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NO. 32. Sonnabenc, den 11. August 1906. VIIE. Eahrgang. ich zur Ver- i. Der Nrkt ichäfte k‘ agen ■Sachen lagen i Angebot von ön ausgeführt bei der an-1 dagegen ist I schäft ist an-1 t von blühen-1 auch Horten-1 auratum rnd la fehlt i etzt ! ontant-Nelken t von Fuchsien s wähnen sehr I n, die ersten werden jetzt I onien gehen un, dagegen I ren verseilen, r Stand der I; und trocknen ll DerjTandelsffärfner. "neman pz Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. a-Ttttdaraeama Leipzig-Oetzsch. Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. " - . . . . ... . l/'ITTIW Der Abonnementspreis beträgt pro Jabr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Händeisgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Die sommer- rall. Äusser en die ersten Hydrangeen nd Heliotrop rgonien und anzen lassen Araukarien, Die Binderei den Wochen es reichlich, Gladiolen nso Dahlien ünstig. Wir r Hitze, ein :hlägen. ndelsgesell- weg 5 (In- n und Louis 6 das Kon- r: Bücher orderungen ilden. Zur ernannten sowie über s und ein- onkursord- in auf den gemeldeten r 1906 an- s Johannes onkursver- r: Rechts- der offene 0. August, Vahltermin igust 1906 1 verkaufte ■hausen. Textseiten t 10 Mk. Die Steuer der Zukunft, ii. Die Steuer auf den unverdienten Wertzu wachs an Grund und Boden, die wir im vorigen Artikel im allgemeinen behandelten, hat ihren Namen aus England. „Unmerited Increment" heisst dort der Zuwachs, der dem Besitzer ohne eignes Verdienst zufällt, für den Mühe und Arbeit nicht aufgewendet worden ist. Wenn aus Garten- oder Ackerland ohne Zutun der Besitzer, lediglich durch die Zunahme der Bevölkerung und die damit verbundenen Bauten ein wertvolles Bauland wird, so soll der Besitzer von dem Nutzen, der ihm in den Schoss fällt, etwas an die Kommune abgeben. Nun hat aber M. Steinthai, ein Beamter der Deutschen Bank, in einem sehr lesenswerten Artikel über die Wertzuwachssteuer ausgeführt (Jahrgang XXXV, Nr. 146), dass voraussichtlich der Grundbesitzer diese Steuer gar nicht tragen wird. Er wird sie beim Verkauf auf den Käufer, den Bauunternehmer, die Baugesell schaften abwälzen und im Kaufpreis gleich mit in Anschlag bringen. Das wird in sehr vielen Fällen nach unserm Dafürhalten zutreffen. Die Preise für die Grundstücke werden sich also verteuern und die Bautätigkeit wird in erheb lichem Masse belastet werden. Das aber wird die Baulust beeinträchtigen und daraus wird wieder eine ungünstige Beeinflussung der Arbeiten im Baugewerbe hervorgehen, so dass der Endeffekt nichts weiter sein wird, als eine neue Schädigung von Handel und Gewerbe, die heute schon sowieso mit Skorpionen ge- züchtigt werden. Namentlich wo es sich um grössere Unternehmungen von Terraingesell schaften handelt, wird eine solche Steuer, wie Steinthal überzeugend dargetan, lähmend ein wirken. Sie haben an sich einen schmalen Nutzen, der durch diese Steuer noch weiter reduziert werden würde. Vereinigen sie sich mit Baugesellschaften, bauen selbst und ver kaufen erst die entstandenen Häuser, so wird ihr Nutzen ebenfalls prozentual viel geringer sein, als der Nutzen aus Terrain Verkäufen, aller dings auch von der Wertzuwachssteuer dann weniger betroffen werden. Und behalten sie schliesslich auch die Häuser und nutzen sie durch Vermietung aus, so kann die Wert zuwachssteuer