrie für ihre Rohwareneinkäufe einen festen Preis zu garantieren. Der preisliche Ansgleich für Ueber- oder Unterernten sollte für Leide Teile im Laufe mehrerer Jahre erfolgen. Diese Annahme trifft nun in ziemlichem Maße bei Gemüse zu und ist bei diesem Artikel auch praktisch durchführbar. Die Ertragsschwankungen im Gemüsebau sind, falls nicht besondere Verhält nisse vorliegen, verhältnismäßig gering. Dagegen liegen die Verhältnisse im Obstbau völ lig anders. Hier sind außerordentlich starke Er tragsschwankungen nichts Seltenes. Der Ausgleich, der also dem Bauern im Laufe mehrerer Jahre gegeben werden soll, ist demnach bei diesem Erzeug nis bei weitem "nicht so gewährleistet wie beim Gemüse. Es kann vorkommen, daß ein kleinerer Betrieb bei aufeinanderfolgenden mehrjährigen Minderernten verschuldet und eine Ausgleichsmög lichkeit durch eine vielleicht nach drei oder vier Jahren eintretende volle Ernte bei weitem nicht möglich ist. Weiterhin konnte in den beiden Jahren der praktischen Festpreisregelung festgestellt werden, daß die Festpreise selbst zwar einen Damm gegen die stark schwankenden Frischmarktpreise darstellten, die Industrie jedoch gezwungen war, je nach Er zeugnis und Ernteausfall mehr oder weniger an zulegen, um überhaupt Rohware zu erhalten. Diese praktischen Erfahrungen der Jndustrieobst- regelungen 1936 und 1937 finden ihren Nieder schlag in der neuen Anordnung Nr. 8/38 der Haupt vercinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft betr. Regelung der Belieferung der Mitglieder der Ver arbeitergruppe mit Kern-, Stein- und Beerenobst vom 5. Mai 1938. Diese Anordnung sieht einmal Vertragspreise vor, die im wesentlichen denen der Festpreise der Vorjahre entsprechen, und weiterhin für die freien Zukäufe der Verarbeitungsindustrie Von-bis- Preise (Rahmenpreise). Die Industrie-Einstandspreise stellten sich in den Jahren 1936 und 1937 ausschließlich Fracht evtl. Verladeprüfungsgebühr und unter Außerachtlassung der Einschaltung eines Ver teilers als Ablader und Vermittler je 56 les wie folgt: 5,9» 7,9» 5,9» 8,7» alle übrigen Sor- ten Lwetschcn . . . Pslückäpsel, hcll- hcllschalige . . Schüttcläpfcl. . Falläpscl . . . Art des Aufschlages Erdbeeren rote Johannis beeren Stachelbeeren Sauerkirschen Himbeeren Pflaumc»(Zwct- scheM, Gütekl. 8 und « gemischt Jndustrie- obst 011 Apfel Güteklasse L kl sssv,MyG Güteklasse n. Faßmare unreif hartretf A »roß C Z Gütekl. 8 Z klein- und mitte fr. Gütekl. 8 Garten- Wald-, Ver- sand-Hand.