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Fmrslgsvprsiss: r. 2t. pstitrslls 43 Pf. (I mm IS pk.) plsttvorsavrikr 10N> /ruksaMsg. Ois ^ufnskms erkolgt in cksr näeystsrrsielrbnrsn Gummer. -- k?s!<Iamntionsn nur dis Lings nnck Erscysinsn rulnsslg. — Sslsgsxsmplars nur suk Vsrinngsn gsgsn portosrsstr. — pür psdlsr clurck uniföutiicdss blnnuskrlpt keine Rnttung. Sei Linrisdung clured Qsriedt od. i. Konkursverksdrsn fällt der bsrscMn. psdett fort. Ssrugsproi» b4acke L— monstNatt — änrslgsnsnH^kms: 3sr«n 8>V4A. prisclricdstrsös 16, neben «ter 6ättnsrmnrl<MsIl». — Vie Lcbisu6srsnr«g»n von 6er Vsröffsntliobung susgsscbiosssn. — Var ^uftreggsbsr gibt üured <K» ^ukgnbs ciss lnssrsts sein Einvsrstäncknls eb. Preise unter clsr Saklouck»»^ prsisgrgnrs der Vsrbsn6s v/sgruissssn. — Erfüllungsort Ssrlin-^liN» >iLK/W8^M'. vkU75MM 6LK7M6ÜU^ Q/851^1.1^ M/40--V8K!.Ü6-. 6LK7^i8MäM8 88^11^ 8^/. 43 Ar. 25 41. Jahrgang der Verbändszeitnng. Berlin, Freitag, den 2S. März 1926 Erscheint Dienstags n. Freitags 1926 Vorsicht beim Mumenzwiebeleinkauf! — Ablauf wichtiger Auswertung-fristen. — Der Film im Dienste des Gartenbaues. — Die Bildung der Grundwertausschüsse. — Die Vorbereitung Äüö völkl FlittlM? der holländischen Einfuhr. — Jubiläumsfeier zum hundertjährigen Bestehen der „Flora", Sächsische Gesellschaft für Botanik und Gartenbau in Dresden. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Vorsicht beim BlumenzwiebeleinkEf! Ser Mm lm Siensle des Carlenbaues. Von Dipl.-Gartenbau-Jnsp. Max Weber in Berlin. Während un Gegensatz zu Zeiten flotten Ab« satzes naturgemäß niemand an besondere Maß nahmen zur weiteren Belebung des Geschäftes denkt, zwingt uns jetzt dis nachgerade in allen Teilen des gärtnerischen Marktes katastrophale Absatzstockung, über Möglichkeiten zur Behebung dieser Krise nachzusinnen. Es gilt vor allem, de» Verbrauch der gartenbaulichen Erzeugnisse aus jede erdenkliche Weise zu steigern, also die Verbraucherkreise auf deren Schönheits- und Nützlichkeitswerte durch wohlüberlegte Pro paganda aufmerksam zu machen und zugleich für den Gartenbau als solchen zu interessieren. Unser Reichsverband hat ja bereits Vorbereitungen zur Durchführung einer planmäßigen Absatzwerbung getroffen und trägt damit den dringenden Be dürfnissen seiner Mitglieder Rechnung. In dieses neue Arbeitsgebiet sollte nach meinem Dafür halten unbedingt auch der Film einbezogen werden, welchen die in- und ausländische In dustrie und der Handel schon längst als das wirk samste Propagandamittel erkannt haben. Es liegt daher nahe, daß man endlich dazu übergeht, den Film auch dem deutschen Gartenbau dienstbar zu machen; gerade jetzt kann er ganz wesentlich dazu beitragen, der breiten Oeffentlichkeit die Eigentümlichkeiten und die volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Erwerbszweiges bekanntzu geben. Graphische Darstellungen sollten dabei ausgiebig Verwendung finden. Gewiß gibt es schon seit Jahren gartenbau liche Filme, doch handelt es sich bisher fast durch weg um die sattsam bekannten, immerhin recht beachtenswerten Propagandafilme der Kunst- düngergcwinnung (Deutsches Knlisyndikat G. m. b. H., Badische Anilin- und Sodasabrik u. a.), welche allerorts in Erwerbsgärtner- und Garten-- liebhaberkreisen