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über die skammer rtmann - ndlungen, persönlich gepflogen Handels- Antwort- nisteriums. Gärtnerei , welcher indestens , Er bitte ekommen ■fte dann Vertreter beteiligen an dieser ass noch wie eine Sobald bekannt olatt voll- ch jedes Vertreter Theodor Provinz iensheim, Giessen, enheim, e Bezirke Erklärung n bereits einzelnen i um die zurück- Mk. zur beantragt ruch er- nehmigt orstands- •Igt, die amation. ahl nur nächsten ed sich kläre. 3ecker- emikers, ngeprie- ird be- len, da- Anwen - Hier- nmlung ird mit en ge- ain). cker, ge > r i c h. nz ienden rs. iterte eniger No. 7- Sounabend, den. 1*7- F’ebruar 1906. VIII. Jahrgans- Derj/ande/sgärfner. vmneroannpiioe Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Die Zollverhältnisse am I. März. II. Wir fahren heute in der Zusammenstellung der gärtnerischen Positionen in den verschie denen Zolltarifen fort und wenden uns weiter hin dem Samenhandel zu, der ja für uns in Deutschland ein beson deres Interesse hat. Wenn wir sonst immer nur Gartensämereien zu berücksichtigen pflegen, so ist es diesmal notwendig, wo es sich um Zollangelegenheiten handelt, auch einzelne land wirtschaftliche Sämereien in den Bereich der Betrachtung zu ziehen. Von den Getreidearten sehen wir ab. Der Zoll ist geregelt für den Doppelzentner: 1 Krone = 0,85 Mk. 1 Leu (i.d. Mehrzahl Lei) = 0,81 Mk. 1 Dinar = 0,81 Mk. 1 Rubel = 3,24 Mk. 1 Lire = 0,81 Mk. 1 Franc = 0,81 Mk. I. Bohnen, trocken, reif. Einfuhr nach Deutschland: Speisebohnen 2 Mk., Futterbohnen 1,50 Mk., Bohnen im Stroh die Hälfte. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 4,50 Kr., im Stroh frei. Rumänien: 0,50 Lei. Russland: frei. Serbien: 5 Dinar, auch in Schoten. Schweiz: 0,30 Frs. II. Erbsen, trockene, reif. Einfuhr nach Deutschland: 1,50 Mk., im Stroh die Hälfte. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 4,50 Kr., im Stroh frei. Rumänien: 0,50 Lei. Russland: frei. Serbien: 10 Dinar, auch in Schoten. Schweiz: 0,30 Frs. 111. Lupinen und Wicken, trockene, reif. Einfuhr nach Deutschland: 1,50 Mk. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 3 Kr., im Stroh frei. Rumänien | keine Bestimmung. Russland J Serbien: frei. Schweiz: 0,30 Frs. IV. Linsen, trockene, reif. Einfuhr nach Deutschland: 1,50 Mk., im Stroh die Hälfte. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 4,50 Kr., im Stroh frei. Rumänien: 5 Lei. Russland: 0,18 R. brutto. Serbien: 10 Dinar, auch in Schoten. Schweiz: 0,30 Frs. V. Raps und Rübsen. Einfuhr nach Deutschland: 2 Mk. Belgien: frei. Italien: 4,75 Lire. Oesterreich-Ungarn: 3,50 Kr. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: ohne Bestimmung. Serbien: frei. Schweiz: frei. VI. Dotter, Oelrettichsaat, Senf, He- derichsaat. Einfuhr nach Deutschland: 2 Mk. Belgien: frei. Italien: 5 Lire (Senf frei). Oesterreich-Ungarn: 3,50 Kr. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: ohne Bestimmung. Serbien: 21 Dinar. Schweiz: frei. Vll. Mohnsamen. Einfuhr nach Deutschland: 2 Mk. (auch reife Mohnköpfe). Belgien: frei. Italien: 5 Lire. Oesterreich-Ungarn: 14 Kr. (auch reife Mohnköpfe, zur Bereitung von Mohnöl nur 3 Kr.) Rumänien: 0,30 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei. Schweiz: frei. VIII. Sonnenblumensamen. Einfuhr nach Deutschland: 2 Mk. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: frei. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei. Schweiz: frei. IX. Leinsaat. Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: 4,75 Lire. Oesterreich-Ungarn: frei. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei. Schweiz: frei. X. Hanfsaat. Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: 5 Lire. Oesterreich-Ungarn: frei. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei. Schweiz: frei. XI. Oelsämereien und Oelfrüchte. Einfuhr nach Deutschland: 2 M. (Ricinus frei). Belgien: frei. Italien: 5 Lire. Oesterreich-Ungarn: frei. Rumänien: 0,30 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei. Schweiz: frei. XII. Feldrübensamen, Möhrensamen, Gemüsesamen, Cichoriensamen, Dillsaat, Blumensamen, Tabak samen, sowie anderweit nicht ge= nannte Sämereien für Landwirt- schäft und Gartenbau. Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: frei (in Briefen oder dergl. für den Detailhandel 15 Kr.). Rumänien: 0,20 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: a) Rote Rüben, Garten- und Feld rüben aller Art, Gemüsesamen, Möhren samen, Dillsaat und Samen sonstiger Pflanzen: 10 Dinar. b) Tabaksamen, monopolisiert. c) Blumensamen: 50 Dinar. d) Andere Sämereien: frei. e) Samen für den Detailhandel zurecht gemacht: 50 Dinar pro dz brutto Zu schlag. Schweiz: frei. XIII. Anis, Fenchel, Koriander, Küm mel und andere Sämereien zum Genuss, frisch oder getrocknet. Einfuhr nach Deutschland: 4 Mk. (zu In dustriezwecken auf Erlaubnisschein frei). Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 6 Kr. (zu Industrie zwecken auf Erlaubnisschein frei, in Brie fen usw. für den Detailhandel 15 Kr.). Rumänien: 15 Lei (Wacholder 4 Lei). Russland: 0,25 R. (brutto), Anis, Kümmel, Koriander 0,75 R. und 50% vom Werte Zuschlag. Serbien: 20 Dinar, für den Detailhandel zurechtgemacht 50 Dinar pro dz brutto Zuschlag. Schweiz: frei. XIV. Kleesaat. Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: 8 Kr., für den De tailhandel in Briefen usw. 15 Kr. Rumänien: 0,20 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei, für den Detailhandel zurecht gemacht 50 Dinar pro dz Zuschlag. Schweiz: frei. XV. Grassaat. Einfuhr nach Deutschland: frei. Belgien: frei. Italien: frei. Oesterreich-Ungarn: frei, für den Detail handel vorgerichtet 50 Kr. Rumänien: 0,20 Lei. Russland: 0,25 R. (brutto). Serbien: frei, für den Detailhandel vorge richtet 50 Dinar pro dz brutto Zuschlag. Schweiz: frei. XVI. Runkelrüben- und Zuckerrüben samen. Einfuhr nach Deutschland: 1 Mk. Eine Kritik über die Farbengärten der Darmstädter Gartenbau=Ausstellung. Auszug aus dem Vortrag gehalten von Garten direktor Linne in der Januar-Versammlung der Erfurter Gärtner-Vereinigung. Die auf der Gartenbau-Ausstellung in Darm stadt nach Entwürfen und unter Leitung von Prof.Olbrich ausgeführten sogenannten Farben gärten haben in Gärtnerkreisen sehr verschie dene Beurteilung gefunden. Die Wirkung der Gärten auf der Ausstellung war sehr gut. Wohl kein Besucher wird sich des unmittel baren Eindrucks haben erwehren können, den die mächtige einheitliche Farbenpracht des gelben, des roten und des blauen Gartens auf ihn machte. Aber so schön die Gärten im vollen Blüten flor zur Zeit der Ausstellung auch waren, die Anlage solcher Farbengärten kann dem Fach mann nicht empfohlen werden, weil erstens jeder Gartenbesitzer von dem immerwährenden Anblick derselben Farbe nicht dauernd befriedigt sein wird und weil zweitens der Farbengarten eben nur dann wirken kann, wenn er ganz von einer Farbe erfüllt ist. Den grössten Teil des Jahres, während der Ruhezeit und der ganzen Entwickelungszeit der Pflanzen bis zur Blüte wird er einen befriedigenden Eindruck nicht hervorrufen können. Und wenn — was ist besonderes an einem solchen Garten? Wie Prof. Olbrich alle Pflanzen lediglich nach der Farbe der Blüten zusammenstellt, so könnte ein anderer dasselbe nach der Form tun. Ein Garten ganz in viereckigen Formen gehalten, mit viereckig geschnittenen Hecken, viereckig geschnittenen Säulenformen und Hoch- und Halbstämmen mit viereckig geschnittenen Kronen würde gewiss ebenso eigenartig wirken, wie der Farbengarten, aber weil ebenso ein tönig wie dieser, würde er ebensowenig dauernd befriedigen. Die Beschreibung der Gärten selbst und die Bepflanzung derselben ist ja hinlänglich bekannt. Der Eindruck, den diese Farben wunder auf den Beschauer hervorriefen, war überwältigend nnd eigenartig, und doch wird mancher sich gesagt haben: wie kann man Tag für Tag nur diese monotone Farben wirkung ertragen? Dass auch Prof. Olbrich den Farbenkontrast nicht ganz entbehren konnte, ersehen wir aus der Verwendung von Prunus Pissardi und Fagus sylvatica atropur- purea im gelben Garten, der gelben Oleander und gelben Hopfen im blauen Garten, dem Kontrast zwischen den Farben der Blumen und dem weissen Kies im roten Garten. Rasen flächen fehlten in den Gärten vollständig. Prof. Olbrich ist ja der Meinung, dass