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Nr. 47 * Jahrgang 1932 49. c4sc „Ssrlii-iSi- Qsi'tr-»S''-Süi-ss" Berlin, 24 November 1932 Gartner im neuen Reichstag Soweit wir unterrichtet sind, wurden in den neuen Reichstag folgende Berufsgcnossen ge wählt: * Reinh. Bredow, Manschnow (NSDAP.), Franz Behrens, Berlin (Chr.Soz.V.), Heinrich Haag, Heilbronn (Württembergischcr Bauern- und Weingärtnerbund), * Ernst Schröder, Mitglied d. Präsidiums, Krefeld, (DVP.), Wir werden die Liste vervollständigen, sobald das Verzeichnis der neuen Reichstagsabgeord neten oorliegt. (* bedeutet Mitglied des Reichsverbands.) pflanzenschuhliche Gesetze und Verordnungen Deutsches Reich: Die Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der San Jose-Schildlaus vom 3. und 7. 11. 1931 bzw. vom 9. 7. 1932 ist unter dem 29. 10. 1932 dahin abgeändert worden, daß als Einlaßstellen für frisches Obst und frische Obstabfälle aus Oesterreich und Ungarn noch zugelassen sind: in Preußen das Zollamt Mittelwalde Bahnhos und in Bayern das Hauptzollamt Simbach und die Zollämter Kufstein, München Großmarkthalle und Salzburg. Proo. Hannover: Für die Kreise: Celle, Gif horn, Dannenberg und Burgdorf im Regierungs bezirk Lüneburg und die Kreise Goslar Ld., Alfeld, HÜdesheim Ld., Marienburg und Peine im Regie rungsbezirk Hildesheim hat der Oberpräsident am 10. 10, d. Js. eine Verordnung zur Be kämpfung der S P a r g e l f l i e g e und des Spa rgel röst es erlassen. Laut dieser Verord nung müssen Spargelkraut bis zum 1. 12. und Sparqelftubben bis zum 15. 4. verbrannt werden. Die Vernichtung des Spargelkrautes im Regie rungsbezirk Hannover ist durch den H 29 der Poki- zeiverorhnung betreffend Feld- und Forstschutz vom 7. 11. 1929 geregelt. Qoe. Pächterschutz — Zwangsvollstreckungsschutz — Vermittlungsverfahren Soeben erschien über diese drei Fragen ein Merkblatt, das gegen Voreinsendung von 0.22 RM. von der Hauptgeschäftsstelle bezogen werden kann. Um die Kontingentierung Nachdem der Vorstand der Landwirtschaftskammcr für die Provinz Brandenburg und für Berlin die sofortige Einführung der Kontingente gefordert hatte, haben eine Reihe wei terer Landwirtschastskammern zu dieser dringenden Frage Stellung genommen. Wir ver- ösfentlichen nachstehend die Entschließungen des Vorstandes der Landwirtschastskammer für das Staatsgebiet Hamburg und der Landwirtschaftskammer für die Provinz Westfalen. Nachdem die Einführung der Kontingentierung der Einfuhr landwirtschaftlicher und gartenbau licher Erzeugnisse verzögert worden ist, sind neuer dings Pläne über die Einführung von Gleitzöllen aufgetaucht, um eine übergroße Einfuhr zu verhin dern und eine Ausgleichung der Preise zu erzielen. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Gleitzölle ist jedoch die Befreiung von den handelsvertrag lichen Zollbindungen. Wenn auch der deutsch-schwe dische Handelsvertrag am 15. 2. 33 und der deutsch jugoslawische Handelsvertrag am 7. 3. 33 außer Kraft treten, so ist demgegenüber darauf hinzu weisen, daß die im Hamburger Landgebiet haupt sächlich angebauten Gartenbauerzeugnisse, wie Weiß-, Rot-, Wirsing-, Blumen- und Rosenkohl, Tomaten, Salat und Gurken, Spinat und Blumen aller Art, und die hauptsächlichsten Obstarten ini deutsch-holländischen, deutsch-italienischen, deutsch belgischen und deutsch-französischen Handelsvertrag gebunden sind. Die Zollsätze für Vieh und Vieh- erzeugniffe sind im deutsch-dänischen, deutsch-hollän dischen, deutsch-italienischen und deutsch-finnischen Handelsvertrag gebunden. Von den obengenannten Verträgen kann aber erst zu folgenden Terminen gekündigt werden: der deutsch-holländische Handelsvertrag bis zum 31. 12. 32, der deutsch-italienische Handelsvertrag bis zum 1. 7. 33, der deutsch-finnische Handelsvertrag bis zum 27. 11. 