- bzw. Bast- abliabcprets Industrie- Obst «I Industrie- Obst 01 gepfl 1. Käufe von Basten ohne Ver teiler: Vertragspreis frei Verlade- Lahnhos bzw. Sammelplatz des Verladers Unkostensatz der Basten einschl. Vcrwaltungskostenzuschl. der Hauptver. . . . . bis zu 22.- 16.- 9.00 11.- 1ö.- 11.56 9. 20.00 17.5» lb.5» 26.Ü0 21.- 5.26 2.50 5.— 6.- 1.— 1.— 1.— 1.— 1.- I.- 1.- 1.- 1.— 1.- 1.— 0.36 6.3» 0.30 0.36 Summe a) 23.- 17.— 10.5» 12.- 16.- 12.56 1».- 21.50 18.5» 16.56 27.5» 21.- 5.5» 2.8» 5.3» 6.3» Kosten der Vcrladcarbett . . 0.1» 0.10 0.1» 0.10 6.16 6.1V 6.16 ».I» 6.16 0.1» 0.10 6.1» 6.1» V.I» 6.16 6.16 Kosten der Verladcprüsung, soweit eine solche üurchge- führt wird 0.1» 0.10 0.1» 0.10 V.I» Ü.1» 0.10 0.10 0.16 0.16 6.16 0.16 6.16 0.1» 0.1» 6.16 höchstens 23.2« 17.20 10.7« 12.2« >6.2« 12.70 10.20 21.70 18.7« 1K.7« 27.70 21.2« 5.7« 5.50 0.50 8. Käufe »on Basten mit Ver teiler: Summe a) K.- 17.- 10.50 12.- 16.- 42.5» 1».- 21.5» 18.5» 16.50 27.5» 21.- 5.50 2.80 5.30 6.3» Handelsspanne des oder der Verteiler auSschl. Kosten der Vcrladeprüfung . . bis zu 0.9» 6.9» 0.9» 6.9» ».96 0.96 6.9» 0.9» 6.9» 6.96 ».96 0.55 6.55 6.55 6.55 Kosten der Verladcprüfung, soweit eine solche durch- gcführt wird 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 0.1» 0.10 N.1» 0.10 0.16 0.10 0.10 0.10 0.10 0.16 Kosten der Vcrladcarbett (zu beanspruchen von dem, der die Verladung durchführt, also Bast oder Verteiler) . 0.1» 0.10 o.l» 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 v.l» 0.10 6.1» 0.10 0.10 0.10 0.1 g höchstens 24.1» 18.1« 11.«0 13.1« 17.1« IS.VO 11.10 22.6« >».«« 17.00 28.0« 21.2« 0.25 3.55 0.05 7.05 1. Käufe »ou Basten ohne Ver teiler: Vertragspreis frei Verlade- bahnhof bzw. Sammelplatz des Verladers ...... Unkostensatz der Basten einschl. Verwaltungskostcnzuschl. der Hauptocr bis zu 20.- 1.— 15.— 1.— 8.- 1.— 9.— 1.— 12.— 1.— 10.- 1.- 7.- 1.— 18.- 1.— 16.- 1.— 14.- 1.— 25.- 1.- 20.— 4.- 6.30 s es Fest- Z A preis 4 — 0.30 5.- 6.36 Summe a) 21.- 1k.- 9.- I».- 13.— 11.— 8.- I9.- 17.- 15.— 26.- 26.- 4.36 2.86 4.30 5.36 Kosten der Vcrladcarbeit . . 0.16 V.IV 0.1» 6.1» 6.16 6.IV 6.16 6.10 6.16 V.IV 6.16 V.I6 6.10 6.10 0.16 0.1» Kosten der Bcrladcprnfnng, soweit eine solche durchge führt wird 6.1» 6.16 0.10 6.16 6.16 0.10 6.16 0.10 V.l» 6.16 6.1» 6.16 0.10 0.16 6.16 6.16 höchstens 21.2« 16.20 0.20 10.20 13.20 11.20 8.20 IS.M 17.2« 15.20 26.20 2V.2V 4.50 ».— 4.50 5.50 2. Käufe »o» Basten mit Ver teiler: Summe s) 21.- 16.- 9.- IN.- 13.— 11.— 8.- 19.- 17.- 15.— 26.- 2».