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KNOEKKE Vk5 kV/ 88KM M/40-V^!./V6'. 6L^kM5Mk VkKi./V65-6k5^ 8>«. KkkUU 8^/ SS Jahrgang 1932 * Nr. 16 Berlin, den 21. April 1932 /reAe/r o//en rm Oedrsr üs/ Z.a/rues/r/ra/rsa/nke/. cbarksn vom 2. 5. -Zs rum /. 6. Gartenbau und Einheits bewertung BM/zn vom 25. /. -Zs rum >Z. <5. LnancZenbupg Acnanram/ 6a/au „ ^ranL/urt /Ocker) - Stack/ „ ?>auk/urk /Ocker) - Laact „ /Vauen „ kVeara/ipln „ tVZecZe/ba/rrim „ So/au „ Spremberg „ VeZZoiv vom 2 L. -Zs rum /. d. AZZ« -S/Z°sn /üuaurüm/e, -ter /.ancktt/cuauramter LraackeaburA vom Zö Z. -cs rum ZZ. ö. B/'SS/au /ScZ/Zeslön) vom Zö. Z. -Zs rum ZZ. <5. Dcrnmstcrcckt /Lessen-Dcr/ms/acZZ) vom ZL z. kur rum zz. <5. D/°escken /Saaksen) vom zz. z. -Zs rum ZL-. L. vom ZA z. brr rum 2K 5. //annove,' (Lr-ov. ZZarrnover-) Z^raauramt 66/tlNASu-bZorZhelm vom 2 5. brr rum z. 6. AZZS übrr^eu fruaurom/rr Zss Z-au-Zes/Zr/auramteL /Zaaaover- vom Zö. Z. btt rum ZZ. A /tasse/ Lrnanramt VcecksaLop/ „ v/kZeadurA „ vrer LaZia „ ZZanau Ma/rr ., ZZaakeabarA „ Sack ^ornbar^ „ OeZabausea /Ler. Lasse/) , Z/ünbarA La/ra „ Montabaur „ KücZesZrerm KZr. „ St. OoaesZ/aasen LZ/. ,, Lack 8cZrivaZbacZiDaanus „ Wetr/ar DaAa „ Wes/e/bars „ Wei/bll/gDaZin „ WZes-acZea vom 2. L. -Zs rum z. 6. LZriaaramt AeanL/ae/ZN. Ost „ Lraak/artM. West „ A/aa/r/aet ZK. IllAeaberirk „ brauie/urt/bZ. LöcZ/st vom z s. -Zs rum LA 6. ^feakZenburs-^llbeeL vom ZS. Z- brs rum ZZ. ö. TVzÖNZNAS/r (LackoZstackt) vom 2 ö. brs rum z. 6. /ä/ s-imtZroZre Z-ä/. LruauramZer. Liett/n LZnaaramt Veutsok-Lroae „ LZa/ou- „ Sok/oakaa „ SctiveicZemüZiZ „ SoköaZaaLe vom Z. Z. b/s rum LV. Z t/nkene/bö (Lamb«/-) vom z z. brs rum LA L. Vsst/a/sn vom 2b. z. bZs rum ZA L. u. l/MA. vom 2b. z. brs rum ZA L LZst«a sruseZ/eu/ ^er0//suZZZcbuuZ Za ZV/. Z2 Zs, „Oa/Zea-aawr/Z- sc-a/Z" aack Zba/keumrZterZuu^ ckss LaucZesve/ban- <Zss -sac-Zea/ AaZrvo/ZLa/Zea a/r Laack«svs/-LncZs so/o/t ru/2eL- se/rcZerr/ ttsttclünger Packung ^»sr«>«<Iung Xulxiung un«> gsmirrkts« v«ng in bester ^aslitst unä )s6sr Avveünsobten ^tsnxs liekern L. o. »«rttn 0 17, 10-1» kvlspbon: Anckrss^ 2508/09 Die Bewertungsarbeiten der Finanzämter sind nunmehr fast im ganzen Reichsgebiet abgeschlossen und die Einheitswertlisten liegen entweder schon offen (s. nebenstehende Spalte) oder werden doch in Kürze offengelegt. Wir weisen nochmals aus die grundlegende Bedeutung hin, die den Einheits werten künftig als Bewertungsgrundlage zukommt und legen abermals allen "Mitgliedern dringend nahe, trotz drängender Frühjahrsarbeiten die offen gelegten Listen einzusehen! Um unseren Mitglie dern eine brauchbare Waffe im Kampfe gegen eine ungerechtfertigte Bewertung an die Hand zu geben, ist eine Broschüre über „Die Bewertung des gärtnerischen Vermögens nach dem Reichsbewertungsgesetz vom 22. 5. 