ganz ausgeschieden werden. Was ist aber der Erfolg? Steinthai be ¬ zeichnet die Gesamtwirkung der Steuer dahin: Sie besteuert die Tätigkeit der Grundstücks händler und Terraingesellschaften, sie vermindert die Reinerträge der Grundstücks- und Hypo thekenmakler, erschwert dem kleinen Bauunter nehmer seinen Beruf und mässig bemittelten Leuten die Erwerbung und Verwaltung von Häusern. Sie trifft die alten Besitzer von Grund und Boden nicht und wälzt die Lasten auf den wirtschaftlich schwächeren Teil der Bevölkerung. Wo liegt denn also der vielgerühmte soziale Ausgleich dieser Steuer, von dem auch der von uns bereits in voriger Nummer zitierte Brunhuber träumt? Mit einigen Pro zent, die der Grundstücksbesitzer an Staat, Stadt oder Gemeinde zahlt, wird, wenn es ihm selbst nicht gelingen sollte, dieselbe auf den Käufer abzuwälzen, doch in alle Wege noch kein sozialer Ausgleich erzielt! Die Besteue rung des Konjunkturengewinnes wird niemals einen sozialen Ausgleich zur Folge haben, aber die Energie und Unternehmungslust auf dem Gebiete der Bautätigkeit in verhängnisvoller Weise auf ein tieferes Niveau herabdrücken. Das aber kann nur zum Nachteil unsres ge samten Volkswohlstandes sein. Man hat weiter nicht mit Unrecht gefolgert, dass, selbst wenn die Abwälzung des Betrages der Wertzuwachssteuer nicht gelingen sollte, die Wirkungen der Steuer keine segensreichen sein würden. Nehmen wir die gärtnerischen Verhältnisse an. Ein Handelsgärtner verkauft seine Gärtnerei als Bauland, weil die Ausdeh nung des Stadtkörpers ihn mit seinem Terrain mitten in das Gebiet der Bauunternehmungen hineinbringt. Es ist ohne weiteres klar, dass er das Gartenland nun in einer Weise ver- äussert, die ihm nie möglich gewesen wäre, wenn eben nicht die Ausdehnung der Stadt seinen Grund und Boden mit in Anspruch nähme. Er hat daran keinen Anteil. Diese kommunale Entwicklung ist ohne sein Zutun vor sich gegangen. Ist aber denn wirklich der Gewinn, den er aus dieser Verwertung des Grund und Bodens zieht, ein so bedeutender? Oft hat sich der Gärtner Jahrzehnte lang kümmerlich hindurchgeschleppt, aus der Hand in den Mund gelebt, sich kümmerlich beholfen, um sich über Wasser zu halten. Der Gewinn, den ihm jetzt der Grund und Boden bringt, ist schon zur Erfüllung der drückenden Ver ¬ bindlichkeiten vorgesehen und was ihm noch bleibt, reicht vielleicht gerade aus, um sich auf einem neu zu erwerbenden Grund und Boden eine neue Gärtnerei einzurichten. Gerade eine befriedigende Ausnutzung des gärtnerischen Grund und Bodens ist ja unter Umständen ein Kunststück, das erst gemacht sein will. Ist es nun nicht eine Ungerechtig keit, wenn Staat und Kommune, die ja für die Ausdehnung ihres Körpers auch nichts können, sondern sie der Macht der Verhältnisse, zahl reichen zufälligen Umständen verdanken, dem Gärtnereibesitzer den Gewinn verkümmern? Wir glauben, dass bei einer intensiv gehaltenen Wertzuwachssteuer gerade in Handelsgärtner kreisen viel Unheil entstehen kann. Es können Existenzen gefährdet werden! Und noch eine andere Gefahr besteht. Auch die Mieten werden sich verteuern. Wenn die Steuer auf den Käufer abgewälzt wird, muss er notgedrungen, um seinem Schaden beizukommen, den Ertrag aus dem Grundstück erhöhen. Das Grundstück repräsentiert für ihn überhaupt einen höheren Wert, es muss ihm mehr bringen, wenn er ein guter