vorgeführt worden sind und dort viel zur Belehrung beigetragen haben. Der Obst bau als solcher ist meines Wissens erst zweimal im Filmstreifen behandelt, und zwar in Auf nahmen, welche der „Dorn-Film" (Berlin- Schöneberg) im Havelobstgau um Werder a. d. tz. herum mit Geschick gemacht hat, und in dem Film „Obstbau und Landwirtschaft im Alten Lande" des KalisvndikatS. Spezialfilme für Propaganda- und Belehrungszwecks ließen u. a. folgende Gartenbausirmen von ihren Kulturein richtungen usw. anfertigen: I. E. Schmidt, Erfurt; Saatzucht Epsdorf; Victor Teschendorfs, Dresden-Cosiebaude; Max Ziegenbalg, Dresden-Laubcgast. Sonder- aüfnahmen, welche die Firma Adolf Kärger, Werder a d. tz, im Rahmen deS vorerwähnten tzavelgaufilmes zur Aufklärung und Absatz- Werbung anfertigen ließ, lenkten anläßlich ihrer beifällig aufgcnommencn Vorführung im Gartcn- byU-Aüsschuß der „Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und für Berlin" im November v. I. die Gedanken auf die Notwendig keit und Bedeutung hin, derartige Laufbilder für die allgemeine gärtnerische Berufspropaganda zu benutzen. So wurde zum Beispiel in Erwägung gezogen, d'e verschiedenartigen Berliner Erwerbs gartenbaubetriebs kinematographisch unter be sonderer Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge zu erfaßen. Guten Naturaufnahmen ist von jeher allseitig großes Interesse entgegengebracht wordetz. Bel Filmen aus den verschiedenen Zweigen des deut schen Erwerbsgartenbaues ist dieses zweifellos auch zu erwarten. Dis öffentlichen Lichtspiel theater, die zahlreichen Schulkinos, gärtnerische Lehranstalten und Verbände, Gartenbauliebhaber vereine und sonstige Körperschaften werden sich bestimmt gern der gartenbaulichen Filme be dienen. Ausstellungen, insbesondere die dics- jäh-ige große „Jubiläums-Gartenbau-Ausstellung zu Dresden", mit ihrem ständigen Kino, werden gute Gelegenheiten bieten, solche Bildstreifen in großen Kreisen der Fachleute und Liebhaber zur Belehrung und Aufklärung vorzuführcn. Die Verwendungsmöglichkeiten und die Vielgestaltig keit des Filmes sind bekanntlich so weitgehend, daß darauf lsi"r nicht eingeaangen zu worden braucht Erw.-ibnt seien bezüglich der Verwen dung nur dis Lichtspiele auf den großen Usberfee- dampfern zur Unterhaltung der Fahrgäste. D»e Aufmerksamkeit der letzteren wird ja schon durch die im Aufschwung befindlichen „SchiffSgärtnereicn" aus Blumen und Pflan-en hingelenkt; sicher wird man dann auch Interests für deren Anzucht auf dem Festlands aufbringen. Gärtnerische Filme werden auf alle Fälle dazu heitragcn, das große Publikum darüber aufzu- klären, wieviel unmdlichc Mühe und Arbeit zur Aufzucht einer Blums oder Pflanze täglich auf- Denkk an den Absatz! Es sind kn den Jahren 1913, 1924 und 1925 an Blumenzwiebeln nach Deutschland ein- gesührt worden: Dz. Verl in Reichsmark. 1913 48137 4332 000.— 1924 1S461 2 488 000.— 1925 40 225 20 556 000.— Was ergibt diese Aufstellung? 1. Es sind in bas kleine kaufkraftschwache Deutschland im Jahre 1925 mengenmäßig beinah ebenso viel Blumenzwiebeln eingeführt worden wie in das große und reiche Deutschland der Vorkriegszeit. 2. Es sind 1925 mengenmäßig beinahe dreimal so viel Blumenzwiebeln eingeführt worden wie im Jahre 1924. 