1931" unter besonderer Berücksichtigung der von den Landesfinanzämtern für die Bewertung des gärtnerischen Vermögens aufgestellten Richtlinien, von der „Abteilung für Steuerpolitik" bearbeitet worden. Die Versendung dieser Broschüre, deren Preis sich auf etwa 0,75 Rm. stellen dürfte, erfolgt an die Besteller im Laufe der nächsten Woche. Weitere Bestellungen bitten wir der Hauptgeschäftsstelle be schleunigt zuzuleiten. Nachstehend veröffentlichen wir das Vorwort zur Broschüre, da es Sinn und Ziel der ganzen Arbeit kurz umreißt: „Auf dem Gebiete der Vermögensbewertung für die Zwecke der Besteuerung durch Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände hatte sich in der Nachkriegszeit ein wildes Chaos herausgebildet. Der Wert ein und desselben Berniögensobjektes wurde nach ganz verschiedenen Grundsätzen und in ganz verschiedener Höhe festgesetzt, je nachdem, um welche Steuern es sich handelte, bzw. wer Steuer gläubiger war. Dieser Zustand führte zu den größten Unzuträg lichkeiten und zu einer nicht zu überbietenden Ueberlastung der Verwaltungsbehörden und Ver waltungsgerichte, da dem Steuerpflichtigen nicht einleuchten wollte, warum sein Vermögen so ver schiedenartige Werte besitzen sollte. Unter dem ständigen Druck aller Wirtschaftskrcise sah sich die Reichssinanzvcrwaltung schließlich im Jahre 1925 genötigt, das Reichsbewertungsgesetz vom 10. 8. 1925 zu schaffen. Dieses Gesetz sollte unter anderem eine einheitliche, wahre und klare Bewertung des Grundbesitzes in Reich, Ländern und Gemeinden für Besteuerungszwecke schaffen. Das im Gesetz gesteckte Ziel wurde jedoch nicht annähernd erreicht, weil das Reich 1925 auf halbem Wege stecken blieb. Durch die Notverordnung vom 1. 12. 1930, durch die das Realsteuerrecht für die Zukunft auf reichsrechtliche Grundlagen gestellt wird und durch die Neufassung des Reichsbewer- tuugsgesetzes unter dem 22. 5. 1931 sind die Vor aussetzungen geschaffen, daß die angestrebte Ein heitlichkeit mindestens in absehbarer Zeit erreicht wird. Auf Grund des Reichsbewertungsgesetzes werden für Besteuerungszwecke einheitliche Werte für die folgenden Vermögensarten festgesetzt: 1. Landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, 2. Betriebsvermögen, 3. Grundvermögen. Die Steuerarten, für die der festgestellte Einheits wert Bemessungsgrundlage ist, werden Einheits wertsteuern genannt. Als solche bestimmt der § 20 RBewG. 1. die Reichsvermögenssteuer, 2. die Grundsteuer der Länder und Gemeinden, 3. die Gewerbesteuer der Länder und Gemeinden. Dazu dient aber der Einheitswert als Grundlage bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer und der Erbschaftssteuer. Der Einheitswert besitzt außerdem noch eine ge wisse wirtschaftliche Bedeutung, weil er mindestens von den öffentlich rechtlichen Realkreditinstituten meist als Beleihungsgrundlage gewählt wird und weil bei der Zwangsversteigerung eines Grund stückes auf Antrag die Zuschlagsertcilung an den Meistbietenden versagt werden kann, wenn das Meistgebot unter 70YL des Einhcitswertes bleibt (Notverordnung vom 8. 12. 1931, 3. Teil, Ka pitel 1, 88 1 ff.). Die überragende Bedeutung, die damit die Ein- hcitsbcwertung gewonnen hat, verpflichtet jeden verantwortungsbewußten Betriebsleiter, sich auf das sorgfältigste mit der Bewertung seines Grund besitzes vertraut zu machen. Ihm hierbei behilflich zu sein, soll Aufgabe dieser Arbeit sein. Die Arbeit wendet sich in erster Linie an die Eigentümer gärtnerischen Vermögens. Deshalb ist die Arbeit auf die Bewertung des gärtnerischen Vermögens beschränkt worden." 