Rechner sein will. Dadurch aber könnte nur eine Ver schlechterung der WohnungsVerhältnisse und somit eine weitere Trübung der sozialen Lage eintreten. Man sieht also, dass die Gefahren, in welche wir durch eine solche Steuer ge bracht werden, sehr schwere sind und dass es nicht zu verantworten ist, wenn in einzelnen Gemeinden alle die Bedenken, welche geltend gemacht worden sind, unberücksichtigt gelassen werden. Und ist denn die neue Wertzuwachssteuer eine Notwendigkeit? Haben wir nicht heute bereits in allen Bundesstaaten eine Grund- und Umsatzsteuer? Die Umsatzsteuer, die heute eingeführt ist, hat sogar eine viel intensivere Wirkung, als sie die Wertzuwachssteuer jemals haben kann. Wird sie doch vom ganzen Kauf preis erhoben, gleichviel ob bei dem Geschäft ein Gewinn oder Verlust erzielt worden ist. Die Wertzuwachssteuer dagegen soll nur vom Reingewinn erhoben werden. Aber diese be stehende Umsatzsteuer soll ja auch nicht ab geschafft werden, sondern sie soll neben der Wertzuwachssteuer bestehen bleiben. Und darin liegt nach unserm Dafürhalten wieder eine Ungerechtigkeit, die sich nicht bemänteln lässt. Wirtschaftlich ist die bestehende Umsatz ¬ steuer auch schon eine Besteuerung des Wert zuwachses, es liegt also eine doppelte Be steuerung vor, die für den Gartenbesitzer ein Peitschen mit doppelten Ruten bedeutet. Diese Einwände kann auch Brunhuber, so geschickt er sonst zu voltigieren versteht, nicht entkräften. Und wenn man gesagt hat, dass dies ja keine Doppelbesteuerung sei, weil die Umsatzsteuer vom Erwerber, die Wertzuwachssteuer aber vom Veräusserer getragen werde, so steht auch dieser Unterschied lediglich auf dem Papier, denn in der Praxis wird sich ein solcher Unterschied nicht immer festhalten lassen. Die ungeheuerliche Idee, auch einen Wertzuwachs zu besteuern, der schon vor Einführung der Wertzuwachssteuer sich ergeben hat, ist neuer dings auch von dem Kölnischen Oberlandes gerichtspräsidenten Hamm in der „Deutschen Juristenzeitung“ bekämpft worden. Wir wollen hoffen, dass es gelingen mag, in den meisten Städten die Einsicht der Kommunalverwaltungen dahin zu bringen, dass diese neue Steuer über haupt nicht zum Segen der Mitglieder eines Gemeinwesens ist. f Wieder ein Düngemittel, vor dem zunächst zu warnen ist. Man wird sich noch entsinnen, welcher Kampf sich um das „Heureka“-Mittel in gärt nerischen Kreisen entsponnen hat. Es ist leider gerade in der Gärtnerei und Landwirtschaft als ein grosser Uebelstand zu bezeichnen, dass der Markt mit allerhand Geheimmitteln überschwemmt wird, welche den Gärtnern und Landwirten das Geld aus der Tasche ziehen, ohne dass sie den in Reklamen prophezeiten Nutzen in ihren Kulturen auch wirklich haben. Wir haben schon früher einmal darauf aufmerksam gemacht, dass auch hinsichtlich des Handels mit solchen Heil mitteln, Düngemitteln usw. für Pflanzen ein ge setzlicher Schutz angebracht wäre, denn der Schaden, der durch sie hervorgerufen wird, ist oft nicht minder gross als bei Tieren in land wirtschaftlichen Betrieben. Wir müssen heute wieder einmal die war nende Stimme erheben. Im „Deutschen G ä r t n e r b u n d“ (S. 104) befindet sich ein Inserat, in welchem ein Karl Gatterer, Schloss Hohenkrauts b. Petershausen Die erste Hauptversammlung des VerbandesbayrischerHandelsgärtner zu Nürnberg. Der im Februar dieses Jahres begründete „Verband