33, der deutsch-dänische Handelsvertrag bis zum 19. 10. 33. Der Vorstand der Landwirtschaftskammer für die Provinz Westfalen hat eine Entschließung angenom men, in der es heißt: „Der Vorstand weist in letzter Stunde nochmals darauf hin, daß die gesamte bäuerliche Veredlungsproduktion, insbesondere die Vieh-, Forst- und Gartenbauwirtschaft, sich infolge des Preisdruckes der ausländischen Einfuhr in voll stem Zusammenbruch befinde. Die Versprechungen und bindenden Zusagen der Reichsregierung auf Durchführung einer umfassenden und wirksamen Die Folge ist, daß bei Einführung der Gleitzölle im kommenden Erntejahr die Landwirtschaft und der Gartenbau wiederum der hemmungslosen Kon kurrenz des Auslandes ausgesetzt sind. Die bei einigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingeführten Schutzmaßnahmen werden daher den Preisverfall bei allen landwirtschaftlichen und gärt nerischen Erzeugnissen nicht aufhalten können. Wenn zum Schutz des Binnenmarktes in der Zeit vom 1. 12. 31 bis 30. 9. 32 in 16 Ländern erstmalig oder zum zweiten Male eine Valutaentwertung eingetreten ist, 15 Länder die Devisenbewirtschaftung einge führt oder verschärft, 9 Länder Einfuhrverbote, 7 Länder Einfuhrmonopole erlassen, 10 Länder die Auslandsware durch Verwen- dungszwang zurückgedrängt, 53 Länder Zollerhöhungen oder neue Zölle ein geführt und 21 Länder die Kontingentierung erstmalig oder im erweiterten Ilmsang durchgeführt haben, so kann Deutschland nicht allein sreihändlerisch ein gestellt bleiben. Infolge der zahlreichen noch nicht zu lösenden handelsvertraglichen Bindungen kann nur die Kon tingentierung der Einfuhr der Landwirtschaft und dem Gartenbau die notwendige sofortige Hilse bringen. Einsuhrkont'mgentiernng, die allein mit unmittel barer Wirkung dem Preisdruck begegnen könnte, sind bis heute nicht eingelöst worden. Wir müssen von der Reichsregierung erwarten, daß sie gegenüber allen Bestrebungen unbedingt fest bleibt und zu den Zusagen steht, die sie in feierlicher Form insbeson dere durch den Mund des Reichsernährungs ministers abgegeben hat. Eine Nichteinlösung dieser Zusagen müßte bei der Landwirtschaft den Verlust jeden Vertrauens zur gegenwärtigen Reichsregie rung zur Folge haben." Steuermerkblätter einschl. Ordner und Register jährlich 4.— RM. Versand nur gegen Voreinsendung des Be trages oder Nachnahme. Obstbaumzählung und Obstertragsermiitlung Im Rahmen des Ausbaues der gartenbaulichen Statistik, die uns das Unterlagenmaterial für' hie notwendigen Maßnahmen zur Stärkung der Wett bewerbsfähigkeit des Obstbaues bringen muß, hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft nunmehr eine allgemeine Obstbaumzählung in der Zeit vom Dezember bis April, eine beson dere Ermittelung des Baumbestandes im Frühjahr 1933 und der Obsternte in den Haupt obstbaugebieten im September und Oktober 1933, die jährlich wiederholt werden sollen, angeordnet. Wir begrüßen in diesem Erlaß die Erfüllung einer alten Forderung des Berufsstandes und bitten unsere Mitglieder, die Zählungen nach Kräften zu unterstützen. Die Ergebnisse dienen ausschließlich statistischen und wirtschaftspolitischen Zwecken. Zu Steuerzwecken darf das Material nicht verwendet werden. Weihnachisbuchbestettungen können nie zu früh aufgegeben werdenk ktsNrßüngsr Packung pkvrelsclung Kuk<1ung un«t gsmiscktsn vung in bastsr (Dualität unck secksr Zsvünscbten ülsnxs liskarn vsrttnsr vvngsrksnS«! S. 0. 0 1?, psrsiusrtr. 