8i. Zahlung an Ausländer Der ausländische Gläubiger ist nach den geltenden Devisenbestimmungen berechtigt, bei der Dcviscn- Bcwirtschaftungsstclle (Landesfinanzamt) die Ge nehmigung der Devisenzuteilung zur Abdeckung sei ner Forderung zu beantragen. Da dies in Einzel- sällen infolge der Eigenart der aus dem Auslande bezogenen Gartcnbnucrzcugnisse für den Schuldner zu Schwierigkeiten führte, hatte der Reichsoerband die Devisenbcwirtschaftungsstclle gebeten, die cin- gcgangcncn Gläubigeranträge vor Entscheidung dem Schuldner zur Stellungnahme zu gebe». Die Devisenbcwirtschastungsstelle hat daraufhin bestimmt, daß cingcreichte Gläubigerauträgc vor Entscheidung dem Schuldner zur Stellungnahme zu übermitteln sind, der somit Gelegenheit hat, bis zu einem festgesetzten Zeitpunkte selbst einen Antrag in der von ihm gewünschten Höhe zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Frachtbrief, Zollabrechnung) bei der Devisen-Bewirtschastungs- stclle einzureichen. Geht bis zu dem festgesetzten Zeit punkte eine Antwort des Schuldners nicht ein, so wird dem Gläubiger die Genehmigung im Nahmen der geltenden Devisenbestimmungen erteilt. Ju diesem Zusammenhänge sei nochmals darauf verwiesen, daß nach den geltenden Devisenbestim mungen auch die unmittelbare Aushändigung von Reichsmnrk-Beträgen an hiesige Vertreter, Reisende uss. ausländischer Gläubiger verboten ist. Diese Be träge können lediglich mit Genehmigung der Devisenbewirtschaftnngsstelle ans ein Sperrkonto eingezahlt worden, das der betreffende Gläubiger ans einer deutschen Bank unterhält. Or. 8. Neuheiten zur Prüfung anmelden! In Verfolg unserer Prüfungsarbeiten während der letzten zwei Jahre prüfen wir in diesem Som mer die inzwischen gezüchteten Neuheiten von Nelar gonium zonale und Fuchsien, um sestzustellcn, inwie weit diese Neuheiten Aufnahme in die Standard sortimente finden können. Soweit nicht schon ge schehen, sind die Neuheiten umgehend bei uns anzu melden. Hauptgeschäftsstelle. Verkehrswesen Frachtermäßigung für Heidehumus, Laub humus, Moorhumus, Heide- und Walderde Die Deutsche Reichsbahngesellschaft hat sich auf Antrag des Reichsverbandes bereiterllärt, ab 1. 5. dieses Jahres einen Ausnahmetarif für Heidehumus, Laubhumus, Moorhumus, Heide- und Walderde (diese auch mit Nadeln, Lauch Moos und dergleichen gemischt) zur Verwendung im Gartenbau von den in Betracht kommenden Versandbahnhöfen nach allen Bahnhöfen der Deutschen Reichsbahn einzu führen, der eine Kürzung der Frachtsätze der Klasse G und G 10 um 20 Prozent mit sich bringt. Nähere Einzelheiten werden wir in der „Garten bauwirtschaft" veröffentlichen. 