der Künstler derjenige ist, welcher die ganze Garten welt reformiert, und was werden trotzdem für Wunder geschaffen in Anlagen, ohne dass ein Künstler (Herr Olbrich scheint ja Garten künstler nicht für solche zu halten) dabei mit gewirkt hat. In angenehmem Gegensatz zu den Ol- brich’schen Gärten standen die Henkelschen Gärten. Auch diese konnte man als Farben gärten ansprechen, denn in jedem der beiden Gärten herrschte eine Farbe vor. In dem einen rot, in dem andern blau-weiss. Aber hier hatte der Gärtner etwas geschaffen, was nicht nur Farbe in Farbe war. Auf ruhigem grünem Grund hatte er seine Farben weise verteilt, nicht aufdringlich — alles andere verdrängend sie zusammengepfercht. Ja an diesen Gärten dürfte man das ganze Jahr hindurch seine Freude haben. Aber folgen wir Prof. Olbrich weiter und betrachten wir uns seine Ausführungen näher, die er in Darmstadt in einem Vortrag gleich sam als Erläuterungen und Ergänzungen zu dem gab, was er mit seinen Farbengärten wollte. Wir versetzen uns mit ihm in eine Strasse, in der immer eine Anzahl nebeneinan der liegender Vorgärten in gleicher Farbe (blau in blau, gelb in gelb) ausgeführt ist, so dass sie ein grosses Ganze vorstellen. Prof. Olbrich findet das schön, und wir können uns denken, dass es ganz schön, aber auch sehr langweilig wirkt, zumal wenn die Häuser dahinter von einem Bauunternehmer auch alle nach einem Schema in einer Farbe ausgeführt sind. Niemals kann aber ein Garten dann schön wirken, wenn die Häuser etwa so ausgeführt sind, wie in der Künstlerkolonie in Darmstadt und wir müssen doch annehmen, dass Prof. Olbrich, dem selbst eines dieser Häuser gehört, dieses wenigstens schön findet, das können wir uns nicht denken. Verstehen können wir auch nicht, dass Prof. Olbrich, der für Freiheit des Baukünstlers, des Malers schwärmt, der die Entwicklung der Eigenart jedes solchen Künstlers unbeschnitten wissen will, dass derselbe die Gartenkünst’er in aller dings fertige, aber darum nicht weniger drückende Fesseln legen will. Der mit totem Material arbeitende Architekt mag in regel mässiger Form, in einer Farbe wirken, das lebende Material des Gartenkünstlers verträgt nicht immer fesselnde Formen und Gesetze. Und denken wir uns nach Prof. Olbrich auch diese Farbeneinheit angewendet für die Lieben, welche nicht mehr unter uns weilen, für die Erwachsenen ein blaues und die Kinder ein weisses Blühen an dem Ort, wo ewiger Frieden wohnt. Auch wenn wir das Sprichwort hoch halten: „Im Tode sei alles gleich!“, den in Frieden Ruhenden die Liebe noch zu beweisen, sucht jeder die Lieblingsblumen des Verstorbenen, welche Farbe dieselben auch haben mögen, auf den Grabhügel zu pflanzen. Fassen wir obige Betrachtungen kürz zu sammen, so kommen wir zu dem Resultat: Die Farbengärten in Darmstadt waren sehr schön und eigenartig, für die Ausstellungszeit haben sie eine grosse Wirkung gehabt und für Ausstellungszwecke mag ihre Idee auch fernerhin beachtenswert sein. Für den Privat garten ist die Idee des Farbengartens undurch führbar — für den Friedhof ebenso. Die farbeneinheitliche Ausschmückung grosser Blu menbeete und Parterres in öffentlichen Anlagen und grossen Privatbesitzen ist nichts neues. Die Olbrich'sehen Gärten können hierfür als bahnbrechend nicht gelten. Sie sind nur eine ins praktische undurchführbare gesteigerte Ueberleitung der längst bekannten guten Wir kung einheitlicher Farben. Hat Prof. Olbrich in seinen Farbengärten nichts neues gebracht, erweisen sich seine Ideen als praktisch nicht zu verwerten — so verdient er doch unsere Anerkennung, weil er manchem Gärtner, der aufmerksam und ohne Voreingenommenheit seine Schöpfungen in Darmstadt betrachtete, beachtenswerte Winke für Einzelheiten ge geben hat. Nach dem reichen Beifall zu urteilen und der Debatte, die hierauf folgte, kann diese Be urteilung als für Erfurt massgebend betrachtet werden. Wenngleich wir uns im Vorjahre bereits wiederholt eingehend mit den Farbengärten des Prof. Olbrich beschäftigt haben, nahmen wir gern nochmals Veranlassung, ein weiteres wertvolles — wenn auch zum Teil von unseren Ausführungen abweichendes — Urteil bekannt zu geben.