1012 Tslapdnn, rickress 2508/04 Irachtberechnung für ungleich tarifierte Güter in Wagenladungen ' Von unserm verkehrspolitischen Mitarbeiter Mit Gütigkeit vom 15. Oktober 1932 an sind die für die Anwendung der Neben- und der Haupt- klassen bei ungleich tarifierten Gütern im Falle getrennter Gewichtsangabe bis dahin maß gebend gewesenen festen Gewichtsgrenzen (5 t-Nebenklassen: bis zu 9400 KZ, 10 t-Neben klassen: 9401 bis 14100 KZ, Hauptklassen: 14 101 KZ und mehr) weggefallen. Die Fracht wird jetzt für die einzelnen — nach den allgemeinen Frachtberechnungsgrundsätzen erhöhten und auf volle 100 KZ nach oben abgerundeten — Teilge wichte nach den für das Gesamtgewicht maßgeben den Klassen berechnet. Hierbei sind gegebenenfalls diejenigen Klassen (5 t- oder 10 t-Nebenklasse; 10 t- Nebenklaffe oder Hauptklasse) anzuwenden, nach denen sich — unter Berücksichtigung der Mindest gewichte für Frachtgutladungen (5 t-Nebenklaffen: 5000 KZ, 10 t-Nebenklaffen — 10000 KZ, Haupt klassen — 15 000 kg) — die billigere Gesamtfracht ergibt. Erreicht das wirkliche Gesamtgewicht nicht diese Mindestgewichte, so wird das am Mindest gewicht fehlende Gewicht dem wirklichen Einzelge wicht desjenigen Gutes zugeschlagen, das dem Ge wichte nach überwiegt, bei gleichen Gewichten dem Gewichte des höchsttarifierten Gutes. Die Aende- rung besteht darin, daß jetzt, was wir wiederholt beantragt hatten, auch bei ungleich tarifierten Gü tern die jeweils billigere Berechnung angewendet wird, z. B. auf 100 km 4000 KZ fr. Aepfel und 5000 KZ fr. Tomaten: a) 5 t-Nrben!lassen: Aepfel 4000 KZ -i- 200 KZ (5F> Zuschlag für ge deckten Wagen) — 4200 KZ, 5 t-Nebenklasse L 5 Satz 95 Rpf. für 100 KZ — 39,90 RM. Fracht; Tomaten 5000 KZ -i- 250 KZ (5N Zuschlag für gedeckten Wagen) — 5250 KZ, aufgerundet 5300 KZ, 5 t-Nebenklasse des Ausnahmetarifs 16 8 Satz 53 Rpf. für 100 KZ - 28,10 RM. Fracht; zusammen 68 RM. Fracht; b) 10 t-Nebenklassen: Aepfel 4000 KZ 4- 200 KZ (5N Zuschlag für ge deckten Wagen) — 4200 KZ, 10 t-Nebenklaffe L 10 Satz 89 Rpf. für 100 KZ - 37,40 RM. Fracht; Toniaten 5000 KZ -l- 1000 KZ, die zum Mindest gewicht von 10000 KZ der 10 t-Nebenklassen fehlen — 6000 KZ -b 300 KZ (5?L Zuschlag sür gedeckten Wagen) — 6300 KZ, 10 t-Neben klaffe des Ausnahmetarifs 16 8 Satz 48 Rpf. für 100 KZ — 30,20 RM. Fracht; zusammen 67,60 RM. Fracht. Die Gesamtfracht zu den 10 t-Nebenklaffen (67,60 RM.) stellt sich also billiger als die Gesamtfracht zu den 5t-Nebenklaffen (68 RM.); deshalb zu er heben 67,60 RM. — Für Ladungen vonweniger als 5000 KZ Gesamtgewicht ist noch zu beachten, daß hierfür die Stückgutfracht zu berechnen ist, falls sie sich billiger stellt als die Ladungsfracht; hierbei gelten aber folgende Mindestgewichte: Frachtstückgut: 2500 KZ, Eilstückgut der allgemeinen Eilgutklasse le: 4000 Eilstückgut der ermäßigten Eilgutklaffe Ile: 2000 Bei ungleich tarifierten Gütern wird dieser Stück gutberechnung das Mindestgewicht desjenigen Gutes zugrunde gelegt, das dem Gewicht nach überwiegt, bei gleichen Gewichten das Mindest gewicht des höchsttarifierten Gutes. — Einem wie derholt von uns gestellten Antrag entsprechend, gel ten jetzt Güter der Klassen ? und Q bei Anwen dung der für diese beiden Klaffen gemeinsam gelten den 51-Nebenklaffe ll5 als gleich tarifiert; hier mit verschwindet die bisherige Verteuerung infolge getrennter Berechnung und zweimaliger Gewichts aufrundung auf volle 100 KZ. Bestehen geblieben ist dagegen leider die Bestimmung, daß Eilgüter der Klaffen le und Ile trotz Anwendung gleicher Frachtsätze als» ungleich tarifiert gelten, z. B. Wein- trauben Kl. L und le, Aepsel Kl. L und Ile. Donk» sn eiis Vsiknscktsvsrduns kunüenreitung un<I bestellen! Kontingentierung — dringender denn je! Der Kabinettsbcschluß vom 3. d. Mts., der die vom Reichskanzler für den 3. 11. zugesagte Veröffentlichung der Kontingente bis nach den Wahlen vertagte, ließ erkennen, daß die Reichs regierung nicht in der Lage war, diese wieder holt gegebene Zusage einzulösen. Die Gründe hierfür sind bekannt. Der am 17. 