0r. 8. Oahlien-Aeuheitenprüfung In Erweiterung der bisher gemeinsam mit der Deutschen Dahlicngesellschaft durchgcführtcn Dah- lienneuheiten-Prüsung veranstaltet der Reichsvrr- band des deutschen Gartenbaues e. V. in diesem Jahre aus drei neugcgründeten Versuchsseldern, die sich klimatisch von den Versuchsseldern der Deutschen Dahliengesellschast erheblich unterschei den, eine Dahlicnncuheiten-Prüfung. Ebenso wie bei der Prüfung von Rosen, Chrysanthemen, Pe largonien, Hortensien u. a. m. müssen auch bei der Dahlicnneuhciten-PrUsung die Wünsche der Wic- dervcrkäuscr, Schnittblumcngärtner und Garten- aussührcnden berücksichtigt werden. Auch legen wir allergrößten Wert darauf, daß die erprobten Neu heiten in Fachkreisen weitgehend bekannt werden. Hierfür ist Gewähr geboten, da sich zwei stark be suchte Fachlchranstaltcn, und zwar Friesdorf und Oranienburg, bereit erklärt haben, die Dahlien- neuheitcn aus ihrem Gelände auszupslanzen. Die zahlreichen jungen Gärtner, die als Schüler diese Lehranstalten besuchen, werden also die Neuheiten kennen lernen und sinden weiter Gelegenheit, mit der Beurteilung von Neuheiten bckanntzuwerden. Wir laden deshalb alle Dahlienzüchter ein, an diese. Dahlicnprüsung teilzunehmen und uns von dieser Absicht umgehend Kenntnis zu geben, damit wir ihnen Anmdldesormulare und Prüfungsbedin- gungen zusenden können. Zur Prüfung sind von jeder Neuheit sür drei Versuchsfelder je drei gute Knollen erforderlich, also insgesamt neun Knollen, die kostenlos an die von uns anzugebenden Adres sen zu liefern sind. Die Hauptgeschäftsstelle. KokOL- SIW Vom NsieksssrbLvä ävs ckoutsebeo dartsobsus v. V. „äsu LrvsrbsxortoiibLubstrisbeii zur ä.n -edsNung empkokleii . . ." Prospekt Kuster suk iVuvscb vov 8. I. «Illcsns S. m. b. äleeb. Lokosveberei, Hörstel i. W Preisdisziplin - trotz allem! Man wird den Kops schütteln, wird von Theo retikern sprechen, wird lauter denn je über dis volkswirtschaftliche These von Angebot und Nachfrage, die den Preis bestimmen, reden, wird kurz gesagt die Parole: Preisdisziplin — trotz allem! für Wahnsinn halten! Und dis Forderung ist dennoch richtig! Schleuderei, hemmungslose Preisunterbietungen ohne Rück sicht auf die Gestehungskosten, ohne Rücksicht auf den Berufskollegen in der Nachbarschaft bedeuten den Todesstoß für unsere Betriebe. Es ist nicht so, daß der Markt aufnahmefähi ger dadurch wird, daß man keine Grenzen in der Preisfestsetzung nach unten kennt. Gewiß, die Kaufkraft der Verbraucher bestimmt dis Grenzen des Absatzes. Aber Grenzen findet der Absatz immer! Äuch wenn wir schleudern, wenn wir verkaufen, nur um den Komposthau sen nicht anwachsen zu lassen, ohne Rücksicht auf die eigenen Unkosten. Und das ist Raub bau am Betrieb uud am Berus! Gewiß, der eine Betrieb produziert billiger als der an dere, der eine kann also billiger verkaufen als der andere. Grenzen nach unten, wo eine Ren tabilität aufhört, hat aber jeder Betrieb und kein Betrieb kann es sich heute leisten, seine Ware zu verschenken, wenn er nicht stillegen will. Diejenigen Bezirksgruppen, die auch in diesem Jahre Richtlinien sür die Preisbemes sung Herausgaben, sind daher durchaus richti gen wirtschaftlichen und auch Psychologischen Erwägungen gefolgt. Es gibt auch hier nichts Gefährlicheres als ein Chaos, als ein Treiben lassen. Mag sein, daß es schon