3. Diese ungeheure Nachfrage haben die Holländer dazu ausgenutzt, die Preise auf bas drei« bis fünffache zu erhöhen. Was war die Folge? Es sind Millionen und aber Millionen für Blumenzwiebeln ins Ausland geflossen, während die abgetriebene Ware infolge völliger Ueberfüllung der Märkte keinen Absatz fand oder nur Schundpreise brachte. Die Verschuldung des deutschen Gärtners an das Ausland hat wieder be ängstigende Formen angenommen, während er andererseits kaum imstande ist, seine Produktion für das Jahr 1926 zu finanzieren. 'Was soll nunmehr geschehen? Aus den Erfahrungen des Vorjahres, sollte jeder auf dis gesunde wirtschaftliche Ent wicklung seines Betriebes bedachte Betriebsinbaber rücksichtslos seine Konsequenzen ziehen. Der Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. hat im vorigen Jahre rechtzeitig gewarnt, aber die Folge war nur, daß aus falschem Eigennutz heraus überall verstärkt eingekauft wurde. Des halb ist in diesem Jahre unbedingte Zurückhaltung notwendig. Bei den von den Holländern geforderten Rohzwiebelprcisen kann in unserem kaufkraftarmen Deutschland kein Absatz für die Fertigware gefunden werden. Vcrstchen sich die Holländer als gute Kaufleute, welche die Zeichen der Zeit zu erkennen wissen, nicht dazu, die Preise umgehend namhaft zu senken, dann wird die Ansnahmcsäh glcit des deutschen Marktes und die Abnahmewilligkcit des deutschen Gärtners einen gewaltigen Stotz erhalten. Der Rcichsverband hält es für seine Pflicht, die holländischen Interessenten nachdrücklichst auf dese Verhältnisse Hinzuwasen. Er wird alle Mittel in Bewegung setzen, um eine weitere Verschuldung des deutschen Gartenbaues an das Ausland zu verhindern. Der Reichsverband ist jedoch bereit und hat diese Bereitwilligkeit durch die holländische Gesandt'chaft den holländischen Interessenten mitgeteilt, in sofortige Verhandlungen mit den holländischen Züchtern und Exporteuren einzutreten. Können diese Verhandlungen, welche den einzigen Zweck haben müssen, holländischerseits die Preise wesentlich abznbauen und Garantien bezüglich der Qualität der Ware zuzusichern, nicht zustande kommen, dann muß der Reichs verband seine Warnungen in vollem Ausmaße aufrcchterhalten. llnscre Mitglieder bitte» wir, im Interesse des gesamten Berufes unbedingte Disziplin zn halten und Rücksicht auf ihre und des gesamten Berufes wirtschaftliche Lage zn nehmen. Wir sind sehr wohl der Uebcrzeugung. datz bei einh itkicher Haltung sämtlicher deutschen Gärtner die Holländer ihrerse'ts Zugeständnisse machen w rden. Weitere Veröffentlichungen in dieser Angelegenheit erfolgen in der „Gartenbauwirtschaft". Die gärtnerische Fachpresse bitten wir um ihre Mitarbeit in dieser für den Beruf wichtigen Angelegenheit. Reichsverband des denkschen Gartenbaues e. v. Die Hanptgcschäftsstclle: Fachmann. Ablauf wichtiger Aufweclungssrislen. Am 31. März 1926 laufen drei wichtige Auf wertungsfristen ab, und zwar: 1. die Frist, innerhalb der der Grundstücks eigentümer eine Herabsetzung der 2öprozentigen Aufwertung der Hypothek um höchstens 10 Pro zent verlangen kann, sofern dies mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint (Z 8 des Aufwertungsgesctzes). 