11. erfolgte Rücktritt der Reichsregierung hat die Lage in sofern geklärt, als nicht — wie von interessier ter Seite in der Tagespresse mit Fleiß ver breitet wurde — der Reichsernährungsminister zum Rücktritt gezwungen worden ist, sondern als sich auch diejenigen Minister, die sich gegen die Kontingentierung gewandt hatten, zur Niederlegung ihres Amtes veranlaßt sahen. Mag nun das kommende Kabinett nach „Prä sidialen" oder „parteipolitischen" Gesichtspunk ten zusammengesetzt sein — es wird sich auf dem Gebiete der Handelspolitik zunächst mit der Frage derEinführungeineswirk- samen Schutzes für die gesamte Landwirtschaft und damitfürden Gartenbau beschäftigen müsset:, da die Notlage dieses Wirtschaftszweiges in der Zwi schenzeit keineswegs an Ernst und Bedeutung verloren hat. Im Gegenteil! Die Notlage, ins besondere des Gartenbaues, verschärft sich täg lich, da die Vorboten des Winters erhöhte Aus gaben bedingen, denen andererseits erhöhte Einnahmen nicht gegenüberstehen. Die Nachfrage ist nicht gestiegen; sie sucht nach wie vor zwangsläufig in erster Linie Be friedigung in den zu niedrigsten Preisen ange botenen Gütern und bevorzugt deshalb die aus bekannten Gründen zu jedem Preise an gebotene Auslandsware. Das Ergebnis ist, daß — um nur einige Gartenbauerzeugnisse heraus zugreifen — die Einfuhr im Oktober 1932 gegenüber der Einfuhr vom Oktober 1931 rund gerechnet angestiegen ist bei Zwiebeln um 50 000, bei Bohnen um 6000, bei Azaleen um 200 und bei Bananen um 22 000 ckr. Bei Aep- feln beträgt die Mehreinfuhr im Oktober 1932 gegenüber 1931 rund 540 000 ckr, die in diesem Ausmaße zweifellos nicht auf die gerin gere diesjährige Ernte, sondern auf die infolge der Kontingentsankündigung getätigte umfas sende Voremfuhr zurückzuführen ist. Schuld an dieser Mehreinfuhr, die außer dem Auslande nur einigen Einfuhrhändlern zugute kommt, die sich durch intensivere Be schäftigung mit dem Absatz einheimischer Erzeugnisse für den evtl, durch die Kontingen tierung eintretenden Ausfall ihrer Einnahmen Ersatz schaffen könnten, tragen diejenigen Kreise, die die Durchführung der Kontingentie rung hinausgezögert haben. Die an der Be lieferung des Gartenbaues beteiligten deutschen Wirtschaftszweige müssen damit rechnen, daß der Gartenbau in steigendem Maße „Wie du mir, so ich dir" dazu übergeht, die Bedarfsgüter aus dem Auslands zn beziehen, wo sie vielfach preiswerter erhältlich sind. Diese Einstellung, die im Gartenbau an Boden gewinnt und ins besondere in Kreisen vertreten wird, an deren nationaler Haltung kein Zweifel besteht, ist durchaus verständlich. Diejenigen, die sich den Bestrebungen des Gartenbaues auf Erhaltung seines Bestandes widersetzen, zwingen die Gärt ner zu dieser Einstellung und beweisen damit erneut ihr volkswirtschaftlich nicht zu verant wortendes Vorgehen. Die Flut unsachlicher Angriffe, die an der Einfuhr interessierte deutsche Wirtschaftskreise in Uebereinstimmung mit dem Auslande gegen die Durchführung der Kontingentierung rich teten, ist in deutlicher Erinnerung. Es war Ehrensache jeder kleinsten Interessenvertretung mit Vermutungen und scheinbaren Gründen, deren Stichhaltigkeit durch Wiederholung nicht gewann, gegen die .Kontingentspläne der Reichsregierung „schärfsten Einspruch" zu er heben. Die durch falsches taktisches Vorgehen der Reichsregierung hervorgerufcne und" von diesen Kreisen genährte künstliche Aufregung im In- und Auslande hat sich wieder gelegt. Geblieben ist jedoch die außer ordentliche Notlage des Garten baues und das dringende Gebot für jede Reichsregierung, dieser Notnach Kräftenzu steuern, bevor cszuspätist. Dies ist vor allem durch eine wirksame Beschränkung des übermäßigen, zur Bedarfsdeckung nicht "erforderlichen ausländi schen Angebots zu erreichen. Angesichts der besonderen handelspolitischen Lage des Garten baues kommt hierfür nur die Kontingentierung in Frage. Or. S.