früher Außen seiter gegeben hat, die glaubten, auf dem Rücken der anderen dadurch ihr Schäfchen sche ren zu können, wenn sie die festgesetzten Preise unterbieten. Wer der Klügere gewesen ist, das hat die Zeit bereits hundertfältig bewiesen. Auch der Betrieb des Schleuderers kann viel leicht heute noch bestehen und der Inhaber wird auch heute noch schleudern. Aber sieht man seinem Betriebe das Achlendern nicht an?' Brechen nicht hier und da aus dem Gemäuer seiner Gewächshäuser doch schon Ziegelsteine, frißt nicht der Rost am eisernen Gestänge und liegen nicht hier und da ungenügend gepflegte Maschinen unbrauchbar im Schuppen? Bei scharfem Zuschauen wird man die Risse, die unkollegiales Verhalten und unwirtschaftliches Denken dem Betrieb gebracht haben, schon sehen. Wäre es anders, dann müßten die anderen mit Gütern reich gesegnet sein. Sie sind es nicht, aber sie haben ihre Betriebe in Ord nung halten können und sie sind doch krisen fester. War es schon in guten Zeiten im Gar tenbau schwer, die Berufsangehörigen für die Parole: Preisdisziplin! zu gewinnen, so scheint das heute fast unmöglich. Aber es kommt doch sehr wesentlich darauf an, ob im Gartenbau noch etwas von dem Geist des Unternehmers lebt, von dem wir in Nr. 14 Dr. Hackelsberger an dieser Stelle sprechen ließen. Und wir glau ben, sagen zu können, daß der Wille zur ge meinsamen Arbeit sich auch in unserem Berufe nie lebendiger gezeigt hat als jetzt. Man darf nur nicht schon an den Anfang allen Bemü hens das resignierte „Es geht nicht" stellen. Nichts ist heute gefährlicher, als sich treiben lassen von der Entwicklung nach unten! Sich der Entwicklung entgegenstemmen, wo es sinn voll ist und gesundem Empfinden entspringt. Und es ist sinnvoll und es entspringt ge sundem wirtschaftlichem Empfinden, wenn man die Parole ausgibt: Preisdifziplin — trotz allem! Unsere Preise haben in allen Din gen einen Tiefstand erreicht, daß wir von der Substanz leben. Da können wir Ms den Luxus uicht leisten, uns gegenseitig die Preise zu ver derben. Sehen wir uns die Preispolitik ande rer Berufsstände an. Die denken gar nicht dar an, ihre Waren zu verschleudern und weichen auch dem Druck des Preiskommissars mit einer Elastizität aus, die bewundernswert ist. Aber diese Berufsstände verstehen es auch, den Käufer an ihre Ware zu fesseln. Trotz der Krise entfalten sie eine Werbung, die den Käu fer gar nicht erst auf den Gedanken kommen läßt, er könne darauf verzichten. Preisdiszi plin und Werbung sind nie so aufeinander an gewiesen gewesen wie jetzt. Nun zwingt uns das kurze "Frühjahr, die Häuser zu räumen, nun sollen die viel zu vielen Balkonpflanzen, die herangezoqen sind, abgesetzt werden, die Gemüse- und Blumenpflanzen sollen nicht auf den Komposthaufen wandern, sondern in die Hausgärten alter Kunden. Der Gartenausfüh rende will nicht ohne Aufträge bleiben, er will für seine Leute, die er den Winter hindurch behalten hat, nun endlich Aufträge haben! Auch der Käufer bzw. Auftraggeber steht unter dem Druck der Verhältnisse, er wagt vielfach nicht die kleinsten Ausgaben! Ao stockt biß