2. die Frist, innerhalb der Gläubiger und Schuldner eine höhere bzw. geringere Auswertung der persönlichen Forderung nach all gemeinen Vorschriften von dem Normal-Aufmer- tungssatz von 25 Prozent bei folgenden hypo thekarisch gesicherten Forderungen be antragen können: a) wenn die Forderung auf einem Gesellschafts- Vertrag oder einem anderen Beteiligungs verhältnis oder d) auf einem Gutsüberlassungsvertrag oder auf den Beziehungen aus der Auseinander setzung unter Miterbcn, unter Ehegatten, unter geschiedenen Ehegatten, unter Eltern und Kindern oder zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigtcn oder Vermächtnis nehmern oder o) auf den Beziehungen zwischen untsrhalts- berechtigten und unterhaltsverpflichteten Personen beruht; ck) wenn es sich um eine Forderung auf wieder- kchrende Leistungen handelt, die bei Ab findungen, Auseinandersetzungen, Ueber- lastungsn oder ähnlichen Rechtsvorgängen begründet ist; s) wenn es sich um eine Kaufgsldforderung (Kaufgeld für den Erwerb des mit der Hypothek belasteten Grundstücks) handelt, die nach dem 31. Dezember 1908 begründet worden ist; dies gilt auch dann, wenn die Kaufgeldforderung bei ihrer Begründung in eins Darlehensforderung umgewandelt worden ist; k) bei Forderungen anderer als der in Ziffer 1 bis 5 bezeichneten Art, wenn die Hypothek eine Sicherungshypothek ist, mit Ausnahme von Darlehensforderungen. 3. die Frist, innerhalb der die Geltend machung von Altbesitzrechten für die in Anleiheablösungssöbuld umznwandelnden Papiermark-Reichsanleihen durch Vermittlung einer Bonk beantragt werden kann. —ng. geboten werden muß. Gelingt es, diese Films eindrucksvoll zu gestalten und durch entsprechende Zwischsntexte belehrend zu wirken, dann werden sie nicht verfehlen, auch den bisherigen oder neuen Verbrauchern gärtnerischer Erzeugnisse das für die Preisgestaltung notwendige Verständnis zu vermitteln. Die Käufer werden in gewiß zahl reichen Fällen davon überzeugt werden, daß die vom Gärtner für seine Blumen und Pflanzen geforderten Preils den Unkosten entsprechen und somit gerechtfertigt sind. Solch ein an Hand eines sorgfältig ausgearbsiletsn Manuskriptes ge fertigter Film kann der brcilsn Masis sehr viel Belehrendes bildmäßig und unterhaltend vor Augen führen und die Liebe zur Pflanzenwelt wachrnfcn oder vertiefen. Werden obendrein die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten der gärtnerischen Erzeugnisse anläßlich freudiger oder ernster Gelegenheiten gezeigt, also Stimmungs bilder eingcfügt, dann ist dem Film ein weites Feld der Verwendbarkeit eröffnet, sicher zum Nutzen des deutschen Gartenbaues! Sofern in der nächsten Zeit noch weitere gärtnerische Filme entstehen, sollte der Reichs- vsrband dazu übergehen, sich ein „Film- Archiv" mit einer Vsrleihsinrichtung, ent sprechend seiner Lichtbildcrsammlung, anzulcgsn. Es dürfte diese Zentralstelle ganz im Sinne der erwachsenden Jnteressenteng-uuvim sein. Außer dem wird bei einem allmählichen Ausbau des „Film-Archivs" dieses nach Jahren einen guten Ueberblick über die technischen Fortschritte im Gartenbau und über die Verbesserungen im gärt- nerilchen Filmwesen ermöglichen Im Gegensatz zu anderen Berufszweigen hat der Film im gärtnerischen Unterricht lediglich des völligen Fehlens wegen bisher keine Ein führung finden können. Jedoch gilt es auch da