bayrischer Handelsgärtner“ hatte für Montag, den 6. August, seine Mitglieder zur Hauptversammlung nach Nürnberg, dem Grün dungsort, eingeladen. Äusser der endgültigen Wahl des bisherigen provisorisch sein Amt waltenden Vorstandes, verschiedenen Statuten änderungen und Rechnungsablegung des Kassen verwalters handelte es sich besonders um die wichtige Frage, ob sich die bayrischen Han delsgärtner den süddeutschen Verbänden oder dem „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ angliedem oder vollständig für sich bleiben sollen. Der Hauptversammlung ging am Sonn tag ein bayrischer Gärtnertag voraus, der ganz wesentlich zum Meinungsaustausch, sowie zur Klärung aller wichtigen Fragen der Tagesord nung beitrug, und vor allem den schon früher vertretenen Standpunkt der leitenden Kreise be stätigte, dass die bayrischen Gärtner durchaus beabsichtigen, für sich zu bleiben und von einem Anschluss an bestehende Verbände zu nächst gänzlich absehen. Wir haben früher den Standpunkt vertreten, dass die Gründung einer besonderen gärtnerischen Vereinigung in Bayern, nachdem neue Bahnen des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ eingeschlagen sind, zunächst hätte unterbleiben sollen. Dafür sollte der Versuch gemacht werden, eine Lan desorganisation zu schaffen und diese dem grossen Verband anzugliedern. Inzwischen haben wir aber die Ueberzeugung gewonnen, dass die Reorganisation Ziegenbalg-Kohl- mannslehner ein Jahr zu spät kam, es ist so lange mit einer Reform des krankhaften Zu standes des alten Verbandes gewartet, bis auch I Bayern verloren war. Wer die Verhältnisse näher kennt, wird zugeben, dass eine Angliede rung der bayrischen Handelsgärtner an den Verband in Berlin niemals die Erfolge auf zuweisen hätte, die der junge Verband heute schon erreichte. Die Versuche, in letzter Stunde die Bayern umzustimmen, sind ebenfalls taktisch nicht richtig von dem Vorstand des „Verban des der Handelsgärtner Deutschlands“ ein geleitet worden — man hätte vor der Versamm lung im Februar agitieren sollen — während der Versammlung war es unmöglich und wiederum zu spät; daher auch der gänzliche Misserfolg. Die aus allen Teilen Bayerns erschienenen Handelsgärtner und Baumschulenbesitzer be- grüsste T ö 1 k e - Nürnberg im Namen des Vor standes herzlich, ebenso später die wenigen er schienenen auswärtigen Gärtner. Er fordert alle anwesenden Bayern auf, soweit sie es noch nicht sind, Mitglieder zu werden und bittet alle Redner, sich im Interesse einer ordnungs gemässen Erledigung des Tagesprogrammes, kurz zu fassen. Es werden dann zunächst statutengemäss zwei Rechnungsprüfer ernannt. Zur Wahl des Vorstandes wurde von verschie denen Seiten der Wunsch geäussert, dass der Sitz in Nürnberg bleiben möchte und dem zufolge auch der 1. Vorsitzende, der Schrift führer und der Kassierer, in Nürnberg- Fürth ansässig sein müssten; der Vorstand soll durch einen Ausschuss erweitert werden. Während die Wahlen vorbereitet und durch geführt werden, ergreift zunächst Ortmann- Nürnberg das Wort. Er weist nochmals auf die Notwendigkeit eines engeren Zusammen schlusses hin, äusserte sich über die Ziele des „Verbandes bayrischer Handelsgärtner“ und er wähnt nochmals kurz den Beschluss der Ver sammlung vom 25. Februar dieses Jahres. Der Kassierer Simon Den Her berichtet sodann über das Rechnungswesen, woraus sich