- 4.30 2.86 4.36 5.3» Handelsspanne des oder der Verteiler ausschl. Kosten der Verladcprüfung . . bis zu 0.96 o.so 0.96 0.90 0.96 6.96 0.90 0.96 0.90 0.96 6.9» 6.55 6.55 0.55 6.55 Kosten der Vcrladeprüfung, soweit eine solche burch- gcsührt wird 6.10 0.16 0.10 0.10 0.10 V.IV 0.10 0.10 6.16 6.10 6.16 6.1» 0.10 6.16 0.16 6.16 Kosten der Verladcarbcit (zu beanspruchen von dem, der die Verladung durchführt, also Bast oder Verteiler) . 6.16 0.10 V.I» 0.10 6.16 0.10 0.10 6.1» 0.16 0.16 V.IV 0.1» 6.16 0.10 6.IV 6.16 höchstens 22.10 17.10 lv.w 11.10 14.10 12.10 0.10 20.10 >8.1» 16.10 27.10 20.20 5.05 3.55 5.05 6.05 Güteklasse L nicht preisgcbundcn Güteklasse« . . Güteklasse« . . 22,öv 2«^ 16,1» 28,73 17,43 1»,S» Johannisbeeren Güteklassen . . Güteklasse 8 . . 13,1» 2^-« 10,1» N und 6 > gemischt l ^2«« 14,98 Stachelbeeren unreif, Güte ¬ klasse N nicht preisgcbundcn hartreis, Güte- 45,22 klaffe N . . . ^.,6 12,10 43,03 reif, Güteklasse 8 K! 9,lv 9,82 Gartenhimbeeren . Waldhimbeeren 3«^ 27,1» 28,45 Vorarbeiter- j Einstandspreis ? ausschl. Fracht - 2V,— 21,— Sauerkirschen großsrüchtige Schattenmorcllen Gruppe u. Ludwigs- Giiteklassc N 22,45 kirschen . . . 21,1» Güteklasse 8 4»,— 1. Käuse »on Basten ohne Ver teiler: Vertragspreis frei Verladc- bahnhoj bzw. Sammelplatz des Verladers 25.- 18.- 12.- 13.- 18.- 14.- 11.- 22.- 19.- 17.- 29.- 24.- N 2.50 6.— 7.- Unkostensatz der Basten einschl. Vcrwaltungskostenzuschl. der Hauptver bis zu 1.— I.- 1.- 1.— 1.- 1.— 1.— 1.— 1.- 1.— 1.— — 0.3» 0.30 0.30 0.30 Summe n) 26.- 19.— 13.- u. 19.- 15.- l2.- 23.- 2V.- 18.— 36.- 24.- 7.30 2.86 S.30 6.30 Kosten der Verladcarbcit . . 0.16 6.16 6.16 6.19 6.10 6.16 6.16 6.16 6.16 6.16 6.16 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 Kosten der Verladcprüsung, soweit eine solche durchgc- lührt wird 6.16 6.16 6.16 6.16 6.16 6.16 6.16 6.1» 6.10 6.16 6.IV 0.10 0.16 6.1» 0.10 0.16 höchstens 20,20 >9.2» 13.2« 14.20 l».2O 15.20 12.20 43.2» LV.20 18.20 30.2« 24.20 7.50 «s» 7.50 2. Käufe von Basten mit Ver teiler: Summe n) 26.- 19.- 13.- 14.- lS- In.- 12.- 23.— 2».- 18.- 36.- 24.- 7.30 2.80 6.30 7.30 Handelsspanne des oder der Verteiler ausschl. Kosten der Verladcprüsung . bis zu 6.9V 0.96 0.90 6.96 6.9» 0.96 0.90 6.9» V.VV 6.9» 0.90 0.55 0.55 0.55 0.55 Kosten der Vcrladeprllsung, soweit eine solche durch- gcsührt wird 6.16 6.16 o.l» 6.16 6.16 0.16 V.IV 0.16 6.1» 6.16 6.16 0.10 0.10 0.10 0.10 0.1» Kosten der Verladcarbcit (zu beanspruchen von dem, der die Verlad ng durchlührt, also Bast ooer Verteiler) . 0.10 6.16 0.10 0 10 0.10 6.16 0.10 6.16 6.16 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 0.10 höchstens 27 10 20.11 14 10 ! 15 10 2« 10 >«.»>!>!!>» ! 21 >0 21.10^ 13.10 31.10 24.20 8.05 3.55 7.05 8.05 Blut undDooen