vieles bald nachzuholsn. Besonders belehrend werden dabei Aufnahmen mit der sogenannten „Zeitlupe" sein, welche alle Bewegungen durch sinnreiche Einrichtungen in ganz langsamem Tempo wiedergibt und so ohne weiteres die ge naue Beobachtung etwaiger „Kunstgriffe" und dergleichen ermöglicht. Der Verwendungsmög lichkeiten des gärtnerischen Filmes gibt es also gar viele! In diesem Sinne: „Wege zu gärtne rischer Kraft und Schönheit!" Sie Mining der Grundwerl- msschWe. Im Reichsgesetzblatt I, Seite 15l, und im Reichssteuerblatt Nr. 8, Seite 129, ist eins „Ver ordnung über die Bildung der Grundwertaus schüsse und der Gewerbeausschüsse bei den Finanz ämtern und ihr Verfahren (Bewertungsausschuß ordnung) vom 11. März 1926" veröffentlicht worden. Nach dieser Verordnung werden in jedem Finanzamtsbezirk ein Grundwertausschuß und ein Gewerbcausschutz gebildet. In den größeren Finanzamtsbezirlen können besondere Abteilungen der Ausschüsse für örtlich abgegrenzte Bezirke (Abteilungsbezirke) geschaffen werden. Für die Abgrenzung der Abteilungsbezirke gelten die gleichen Gesichtspunkte, die für die Bildung der Steuerausfchüsss zur Veranlagung der Ein kommen- und Vermögenssteuern maßgebend sind. Der Ausschuß bzw. die einzelne Abteilung setzt sich entweder aus 9,12 oder 15 Mitgliedern und eben so viel Stellvertretern zusammen Die Entscheidung über die Anzahl der Sitze liegt in Händen des Präsidenten des Landesfinanzamtes im Benehmen mit der Landesregierung. Ihre Verteilung ist aus folgender Tabelle ersichtlich. Geiawtmitgliederzahl 9 12 15 I. Beamtete Mitglieder. Es benennen: 1. Das Finanzamt H 2. Die znständ ge Landesregierung 3. Der Gcmeindcvm stand . . . . II. Gewäblte Mitglieder: Es wäylen: 1. Die Gemeindevertretung ^) . . 2. Die öffentlich-rechtlichen Berufs vertretungen 4) HI. Ernannte Mitglieder: Es ernennen: 1. Der Präsident des Landesfinanz- amies 2. Die Landesregierung . . . . 3. Der Präsident des Landcsfinanz- amies im Benehmen mit der Landesregierung 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 4 3 4 1 2 1 2 Sa 9 § 12 15 I Der Beamte des Finanzamtes — in der Regel der Vorsteher — ist gleichzeitig Vorsitzender deS Erundwertausschusses und der etwa gebil deten AbteilungSauSschüsss. Den stellvertretenden Vorsitz deS GrundwertnuSschusscs oder seiner Ab teilungen führt entweder der ständige Vertreter des FmanzamtSvorstehers oder der Landesbeamte bzw. Gemeindebeamte. ?) Der von der Landesregierung benannte Beamte, der mit den Bewertungsfrngen vertraut sein soll, ist möglichst den Landssgrundstcuer» behörden zu entnehmen (in Preußen z. B. der Katasterbebördest ^) Die Wohl erfolgt s,) durch die Cemsiudevsrtretung, wenn sich die Abteilung auf das Gebiet einer Gemeinde beschränkt, b) durch den nächst übergeordneten Gsmcindc- vsrband (in Preußen z. B. vom Kreis), wenn die Abteilung das Gebiet mehrerer Gemeinden umfaßt c) durch Gemeinden, die hierzu vom Präsiden ten dsö Landesfinanzamtes bestimmt sind. ck) Für dis Stadt Berlin wird die Wahl vor- aussichttich den Vezirlsversammlungcn der einzelnen Bezirks übertragen werden ') Für den Grundwertausschuß erfolgt dis Wahl dieser Mitglieder durch die öffentlich-recht lichen bcrufS'kändi'chsn Verttciungsn, wie au- umstehender Tabelle ersichtlich.