ergibt, dass ein Vermögen von ca. 600 Mk. gegen wärtig vorhanden ist. Bei den Vorschlägen zur Wahl eines 2.Vorsitzenden wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass hier unbe dingt ein Münchner Herr, der bei den Be hörden gut eingeführt sei, bestätigt werden möchte. Die Wahl ergibt später nahezu ein stimmig: Heinrich Tölke als 1.Vorsitzender, Bete-München als 2.Vorsitzender; Ortmann als 1. Schriftführer, Hans Hofmann als 2. Schriftführer. Als Beisitzer werden gewählt: A d a m - Nürnberg, Hans Schönemann-Fürth, Jung- München, Schramm- Augsburg. Als Ort für die nächste Versammlung im Oktober d. J. wird München bestimmt. August Bete- München wünscht unter Zustimmung der An wesenden , dass Tölke als Ausschussmitglied für Süddeutschland nach Berlin von allen Mitgliedern des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ aufgestellt wird; dieser wieder sieht in Bete den richtigen Mann. Der nächste Punkt der Tagesordnung, ob der „Verband bayrischer Handelsgärtner“ sich einer grösseren bestehenden Vereinigung an schliessen soll, beantwortete der Vorsitzende Heinrich Tölke-Nürnberg dahin, dass der ge samte Vorstand beschlossen hätte, davon gänz lich abzusehen. Er wendete sich auch ent schieden gegen die häufig aufgetauchte Meinung, dass der junge Verband partikularistische Be strebungen vertrete. Hierauf verliest Ort mann eine Resolution des Vorstandes folgen den Inhaltes: „Die heute in Nürnberg tagende 1. Hauptversammlung des „Verbandes bay rischer Handelsgärtner“ erklärt nach eingehen der Beratung, dass ein Anschluss an eine andere bestehende Handelsgärtner-Verbindung in Deutschland für die Erfüllung der Haupt aufgaben des Verbandes, nämlich die Förde rung der Gärtnerei in Bayern, zunächst nicht zweckdienlich erscheint und zwar aus folgen den Gründen: I. Zur nachdrücklichen Wahrnehmung der Interessen der bayrischen Gärtnerei ist es unerlässlich, eine selbständige Landes organisation zu besitzen, weiche unabhängig von aussen, mit der königlichen Staatsregie rung und den Behörden arbeiten muss. II. Die dem Verbände in den ihm ge gebenen Rahmen aufgestellten Aufgaben und der Ausbau der Landesorganisation erheischen den Einsatz aller zu Gebote stehenden Arbeitskräfte und Mittel und verbieten vor erst über diesen Rahmen hinauszugehen. Die Versammlung erklärt ferner, dass die Selbständigkeit und Unabhängigkeit des „Verbandes bayrischer Handelsgärtner“ keines wegs ein Hindernis ist, um alle die gesamte deutsche Gärtnerei berührenden Fragen ge meinsam mit den übrigen Verbänden zu be arbeiten. Sie hält es auch für wünschens wert, dass beizeiten eine Form geschaffen werde, welche ein Zusammenarbeiten der selbständigen Gärtnerverbände Deutschlands für solche Gelegenheiten ermöglicht und würde die Veranstaltung einer Zusammen kunft von Abgeordneten sämtlicher Verbände zur Beratung dieses Gegenstandes freudig begrüssen. Zum Schluss erklärt die Versammlung den Vorwurf partikularistischer Bestrebungen für unberechtigt und weist ihn entschieden zurück. Sie erklärt alle Redewendungen von „nationalem Sinn“ usw. als bei dieser Sache unangebracht und um durchaus keinen Zweifel darüber bestehen zu lassen, erklären die sämtlichen anwesenden bayrischen Gärt ner, dass ihre Liebe zum gemeinsamen Ver band, ihre Treue zu Kaiser und Reich, ihr nationaler Sinn durch niemand übertroffen werden kann.“